SeSoft
GmbH
AHRENSBURG
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.151,31 |
37.744,16 |
| I.
Sachanlagen |
5.151,31 |
37.744,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
83.437,34 |
50.146,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.555,07 |
46.788,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.882,27 |
3.357,66 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
1.696,71 |
2.332,83 |
| Summe
Aktiva |
90.285,36 |
90.223,17 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.403,56 |
29.699,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.699,98 |
7.601,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.703,58 |
-2.901,90 |
| B.
Rückstellungen |
27.453,89 |
19.755,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.427,91 |
40.767,31 |
| Summe
Passiva |
90.285,36 |
90.223,17 |
Anhang
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
den größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Erläuterungen der Bilanz (§ 284 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden
linear auf die Nutzungsdauer vorgenommen.
Selbständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, falls die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen.
Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen EUR 411,00 und EUR 1.000,00
werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst,
der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert.
Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem
voraussichtlichen Ausfallrisiko. Forderungen mit einer
Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
abzinsten Wert angesetzt.
Latente Steuern sind ab 2010 für Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungen zu bilden. Kleine
Kapitalgesellschaften sind gemäß § 274a Nr.
5 HGB von der Latenzrechnung befreit.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu
berücksichtigen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
abgezinsten Wert anzusetzen.
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