BürgerEnergieHof eG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Kropf seit 21.1.2025 | Prokura |
Julia Rödel seit 2.1.2017 | Prokura |
Jürgen Bolz seit 2.1.2017 | Prokura |
Jean Petrahn seit 20.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hof | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HofBus GmbHHofJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang des Geschäftsjahres 2023Allgemeine AngabenDie HofBus GmbH mit Sitz in Hof ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof Abteilung B unter Nr. 2717 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB wurde um den Posten "Fahrzeuge für den Personenverkehr" erweitert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das gesetzliche Gliederungsschema wurde um das Betriebsergebnis erweitert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, im Zugangsjahr zeitanteilige, lineare Abschreibungen ausgewiesen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Den Bussen wird eine Nutzungsdauer zwischen sechs und neun Jahren zugrunde gelegt. Gewährte Zuschüsse für Investitionen werden gemäß einem handelsrechtlichen Wahlrecht, wie in den Vorjahren, direkt von den Anschaffungskosten abgesetzt. Für selbständige, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 wurde gemäß § 6 Abs. 2 EStG von dem Wahlrecht zur Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht. Zugänge, deren Anschaffungskosten EUR 250 nicht übersteigen, wurden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt. Die sonstigen Ausleihungen werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Vorräte wurden mit fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet, wobei das Niederstwertprinzip beachtet wurde. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren wirtschaftlichen Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,99 % p. a. (i. Vj. 0,43 %), zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und für zukünftige potentielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Sie wurde pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,74 % (i. Vj. 1,44 %). Bei der Ermittlung der Rückstellung wurde eine Fluktuation von 1,0 % p. a. unterstellt. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen von Zusatzbeiträgen an die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden aufgrund in der Vergangenheit entstandener Versorgungsansprüche liegt eine Berechnung der Bayerischen Versorgungskammer zugrunde. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu Posten der BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Bilanzposten und die Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der Teil des Anhanges ist. VorräteDie Vorräte enthalten überwiegend Treibstoffe sowie Ersatzteile für die Kfz-Werkstatt (TEUR 119; i. Vj. TEUR 149). ForderungenAlle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn diesem Posten sind Forderungen aus dem Verkauf von Fahrscheinen in Höhe von TEUR 18 (i. Vj. TEUR 40), Forderungen an Tank- und Werkstattkunden TEUR 20 (i. Vj. TEUR 16), die Abschlagszahlung Semesterticket für das Wintersemester in Höhe von TEUR 67 (i. Vj. TEUR 0) und die Restzahlung aus dem Zuschuss für Schülerbeförderung TEUR 11 (i. Vj. TEUR 54) enthalten. Forderungen gegen verbundene UnternehmenIn diesem Posten sind Forderungen an den Gesellschafter Stadtwerke Hof Holding GmbH aus der Jahresverlustübernahme 2023 mit TEUR 2.594 (i. Vj. TEUR 1.889) enthalten. Sonstige VermögensgegenständeHier wird der Steuererstattungsanspruch für Energiesteuer (TEUR 6; i. Vj. TEUR 6) ausgewiesen. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDie flüssigen Mittel sind im Geschäftsjahr gesunken (TEUR 1.323; i. Vj. TEUR 1.665). EigenkapitalDas Stammkapital wird seit 1. Januar 2017 zu 100 % von der Stadtwerke Hof Holding GmbH gehalten. Sonstige RückstellungenIn diesem Posten wurden im Wesentlichen Rückstellungen für Personalausgaben (TEUR 616; i. Vj. TEUR 523), Rückzahlungsverpflichtungen aus der Endabrechnung des Corona-Rettungsschirms 2021 und 2022 (TEUR 131; i. Vj. TEUR 121), Archivierungskosten (TEUR 37; i. Vj. TEUR 42), Jahresabschlusskosten (TEUR 37; i. Vj. TEUR 29) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft (TEUR 11; i. Vj. TEUR 15) ausgewiesen. Die Rückstellungen für Personalausgaben enthalten im Wesentlichen die Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von brutto TEUR 246 (i. Vj. TEUR 117). Planvermögen zur Rückstellung für Altersteilzeit besteht in Höhe des Marktwerts des Fonds von TEUR 28 (i. Vj. TEUR 3), die Anschaffungskosten betragen TEUR 28 (i. Vj. TEUR 3). Dieses wurde mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. VerbindlichkeitenAus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gehen die Restlaufzeiten hervor:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus:
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Hof Holding GmbH bestehen in Höhe von TEUR 816 (i. Vj. TEUR 1.055). Sonstige VerbindlichkeitenDieser Posten enthält Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 17 (i. Vj. TEUR 17). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit wurden, wie im Vorjahr, unterjährig ausgeglichen. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position werden die abgegrenzten Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten TEUR 11 (i. Vj. TEUR 33) ausgewiesen. Im Vorjahr enthielt der Posten außerdem die Abgrenzung von erhaltenen Zuschüssen (TEUR 72). Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungGliederung der Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Schadenersatzforderungen in Höhe von TEUR 29 (i. Vj. TEUR 24), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 6; i. Vj. TEUR 19), sowie weitere periodenfremde Erträge (TEUR 1; i. Vj. TEUR 17). Im Vorjahr waren die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der "Corona-Pandemie" in Form des "ÖPNV-Rettungsschirms" in Höhe von TEUR 747 und die einmalige "Soforthilfe ÖPNV-Treibstoffkosten" mit TEUR 39 enthalten. MaterialaufwandDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 1.292 (i. Vj. TEUR 1.306) werden durch die Verbrauchskosten für Diesel (TEUR 911; i. Vj. TEUR 1.001) bestimmt. Die erhaltenen Entlastungen aus den Preisbremsen 2023 und der Soforthilfe Dezember 2022 für den Energiebezug (TEUR 30; i. Vj. TEUR 4) wurden mit den Aufwendungen für den Energie- und Wasserbezug (TEUR 136; i. Vj. TEUR 94) saldiert. In den Fremdleistungen (TEUR 503 i. Vj. TEUR 476) sind die Aufwendungen für die Haltestellenreinigung (TEUR 91; i. Vj. TEUR 93) enthalten. PersonalaufwandDer Personalaufwand steigt um TEUR 303 auf TEUR 3.519 (i. Vj. TEUR 3.216). Aufwendungen für Altersversorgung sind in Höhe von TEUR 121 (i. Vj. TEUR 118) enthalten. Von der, in den Vorjahren, gebildeten Rückstellung für die Zahlungsverpflichtung von Zusatzbeiträgen an die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden wurden im Berichtsjahr TEUR 12 (i. Vj. TEUR 14) verbraucht. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen aus:
Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie Zinsen und ähnlichen Erträge (TEUR 24; i. Vj. TEUR 1) betreffen erhaltene Zinserträge aus Geldanlagen, sowie Ausschüttungen aus DEKA-Fondanteilen. Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB entstanden in Höhe von TEUR 0,1 (i. Vj. TEUR 0,0). Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 18 (i. Vj. TEUR 12). Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB entstanden in Höhe von TEUR 2 (i. Vj. TEUR 1). Angaben zum JahresergebnisMit der Stadtwerke Hof Holding GmbH besteht seit 1. Januar 2017 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Sonstige finanzielle VerpflichtungenFür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine betriebliche Altersversorgung. Von der Belegschaft waren bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden nach Maßgabe der Satzung im Geschäftsjahr 2023 9 Personen im Abrechnungsverband I versichert. Der Umlagesatz betrug 2023 3,75 % zuzüglich eines Zusatzbeitrages von 4,0 %. Der Umlagesatz bleibt in 2024 konstant. Der Zusatzbeitrag 2024 beträgt 3,76 % zuzüglich 0,24 % Sonderzahlung. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter belief sich auf TEUR 416. Mit der Stadtwerke Hof Holding GmbH besteht ein Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung. Der Vertrag hat keine feste Laufzeit und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Verpflichtung von TEUR 206. NachtragsberichtNach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergänzende AngabenDie Anteile der Gesellschaft werden seit 1. Januar 2017 zu 100 % von der Stadtwerke Hof Holding GmbH gehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) der Stadtwerke Hof Holding GmbH, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Stadtwerke Hof Holding GmbH werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Für Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB bezüglich des Abschlussprüferhonorars wird auf den Anhang des Konzernabschlusses der Stadtwerke Hof Holding GmbH verwiesen. Latente SteuernLatente Steuern werden aufgrund des Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Stadtwerke Hof Holding GmbH (Organträger) betrachtet. Organe der GesellschaftSeit 1. Januar 2016 übernimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Hof Holding GmbH als Beschlussgremium Aufgaben der HofBus GmbH. GeschäftsführungDipl.-Kfm. Jean Petrahn, Hof Geschäftsführer Der Geschäftsführer hat keine Vergütung von der Gesellschaft bezogen. BelegschaftDurchschnittliche Zusammensetzung der Belegschaft:
Hof, 28. März 2024 HofBus GmbH Dipl.-Kfm. Jean Petrahn Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Lagebericht des Geschäftsjahres 20231. Grundlagen der GesellschaftDie HofBus GmbH mit Sitz in Hof wurde 1998 gegründet und ist im Handelsregister am Amtsgericht Hof unter HRB 2717 eingetragen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Unterkotzauer Weg 25 in 95028 Hof. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung. Die Gesellschaft wird von der Geschäftsführung so gesteuert, dass sie unter Einhaltung des Wirtschaftsplans eine hohe Dienstleistungsqualität erbringt. Hierbei ist die Geschäftsführung bestrebt, ein hohes Maß an Pünktlichkeit zu erreichen. Die Einhaltung des Fahrplans wird permanent überwacht; Abweichungen werden stets analysiert und ausgewertet. Die Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplans erfolgt mittels einer monatlichen Analyse der Einnahmen und Ausgaben sowie einer rollierenden Hochrechnung des Jahresergebnisses. Der Stadtrat der Stadt Hof hat in seiner Sitzung am 28. November 2016 beschlossen, dass die Erbringung der Leistungen im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Hof ab 1. Januar 2017 für zehn Jahre durch die HofBus GmbH erfolgt. Hauptaufgabe der HofBus GmbH ist somit die Bedienung der zwölf Buslinien und des Spätverkehrs im Stadtgebiet. Die Gesellschaft betreibt außerdem eine Kfz-Werkstatt, eine Tankstelle sowie eine Waschanlage für Nutzfahrzeuge. 2. Geschäftsverlauf und ErtragslageDer Geschäftsverlauf der Gesellschaft wurde in den vergangenen Jahren erheblich durch den Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland im März 2020 beeinflusst. Die Fahrgastzahlen brachen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um rund ein Viertel ein. Die statistisch ermittelte Beförderungsleistung des Jahres 2019 betrug 4.818.041. Im Jahr 2021 betrug sie mit 3.676.584 kaum mehr als im Jahr 2020 (3.641.666). Der Wert im Geschäftsjahr 2022 (4.616.481) bedeutet aber nicht, dass sich die Fahrgastzahlen wieder erholt haben, da dieser Wert durch das 9-Euro-Ticket, welches in den Monaten Juni, Juli und August deutschlandweit galt und als Monatsticket in die Bewertung der Fahrtenhäufigkeit eingeht, verfälscht wird. Reduziert man die hinterlegte Fahrtenhäufigkeit für diese spezielle Ticketform um die Hälfte, so liegt die Beförderungsleistung in 2022 immer noch rund 20 % unter dem Vor-Corona-Niveau und bestätigt auch die Ermittlung der Fahrgastzählsysteme an den Buseinstiegstüren. Im Jahr 2023 zeigt das Fahrgastzählsystem in etwa das Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie. Allerdings liegt die statistisch ermittelte Beförderungsleistung mit 3.764.313 niedriger als 2022 oder 2019, weil ab Mai das sogenannte Deutschlandticket eingeführt wurde. Da dieses als grundsätzlich digital zu erwerbende Ticket in den Oberzentren von Oberfranken nicht verkauft wird und im Übrigen das Ticket deutschlandweit gilt, kann die aus den selbst verkauften Tickets errechnete Beförderungsleistung nicht mehr als Indikator für die Anzahl der beförderten Fahrgäste herangezogen werden. Anhand des Fahrgastzählsystems in den Bussen ist aber in 2023 in etwa die gleiche Beförderungsleistung wie 2019 zu erkennen. Unterstellt man daher eine Beförderungsleistung von rund Mio. 4,8 Fahrgästen wie in 2019, errechnet sich bezogen auf die Fahrgeldeinnahmen ein Erlös je Beförderungsfall von rund EUR 0,37 (in 2022: EUR 0,34; in 2021: EUR 0,41; in 2020: EUR 0,45; in 2019: EUR 0,46). Der Erlös je Beförderungsfall ist seit 2016 eher rückläufig; dies ist darauf zurückzuführen, dass seit dem 1. Januar 2016 die Ticketpreise bis zum 31. Dezember 2023 unverändert waren. Unter Berücksichtigung der ÖPNV-Zuwendungen (inkl. ÖPNV-Rettungspaket in 2022 von TEUR 747 und inkl. der Entschädigung für die Fahrgeldausfälle für das Deutschlandticket in 2023 in Höhe von TEUR 348) beträgt der Erlös je Beförderungsfall EUR 0,62 (in 2022 EUR 0,70; in 2021: EUR 0,80) und liegt damit sogar noch unter dem Wert von 2019 (EUR 0,67). Die Anzahl der verkauften Einzelfahrscheine stieg gegenüber dem Vorjahr um 43.936 bzw. 37,4 % auf 161.337. Weiterhin wurden 55.541 (i. Vj. 42.478) Mehrfahrtenkarten für vier Fahrten verkauft. Die Anzahl der verkauften Tageskarten stieg um 3.883 auf 12.818. Die Anzahl der verkauften Monatskarten verringerte sich um 11.908 auf 14.032; hier zeigen sich deutlich die Auswirkungen aus der Einführung des Deutschlandtickets, das nur unwesentlich teurer ist als die Monatskarte der HofBus GmbH. Die Einnahmen aus dem Semesterticket stiegen von rund TEUR 240 auf TEUR 292. Die Gesamteinnahmen der Gesellschaft aus dem Verkauf von Fahrkarten und den öffentlichen Zuschüssen (u. a. für Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung) betragen im Geschäftsjahr TEUR 2.979 (in 2022: TEUR 2.468; in 2019: TEUR 3.263). Die Gesamteinnahmen des Geschäftsjahres liegen somit immer noch rund 10 % unter denen des letzten Vor-Corona-Jahres 2019. Der Grund dafür, dass die Gesamteinnahmen trotz gleicher Ticketpreise in den Jahren 2019 und 2023 im Geschäftsjahr niedriger liegen, liegt fast ausschließlich daran, dass die Zuschüsse für die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten, aber auch die Zuschüsse für die Schülerbeförderung und die allgemeine ÖPNV-Zuwendung des Freistaats Bayern im Jahr 2023 niedriger sind als in der Vergangenheit. Die Zuschüsse für die Schwerbehindertenbeförderung sanken gegenüber dem Vorjahr von TEUR 305 auf TEUR 241. Die allgemeine ÖPNV-Bezuschussung sank erneut, nämlich von TEUR 216 im Vorjahr auf TEUR 214 (2021: TEUR: 223; 2020: TEUR 316). Die Zuschüsse für Schülerbeförderung sanken um TEUR 12 auf TEUR 153. Die Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten und den öffentlichen Zuschüssen decken im Geschäftsjahr 2023 somit 46,6 % (in 2022: 41,1 %; in 2019: 60,4 %) der im Betriebsergebnis erfassten Gesamtkosten (einschließlich sonstiger Steuern) von TEUR 6.392 (i. Vj. TEUR 6.007). Die Umsatzerlöse für Werkstattleistungen und aus dem Betrieb der Tankstelle sanken auf TEUR 596 (i. Vj. TEUR 613). Die Kosten für die Beschaffung von Diesel sind von TEUR 1.001 im Vorjahr preisbedingt auf TEUR 911 in 2023 gesunken. Der Umfang der Dieselbeschaffung stieg nur geringfügig um etwa 1,6 %. Die HofBus GmbH setzte im Berichtsjahr unverändert 27 eigene Omnibusse ein. Der mittlere Personalstand 2023 der Gesellschaft stieg im Vergleich zum Jahr 2022 von 64,6 auf 67,9 aktive Vollzeitäquivalente; der Anstieg betrifft in erster Linie drei zusätzliche Auszubildende. Die Personalkosten sind von TEUR 3.216 im Vorjahr um TEUR 303 bzw. 9,4 % auf TEUR 3.519 gestiegen. Bedingt durch die Engpässe am Arbeitsmarkt erfolgte eine überdurchschnittliche Anpassung der Löhne und Gehälter. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Stadtwerke Hof Holding GmbH beträgt für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 2.594 (in 2022: TEUR 1.889; in 2021: TEUR 1.319). Ursprünglich wurde mit einem Verlust von fast EUR 3,0 Mio. gerechnet. Die Planunterschreitung resultiert vor allem aus höheren Eigeneinnahmen und niedrigeren Dieselkosten. Bei der Betrachtung des Jahresergebnisses 2023 im Vergleich zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass in 2022 in den sonstigen betrieblichen Erträgen Zuschüsse aus dem sogenannten ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von TEUR 747 (in 2021: TEUR 654; in 2020: TEUR 316) enthalten waren. Der Verlust in den zehn Geschäftsjahren vor 2020 betrug im Durchschnitt geringfügig mehr als EUR 1,8 Mio. Bei der Analyse der Verlustentwicklung ist zu berücksichtigen, dass die Ticketpreise in den Jahren 2016 bis 2023 unverändert waren, die Fahrgastzahlen zurückgingen, aber die Personalkosten in diesem Zeitraum um rund EUR 0,7 Mio. gestiegen sind. Eine von der Geschäftsführung für 2023 vorgeschlagene deutliche Ticketpreiserhöhung ist mit Verweis auf den zum 1. Januar 2024 geplanten Beitritt zum VGN (Verkehrsgemeinschaft Großraum Nürnberg) unterblieben. 3. Vermögens- und FinanzlageDie HofBus GmbH investierte im Wirtschaftsjahr 2023 in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände nach Abzug der Zuschüsse insgesamt TEUR 109 (i. Vj. TEUR 536). Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Nachrüstung von Klimaanlagen für das Fahrpersonal in den Bussen. Weitere Investitionen betreffen die Betriebs- und Geschäftsausstattung für Büro und Werkstatt. Die Investitionen in 2023 wurden über Abschreibungen und mit Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert. Das gesamte Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 23,3 %. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 3.685. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 5.461 errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 67,5 %. Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft wird in nachfolgender Kapitalflussrechnung dargestellt:
Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR -1.897) und aus der Investitionstätigkeit (TEUR -85) konnten nicht vollständig durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit kompensiert werden. Der Finanzmittelfonds sank im Geschäftsjahr um TEUR 342. Der Geschäftsführer sieht die Vermögens- und Ertragslage als geordnet an. 4. AusblickFür das Jahr 2024 wurde im Herbst des Jahres 2023 ein Fehlbetrag von knapp EUR 3,1 Mio. erwartet. Diese Planung erfolgte auf der Grundlage der Erkenntnis, dass die Fahrgastzahlen wieder das Niveau der Zeit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht haben. Der Stadtrat der Stadt Hof hat Anfang März 2023 beschlossen, dass ein Beitritt zum Verkehrsverbund des Großraums Nürnberg (VGN) zum 1. Januar 2024 erfolgt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses hatte allerdings der VGN der Stadt Hof gegenüber nicht kommuniziert, dass mit dem Beitritt die HofBus GmbH keine eigenen Einnahmen mehr hat, sondern alle Ticketerlöse dem VGN zustehen und der VGN nach einem von ihm bestimmten Verfahren der HofBus GmbH einen Anteil zuscheidet. Bislang ist nicht erkennbar, in welcher Größenordnung die Zuscheidung erfolgen wird. Da das Preisniveau des VGN nicht niedriger, sondern eher höher als das bisherige Preisniveau der HofBus GmbH ist, sollte bei den derzeitigen Beförderungszahlen zumindest das Einnahmeniveau des Jahres 2019 als Umsatz realisiert werden können. Die HofBus GmbH hat dem VGN gegenüber signalisiert, dass ein Unterschreiten des Einnahme-Niveaus des Jahres 2019 zu einer außerordentlichen Kündigung führen dürfte, da dann offensichtlich würde, dass der VGN-Beitritt zu einem Entzug von Einnahmen führt. Sollte der VGN weniger als das Einnahme-Niveau des Jahres 2019 zuscheiden, könnte der Fehlbetrag der Gesellschaft noch höher ausfallen. Die Einnahmesituation der HofBus GmbH wird auch durch die Einführung des Deutschlandtickets belastet, da nicht mehr verlässlich zugeordnet werden kann, welcher Einnahmeverlust durch den VGN und welcher Einnahmeverlust durch das Deutschlandticket verursacht wird. Mit dem Beitritt zum VGN hat die HofBus GmbH nunmehr vollständig die Hoheit über die Einnahmen verloren. Während die Kosten insbesondere für Personal deutlich steigen, können für die Einnahmenseite nur noch Anträge auf Erstattung von Fahrgeldausfällen (Schüler, Schwerbehinderte, Deutschlandticket, VGN) gestellt werden. Da in dieser Situation zu befürchten ist, dass die Fehlbeträge des Unternehmens durch die politische Rahmensetzung nicht mehr beherrschbar sind, hat der Stadtrat der Stadt Hof in seiner Sitzung am 13. November 2023 beschlossen, dass die Stadt Hof als Aufgabenträger ggf. nicht mehr durch die Stadtwerke Hof Holding gedeckte Verluste übernehmen wird. Im Jahr 2024 werden voraussichtlich zwei Busse angeschafft. Die HofBus GmbH hat derzeit den dritten Zuschussantrag für den Umbau des Betriebsgeländes und der Werkstatt auf die Erfordernisse der Elektromobilität sowie für die Anschaffung von Elektrobussen gestellt. Der erste Antrag (beim Bund) wurde abgelehnt. Der zweite Antrag beim Freistaat Bayern sah deutlich niedrigere Fördersätze vor; daher erfolgte, nachdem fast ein Jahr auf eine Antwort vom Freistaat Bayern gewartet wurde, ein weiterer Versuch, um beim Bund Zuschüsse zu erhalten. Derzeit ist in Anbetracht der Haushaltslage beim Bund allerdings nicht mit einem positiven Bescheid zu rechnen. Sollte der Antrag wider Erwarten positiv beschieden werden, würde umgehend mit dem Umbau des Betriebsgeländes und der Werkstatt begonnen und zeitgleich die Ausschreibung für die Anschaffung der ersten Elektrobusse vorgenommen. Ursprünglich sollte bis 2030 sukzessive der gesamte Fuhrpark auf Elektromobilität umgestellt werden; in Anbetracht der unzureichenden Förderkulisse ist dieses Ziel nicht mehr realistisch. 5. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungAls mögliche Chance ist zu sehen, dass politisch die Erkenntnis reift, dass man außerhalb der großen Ballungsräume Fahrgäste nicht über möglichst niedrige Fahrpreise, sondern nur über ein attraktives Angebot locken kann. Wie oben beschrieben, sind die niedrigen Erlöse je Fahrgast das Hauptproblem. Würde man diskriminierungsfrei jeden Fahrgast pro Einstieg mit knapp 2 Euro zur Kasse bitten, könnte die HofBus GmbH ohne jede Förderung oder Bezuschussung eigenwirtschaftlich den ÖPNV betreiben. Kaum ein Fahrgast ist in einer peripheren Region bereit für einen vielleicht 20 Euro niedrigeren Monatsticketpreis täglich z.B. eine Stunde längere Fahrt zur Arbeit (Hin und Zurück) in Kauf zu nehmen. Der Verlust von z.B. 20 Stunden Freizeit im Monat durch einen z.B. 20 Euro niedrigeren Monatspreis ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptabel. Während der öffentliche Fokus auf möglichst billigen oder gar kostenlosen ÖPNV gelegt wird (Semesterticket, Schülertickets, Deutschlandticket, 365-Euro-Ticket, kostenlose Beförderung der Schwerbehinderten, VGN-Beitritt), bleibt die Frage, von welcher Seite dann die Kosten für den Ausbau des ÖPNV, den Umstieg auf alternative Antriebe und die attraktive Vergütung des Fahrpersonals bezahlt werden sollen, unbeantwortet. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung aufgrund der gestiegenen Kaufkraft deutlich verändert. In den vergangenen 40 Jahren sind die Fahrgastzahlen um fast ein Drittel zurückgegangen, obwohl die Zahl der Linienkilometer von 76 auf 90 km und die Zahl der gefahrenen Kilometer ebenfalls gestiegen ist. Gleichzeitig wurde der Komfort für die Fahrgäste erhöht (u. a. Beschleunigung durch Ampelbeeinflussung, mehr Haltestellen und Haltestellenhäuschen, Fahrgastanzeiger, WLAN in den Bussen etc.). Die Gründe für den Rückgang liegen auch nicht in erster Linie in der Demographie, sondern im mehr als doppelt so hohen Grad der Motorisierung. Die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen ist nach der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes von 1975 von knapp 18 Mio. auf über 47 Mio. Pkw gestiegen. Für die nächsten Jahre ist nicht mit einer Umkehrung dieses Trends zu rechnen. Ein weiteres Risiko besteht in der zunehmenden Schwierigkeit, Fahrpersonal zu gewinnen. Diesem Risiko wird mit einer deutlichen Ausweitung der Bemühungen zur Personalgewinnung begegnet. Es ist zu erwarten, dass auch die künftigen Tarifabschlüsse für das Fahrpersonal den Engpässen am Arbeitsmarkt Rechnung tragen; dies hat allerdings deutliche steigende Personalkosten zur Folge. Die HofBus GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Konzerns Stadtwerke Hof einbezogen. Das Risikomanagement erfolgt durch die Stadtwerke Hof Holding GmbH im Rahmen des kaufmännischen Betriebsführungsvertrages. Existenzgefährdende Risiken werden für die nächsten zwei bis vier Jahre aufgrund der liquiditätsmäßig durchgeführten Verlustübernahme durch die Stadtwerke Hof Holding GmbH nicht gesehen. Langfristig ist jedoch damit zu rechnen, dass die Muttergesellschaft der HofBus GmbH, die Stadtwerke Hof Holding GmbH, ohne Unterstützung der Stadt Hof nicht mehr in der Lage ist, die Fehlbeträge der HofBus GmbH in voller Höhe auszugleichen und damit den ÖPNV sicherzustellen.
Hof, 28. März 2024 HofBus GmbH Dipl.-Kfm. Jean Petrahn Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die HofBus GmbH, Hof Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HofBus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HofBus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hof Holding GmbH, Hof, für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 30. April 2024 gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Deuerlein, Wirtschaftsprüfer PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte |
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