Friseurstübchen GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Rückständige Einzahlungen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
5.466,00 |
7.247,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.465,00 |
7.246,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.658,79 |
18.856,02 |
| I.
Vorräte |
1.676,23 |
2.035,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
141,69 |
375,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.840,87 |
16.445,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
689,54 |
689,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.596,63 |
39.574,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.237,37 |
26.232,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
667,90 |
-8.694,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.004,88 |
9.362,26 |
| B.
Rückstellungen |
1.886,93 |
606,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.472,33 |
12.735,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.596,63 |
39.574,86 |
Anhang
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gem. 284 HGB wird wie folgt berichtet: Der
Jahresabschluß wurde aufgrund der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert. Es wurden in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung jeweils die entsprechenden Beträge des
vorangegangenen Geschäftsjahres ausgewiesen. Soweit
diese Zahlen nicht vergleichbar waren, sind diese
angepaßt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Positionen der Bilanz-Aktiva sind nicht mit Passiva,
Aufwendungen nicht mit Erträgen sowie
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen sowie das Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und entsprechend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur
Vermögensgegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und
für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für
immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB sind gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens (going concern)
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer vermindert. Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechenden
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Aufgrund
steuerlicher Vorschriften mögliche
Sonderabschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden
im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens wurde die Bewertungsfreiheit des
§ 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Teilwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
durch Ansatz einer Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden insoweit
für im Geschäftsjahr geleistete Ausgaben
gebildet, als sie Aufwendungen für die Zeit danach
darstellten.
Das Eigenkapital wurde entsprechend § 272 HGB
aufgegliedert.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Zur Währungsumrechnung ist zu berichten, daß
der Jahresabschluß keine Positionen enthält, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Gliederung und Entwicklung der einzelnen Positionen
des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe gemäß § 285 Nr. 1 HGB:
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Haftungsverhältnisse gem. §§ 251 / 285
Nr. 9c HGB
Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen,
bestanden am Abschlußstichtag nicht.
Angaben über die Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
von:
Frau Friseurmeisterin Barbara Dette, Berlin
Frau Friseurmeisterin Christina Dette, Berlin
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 671,49 Euro
Ein Aufsichtsrat oder Beirat besteht nicht.
Berlin, den
Gesellschaftsname
....................................................
Name, Geschäftsführer
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