OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG

Hannover

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover GnR 234
Eingetragen
21.10.1950
Branche
Kreditinstitute des GenossenschaftssektorsKreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit Sonderaufgaben
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die grundsätzliche Steuerbefreiung nach 8 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lara Marie Meier
seit 7.8.2024
Vorstandsmitglied
Michael Thiermann
seit 7.8.2024
Prokura
Norman Migura
seit 15.12.2022
Prokura
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

94.486.240,52

92.673.602,70

I. Sachanlagen

94.276.090,52

92.463.452,70

II. Finanzanlagen

210.150,00

210.150,00

B. Umlaufvermögen

8.453.025,60

5.973.374,11

I. Andere Vorräte

4.450.265,00

4.053.747,63

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.587.931,70

313.406,97

III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben

1.414.828,90

1.606.219,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

40.920,63

55.398,08

Summe Aktiva

102.980.186,75

98.702.374,89



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

44.260.976,61

44.205.817,05

I. Geschäftsguthaben

8.779.198,38

8.766.311,37

II. Ergebnisrücklagen

35.188.699,80

34.725.699,80

III. Bilanzgewinn

293.078,43

713.805,88

B. Rückstellungen

215.640,03

184.889,03

C. Verbindlichkeiten

58.430.077,50

54.222.988,43

D. Rechnungsabgrenzungsposten

73.492,61

88.680,38

Summe Passiva

102.980.186,75

98.702.374,89

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG hat ihren Sitz in Hannover und ist eingetragen im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hannover (Reg.Nr. GnR 234).

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Genossenschaften und die Satzungsbestimmungen ebenso wie die Verordnung über die Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Soweit Bilanzierungswahlrechte bestanden, wurde in folgenden Fällen eine Bilanzierung vorgenommen:

Geldbeschaffungskosten

Anlagevermögen

Das gesamte Sachanlagevermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten wurden auf der Grundlage der Vollkosten ermittelt. Diese setzen sich aus Fremdkosten sowie eigenen Verwaltungsleistungen zusammen.

Verwaltungskosten wurden nicht in die Herstellungskosten des Jahres 2023 einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wurden wie folgt vorgenommen:

- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten nach der Restnutzungsdauer unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und bei Garagenneubauten von 50 Jahren. Bei Neubauten erfolgt die Abschreibung zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung.

- Nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, die einen neubaugleichen Zustand der jeweiligen Gebäude zur Folge haben, wird die verbleibende Restnutzungsdauer i. d. R. auf 40 Jahre festgelegt.

- Außenanlagen unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren.

- Grundstücke mit Geschäftsbauten nach der Restnutzungsdauer unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren.

- Maschinen werden linear unter Zugrundelegung eines Abschreibungssatzes von 20 % abgeschrieben.

- Betriebs- und Geschäftsausstattung wird linear unter Zugrundelegung eines Abschreibungssatzes von 10 %, 20 % oder 25 % p.a. abgeschrieben.

- Geringwertige Anlagegüter werden seit dem Jahr 2013 im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen wurden die unfertigen Leistungen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die anderen Vorräte beinhalten Heizmaterialien, die zu Anschaffungskosten unter Anwendung des Fifo-Verfahrens bewertet wurden.

Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewertet.

Bei den Forderungen aus Vermietung und den sonstigen Vermögensgegenständen wurde allen erkennbaren Risiken durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel und Bausparguthaben sind zum Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesene Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungs- und Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit werden nach den Zinsbindungsfristen für die entsprechenden Darlehen abgeschrieben.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen künftigen Erfüllungsbetrags.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Geschäftsjahr wurden derivate Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (Euribor) Darlehen verwendet. Dem Zinsswap liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag € 10.186.241,17.

Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Unter den unfertigen Leistungen werden noch nicht abgerechnete Betriebskosten von € 4.348.835,06 ausgewiesen; im Vorjahr waren es € 3.919.108,69.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr ergeben sich aus nachstehender Aufstellung:

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
1 Jahr

Berichtsjahr

Vorjahr

Berichtsjahr

Vorjahr

Forderungen aus Vermietung

26.210,75

56.413,33

8.538,51

12.917,72

Sonstige Vermögensgegenstände

2.561.720,95

256.993,64

0,00

0,00

Gesamtbetrag

2.587.931,70

313.406,97

8.538,51

12.917,72

Es sind keine Posten enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Die unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfassten Geldbeschaffungskosten werden analog der Zinsbindung abgeschrieben.

Unter den anderen Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Bei den Ergebnisrücklagen sind im Berichtsjahr folgende Veränderungen eingetreten:

Stand am 01.01.2023

Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres

Einstellung aus dem Jahresüberschuss

Stand am 31.12.2023

Gesetzliche Rücklage

4.424.588,00

0,00

32.000,00

4.456.588,00

Bauerneuerungsrücklage

596.442,43

0,00

0,00

596.442,43

Andere Ergebnisrücklagen

29.704.669,37

431.000,00

0,00

30.135.669,37

Gesamtbetrag

34.725.699,80

431.000,00

32.000,00

35.188.699,80

Die Zusammensetzung und Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (siehe Anlage), aus dem sich auch die Art und Form der Sicherheiten ergeben.

davon mit einer Restlaufzeit

durch Grundpfandrechte oder ähliche Rechte gesicherte Beträge

gesichert

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit

bis zu 1 Jahr

2 - 5 Jahre

von mehr als 5 Jahre

GPR

Gesamtsummen

58.430.077,50

9.683.330,69

9.620.747,74

39.125.999,07

51.011.947,33

dto., Vorjahr

54.222.988,43

7.725.836,53

9.474.165,23

37.022.986,67

48.790.146,69

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 435,7 und Umsatzsteuer in Höhe von T€ 75,0.

Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, bestehen -wie im Vorjahr- nicht.

D. Sonstige Angaben

Finanzielle Verpflichtungen

Die auf vorfinanzierte Bausparverträge in 2024 zu leistenden Einzahlungen belaufen sich auf rd. T€ 159,3.

Aus bis 2023 abgeschlossenen Bauverträgen ergibt sich ein Bestellobligo für Modernisierungs-maßnahmen in Höhe von T€ 627,7, das aus liquiden Mitteln der Genossenschaft bezahlt werden sollen.

Das zum 31.12.2023 ausgewiesene Finanzinstrument (Zinsswap) hat einen Marktwert von T€ 827,2.

Anteilsbesitz

Die Genossenschaft hält 100 % des Gezeichneten Kapital der OSTLAND-Immobiliengesellschaft mbH, Hannover. Das Eigenkapital dieses Unternehmens betrug am 31.12.2023 T€ 1.904,3. Es wurden eine Bilanzsumme von T€ 3.011,9 und ein Jahresüberschuss von T€ 130,7 ausgewiesen.

Angaben der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl

Im Geschäftsjahr sind durchschnittlich folgende Arbeitnehmer beschäftigt worden, und zwar ohne Vorstandsmitglieder:

Vollzeit-

Teilzeit-

beschäftigte

kaufmännsiche Mitarbeiter

2

2

technische Mitarbeiter

0

0

Hauswarte und Gärtner

0

0

Anzahl

2

2

Mitgliederbewegung gemäß § 338 Abs. 1 HGB

Anzahl der Mtglieder

Anzahl der Geschäftsanteile

Anfang / Geschäftsjahr

3.280

28.150

Zugang

204

1.388

Abgang

-198

-1.187

Ende / Geschäftsjahr

3.286

28.351

Veränderung

6

201

Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um € 53.793,79 erhöht (Vj. € 34.582,82 erhöht).

Die Haftsummen haben sich im Geschäftsjahr um € 60.300,00 erhöht. Der Gesamtbetrag der Haftsummen beläuft sich auf € 8.505.300,00.

Gemäß § 19 der Satzung ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen.

Mitglieder des Vorstandes

Andreas Wahl (Vorsitzender)

Michael Thiermann

Am Bilanzstichtag betragen die Forderungen an Mitglieder des Vorstands € 5.100,00.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Michael Bosse-Arbogast (Jurist) (Vorsitzender)

Claus Gedig (Niederlassungsltr.) (stellvertr. Vorsitzender)

Isabell Klose (Erzieherin)

Oliver Meißner (Dipl.-Verwaltungswirt) (stellvertr. Schriftführer)

Susanne Petersen (kfm. Angestellte) (Schriftführerin)

Funda Schuster (Dipl.-Ing. FB Architektur)

Die Vergütungen des Aufsichtsrats betrugen in 2023 T€ 10,9 (Vj. T€ 8,2).

Name und Anschrift des Prüfungsverbandes

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V., Leibnizufer 19, 30169 Hannover.

E. Weitere Angaben

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

 

Hannover, den 22. März 2024

gez. Andreas Wahl, Michael Thiermann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juni 2024

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