TORA
Immobilien GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.703,00 |
32.044,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.703,00 |
32.044,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
926.275,75 |
860.611,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
908.981,02 |
827.374,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.294,73 |
33.236,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
765,79 |
154,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
963.744,54 |
892.810,03 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
862.089,26 |
689.175,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
664.175,78 |
461.719,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
172.913,48 |
202.455,89 |
| B.
Rückstellungen |
34.107,74 |
100.075,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.547,54 |
103.558,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.547,54 |
103.558,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
963.744,54 |
892.810,03 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma TORA Immobilien GmbH ist zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2019 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§§ 274a, und 288 HGB Abs. 2 in Anspruch.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HBG) beibehalten.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden Allgemein
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr
grundsätzlich beibehalten.
Das
Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Anlagenvermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu den
Anschaffungskosten von € 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde
unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
Das
Umlaufvermögen bestehend aus Vorräten,
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
sowie flüssigen Mitteln ist zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bzw. mit dem
Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich werden für
erkennbare Risiken Wertabschläge vorgenommen. Die
Bewertung erfolgt verlustfrei.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanzposten und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2019
Herr Rafael Jantos
Auf die Angabe der Bezüge des
Geschäftsführers wird gemäß § 286
Abs. 2 HGB verzichtet.
TORA Immobilien GmbH
Wiesbaden, 30.09.2020
gez. Rafael Jantos, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2020 festgestellt.
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