MRC
Services GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.772,00 |
150.482,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
451,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.995,00 |
106.256,00 |
| III.
Finanzanlagen |
43.775,00 |
43.775,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.549.532,26 |
2.864.005,61 |
| I.
Vorräte |
69.116,15 |
268.034,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.026.993,57 |
2.221.189,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
453.422,54 |
374.781,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
94.039,63 |
24.341,97 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
34,11 |
| Aktiva |
3.829.343,89 |
3.038.863,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.903.847,01 |
1.476.210,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.451.210,86 |
1.328.813,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
427.636,15 |
122.397,31 |
| B.
Rückstellungen |
630.258,69 |
420.933,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.295.238,19 |
1.141.719,83 |
| Summe
Passiva |
3.829.343,89 |
3.038.863,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MRC Services GmbH, Frankfurt
am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 92193) wurde
nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen
Vermögensgegenstände (EDV-Software,
Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und
unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im
jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln
zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen 10 Jahre von 1,78 % angesetzt.
Zusätzlich wird eine Bewertung mit dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatz vorgenommen. Die aufgrund
der durch das BilMoG geänderten Bewertung
erforderlichen Zuführung wird bis zum 31.12.2024 mit
jährlich 1/15 berücksichtigt (Art.
67 Abs. 1 EGHGB). Der ausstehende
Zuführungsbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag
auf 93.537,00 Euro.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten
bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB,
die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen
Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 773.317,37 (Vorjahr: Euro 1.021.884,51
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 HBG)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 358.433,34 Euro
(VJ 188.169,06 Euro) Forderungen gegenüber
Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Bilanzgewinn
|
|
|
Euro
|
Bilanzgewinn zum
|
01.01.2023
|
|
1.451.210,86
|
Ausschüttungen
|
|
|
0,00
|
Jahresüberschuss
|
|
|
427.636,15
|
Bilanzgewinn zum
|
31.12.2023
|
|
1.878.847,01
|
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von € 1.878.847,01 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
32.638,14 (Vorjahr: Euro 977.891,67).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
153.597,71 (Vorjahr: Euro 163.828,16).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 24.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Robert Martinovic
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Frankfurt, den
16.04.2025
gez.Robert Martinovic
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2025
festgestellt.
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