Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 762868
Eingetragen
5.7.2009
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Entwicklung von Rohrsanierungstechnik, die Rohrsanierungsarbeiten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, Dienstleistungen, Weiterentwicklungen und Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Siewers
seit 19.7.2018
Prokura
Achim Bolle
seit 16.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Monika Preuß
44.74%
44.74%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
200.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRS Rohrsanierung GmbH

Bad Friedrichshall

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz zum 30. September 2023

Aktiva

  30.09.2023 30.09.2022
 
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen 69.659,00 92.055,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 76.654,44 195.110,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.862,61 110.963,97
III. Kassenbestand 1.149.180,05 736.176,02
  1.269.697,10 1.042.249,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 498,51 3.667,45
  1.339.854,61 1.137.972,44

Passiva

  30.09.2023 30.09.2022
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Andere Gewinnrücklagen 17.100,00 17.100,00
III. Gewinnvortrag 439.183,70 319.246,43
IV. Jahresüberschuss 161.755,75 119.937,27
  818.039,45 656.283,70
B. Rückstellungen 288.654,00 246.944,00
C. Verbindlichkeiten 233.161,16 234.744,74
  1.339.854,61 1.137.972,44

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023
(verkürzt nach § 326 HGB)

A. Allgemeine Angaben

Die PRS Rohrsanierung GmbH, Bad Friedrichshall, ist beim Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 762868 gemeldet.

Die PRS Rohrsanierung GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Das Geschäftsjahr ist auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres festgelegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, vollständig im Anhang aufgeführt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, die sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen orientiert, abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge werden pro rata temporis vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Abschreibungssätze betragen:
für immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5 Jahre
für Geschäfts- oder Firmenwerte 5 Jahre
für Gebäude 10 bis 40 Jahre
für technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Jahre
für andere Anlagen und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden die Vermögensgegenstände mit Werten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten, vermindert um Abschläge zur verlustfreien Bewertung, angesetzt.

Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt, die grundsätzlich um Abschläge zur verlustfreien Bewertung korrigiert werden. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten, Abschreibungen und angemessene Anteile der notwendigen Gemeinkosten.

Erhaltene Kundenanzahlungen werden gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB grundsätzlich offen von den Vorräten abgesetzt. Sie werden mit dem Nennbetrag bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhält vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen, die Leistungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Der Differenzbetrag der Pensionsrückstellung aus den beiden unterschiedlichen Zinssätzen nach § 253 Abs. 2 HGB beträgt T€ 1 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB mit einer Ausschüttungssperre belegt.

Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Mithin sind auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zu bewerten, obwohl die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.III.5. HGB sind. Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind als leistungskongruent zu bezeichnen, da die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich sind mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten. Alle Rückdeckungsverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag zweckexklusiv und verpfändet.

Die abgeschlossenen leistungskongruenten Rückdeckungsversicherungen stellen in Höhe eines beizulegenden Zeitwertes von T€ 46 Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von T€ 46 entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß den Mitteilungen der Versicherer. Aufgrund der Leistungskongruenz wurden entsprechend Versorgungszusagen in Höhe von T€ 46 mit dem Deckungsvermögen verrechnet.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle der vergangenen drei Geschäftsjahre berücksichtigt. Die Restlaufzeiten verteilen sich prozentual wie folgt, bei einer Restlaufzeit kleiner als 1 Jahr 70 %, bei einer Restlaufzeit von 2 Jahren 20 % und bei einer Restlaufzeit von 3 Jahren 10%.

Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

(in T€, soweit nicht anders angegeben)

AKTIVA

1.   Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.09.2023 30.09.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44 111
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (8) (15)
- davon gegen Gesellschafter (25) (53)

PASSIVA

2.   Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt T€ 200. Die Anteile an der PRS Rohrsanierung GmbH werden zum Bilanzstichtag zu 100 % von der PREUSS GmbH, Hannover, gehalten.

3.   Rückstellungen

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 12.

4.   Verbindlichkeiten 30.09.2023 30.09.2022
Verbindlichkeiten 233 235
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (152) (151)
- davon mit einer Restlaufzeit mehr als 1 Jahr (81) (84)

D. Sonstige Angaben

1.   Haftungsverhältnisse

Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch.

Für zwei Avalkreditrahmen in Höhe von T€ 9.000 haftet die Gesellschaft neben weiteren verbundenen Unternehmen gesamtschuldnerisch. Hierdurch ergeben sich zum 30. September 2023 angabepflichtige Haftungsverhältnisse in Höhe von T€ 2.769.

Für alle o.g. Haftungsverhältnisse sehen wir eine Inanspruchnahme nicht gegeben.

2.   Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen für mehrjährige Miet- und Leasingverträge betragen insgesamt T€ 110. Von den sonstigen Verpflichtungen entfallen T€ 68 auf das folgende Geschäftsjahr.

Übrige nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen betragen T€ 110, davon an verbundene Unternehmen T€ 110.

3 .   Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2022/2023 2021/2022
10 10

4.   Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der PREUSS GmbH, Hannover, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis); der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Bad Friedrichshall, 21. Dezember 2023

Die Geschäftsführung
Achim Bolle

Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde am 26. Januar 2024 festgestellt.

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