SilicANN Technologies GmbHLiquidiert
Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Stüpmann seit 24.5.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Silicann Technologies GmbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff. HGB. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorgekommen. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Von der durch § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB eröffneten Möglichkeit, neue Posten hinzuzufügen, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird, wurde Gebrauch gemacht. Zur Erläuterung dieses Postens wird auf Punkt 2.3 des Anhangs verwiesen. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte mit dem steuerrechtlich zulässigen Mindestansatz. Zusätzlich zu den Einzelkosten wurden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens in die Ermittlung einbezogen. Kosten für die allgemeine Verwaltung, Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten wurden nicht in die Ermittlung einbezogen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 Euro fand die Regelung zur Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG keine Anwendung. Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere die Vorratsbestände an Waren und Material, wurden gem. § 253 Abs. 1 und 3 HGB mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, wurden gem. § 253 Abs. 1 und 3 HGB mit ihren Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte gem. § 255 Abs. 2 HGB mit dem steuerrechtlich zulässigen Mindestansatz. Zusätzlich zu den Einzelkosten wurden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens in die Ermittlung einbezogen. Kosten für die allgemeine Verwaltung, Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten wurden nicht in die Ermittlung einbezogen. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Pauschalwertberichtigungen wurden i.H.v. 1% der Summe der am Bilanzstichtag mit dem Nennwert anzusetzenden offenen Forderungen vorgenommen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Bankbestände sind aus den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB wurden nicht gebildet. Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen nicht mehr als 1 Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde nach dem Eigenkapital, aber vor den Schuldposten, ein neuer Posten "Einlagen stiller Gesellschafter" eingefügt, da dieser inhaltlich nicht durch die vorgeschriebenen Posten gedeckt wäre. Er beinhaltet die typisch stillen Beteiligungen der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der KfW-Mittelstandsbank, der GENIUS Venture Capital GmbH sowie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Diese nehmen als mezzanines Kapital eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein, da die Rückzahlung erst nach vollständiger Begleichung aller Gläubigerforderungen, aber vor Kapitalrückzahlungen an die Gesellschafter erfolgen kann. Aus Gläubigersicht stellen sie haftendes Kapital dar. Die sich aus den Buchwerten ergebende bilanzielle Überschuldung stellt somit noch keine tatsächliche Überschuldung der Gesellschaft dar. Damit ergibt sich folgendes Bild:
Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe in das Folgejahr übertragen und geht in den Posten "Verlustvortrag aus Vorjahren" der Bilanz des Folgejahres ein. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Frank Stüpmann, Sievershagen. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen. Beteiligungen Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Rostock, 29.02.2008 Dr. Frank Stüpmann Geschäftsführer |
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