Waagen-Merry GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.542,00 |
50.974,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
170.572,86 |
101.691,93 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
30.090,00 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.146,04 |
4.860,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
220.260,90 |
157.526,58 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.345,98 |
48.813,32 |
| B.
Rückstellungen |
50.849,95 |
4.572,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.064,97 |
104.141,26 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.068,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.803,92 |
38.006,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.261,05 |
66.135,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
220.260,90 |
157.526,58 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss
wurde unter Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht
ergeben.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
und "sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich
zugelassenen Zeiträume linear bzw. degressiv
vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- Euro
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht
durchgeführt. Von der Bildung einer
Pauschalwertberichtigung wurde abgesehen.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in
Höhe von 25.000,00 EUR angesetzt. Das gezeichnete
Kapital ist voll eingezahlt.
8. Die sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger üblicher
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42,
Abs. 3 GmbHG
1. Die Gesellschafter hatten gegen die Gesellschaft
eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 30.090,00
Euro.
2. Einen gesonderten Bilanzausweis dieses Postens
haben wir vorgenommen.
3. Die Verzinsung erfolgt jährlich.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Gez. Holger Schultheis
Geschäftsfüher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2017 festgestellt.
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