Siebdruck Pöhlmann GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Siewers seit 19.7.2018 | Prokura |
Achim Bolle seit 16.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Monika Preuß | 44.74% |
| 44.74% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRS Rohrsanierung GmbHBad FriedrichshallJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022/2023
|
| Die Abschreibungssätze betragen: | |
| für immaterielle Vermögensgegenstände | 3 bis 5 Jahre |
| für Geschäfts- oder Firmenwerte | 5 Jahre |
| für Gebäude | 10 bis 40 Jahre |
| für technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 15 Jahre |
| für andere Anlagen und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden die Vermögensgegenstände mit Werten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten, vermindert um Abschläge zur verlustfreien Bewertung, angesetzt.
Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt, die grundsätzlich um Abschläge zur verlustfreien Bewertung korrigiert werden. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten, Abschreibungen und angemessene Anteile der notwendigen Gemeinkosten.
Erhaltene Kundenanzahlungen werden gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB grundsätzlich offen von den Vorräten abgesetzt. Sie werden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhält vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen, die Leistungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Der Differenzbetrag der Pensionsrückstellung aus den beiden unterschiedlichen Zinssätzen nach § 253 Abs. 2 HGB beträgt T€ 1 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB mit einer Ausschüttungssperre belegt.
Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Mithin sind auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zu bewerten, obwohl die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.III.5. HGB sind. Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind als leistungskongruent zu bezeichnen, da die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich sind mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten. Alle Rückdeckungsverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag zweckexklusiv und verpfändet.
Die abgeschlossenen leistungskongruenten Rückdeckungsversicherungen stellen in Höhe eines beizulegenden Zeitwertes von T€ 46 Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von T€ 46 entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß den Mitteilungen der Versicherer. Aufgrund der Leistungskongruenz wurden entsprechend Versorgungszusagen in Höhe von T€ 46 mit dem Deckungsvermögen verrechnet.
Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle der vergangenen drei Geschäftsjahre berücksichtigt. Die Restlaufzeiten verteilen sich prozentual wie folgt, bei einer Restlaufzeit kleiner als 1 Jahr 70 %, bei einer Restlaufzeit von 2 Jahren 20 % und bei einer Restlaufzeit von 3 Jahren 10%.
Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
(in T€, soweit nicht anders angegeben)
AKTIVA
| 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 44 | 111 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | (8) | (15) |
| - davon gegen Gesellschafter | (25) | (53) |
PASSIVA
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt T€ 200. Die Anteile an der PRS Rohrsanierung GmbH werden zum Bilanzstichtag zu 100 % von der PREUSS GmbH, Hannover, gehalten.
3. Rückstellungen
Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 12.
| 4. Verbindlichkeiten | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Verbindlichkeiten | 233 | 235 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | (152) | (151) |
| - davon mit einer Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | (81) | (84) |
1. Haftungsverhältnisse
Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch.
Für zwei Avalkreditrahmen in Höhe von T€ 9.000 haftet die Gesellschaft neben weiteren verbundenen Unternehmen gesamtschuldnerisch. Hierdurch ergeben sich zum 30. September 2023 angabepflichtige Haftungsverhältnisse in Höhe von T€ 2.769.
Für alle o.g. Haftungsverhältnisse sehen wir eine Inanspruchnahme nicht gegeben.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen für mehrjährige Miet- und Leasingverträge betragen insgesamt T€ 110. Von den sonstigen Verpflichtungen entfallen T€ 68 auf das folgende Geschäftsjahr.
Übrige nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen betragen T€ 110, davon an verbundene Unternehmen T€ 110.
| 3 . Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | 2022/2023 | 2021/2022 |
| 10 | 10 |
4. Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der PREUSS GmbH, Hannover, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis); der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bad Friedrichshall, 21. Dezember 2023
Die
Geschäftsführung
Achim Bolle
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde am 26. Januar 2024 festgestellt.
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