Erbringung von Logistikdienstleistungen
Faktor IT GmbH
Maarstraße 65, 53227 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Franzen seit 9.5.2012 | Geschäftsführer |
Marc Rosenbaum seit 9.5.2012 | Geschäftsführer |
Haris Cokovic seit 9.5.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Faktor IT GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRuG erstellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a und § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungFaktor IT GmbH wurde mit dem Vertrag von 16.04.2012 gegründet. Die Gesellschafter brachten ihre Anteile an Faktor IT GbR gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die Gesellschaft ein. Im Rahmen der Umwandlung wurdenBuchwerteangesetzt. Die Wertansätze in der Bilanz der Faktor IT GmbH zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenständewurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den Handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich mit dem niedrigerem beizulegenden Wert bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse sind zur Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständewurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken geprüft und das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und etwaige Verpflichtungen gebildet Alle erkennbaren Risiken wurden dabei berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Aufbewahrung und Urlaubsansprüche. Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Haris Cokovic, Herrn Ingo Franzen und Herrn Marc Rosenbaum. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern betrugen zum 31.12.2022 Euro 58.674,35 (Im Vorjahr waren es Euro 54.384,89). Diese Forderungen wurden, soweit nichts anders vereinbart, mit 1 % über Basiszinssatz verzinst. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Weitere Sachverhalte im Sinne §§ 264 ff, 284 ff HGB haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.1.2024. |
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