Musikkita INTAKT gGmbH
Hennebergstraße 2A, 76131 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Nicosia seit 18.3.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Ulrike Jung-Nicosia | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Musikkita INTAKT gGmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.23MusikKiTa INTAKT gGmbHAktiv
Passiv
Unterzeichner:
Karlsruhe den 14.08.24 Hannah-Lea Nicosia Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluß wurde am 14. August 2024 festgestellt. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUß FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen gGmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264, 265,266 ff. HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, ( "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft angewandt worden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen der Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung war danach gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden weitergeführt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit im Sinne des Art. 66 und Art. 67 EGHGB liegt insoweit nicht vor. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gem. 265 Abs.8 HGB nicht angegeben. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt (§§ 252 - 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB) Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear vorgenommen. Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis € 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen € 801,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten gebildet worden. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. BILANZ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es besteht eine Forderung gegenüber einem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 0,00 (€ 41,94) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr. Es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 1.092,13 (€ 0,00) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 31.12.2023 ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. SONSTIGE ANGABEN
Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. MusikKiTa INTAKT gGmbH Hennebergstr. 2 a 76131 Karlsruhe
Karlsruhe, den 15.08.24 |
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