Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 728617
Eingetragen
14.9.2017
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungKinderkrippen und Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe gem. § 2 SGB VIII. Der Satzungszweck wird verwirktlicht insbesondere durch den Betrieb eines Kindergartens sowie durch die Schaffung von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität oder zur selben Zeit verfolgen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Nicosia
seit 18.3.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Ulrike Jung-Nicosia
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karlsruhe
12.500 €
50.00%
Ulrike Jung-Nicosia
Bruchsal
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Musikkita INTAKT gGmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.23

MusikKiTa INTAKT gGmbH

Aktiv

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 56.616,00 31.872,00
II. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 131.126,21 105.876,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.698,11 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 67.720,84 62.246,36
Bilanzsumme 257.161,16 199.995,05

Passiv

Vorjahr
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. ausstehende Einlage ni. Eingefordert -12.000,00 -12.000,00
II. Gewinn / Verlustvortrag -80.720,84 -75.246,36
nicht gedeckter Fehlbetrag 67.720,84 62.246,36
B. Rückstellungen 2.845,00 2.960,00
C. Verbindlichkeiten 109.531,36 59.948,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 144.784,80 137.086,30
Bilanzsumme 257.161,16 199.995,05

Unterzeichner:

 

Karlsruhe den 14.08.24

Hannah-Lea Nicosia

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluß wurde am 14. August 2024 festgestellt.

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUß FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen gGmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264, 265,266 ff. HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, ( "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft angewandt worden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen der Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung war danach gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig.

Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden weitergeführt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit im Sinne des Art. 66 und Art. 67 EGHGB liegt insoweit nicht vor.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gem. 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt (§§ 252 - 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB)

Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die Abschreibungen monatsgenau vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis € 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen € 801,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten gebildet worden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. BILANZ

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Es besteht eine Forderung gegenüber einem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 0,00 (€ 41,94) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr.

Es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von € 1.092,13 (€ 0,00) mit einer Laufzeit größer als ein Jahr.

II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 31.12.2023 ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war: Hannah-Lea Nicosia

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

MusikKiTa INTAKT gGmbH

Hennebergstr. 2 a

76131 Karlsruhe

 

Karlsruhe, den 15.08.24

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