Beteiligungsgesellschaften
Hanau Grün GmbHLiquidiert
63452 Hanau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hanau Grün GmbHHanauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist aufgrund des Gesellschaftsvertrags entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Zusätzlich wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Es wurde eine Nutzungsdauer von vier bis zehn Jahren zugrunde gelegt. Selbständig nutzbare Anlagegüter mit einem Betrag von 150 € bis 1.000 € (netto) werden im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten aufgenommen und linear mit 20 % p.a. abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt worden. Die Bildung erfolgt nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen gemäß § 268 Abs. 2 HGB wird im Anlagenspiegel als Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (765 T€; i.V. 771 T€) beinhalten Cash-Pool-Forderungen gegen den Gesellschafter BeteiligungsHolding Hanau GmbH (757 T€; i.V. 771 T€) und Leistungsforderungen gegenüber dem Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service der Stadt Hanau (8 T€; i.V. 0 T€). Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25 T€ und wird zu 100 % von der BeteiligungsHolding Hanau GmbH gehalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung und für die Erstellung der Jahressteuererklärung. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Konzernumlagen des Gesellschafters. Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vornehmlich Verbindlichkeiten aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen (T€ 8). Die Verbindlichkeiten haben allesamt, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Finanzlage der Gesellschaft bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Zugunsten der Hanau Grün GmbH werden, mit Patronatserklärung vom 31.12.2014, alle Verbindlichkeiten aus Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, die sich aus den Klagen der Mitarbeiter der Hanau Grün GmbH auf Einstellung im Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) ergeben, vom Eigenbetrieb HIS getragen und mit deren Mitteln befriedigt. Die Gesellschaft ist somit von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Verpflichtungen freigestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hanau unterHRB 91417 eingetragen. Geschäftsführer im Jahr 2015: Herr Bernd Lenz, Herr Bernd Lenz ist hauptberuflich Betriebsleiter des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur und Service (HIS). Die HIS ist mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch die Zusammenlegung der Eigenbetriebe Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) sowie Hanau Grünflächen entstanden. Die Gesellschaft hat die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, Herr Stadtrat Andreas Kowol (Dipl. Bw.), Wiesbaden, Herrn Oberbürgermeister Claus Kaminsky (Beamter), Herrn Stadtrat Axel Weiss-Thiel (Dipl. Vw.). Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder betragen insgesamt 2 T€. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2015 ohne den Geschäftsführer und Auszubildende im Durchschnitt 6,00 (Vorjahr 19,25) Angestellte und 4,00 (Vorjahr 4,00) geringfügig Beschäftigte. Die Gesellschaft wird zum Bilanzstichtag in den von dem Mutterunternehmen BeteiligungsHolding Hanau GmbH, Hanau, aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die BeteiligungsHolding Hanau GmbH erstellt den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten, als auch für den größten Kreis von Unternehmen. Gegenüber den Arbeitnehmern bestehen Versorgungsverpflichtungen. Für diesen Zweck ist das Unternehmen Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse des Hanau Versorgungswerk e.V. in Hanau. Die Zusatzversorgung soll den Arbeitern und Angestellten eine Altersversorgung sichern, die der Versorgung eines vergleichbaren Beamten ungefähr entspricht. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrugen in 2015 T€ 209. Die Gesellschaft zahlte in 2015 Umlagen von insgesamt T€ 8. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Wobei zum Dezember 2015 keine unterschiedlichen Bilanzansätze vorliegen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Sich ergebende aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Aktive latente Steuern wurden nur in der Höhe aktiviert, in der passive latente Steuern bestehen. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Die Darstellung des Honorars des Abschlussprüfers erfolgt im Konzernanhang der Beteiligungsholding Hanau GmbH.
Hanau den 22. Februar 2016 Bernd Lenz, Geschäftsführer
Hanau, den 22. Februar 2016 gez. Bernd Lenz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.11.2016 |
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