Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 1434
Eingetragen
20.7.2005
Branche
Betrieb von KläranlagenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Gegenstand
Ist die Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wasser und Fernwärme. Die Gesellschaft kann die Betreibung der Schwimmhalle und den Betrieb sowie die Betriebsführung der Abwasserentsorgung übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silke Goldschmidt
seit 31.1.2024
Prokura
Diethard Heinze
seit 31.1.2024
Prokura
Jörg Makowski
seit 9.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (5)

NameAnteil
74.83%
Stadt Forst
25.10%
Gemeinde Boxberg
0.06%
Stadt Senftenberg
0.01%
Stadt Wittstock/Dosse
0.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
4.583.880 €
74.90%
Stadt Forst
Germany
1.536.120 €
25.10%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Forst GmbH

Forst (Lausitz)

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz)

1 GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

1.1 Geschäftsmodell

Die Gesellschafteranteile der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz) (nachfolgend SW Forst oder Gesellschaft), werden zu 74,9 % durch die EMB Energie Brandenburg GmbH, Michendorf (nachfolgend EMB oder Mehrheitsgesellschafterin), und zu 25,1 % durch die Stadt Forst (Lausitz) gehalten.

Die SW Forst ist seit Gründung der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Forst (Lausitz) (nachfolgend NFL), am 18. Dezember 2008 deren alleinige Kommanditistin. Geschäftsführende Komplementärin der NFL ist die NBB Netz-Beteiligungs-GmbH, Berlin.

Die SW Forst ist eine Tochtergesellschaft der EMB und wird in den Konzernabschluss der GASAG AG einbezogen.

Die Geschäftstätigkeit der SW Forst umfasst den Vertrieb von Strom, Erdgas, Trinkwasser und Wärme. Das Trinkwasser und die Wärme werden durch eigene Anlagen gefördert, erzeugt und transportiert. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für den Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz) "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)", die Erzeugung von erneuerbarem Strom, die Erbringung von Energiedienstleistung sowie der Betrieb von Anlagen zur dezentralen Energieversorgung.

Zu unserem Kundenkreis zählen private Haushalte, Gewerbeunternehmen und Großkunden, Wohnungswirtschaftsunternehmen, Krankenhäuser und kommunale Einrichtungen. Das Zentrum unserer Geschäftstätigkeit liegt in der Kreis- und Rosenstadt Forst (Lausitz).

Externe Faktoren beeinflussen ebenso wie unser vertrieblicher Erfolg unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und damit unser unternehmerisches Handeln. Zu den äußeren Faktoren zählen neben der Witterung unter anderem regulatorische Vorgaben, auch zur Konzessionsvergabe, sowie gesetzliche Anforderungen im Kontext der Energiewende.

1.2 Strategien, Ziele und Maßnahmen

Das Jahr 2023 war geprägt von Herausforderungen und zukunftsweisenden energiepolitischen Entscheidungen. Ein zentrales Thema war die für den Winter 2022/2023 befürchtete Gasmangellage, die mittels einer Kombination aus Energiesparmaßnahmen, legislativen Weichenstellungen, gefüllten Gasspeichern und zuvorderst dank milden Wetters abgewendet werden konnte. Auch die Arbeit der SW Forst war hierdurch spürbar betroffen. So wurden unter anderem große Herausforderungen im Zuge der Umsetzung der Energiepreisbremsen gemeistert. Die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 ist laut Bundesnetzagentur deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken wie die Auswirkungen eines kalten Winters und mögliche Einschränkungen bestehender Liefer- und Transportwege.

Nicht zuletzt durch die Energiekrise hat die Energiewende einen erheblichen Schub bekommen. Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde beschleunigt, die Politik legte verstärkt den Fokus auf nachhaltige Energielösungen. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes leitet den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein; das Wärmeplanungsgesetz setzt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wärmeversorgung und der Energieinfrastrukturen. Diese Gesetzgebungen bestärken SW Forst in ihren Maßnahmen zur Weiterentwicklung eines nachhaltigen Produktportfolios und der Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung in Forst.

Die akute Energiekrise ist mittlerweile überwunden, die Strom- und Gaspreise sind wieder deutlich gesunken. Sie liegen allerdings immer noch über dem Niveau von 2021 und reizen zu Einsparungen und der Suche nach Alternativen in der Wärmeversorgung an, worauf die SW Forst mit dem Ausbau ihres nachhaltigem Produktportfolios gut vorbereitet ist.

Transformationsprogramm ZUKUNFT G

Mit dem in 2021 gestarteten Transformationsprogramm ZUKUNFT G richtet die GASAG-Gruppe ihre Aktivitäten konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 aus, unter Beibehaltung marktgerechter Ertragsziele. ZUKUNFT G bildet die übergeordnete strategische Klammer für die Geschäftsentwicklung aller Geschäftseinheiten und schreibt die klare Ausrichtung der GASAG-Gruppe auf klimaneutrale Energielösungen fest. 2023 wurden die Zielsetzung und die Meilensteine von ZUKUNFT G vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen einer Prüfung unterzogen. Während sich die Grundannahmen und das Ziel - insbesondere das der Klimaneutralität 2040 - bestätigten, hat sich das erforderliche Tempo der Transformation deutlich erhöht. Dem trägt die Anpassung der strategischen Planung Rechnung.

Die SW Forst bot ihren Neukunden im Geschäftsjahr 2023 das Produktportfolio konsequent im Kontext der Nachhaltigkeit an. Trotz volatiler Energiepreise und Inflation erwies sich SW Forst weiterhin als verlässlicher Partner für die Kunden in allen Fragen der Energieversorgung und gewährleistete Versorgungssicherheit. Zur Entlastung unserer Kunden haben wir die Erdgaspreise zum März, zum Mai sowie zum November gesenkt. Die Preise der Grundversorgung Strom wurden zum April 2023 gesenkt. In 2023 wurden die ersten PV-Anlagen für Endkunden der SW Forst mit eigenen Personal errichtet.

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Branchenbezogene Entwicklungen und Rahmenbedingungen

Großhandelspreise auf hohem Niveau stabil

Das Preisniveau für Erdgas, Steinkohle, Mineralöl und Strom lag im Berichtsjahr 2023 noch immer deutlich über dem Niveau der Vorkrisenjahre und führte zu Zurückhaltung beim Verbrauch. Agora Energiewende spricht von einer Stabilisierung der fossilen Energiepreise in 2023. Auf dem Großhandelsmarkt sanken die durchschnittlichen Erdgaspreise von 124 Euro/MWh im Jahr 2022 auf Quartalspreise zwischen 33 bis 54 Euro/MWh. Sowohl der Mineralöl- als auch der Steinkohlepreis zeigten laut Agora Energiewende eine Seitwärtsbewegung und schlossen auf dem Großhandelsmarkt das vierte Quartal mit 47 Euro/MWh (Mineralöl) und 15 Euro/MWh (Steinkohle) ab.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Spuren der fossilen Energiepreiskrise waren auch 2023 deutlich spürbar. Die konjunkturelle Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland war im Jahr 2023 merklich gedämpft. Insbesondere energieintensive Produktionszweige wie die Metallerzeugung, die Papierproduktion oder die chemische Industrie waren 2023 von den anhaltend hohen Energiepreisen und entsprechenden Einbußen in der Wettbewerbsfähigkeit betroffen. Gestiegene Finanzierungskosten und der damit verbundene Rückgang der Kreditvergabe schwächten den Bausektor zusätzlich.

Die deutsche Wirtschaft war laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 von einer Phase der Stagnation bei gleichzeitig hohen Inflationsraten geprägt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % zurück. Ursächlich hierfür ist vor allem der Rückgang der inländischen Nachfrage aufgrund der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise. Die durchschnittliche Inflationsrate 2023 gibt das Statistische Bundesamt mit +5,9 % an. Zudem wirkten sich die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft und die geopolitischen Krisen dämpfend auf die deutsche Wirtschaft aus.

Die Erwerbstätigkeit erreichte im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Die Anzahl der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2023 rund 45,9 Mio. Menschen. Damit erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen um rund 0,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Erwerbslosenquote lag in 2023 bei 2,8 %, was im Vergleich zum Vorjahr (2,9 %) eine Verbesserung von 0,1 % darstellt.

Die Folgen der Energiekrise und der Corona-Pandemie zeigen sich noch immer in der deutschen Wirtschaftsleistung, die das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raumes verzeichnet. Die Prognosen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom Januar 2024 gehen von einem leichten Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,2 % in 2024 gegenüber 2023 aus.

Gesamtenergieverbrauch

Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB), Berlin, ist der Energieverbrauch in der Bundesrepublik im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 % auf rund 2.998 TWh zurückgegangen. Der geringe Verbrauch ist vor allem auf die schwache wirtschaftliche Leistung Deutschlands, die hohen Energiepreise und die im Vergleich zum Vorjahr etwas wärmere Witterung zurückzuführen.

Erdgasverbrauch

Laut Angaben der Bundesnetzagentur ging der Erdgasverbrauch in Deutschland in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % auf rund 810,4 TWh zurück. Gründe für den Rückgang sind das Einsparverhalten der Verbraucher und mildere Temperaturen.

Stromverbrauch

Der Stromverbrauch (Netzlast) im Berichtsjahr 2023 betrug nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 456,8 TWh und fiel damit um rund 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr (2022: 482,6 TWh). Damit sank er das zweite Jahr in Folge. Hauptursachen für diese Entwicklung waren neben den hohen Strompreisen auch der krisen- und konjunkturbedingte Rückgang der Produktion in der energieintensiven Industrie.

2.2 Politisches Branchenumfeld

Neben der fortdauernden krisenhaften Entwicklung an den Energiemärkten infolge des Ukrainekrieges war das Jahr 2023 geprägt von politischen Weichenstellungen zur Umsetzung der Wärmewende, Entscheidungen zum Hochlauf des Wasserstoffmarktes und zum Umgang mit der Verfassungswidrigkeit des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie von der dadurch hervorgerufenen Haushaltskrise.

Auf EU-Ebene wurden Ende 2023 nach langen Trilog-Verhandlungen sowohl Einigungen zur perspektivischen Transformation der Gasnetze als auch zur Eindämmung von Methanemissionen erzielt. Mit der neuen Gasbinnenmarktrichtlinie und der Methanemissionsschutzverordnung liegen zudem nun anwendbare Entflechtungsregeln für den künftigen Wasserstofftransport auf Verteilnetzebene vor sowie ambitionierte Vorgaben, wonach Netzbetreiber zur regelmäßigen Überprüfung von Methanlecks verpflichtet sind. Die im Trilog-Verfahren erzielten Kompromisse müssen noch vom EU-Parlament und dem EU-Rat bestätigt werden.

Um die Klimaziele zu erreichen, spielt die Wärmewende auf Bundesebene eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung 2023 hat mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Verabschiedung des Gesetzes zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Wärmebedarf sinkt und fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Geregelt ist nun, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind - in Bestandsgebäuden allerdings erst, wenn kommunale Wärmepläne vorliegen. Diese sind je nach Größe der Kommune bis 2026 oder bis 2028 zu erstellen. Neben Wärmepumpen oder solarthermischen Heizungssystemen können künftig auch wasserstofffähige Heizungen verbaut werden, insbesondere dann, wenn laut kommunaler Wärmeplanung das Gebäude in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt. Auf der Grundlage des GEG hat die Bundesregierung 2023 auch die Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet, um finanzielle Anreize für Maßnahmen der Energieeffizienz zu schaffen und für den Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien.

Als Werkzeug für den Klimaschutz, aber auch als Möglichkeit für die Etablierung neuer Industriezweige und damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist Wasserstoff ein wichtiger Energieträger der Zukunft. Für seinen Markthochlauf hat die Bundesregierung 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen. Sie benennt Vorschläge zur Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeiten und definiert Ziele für den Aufbau einer leistungsstarken Wasserstoffinfrastruktur. Im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden in der Folge Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig Importkorridore, Erzeugungsquellen, Speicher und Abnehmer an die Wasserstoffversorgung angebunden sind.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Corona-Kreditermächtigungen im KTF für nichtig zu erklären, kam es am Jahresende 2023 zu einer Haushaltskrise. Bereits fest für Klimaschutzmaßnahmen eingeplante Fördersummen stehen damit zur Disposition, mit dem Effekt, dass Möglichkeiten zur Finanzierung der Energiewende teilweise neu ausgelotet werden müssen. Vorhaben mit hohem Investitionsbedarf müssen neu bewertet werden und könnten sich in der Folge verzögern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat auch Auswirkungen auf die Energie- und Klimavorhaben des neuen Senats in Berlin. Die Rechtssicherheit des geplanten Sondervermögens "Klimaschutz, Resilienz und Transformation" in Höhe von 5 Mrd. Euro wird bis Anfang 2024 nochmals geprüft. Erst dann wird Klarheit bestehen, ob diese Mittel zur Finanzierung wichtiger Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Energieerzeugung bzw. -versorgung, Mobilität und Transformation der Wirtschaft zur Verfügung stehen werden. Die Verabschiedung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms im Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen. Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Berlin geht weiter voran; derzeit werden ein Wärmekataster erstellt und weitere Potenzialanalysen für erneuerbare Energien und Abwärme durchgeführt. Erklärtes Ziel ist es, die Wärmeplanung für Berlin bereits vor der gesetzlichen Frist Mitte 2026 vorzulegen.

Um die Folgen des Ukrainekrieges abzumildern, die Autarkie in der Energieversorgung zu steigern und erneuerbare Energien stärker zu integrieren hat Brandenburg das "Brandenburg Paket Energie" auf den Weg gebracht. Im weiteren Verlauf wurde die Solarausbauoffensive gestartet, deren Maßnahmen, zum Beispiel der Solar-Euro, für weiteren Schwung beim Ausbau der Photovoltaik sorgen sollen. Weiterhin ist auch der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft nötig, dessen Fokus unter anderen der erste Wasserstofftag des Landes Brandenburg einnahm. Zur Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung ist ein Wärmekataster entwickelt worden als Grundlage für die Bestands- und Potenzialanalyse für den Brandenburger Wärmesektor. In Entwicklung befindet sich derzeit der Maßnahmenkatalog, der die im Jahr 2022 verabschiedete Energiestrategie 2040 ergänzen wird.

2.3 Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Stromabsatz deutlich gegenüber dem Vorjahr von 84,1 Mio.kWh auf 60,4 Mio.kWh. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Kundenverluste im RLM Kundensegment außerhalb von Forst zurückzuführen. Das SLP Kundensegment im Heimatmarkt (22,0 GWh) ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken.

Der Gasabsatz gegenüber Endkunden liegt mit 122,9 Mio.kWh um 13,1 % unterhalb des Absatzes des Vorjahres und ist im Wesentlichen auf die Witterungsbedingungen 2023, auf ein energiesparsameres Verhalten unserer Kunden sowie auf einen geringen Kundenverlust im Fremdmarkt zurückzuführen. Die Jahresdurchschnittstemperatur 2023 lag mit 11,37 °C für Cottbus um 0,3 °C höher gegenüber dem Vorjahr (11,07 °C), die Heizgradwerte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 %.

Der erzielte Wärmeabsatz in 2023 reduzierte sich um 0,7 Mio. kWh auf 19,7 Mio. kWh. Der Fernwärmeabsatz in Forst 2023 sank im Wesentlichen klimatisch bedingt um 0,2 Mio. kWh auf 16,6 Mio. kWh. Der Wärmeabsatz in Branitz lag mit 1,6 Mio. kWh 0,1 Mio. kWh unterhalb dem Vj. Niveau. Der Wärmeabsatz des Kleinanlagencontractings sank auf 1,5 Mio. kWh in 2023 gegenüber 1,9 Mio. kWh in 2022.

Der Trinkwasserabsatz in 2023 reduzierte sich deutlich um 31 Tsd.m 3 gegenüber dem Vorjahr, er beträgt 780 Tsd.m 3. Der reduzierte Bedarf an Gartenwasser ist hierfür verantwortlich.

Die erzeugte Strommenge aus BHKW in Forst lag mit 4,7 Mio.kWh unterhalb dem Niveau des Vorjahres (Vj. 6,4 Mio.kWh). Technisch bedingte Stillstandszeiten (Generalinstandsetzung) in den letzten drei Quartalen 2023 waren hierfür verantwortlich.

3 ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

3.1 Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 6.033 Tsd.€ auf 37.201 Tsd.€ (Vj. 31.168 Tsd.€) gestiegen. Auf Strom-, Erdgas-, Wärme- und Trinkwasserlieferungen entfällt dabei mit 36.746 Tsd.€ (Vj. 30.878 Tsd.€) ein Anteil von 98,8 % (Vj. 99,1 %). Der Anstieg der Erlöse ist bei sinkenden Menge ausschließlich preisbedingt.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge einschließlich der Bestandsveränderungen und der aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 899 Tsd.€ (Vj. 568 Tsd.€) erhöhten sich um 331 Tsd.€. Dies ist auf die Auflösung von energiewirtschaftlichen Rückstellungen zurückzuführen.

Der Materialaufwand erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 8.307 Tsd.€ auf 33.445 Tsd.€ (+33,1 %). Die Erhöhung resultiert ebenfalls aus den preisbedingt gestiegenden Aufwendungen für den Erdgas- und Strombezug. Die Relation des Materialaufwandes zu den Umsatzerlösen stieg auf 89,9 % (Vj. 80,7 %). Das Geschäftsjahr 2023 spiegelt das bekannte Verhältnis aus den Vorvorjahren wieder. Die Generallinstandsetzung des BHKW's in der innerstädtischen Versorgungsinsel führt zu einer einmaligen Belastung in Höhe von ca. 830 Tsd. € im Geschäftsjahr.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 139 Tsd.€ auf 1.261 Tsd.€ (12,4 %) gestiegen. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit) ist auf 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj. 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) gestiegen. Die SW Forst haben zwei Handwerker für die Installation von Photovoltaikanlagen eingestellt.

Die Abschreibungen reduzierten sich von 1.617 Tsd.€ um 357 Tsd.€ auf 1.260 Tsd.€ (- 22,1 %) und sind auf die außerplanmäßige Abschreibung auf die nicht mehr genutzte technische Anlage für die Trinkwasserversorgung 2022 zurückzuführen.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr (Vj. 1.358 Tsd.€) um 227 Tsd.€ auf 1.584 Tsd.€ (+16,7 %). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf einen erhöhten Aufwand für IT Anforderungen (+164 Tsd.€), sowie für Prüfungen und Beratungen (+86 Tsd.€) in 2023 zurückzuführen.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) beträgt 550 Tsd.€ (Vj. 2.501 Tsd.€). Unter Berücksichtigung negativer Einmaleffekte (Generalinstandsetzung BHKW und erhöhten Projekt- und IT-Aufwänden) im Jahr 2023 ergibt sich weiterhin eine sehr gute und stabile Ergebnislage.

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis beträgt 775 Tsd.€ (Vj. 75 Tsd.€). Der Anstieg resultiert aus dem gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserten Beteiligungsergebnis der NFL in Höhe von 834 Tsd.€ (Vj. 207 Tsd.€).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag und Sonstige Steuern betragen 95 Tsd.€ (Vj. 590 Tsd.€).

Damit ergibt sich für 2023 ein Jahresüberschuss von 1.230 Tsd.€ (Vj. 1.986 Tsd.€).

3.2 Finanzlage

Der allgemeine Finanzierungsbedarf der Gesellschaft wird aus dem operativen Cashflow und einer konzerninternen Kreditlinie im Rahmen eines konzernweiten Kontenclearings in Höhe von 7.500 Tsd.€ gedeckt. Zusätzlich steht der Gesellschaft für langfristige Finanzierungen ein durch den Gesellschafter gewährter Kreditrahmen in Höhe von 18.300 Tsd.€ zur Verfügung, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 14.254 Tsd.€ ausgelastet wurde.

Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs nutzt die Gesellschaft eine rollierende 12-Monats-Liquiditätsplanung. Die Liquiditätsplanung versetzt die Geschäftsführung in die Lage, Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, in der Gesamtheit zu analysieren und daraus resultierende Maßnahmen abzuleiten. Für die Liquiditätsplanung wird ein gruppenweit einheitliches System eingesetzt. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Liquiditäts- und Kapitalausstattung setzt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:

2023
T€
2022
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 132 7.632
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.199 -829
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -340 -1.888
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -1.407 4.915
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 3.043 -1.872
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.636 3.043

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vermindert sich maßgeblich aufgrund der Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Abnahme der Verbindlichkeiten.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält im Wesentlichen neben Investitionen in Erzeugungs-, Bezugs- und Verteilungsanlagen in Höhe von 760 Tsd.€ auch die Darlehensvergabe an die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG (NFL) in Höhe von 2.200 Tsd.€ und die erhaltene Dividende von der NFL in Höhe von 834 Tsd.€.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit besteht im Wesentlichen aus dem Saldo der Aufnahme und Tilgung von Darlehen in Höhe von 272 Tsd.€, aus den gezahlten Zinsen in Höhe von 413 Tsd.€ sowie aus der Gewinnausschüttung in Höhe von 200 Tsd.€.

Der Finanzmittelfonds besteht aus Barmitteln in Höhe von 243 Tsd.€ und aus den Forderungen gegenüber der GASAG im Rahmen der Clearingvereinbarung in Höhe von 1.393 Tsd.€.

3.3 Vermögenslage

Die langfristigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Vorjahr um 1.080 Tsd.€ auf 31.458 Tsd.€ gestiegen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 302 Tsd.€ (Vj. 375 Tsd.€). Der Rückgang resultiert aus dem Werteverzehr für entgeltlich erworbene Nutzungsrechte.

Das Sachanlagevermögen sinkt um 432 Tsd.€ auf 16.153 Tsd.€.

Die Finanzanlagen erhöhen sich um 1.585 Tsd.€ auf 15.003 Tsd.€ (Vj. 13.418 Tsd.€). Die Erhöhung ist durch eine im Saldo zusätzliche Aufnahme eines Gesellschafterdarlehens durch die NFL begründet.

Der Rückgang um 940 Tsd.€ auf 8.674 Tsd.€ bei den Forderungen einschließlich der sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus Forderungsbeständen aus dem Kontenclearing gegenüber verbundene Unternehmen.

Das Eigenkapital der SW Forst ist um 1.030 Tsd.€ gestiegen. Die daraus abgeleitete Eigenkapitalquote steigt bei einer um 232 Tsd.€ gestiegen Bilanzsumme auf 40,6% (Vj. 38,2%).

Der Sonderposten reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 18 Tsd.€ auf 707 Tsd.€.

Die Rückstellungen in Höhe von 6.870 Tsd.€ (Vj. 5.867 Tsd.€) beruhen hauptsächlich auf den Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.542 Tsd.€ (Vj. 5.018 Tsd.€), Steuerrückstellungen von 156 Tsd.€ (Vj. 687 Tsd.€) sowie der Rückstellung für Altersteilzeit von 44 Tsd.€ (Vj. 52 Tsd.€).

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2023 16.554 Tsd.€ (Vj. 18.337 Tsd.€). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 918 Tsd.€ auf 15.322 Tsd.€.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen übersteigen die Summe aus kurzfristigen Forderungen und Finanzmittelbeständen um 3.436 Tsd.€. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Überhang der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen um 1.395 Tsd.€. Die bestehenden Kreditlinien mit der GASAG stellen sicher, dass die SW Forst kurzfristige Gesellschafterdarlehen und Kontokorrentkredite im Rahmen der Cash Pooling Vereinbarung in Anspruch nehmen kann. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

3.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Der Absatz der SW Forst entwickelte sich entsprechend eines defensiveren Fremdmarktauftritts erfreulich stabil. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr preisbedingt auf einem höheren Niveau. Das Jahresergebnis ist gegenüber der Planung um 1.245 Tsd.€ höher ausgefallen, verantwortlich dafür ist das um 1.413 Tsd.€ höhere Beteiligungsergebnis der NFL im Vergleich zur Planung. Aufwandsmindernde Effekten gegenüber der Planung für die Beschaffung der Verlustzeitreihe Strom sind hierfür im Wesentlichen verantwortlich. Der Jahresüberschuss überschreitet deutlich unsere ursprüngliche Erwartung an das Geschäftsjahr.

Die fälligen finanziellen Verpflichtungen des Geschäftsjahres 2023 waren durch die zur Verfügung stehende Liquidität, die Finanzanlagen und die bestehenden Kreditlinien jederzeit gedeckt.

3.5 Finanzielle Leistungsindikatoren

Steuerungskennzahlen

Die wesentliche Steuerungskennzahl der SW Forst ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT). Das EBIT beträgt 549 Tsd.€ (Plan 685 Tsd.€). Der erhöhte Aufwand für die Generalinstandsetzung für das BHKW und zusätzlichen Belastungen durch IT Themen sind für die leichte Planunterschreitung verantwortlich.

Regelmäßig wird das EBIT der SW Forst im Hinblick auf das Jahresergebnis prognostiziert und die Entwicklungen der wesentlichen Steuerungskennzahlen transparent gemacht. Das Management ist damit in der Lage, Abweichungen von den Zielvorgaben unterjährig zu erkennen, Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zu bewerten und entsprechend steuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen und nachzuverfolgen. In die Bewertung werden Chancen und Risiken mit einbezogen.

4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die ständig wiederkehrende Identifikation, Bewertung, Überwachung und Dokumentation von Chancen und Risiken gehört ebenso zu den Aufgaben unserer Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie auch die operative Steuerung mit Hilfe geeigneter Maßnahmen. Die Prozessverantwortung liegt beim Risikomanagement, welches direkt an den Vorstand berichtet.

Chancen und Risiken sind Plan- bzw. Prognoseabweichungen. Bei ihrer Einstufung unterscheiden wir operative bzw. strategische Chancen und Risiken oder allgemeine Lebensrisiken und beurteilen die Imagewirkung. Die Angabe der Eintrittswahrscheinlichkeiten lässt sich wie folgt unterteilen: sehr geringe, geringe, mittlere, hohe und sehr hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Das Chancen- bzw. Risikopotenzial bezogen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der GASAG-Gruppe drücken wir wie folgt aus:

Einstufung des Chancen- und Risikopotenzials Beschreibung der Wertgrenzen
Geringes Unwesentliche Verbesserung/Verschlechterung
Spürbares Moderate Verbesserung/Verschlechterung
Mittleres Beträchtliche positive/negative Auswirkung
Hohes Hohe und potenziell dauerhafte Verbesserung/Verschlechterung
Sehr hohes Wesentliche und voraussichtlich dauerhafte Verbesserung/Verschlechterung

Unsere Chancen und Risiken unterscheiden wir weiterhin in einen kurz- und langfristigen Wirkungshorizont, wobei die kurzfristige Betrachtung das nächste Geschäftsjahr betrifft. Die langfristige Betrachtung kann über den Planungszeitraum hinausgehen.

Es bestehen für die GASAG-Gruppe im Wesentlichen folgende Chancen und Risiken.

Übergeordnete Chancen und Risiken

Makroökonomisches Umfeld

Im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine stoppten im Sommer 2022 die für Deutschland relevanten russischen Gas-Lieferungen, die ca. 50 % des Gasbedarfs deckten. Letztere können weitgehend durch eine Versorgung mit Erdgas aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien sowie LNG kompensiert werden; zudem sind die Gasspeicher für die verbrauchsstarken Wintermonate ausreichend gefüllt. Daher ist die Gasversorgung in Deutschland gemäß der aktuellen Einschätzung der Bundesnetzagentur stabil. Dennoch bestehen Restrisiken. Ein extrem kalter Winter, ggf. damit einhergehend sinkende Importe aus den westlichen Nachbarländern oder ein Ausfall der Importinfrastruktur, sowie der Stopp russischer Gaslieferungen nach Südosteuropa, stellen Faktoren dar, die zu Gasknappheit bzw. einer Gasmangellage in Deutschland führen könnten.

Eine Gasknappheit würde potentiell zu erneut ansteigenden Großhandelspreisen führen, was unmittelbaren Einfluss auf die mengenbedingten Preisrisiken der SW Forst hätte. Letztere würden jedoch ebenso durch einen starken Preisrückgang am Großhandelsmarkt negativ beeinflusst, vor allem wenn der Preisverfall mit milden Temperaturverläufen korreliert.

Eine trotz deutlich gesunkener Energiepreise weiterhin hohe Inflation und stark gestiegene Zinsen belasten die Baubranche, was den Abschluss neuer Projekte im Bereich nachhaltiger Energieversorgungslösungen hemmt.

Die konjunkturelle Entwicklung hat aufgrund der Kundenstruktur der SW Forst eine eher untergeordnete Bedeutung.

Klimabezogene Einflussfaktoren

Maßnahmen zur Eingrenzung des Klimawandels haben weiter an Bedeutung gewonnen. Unsere Kunden, unsere Marktpartner und die Politik haben hohe und berechtigte Erwartungen an die Branche, aber auch an die GASAG-Gruppe. Eine Verschärfung der Klimaziele, striktere Regulierungen und sensiblere Investoren und Banken erfordern ein zügiges Umdenken innerhalb der Branche der etablierten Wärmeversorgung. Beschleunigt wird dieser Prozess durch den Konflikt in der Ukraine und dem daraus erwachsenden Ziel einer dauerhaften Unabhängigkeit von russischem Gas.

Das Transformationsprogramm der GASAG-Gruppe ZUKUNFT G mit dem zentralen Ziel der Klimaneutralität bis 2040, welches bereits im Spätsommer 2021 startete, beinhaltet ein Bündel von Maßnahmen, welche diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Wir werden unsere Kompetenzen und Geschäftsmodelle auch weiterhin konsequent auf Klimaneutralität ausrichten und die damit verbundenen Chancen nutzen. Zu den Maßnahmen gehören neben dem Ausbau der eigenen Wasserstoffstrategie in der GE Netz, geplante Investitionen in erneuerbare Energien, sowie die sukzessive Grünstellung unserer Kundenprodukte und nicht zuletzt die Minimierung der eigenen CO 2 -Emissionen.

Momentan sind die Entwicklungen im Wärmemarkt nicht klar absehbar - so dass wir als GASAG-Gruppe, wie auch die gesamte Branche, strategischen Risken ausgesetzt sind. Die Festlegung der kommunalen Wärmeplanung für Berlin (2026) und in den Brandenburger Kommunen (2028) wird bessere Planbarkeit schaffen.

Insbesondere mit Blick auf die Wasserstoffwirtschaft sind die Marktaussichten derzeit noch ungewiss und die zukünftige Rolle von Wasserstoff und weiteren grünen Gasen nicht präzise abschätzbar. Es fehlen noch verbindliche Rahmenbedingungen für Geschäftsmodelle und damit Investitionsanreize für die Privatwirtschaft. Auch die Finanzierung der Wärmewende wird in den kommenden Jahren für die gesamte Branche eine große Herausforderung darstellen.

Absatzmarktrisiken

Die Beschaffungspreise an den Großhandelsmärkten sind gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich gesunken. Bei Energieversorgern hat sich die Lage hinsichtlich Preisrisiken und der Auslastung von Handelslimiten im Vergleich zum Vorjahr wieder entspannt. Die SW Forst sieht sich daher, insbesondere hinsichtlich des Ziels, ihr Kundenportfolio zu erweitern, im Gas- und Stromvertrieb spürbaren Wettbewerbsrisiken ausgesetzt. Begegnet wird dem mit einem gut aufgestellten Produktportfolio und wettbewerbsfähigen Preisen, sowie sehr gutem Service und Verlässlichkeit.

Das Gasgeschäft ist naturgemäß witterungsbedingten Absatzschwankungen unterworfen.

Aufgrund des deutlichen Preisrückgangs erwächst bei der SW Forst derzeit das Risiko eines spürbaren Schadenspotenzials aus einem gegenüber der Prognose niedrigeren Gasverbrauch, wie dies bei warmer Witterung der Fall ist. Diesem Szenario wird eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet. Das Schadenspotenzial hat sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr verringert.

Gleichzeitig resultiert unter Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus eine mittlere Chance aus kalter Witterung bei moderat steigenden Preisen mit ebenfalls mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko eines mittleren Schadenspotenzials aus kalter Witterung entstünde nur bei sehr stark ansteigenden Preisen und wird derzeit als gering eingeschätzt. Die witterungsbedingten Mengenrisiken sind dem Kerngeschäft der SW Forst inhärente Risken und werden in angemessener Form bei der Preisgestaltung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden berücksichtigt.

Ursache für eine Prognoseabweichung kann auch ein verändertes Kundenverhalten sein. Im vergangenen Jahr wurde aufgrund des Sparverhaltens der Kunden weniger Gas abgenommen als geplant. Im Rahmen der kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen der Bundesregierung wurde explizit zum Sparen aufgerufen. Dies ist seit Beginn des Winters 2023/2024 nicht mehr so ausgeprägt der Fall. Jedoch rät die Bundesnetzagentur weiterhin zum sparsamen Gasverbrauch, ebenso besteht nach wie vor das Einsparziel von 15 % auf europäischer Ebene. Aus der Unsicherheit hinsichtlich des künftigen Sparverhaltens der Gaskunden, erwächst der SW Forst ein zusätzliches Prognoserisiko spürbarer negativer Effekte auf die Vertriebsmarge und die Beschaffungskosten mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Wir beobachten daher monatlich die Entwicklung der Absatzmengen und passen die Prognosen entsprechend den Erwartungen fortlaufend an. Die auslaufenden Gas- und Strompreisbremsen sind für die Geschäftseinheit SW Forst aufgrund der aktuellen Preisstellung von untergeordneter Bedeutung.

Marktpreisänderungsrisiken

Die Großhandelspreise für Strom und Gas sowohl am Termin- als auch am Spotmarkt sind innerhalb des Jahres 2023 um etwa 50 % gesunken. Nichtsdestotrotz sind die Preise an den Märkten noch immer knapp doppelt so hoch wie vor Beginn der Energiepreiskrise im Jahr 2021 und weisen unverändert eine erhöhte Volatilität auf.

Die SW Forst trägt insbesondere mengenbedingte Marktpreisänderungsrisiken, welche sich aus Anpassungen der Absatzprognosen und deren Glattstellung am Termin- und Spotmarkt ergeben, insbesondere im temperaturabhängigen Gas- und Wärmebereich.

Trotz der gestiegenen Marktzinsen ergibt sich im Finanzbereich kurzfristig ein geringes Chancen- und Risikopotenzial.

Betriebsrisiken

Die SW Forst hat ihre Strom- und Gasnetze an ihr Tochterunternehmen NFL übertragen. Die Bewirtschaftung aller Netze und der technischen Anlagen erfolgt durch den Betriebsführer NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin, nachfolgend NBB genannt. Damit ist sichergestellt, dass die technischen Anlagen und Maschinen unter der Verantwortung von sachkundigen Fachkräften mit dem erforderlichen Know-how betrieben, weiter ausgebaut und modernisiert werden. Die NBB verfügt über entsprechende Zertifizierungen, die auf das Regionalzentrum Forst ausgeweitet wurden. Damit sind die aus dem Betrieb der Netze resultierenden Risiken minimiert. Betriebsrisiken stellen in Bezug auf das aggregierte Schadenspotential ein spürbares Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit dar.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken steuern wir bei Kunden mit einem bonitätsorientierten Forderungsmanagement und bei Banken und Energiehandelspartnern mit einem konzerneinheitlichen Limitsystem und einem gut diversifizierten Handelspartnerpool. An geeigneter Stelle setzen wir zur Absicherung Kreditversicherungen ein. Mit der Weiterentwicklung unserer Limitsystematik, angelehnt an bankenregulatorische Praktiken, ist diese in volatilen Zeiten deutlich robuster und bietet uns eine bessere Steuerung der Kontrahentenausfallrisiken.

Die Adressenausfallrisken haben sich aufgrund gefallener Großhandelspreise zu unseren Geschäftspartnern verschoben. Allgemein kann dies die Marktliquidität und die individuelle Fähigkeit der GASAG-Gruppe, in gewünschtem Umfang Sicherungsgeschäfte zu tätigen, beeinträchtigen. Bei steigenden Preisen können sich jedoch Adressenausfallrisiken im Energiehandel wieder zur GASAG-Gruppe verlagern.

Aggregiert sehen wir kurzfristig ein geringes Schadenspotenzial aus Adressenausfall mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Ausfallrisiken bezüglich unserer Haushalts- und Gewerbekunden haben sich durch die gesenkten Kundenpreise ebenso gegenüber dem Vorjahr reduziert.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund des Rückgangs der Preise an den Energiemärkten haben sich die Liquiditätsrisiken, die sich aus der Besicherung von Termintransaktionen ergeben, deutlich verringert. Die Höhe der Sicherheitsleistungen hängt davon ab, wie stark die aktuellen Marktpreise die vertraglich vereinbarten Preise unterschreiten. Durch die nach wie vor hohe Volatilität sind jedoch weiterhin wesentliche Grundsicherheiten zu stellen. Zudem ist ein erneuter Preisanstieg, insbesondere in kalten Wintermonaten, nicht ausgeschlossen. Dieses Szenario würde zu einem unmittelbaren Abfluss von Liquidität führen, der erst zeitversetzt, und gegebenenfalls nur teilweise, durch Einnahmen von Kundenseite kompensiert wird. Die daraus entstehenden Liquiditätsrisiken werden als gering eingeschätzt.

Governance und Compliance

Dem Bereich der Informationssicherheit wird als Konsequenz aus der stetig steigenden Bedrohungslage durch Cyberangriffe ein besonderer Stellenwert beigemessen. Der gestiegenen Gefährdungslage begegnen wir in Form von gruppenweiten Schulungen, regelmäßigen Mitarbeiterinformationen, aktuellen Regelwerken und praxisnahen Simulationen auch im Rahmen von Krisenübungen.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird von Angriffen im Cyberraum begleitet. Die Gefahr eines staatlich veranlassten Cyberangriffs nimmt zu. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik liegen Informationen vor, dass es zu einer Verschärfung der Bedrohungslage durch mögliche Cyberangriffe unter anderem gegen Bereiche der kritischen Infrastruktur wie der Energiewirtschaft und deren Lieferanten kommen könnte. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung werden unter Beachtung der Meldungen und Hinweise aus den Sicherheitsbehörden fortlaufend vorgenommen.

Das etablierte Compliance-Schulungskonzept wird fortlaufend optimiert. Der Schwerpunkt der operativen Compliance-Arbeit liegt in der Schulung der Beschäftigten zur Vermeidung von Korruption und Diskriminierung sowie in der entsprechenden Einzelfallberatung. Die neuen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz wurden in der GASAG-Gruppe durch Inkraftsetzung einer Durchführungsbestimmung und die Einrichtung entsprechender Meldewege für interne und externe Hinweisgebende umgesetzt. Die Durchführungsbestimmung definiert ergänzend zu den bestehenden Compliance-Regeln das Verfahren zur vertraulichen Bearbeitung eingehender Hinweise.

Gesamtrisikolage

Von den dargestellten Risiken kann insbesondere aus der Volatilität an den Rohstoffmärkten eine potenziell spürbare Beeinträchtigung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der SW Forst ausgehen. Wir gehen jedoch davon aus, mit zielgerichteten Maßnahmen dem Eintritt dieser Risiken entgegenwirken zu können.

Basierend auf der Gesamtrisikolage unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und ergriffenen Maßnahmen sehen wir für die SW Forst gegenwärtig keine Fortbestandsgefährdung.

5 PROGNOSEBERICHT

Für 2024 erwartet die SW Forst unter der Annahme eines normalen, durchschnittlichen Temperaturverlaufs und trotz eines wiedererstarkten höheren Wettbewerb leicht sinkende Umsatzerlöse, die Weitergabe der in 2024 der reduzierten Beschaffungskosten sind dafür verantwortlich.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) wird in 2024 oberhalb des Niveau von 2023 erwartet. Das Geschäftsjahr 2023 war von negativen Einmaleffekten beeinflusst. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird in 2024 ein EBIT in Höhe von ca. 850Tsd.€ erwartet.

Das prognostizierte Finanzergebnis 2024 wird voraussichtlich deutlich unterhalb des Wertes des Geschäftsjahres liegen. Das Finanzergebnis 2023 war auf Grund des hohen Beteiligungsergebnises der NFL sehr hoch ausgefallen. Es wird derzeit ein Jahresüberschuss von ca. 900 T€ erwartet.

 

Forst, den 01. März 2024

Stadtwerke Forst GmbH

Geschäftsführer

Jörg Makowski

Bilanz zum 31.12.2023

der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz)

Aktiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 302 375
II. Sachanlagen 16.153 16.585
III. Finanzanlagen 15.003 13.418
31.458 30.378
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 138 115
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.674 9.614
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 243 232
9.055 9.961
C. Rechnungsabgrenzungsposten 85 27
40.598 40.366

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.120 6.120
II. Kapitalrücklage 3.489 3.489
III. Gewinnvortrag 5.628 3.842
IV. Jahresüberschuss 1.230 1.986
16.467 15.437
B. Sonderposten 707 725
C. Rückstellungen 6.870 5.867
D. Verbindlichkeiten 16.554 18.337
40.598 40.366

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2023

der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz)

01.01. -31.12.2023
T€
01.01. -31.12.2022
T€
1. Umsatzerlöse 37.201 31.168
2. Verminderung / Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -31 31
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 6 31
4. Sonstige betriebliche Erträge 924 506
5. Materialaufwand 33.445 25.138
6. Personalaufwand 1.261 1.122
7. Abschreibungen 1.260 1.617
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.584 1.358
9. Finanzergebnis 775 75
10. Ergebnis vor Steuern 1.325 2.576
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 85 584
12. Ergebnis nach Steuern 1.240 1.992
13. Sonstige Steuern 10 6
14. Jahresüberschuss 1.230 1.986

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz), nachfolgend SW Forst genannt, hat ihren Geschäftssitz in der Euloer Str. 90, 03149 Forst (Lausitz) und ist im Handelsregister Cottbus unter HRB 1434 CB eingetragen.

Der Jahresabschluss der SW Forst ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB, den ergänzenden Vorschriften des GmbHG sowie des Energiewirtschaftsgesetzes, nachfolgend EnWG genannt, aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft hat von größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind alle mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz sowie die Unterposten der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Sie sind im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund sind die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die nachfolgenden für die Aufstellung des Jahresabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert geblieben.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und soweit abnutzbar, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die verwendeten Abschreibungsdauern liegen überwiegend bei 5 Jahren.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die verwendeten Abschreibungsdauern liegen überwiegend zwischen 5 und 50 Jahren. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben.

Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der betrieblichen Gemeinkosten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, sind aus Gründen der Wesentlichkeit in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € sind im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen sind Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen zum Nennwert angesetzt.

Liegt bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vor, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.

Stellt sich heraus, dass die Gründe für die in den Vorjahren getätigten außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, so wird eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Erkennbare Risiken sind gemäß § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB berücksichtigt.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Nicht abgerechnete Energielieferungen sind zum Bilanzstichtag auf der Grundlage einer kundenbezogenen Hochrechnung abgegrenzt. Innerhalb der Forderungen aus Energielieferungen sind erhaltene Abschlagszahlungen mit dem abgegrenzten, noch nicht abgerechneten Verbrauch der Kunden verrechnet und offen abgesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für Folgejahre darstellen.

Latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge sind die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen sind verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Mit der Ausübung des Wahlrechtes nach § 288 Abs. 2 HGB wird auf die Angabe der latenten Steuern im Anhang verzichtet.

Fremdkapital

Die im Sonderposten enthaltenen Zuschüsse der öffentlichen Hand sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer der Anlagegüter erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge aufgelöst. Die vom Kunden erhaltenen Investitionszuschüsse (von Anschlussnehmern erstattete Hausanschlusskosten und Kosten des Wassernetzanschlusses) sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer der Anlagegüter ebenfalls erfolgswirksam als Umsatzerlöse aufgelöst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Diese sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die angewandten Zinssätze basieren auf den Abzinsungszinssätzen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Effekte aus der Änderung der Abzinsungssätze beziehungsweise Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit sind im Finanzergebnis ausgewiesen.

Am 28. Dezember 2023 ist das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten, dass für die GASAG-Gruppe grundsätzlich zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um eine Ertragsteuer i. S. d. § 274 HGB, die im Abschluss auszuweisen ist und für die grundsätzlich Steuerrückstellungen zu bilden sind. Währenddessen ist die Bildung von latenten Steuern, welche auf die globale Mindeststeuer zurückzuführen sind, bis auf weiteres ausgesetzt. Erster Veranlagungszeitraum der Mindeststeuer ist das Geschäftsjahr 2024. Die GASAG-Gruppe erzielt ihre Umsätze im Inland und versteuert Einkommen und Ertrag nach deutschen Steuergesetzen. Demnach erwartet die GASAG-Gruppe keine Auswirkungen für das Jahr 2024.

Die Verpflichtungen aus der Altersteilzeitregelung sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten bewertet. Bei der Berechnung ist ein Gehaltstrend von 2,5 % sowie ein Zinssatz von 1,03 % (Vj. 0,59 %) berücksichtigt. Aus der Anpassung der Zinssätze ergibt sich nur eine unwesentliche Veränderung der Verpflichtungen.

Bei der SW Forst besteht zweckgebundenes und dem Gläubigerzugriff entzogenes Vermögen für die Verpflichtungen der Altersteilzeitregelung (ATZ), welches mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit den Altersteilzeitverpflichtungen saldiert ausgewiesen wird.

Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Bezeichnung des Postens "Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten" wurde im Geschäftsjahr auf "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" angepasst.

Anteilsbesitz

Eigenkapital
T€
Anteil am Eigenkapital
%
Jahresergebnis
T€
Name und Sitz der Gesellschaft 31.12.2023 31.12.2023 2023
Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Forst (Lausitz) 5.122 100,0000 834

Vorräte

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Unfertige Leistungen 38 69
Waren 100 46
138 115

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Waren betreffen Bauteile für Wallboxen und Photovoltaikanlagen sowie Zertifikate für Strom und Gas.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
Insgesamt
T€
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Insgesamt
T€
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.141 3.141 2.874 2.874
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.163 4.163 5.398 5.398
aus Lieferungen und Leistungen 1.007 1.007 1.167 1.167
aus sonstigen Vermögensgegenständen 3.156 3.156 4.231 4.231
(davon aus Kontenclearing/ Ausleihungen) (1.393) (1.393) (2.811) (2.811)
(davon gegen Gesellschafter) (0) (0) (4.329) (4.329)
(aus Lieferungen und Leistungen) (0) (0) (649) (649)
(aus sonstigen Vermögensgegenständen) (0) (0) (3.680) (3.680)
(davon aus Kontenclearing/ Ausleihungen) (1.393) (1.393) (2.811) (2.811)
Sonstige Vermögensgegenstände 1.370 1.370 1.342 1.342
8.674 8.674 9.614 9.614

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Ansprüche aus Jahresverbrauchsabgrenzungen für Energielieferungen an Endkunden in Höhe von 808 Tsd.€ (Vj. 509 Tsd.€). Den Forderungen aus Verbrauchsabgrenzungen in Höhe von 20.170 Tsd.€ (Vj. 16.260 Tsd.€) stehen erhaltene Anzahlungen (netto) in Höhe von 19.362 Tsd.€ (Vj. 15.751 Tsd.€) gegenüber.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Anzahlungen aus Mitteln des Bundes nach dem Soforthilfegesetz und den Energiepreisbremsengesetzen in Höhe von 304 Tsd.€ (Vj. 1.110 Tsd.€) enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten geleistete Anzahlungen für CO 2 -Zertifikate in Höhe von 750 Tsd.€ (Vj. 810 Tsd.€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Steuerforderungen die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Passiva

Gezeichnetes Kapital

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Stammkapital
EMB Energie Brandenburg GmbH, Michendorf 4.584 0
Stadt Forst (Lausitz), Forst (Lausitz) 1.536 1.536
GASAG AG, Berlin 0 4.584
6.120 6.120

Die GASAG AG, Berlin, nachfolgend GASAG genannt, verkaufte am 22. November 2023 die Anteile in Höhe von 74,9 % an SW Forst, an die EMB Energie Brandenburg GmbH, Michendorf, nachfolgend EMB genannt.

Kapitalrücklage

Es besteht eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 3.489 Tsd.€.

Sonderposten

Der Sonderposten in Höhe von 707 Tsd.€ (Vj. 725 Tsd.€) enthält Zuschüsse von Kunden für Versorgungs- und Hausanschlussleitungen im Bereich Trinkwasser in Höhe von 174 Tsd.€ (Vj. 166 Tsd.€) sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe 533 Tsd.€ (Vj. 559 Tsd.€).

Rückstellungen

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Steuerrückstellungen 156 687
Sonstige Rückstellungen 6.714 5.180
6.870 5.867
31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Sonstige Rückstellungen für
Gasbezug 3.449 1.937
Strombezug 1.253 656
noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen 839 872
Netzentgelte Strom 837 1.289
Netzentgelte Gas 111 82
sonstige Personalaufwendungen 87 55
Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas 53 183
Altersteilzeit 44 52
Abrechnungsverpflichtungen 36 36
Sonstiges 5 18
6.714 5.180

Für die CO 2 -Abgabeverpflichtungen im Rahmen des nationalen Emissionshandels sind in den Rückstellungen für Gasbezug Verpflichtungen in Höhe von 801 Tsd.€ (Vj. 891 Tsd.€) enthalten.

Die Altersteilzeitverpflichtungen sind mit Vermögensgegenständen zur Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeitvereinbarungen nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes, welche vom GASAG Treuhand e. V., Berlin, gehalten werden, saldiert. Nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes sind die Wertguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzusichern. Der GASAG Treuhand e. V. hat die ihm von SW Forst übertragenen finanziellen Mittel unter angemessener Abwägung von Ertragsmöglichkeiten und der Substanzerhaltung zu verwalten und darf sie darüber hinaus in Zukunft ausschließlich und unwiderruflich zur Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen verwenden.

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 123 152
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 79 100
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände (Marktwert) 79 100
Verrechnete Aufwendungen aus Altersteilzeitverpflichtungen 1 1
Verrechnete Erträge aus Treuhandvermögen 3 0

Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entspricht den Anschaffungskosten, da es sich hierbei um Festgeldanlagen handelt.

Verbindlichkeiten

31.12.2023 31.12.2022
Insgesamt Restlaufzeit Insgesamt Restlaufzeit
T€ bis 1 Jahr
T€
über 1 Jahr
T€
davon über 5 Jahre
T€
T€ bis 1 Jahr
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 70 17 53 0 87 17
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134 134 0 0 620 620
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.322 4.569 10.753 5.021 16.240 4.187
aus Lieferungen und Leistungen 726 726 0 0 2.179 2.179
aus sonstigen Verbindlichkeiten 14.596 3.843 10.753 5.021 14.061 2.008
(davon aus Darlehen) (14.286) (3.533) (10.753) (5.021) (14.053) (2.000)
(davon gegenüber Gesellschaftern) (14.286) (3.533) (10.753) (5.021) (15.981) (3.928)
(aus Lieferungen und Leistungen) (0) (0) (0) (0) (1.928) (1.928)
(aus sonstigen Verbindlichkeiten) (14.286) (3.533) (10.753) (5.021) (14.053) (2.000)
(davon aus Darlehen) (14.286) (3.533) (10.753) (5.021) (14.053) (2.000)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.028 1.028 0 0 1.390 1.390
(davon aus Steuern) (480) (480) (0) (0) (141) (141)
(davon gegenüber Gesellschaftern) (4) (4) (0) (0) (3) (3)
16.554 5.748 10.806 5.021 18.337 6.214
31.12.2022
Restlaufzeit
über 1 Jahr
T€
davon über 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 70 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.053 4.021
aus Lieferungen und Leistungen 0 0
aus sonstigen Verbindlichkeiten 12.053 4.021
(davon aus Darlehen) (12.053) (4.021)
(davon gegenüber Gesellschaftern) (12.053) (4.021)
(aus Lieferungen und Leistungen) (0) (0)
(aus sonstigen Verbindlichkeiten) (12.053) (4.021)
(davon aus Darlehen) (12.053) (4.021)
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
(davon aus Steuern) (0) (0)
(davon gegenüber Gesellschaftern) (0) (0)
12.123 4.021

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2023
T€
2022
T€
Stromlieferungen 19.260 17.934
Gaslieferungen 12.327 8.553
Wärmelieferungen 3.048 2.353
Wasser 2.111 2.038
Sonstige Umsatzerlöse 455 290
37.201 31.168

In den Umsatzerlösen sind Verbrauchssteuern (Energie- und Stromsteuern) in Höhe 1.861 Tsd.€ (Vj. 2.521 Tsd.€) saldiert.

Sonstige betriebliche Erträge

2023
T€
2022
T€
Auflösung von Rückstellungen 762 380
Erstattungen und Zuschüsse 83 38
Ungeklärte Zahlungseingänge und Rückflüsse 35 29
Auflösung von Sonderposten 26 26
Übrige sonstige betriebliche Erträge 18 33
924 506

Materialaufwand

2023
T€
2022
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 19.810 12.177
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.635 12.961
33.445 25.138

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Gas- und Strombezug.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netznutzungen.

Personalaufwand

2023
T€
2022
T€
Löhne und Gehälter 1.030 920
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 231 202
(davon für Altersversorgung) (51) (45)
1.261 1.122

Abschreibungen

2023
T€
2022
T€
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 75 75
Abschreibungen auf Sachanlagen 1.185 1.542
(davon außerplanmäßig) (0) (340)
1.260 1.617

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023
T€
2022
T€
IT-Dienstleistungen 348 184
Ablesungs- und Abrechnungsdienstleistungen 345 325
Sonstige Dienstleistungen 245 158
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten 185 99
Aufwendungen für Geschäftsbesorgung 81 78
Büro-, Post- und Telefonaufwand 74 66
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb 69 56
Ausbuchungen, Wertberichtigungen und Rückflüsse 63 225
Abgaben, Gebühren und Beiträge 58 59
Versicherungen 45 31
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 71 77
1.584 1.358

Finanz- und Beteiligungsergebnis

2023
T€
2022
T€
Erträge aus Beteiligungen 834 207
(davon aus verbundenen Unternehmen) (834) (207)
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 251 227
(davon aus verbundenen Unternehmen) (251) (227)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 46 21
(davon aus verbundenen Unternehmen) (39) (19)
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen) (2) (0)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 356 380
(davon aus verbundenen Unternehmen) (354) (378)
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen) (0) (1)
775 75

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.230 Tsd.€ an die Gesellschafter in Höhe von 200 Tsd.€ auszuschütten und in Höhe von 1.030 Tsd.€ auf neue Rechnung vorzutragen.

Außerbilanzielle Geschäfte / sonstige finanzielle Verpflichtungen

2023
T€
Gasbeschaffungsverträge 18.553
Strombeschaffungsverträge 16.112
Dienstleistungsverträge 1.344
Nicht ausgeschöpfte Darlehensrahmen 785
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 54
Bestellobligo aus Investitionsvorhaben, Dienst- und Lieferverträgen 4
Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen 64
36.916
(davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 36.843

Seit dem 1. Januar 1997 sind die Mitarbeiter der SW Forst in die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes bei dem Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gransee, eingebunden. Die Zusatzversorgungskasse hat die Aufgabe, durch Versicherung den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren und wird durch Umlagen finanziert. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 5,9 %, davon leistete der Arbeitgeber 3,5 % und der Arbeitnehmer 2,4 %. Die umlagepflichtigen Gehälter betragen 870 Tsd.€. Mit der Einstandspflicht des Arbeitgebers für Versorgungsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes besteht eine mittelbare Pensionsverpflichtung des Arbeitgebers.

Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

Georg Friedrichs (Aufsichtsratsvorsitzender) Vorstandsvorsitzender der GASAG AG
Jens Handreck (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Stellv. Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz)
Matthias Trunk Vorstand Operations der GASAG AG
Maik Wortmeier Geschäftsführer der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG
Victor von Winterfeld Leiter Performance Management & Reporting der GASAG AG
Klaudia Kasper Angestellte der Stadtwerke Forst GmbH (Vorsitzende des Betriebsrates)
Günter Herzberg Stadtverordneter der Stadt Forst (Lausitz)

An die Mitglieder des Aufsichtsrates sind Aufwandsentschädigungen in Höhe von 8 Tsd.€ gezahlt worden.

Geschäftsführung

Geschäftsführer der SW Forst ist Jörg Makowski.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

2023
Anzahl
2022
Anzahl
Frauen 9 9
Männer 7 5
16 14

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der SW Forst wird im Rahmen des von GASAG für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 als verbundenes Unternehmen vollkonsolidiert. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die SW Forst ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 aufzustellen, befreit, da sie die Größenkriterien gemäß § 293 HGB nicht überschreitet.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren zukünftige Geschäftstätigkeit haben.

Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Die Angaben für das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im GASAG-Konzernabschluss enthalten.

Angaben zu den Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen

2023
T€
Verbundene und assoziierte Unternehmen als Auftraggeber
Ausreichung Darlehen 2.200
Zinsen für Ausleihungen, Kontenclearing und sonstige Zinsen 285
Grundstücks- und Gebäudemieten sowie übrige Miet- und Pachterlöse 29
Verbundene und assoziierte Unternehmen als Auftragnehmer
Darlehensaufnahme 2.200
Technische Betriebsführung 767
Bauleistungen 541
Zinsen für Ausleihungen, Kontenclearing und sonstige Zinsen 354
IT- und Telekommunikationsleistungen 109
Geschäftsbesorgung 76

Auftraggeber waren GASAG, die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin, nachfolgend NBB genannt und die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Forst (Lausitz).

Auftragnehmer waren GASAG, NBB und EMB.

Des Weiteren besteht zwischen GASAG und der SW Forst ein Cash-Pooling-Vertrag, in dessen Rahmen der SW Forst ein Kontokorrentkredit bis zu einer Höhe von 7.500 Tsd.€ zur Verfügung steht.

 

Forst (Lausitz), 1. März 2024

Stadtwerke Forst GmbH

Geschäftsführung

Jörg Makowski

Anlagenspiegel für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2023

der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz)

Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Umbuchungen
T€
Endstand
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.025 2 0 0 1.027
1.025 2 0 0 1.027
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.778 19 0 0 8.797
2. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 13.250 126 0 1 13.377
3. Verteilungsanlagen 21.970 436 0 0 22.406
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 370 146 7 0 509
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 33 32 0 -1 64
44.401 759 7 0 45.153
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.288 0 0 0 4.288
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 9.130 2.200 615 0 10.715
13.418 2.200 615 0 15.003
58.844 2.961 622 0 61.183
Posten des Anlagevermögens Abschreibungen
Anfangsstand
T€
Abschreibungen im Geschäftsjahr
T€
angesammelte Abschreibungen auf Abgänge
T€
Endstand
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 650 75 0 725
650 75 0 725
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.829 64 0 6.893
2. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 7.826 492 0 8.318
3. Verteilungsanlagen 12.949 597 0 13.546
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 212 32 1 243
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
27.816 1.185 1 29.000
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
0 0 0 0
28.466 1.260 1 29.725
Restbuchwerte am 31.12.2023
T€
Restbuchwerte am 31.12.2022
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 302 375
302 375
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.904 1.949
2. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 5.059 5.424
3. Verteilungsanlagen 8.860 9.021
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 266 158
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 64 33
16.153 16.585
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.288 4.288
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 10.715 9.130
15.003 13.418
31.458 30.378

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz)

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Forst GmbH, Forst (Lausitz), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Forst GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Berlin, den 1. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stemme Bartel, Wirtschaftsprüferin

ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2024 der Stadtwerke Forst GmbH

TOP 4 Ergebnisverwertung für das Geschäftsjahr 2023

Wortmeldungen gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht und die Gesellschafterversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Forst GmbH beschließt, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.229.586,67 € werden 200.000,00 € quotal an die Gesellschafter der Stadtwerke Forst GmbH ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 1.029.586,67 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Zahlung erfolgt am 30. Mai 2024."

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

der Stadtwerke Forst GmbH

Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch die Geschäftsführung in Erfüllung seiner ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Beratungs- und Kontrollaufgaben im Berichtszeitraum intensiv begleitet. Grundlage hierfür waren die ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten, Berichte der Geschäftsführung.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt in zwei Sitzungen und hat die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Berichterstattungen laufend überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres über die Lage und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens gewissenhaft unterrichtet. Alle bedeutsamen Entscheidungen, insbesondere solche, die nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Forst GmbH der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und in den Sitzungen des Aufsichtsrats erörtert.

Beratungsschwerpunkte und Beschlussfassungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie im schriftlichen Beschlussverfahren

Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat waren u. a. die wirtschaftliche Lage, der Jahresabschluss 2022, der Wirtschaftsplan 2024, die mittelfristige Unternehmensplanung 2024 bis 2026 und die Strategien der Stadtwerke Forst GmbH.

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Risiken der Gesellschaft im Zuge der Energiepreiskrise. Desweiteren wurde über die aktuellen Sicherungsgrade für die Erdgas- und Strombeschaffung und der Liquiditätssituation seitens der Geschäftsführung ausführlich berichtet. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 der Weiterentwicklung der Wärmeversorgung der Stadt Forst sowie der Entwicklung Elektromobilität und PV Geschäft gewidmet.

Der Aufsichtsrat bewilligte der Geschäftsführung die Erweiterung des bestehenden Handlungsrahmen für die Anpassung der allgemeinen Strom- Erdgaspreise der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden sowie für die Ersatzversorgung für sonstige Letztverbraucher 2024.

Zusätzlich bewilligt der Aufsichtsrat dem Abschluss einer Vertragsübernahmevereinbarung zwischen GASAG AG, EMB Energie Brandenburg GmbH und Stadtwerke Forst GmbH zur Übernahme des Gesellschafterdarlehensrahmenvertrags vom 26.07. / 02.08.2012 zwischen GASAG AG und Stadtwerke Forst GmbH durch die EMB Energie Brandenburg GmbH anstelle der GASAG AG.

Der Aufsichtrat erteilte Silke Goldschmidt Gesamtprokura und beschloss die Änderung der Prokura von Diethard Heinze in eine Gesamtprokura.

Jahresabschluss 2023, Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Forst GmbH zum 31. Dezember 2023 ist von der als Abschlussprüfer gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfbericht lag dem Aufsichtsrat vor. An der Sitzung des Aufsichtsrats, in der über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 beraten wurde, hat der Abschlussprüfer Herr Beckert teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen und erhebt nach eigenen Prüfungen von Jahresabschluss und Lagebericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt wird.

Die Geschäftsführung empfiehlt dem Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.229.586,67 € einen Betrag in Höhe von 200.000,00 € quotal an die Gesellschafter der SWF auszuschütten. Die Auszahlung des Betrages soll bis zum 30. Mai 2024 erfolgen. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.029.586,67 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Aufsichtsrat folgt dieser Empfehlung der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung und schlägt der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung vor.

Gesellschafterkreis und Geschäftsführung

Der Gesellschafterkreis der Stadtwerke Forst GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt verändert. Die GASAG AG verkaufte am 22. November 2023 ihre Anteile in Höhe von 74,9 % an der Stadtwerke Forst GmbH, Forst, an die EMB Energie Brandenburg GmbH, Michendorf.

Auch in der Geschäftsführung der Stadtwerke Forst GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 keine Veränderung ergeben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2023 waren:

Herr Georg Friedrichs (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Jens Handreck (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Matthias Trunk, Herr Günter Herzberg, Frau Klaudia Kasper, Herr Maik Wortmeier, Herr Victor von Winterfeld.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Forst GmbH für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Forst, im Mai 2024

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