neoSolar
GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.946,00 |
95.977,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
872,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.074,00 |
95.965,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.510.067,70 |
1.479.802,30 |
| I.
Vorräte |
577.958,87 |
407.527,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
455.420,92 |
484.239,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
134.967,63 |
131.928,91 |
| davon
gegen Gesellschafter |
17.985,34 |
22.002,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
476.687,91 |
588.035,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.061,01 |
11.960,00 |
| Aktiva |
1.595.074,71 |
1.587.739,30 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
779.582,83 |
902.248,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
754.582,83 |
877.248,87 |
| davon
Gewinnvortrag |
877.248,87 |
790.918,87 |
| B.
Rückstellungen |
106.529,66 |
107.645,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
703.462,22 |
577.844,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
703.462,22 |
575.123,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.721,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.500,00 |
|
| Passiva |
1.595.074,71 |
1.587.739,30 |
Anhang
I.Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. März 2023 der
neoSolar GmbH, Galileistraße 4, 08056 Zwickau
(Amtsgericht Chemnitz, HR B 24968) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten angesetzt. Die beweglichen abnutzbaren
Anlagen werden linear abgeschrieben. Die Immateriellen
Wirtschaftsgüter werden linear über die
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Forderungen sind zum Nominalbetrag bewertet.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungs-
bzw. Nennbeträgen bewertet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.März 2022 übernommen und
fortgeführt worden.
II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Bestand an Waren und Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen wurde gemäß § 252 (1) Nr. 3
HGB einzeln ermittelt.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind wie
im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von 251,7 TEuro.
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich
der Vergütung der Geschäftsführungsorgane
wird Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind
wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Der Jahresüberschuss wird insgesamt vorgetragen.
Es ist kein Betrag vorhanden, der gem. § 268
Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Zur Geschäftsführung sind bestellt:
Herr Steffen Schmidt, Zwickau
Herr Frank Klemm, Zwickau
Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die
Gesellschaft stets allein zu vertreten und ist von allen
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Zwickau, den 21.03.2024
gez.
Steffen Schmidt
Geschäftsführer
gez.
Frank Klemm
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2024
festgestellt.
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