Dickreich
Automobile Fulda GmbH
Burghaun
(vormals: Hünfeld )
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.387,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
9.387,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.084.530,50 |
202.400,31 |
| I.
Vorräte |
774.664,92 |
65.530,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.824,66 |
99.800,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
37,99 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.040,92 |
37.069,80 |
| Aktiva |
1.093.917,50 |
202.400,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
206.222,18 |
34.121,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.121,65 |
2.987,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
172.100,53 |
6.134,53 |
| B.
Rückstellungen |
76.979,38 |
8.767,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
810.715,94 |
159.511,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
710.715,94 |
34.511,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
125.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.093.917,50 |
202.400,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Dickreich Automobile Fulda GmbH hat Ihren Sitz in
Hünfeld und ist unter der Registernummer HRB
8064 in das Handelsregister beim Amtsgericht
Fulda eingetragen.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das bisher
angewendete
Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB
beibehalten.
Das Unternehmen ist gemäß § 267
Absatz 1 HGB i. V. § 267a Absatz 1 HGB eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter
Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
linearer Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der
planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
werden im Jahr des Zugangs aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2
EStGin voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres sind im
Anlagenspiegel gesondert dargestellt.
Die in den Vorräten enthaltenen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
bezogenen Waren werden zu Anschaffungskosten
bewertet. In den Fällen, in denen der Marktpreis am
Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser Wert angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Allen
risikobehafteten Posten wird durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 104.583,33 (Vorjahr Euro 129.083,33).
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Mietverträgen über TEuro 22.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren 4 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss von
Euro 172.100,53 auf neue Rechnung vorzutragen und
mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen.
Organe
Geschäftsführer ist Herr Matthias Estreich.
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hünfeld, 3. Dezember 2024
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Matthias Estreich
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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