SOLUT Financial Consulting AktiengesellschaftLiquidiert

Theodor-Heuss-Ring 10, 50668 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 55852
Eingetragen
11.8.2005
Branche
Vermittlung von KreditenAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie von Geschäften über den Erwerb von Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Das Recht,Gelder, Anteilscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen, besteht insoweit nicht.

Historie

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Management

NameRolle
Chris Burger
seit 9.3.2010
Prokura
Andreas Axel Fuchs
seit 9.3.2010
Prokura
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOLUT Financial Consulting Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

89.237,05

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10.500,00

II. Sachanlagen

1.084,00

III. Finanzanlagen

77.653,05

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

370.683,31

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

320.535,65

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

50.147,66

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.094,79

Summe Aktiva

462.015,15



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

235.620,37

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

189.417,86

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-3.797,49

B. Rückstellungen

9.746,28

C. Verbindlichkeiten

216.648,50

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

462.015,15

Anhang

1.

Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Ausweisvorschriften

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den
§§ 266, 275 HGB vorgenommen. Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem Anhang bestand, sind im Wesentlichen die Angaben im Anhang gemacht worden.

Bilanzierungsmethoden

Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Eventuelle Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten sind mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag berücksichtigt. Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden Währungsforderungen oder -schulden sind die Wechselkurse am Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese niedriger beziehungsweise höher waren als der Entstehungskurs. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Zinsen für Fremdkapital nicht berücksichtigt.

Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Einzelposten der Bilanz

Anlagevermögen

Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens sind in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemacht. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Vorjahres.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter 800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen, insbesondere die Aktiendepots wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Teilwertabschreibungen waren möglich, wurden aber nicht vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Lohneinzelkosten sowie den Sonderkosten der Fertigung zuzüglich angemessener Material- und Lohngemeinkosten bei normaler Beschäftigung bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Pauschalwertberichtigungen sind in angemessenem Umfang erfolgt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich war, bewertet worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in größerem Umfang bestehen nicht. Die Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitsspiegel ersichtlich.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerliche Abschreibungen gem. § 254, 280 Abs. 2 HGB oder Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten gem. § 273 HGB sind nicht enthalten. Außerplanmäßige sowie periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von nicht untergeordneter Bedeutung sind nicht enthalten. Insoweit ist eine Aufteilung der Steuerbelastung nicht erforderlich.

1.

Sonstige Angaben

Es bestehen keine für die Beurteilung der Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

 

Köln, den 19. August 2020

gez. Becker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. August 2020

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