Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 2020
Eingetragen
5.12.2005
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeVorsorge- und RehabilitationsklinikenStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
Gegenstand
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der Ubbo-Emmius-Klinik in Aurich und Norden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Peter Balster
seit 27.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landkreis Aurich
50.00%
Stadt Emden
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Rahmenbedingungen

Der Landkreis Aurich hat die beiden kreiseigenen Krankenhäuser in Norden und Aurich mit Wirkung vom 01.01.2005 in eine GmbH ausgegliedert (Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH).

Im August 2018 hat der Landkreis Aurich seine Gesellschaftsanteile - analog der zeitgleichen Anteilsübertragung der Klinikum Emden gGmbH durch die Stadt Emden - auf die Trägergesellschaft Kliniken Aurich - Emden - Norden mbH übertragen. An dieser Gesellschaft sind der Landkreis Aurich und die Stadt Emden zu jeweils 50 % als Gesellschafter beteiligt. U.a. durch die Übertragung der Geschäftsanteile sind die Konzernstruktur und der umsatzsteuerliche Organkreis der Trägergesellschaft mit den Klinik-Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften umgesetzt und sichergestellt.

Aufgrund eines Dienstvertrages ist die Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH, Aurich (UEK gGmbH), ab dem 01.01.2005 für den Landkreis Aurich, der die Krankenhäuser in Aurich und Norden bis dahin betrieben hat, als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO tätig. Gleichzeitig hat die UEK gGmbH die Grundstücke Wallinghausener Straße 8 - 12 in Aurich und Osterstraße 103 - 113 in Norden mit allen aufstehenden Gebäuden und Anlagen zur Nutzung als Krankenhaus gemietet.

Die Klinik war mit ihren beiden Krankenhäusern bis zum 31.12.2023 im Krankenhausplan des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen mit 283 Planbetten am Standort Aurich und mit 258 Planbetten und 17 teilstationären Plätzen am Standort Norden aufgenommen. Zum 01.01.2024 erfolgte eine Erhöhung auf 335 Planbetten am Standort Aurich bei einer Reduzierung der Planbetten auf 130 und 17 teilstationäre Plätze am Standort Norden.

Der Landesbasisfallwert für Niedersachsen lag im Jahr 2023 mit 3.993,44 EUR (ohne Ausgleiche) nur um 33,54 EUR über der unteren Korridorgrenze des Bundesbasisfallwertes (BBFW 4.000,71 EUR, obere Korridorgrenze 4.100,73 EUR). Somit stieg der Landesbasisfallwert Niedersachsen gegenüber dem Vorjahr zwar um 4,37 % an, lag aber immer noch 0,18 % unter dem BBFW und 2,62 % unterhalb der oberen Korridorgrenze.

Der Gesetzgeber ist hier nach wie vor gefordert, endlich gleiche Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Deutschland herbeizuführen. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser, insbesondere in Niedersachsen, ist nicht zuletzt mit der Unterfinanzierung aus dem hier angewendeten, unzureichenden Landesbasisfallwert begründet.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs im Berichtsjahr

Der Jahresfehlbetrag ist mit 15.558 TEUR gegenüber dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres (9.195 TEUR) um 6.363 TEUR höher ausgefallen. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan für 2023 prognostizierten Jahresfehlbetrag (10.993 TEUR) wurde das Jahresergebnis um 4.565 TEUR verfehlt.

Mit den Kostenträgern konnten erst Ende des Jahres 2023 die Budgetverhandlungen für das Jahr 2022 in der Psychiatrie Norden abgeschlossen werden (genehmigt ab Januar 2024). Die Budgetverhandlungen in der Somatik konnten wie in der großen Mehrheit der niedersächsischen Krankenhäuser bisher weder für 2022 noch für 2023 final abgeschlossen werden.

• Leistungsentwicklung

Die vollstationäre Gesamtfallzahl (Somatik und Psychiatrie) sank im Jahr 2023 trotz der Transformation am Standort Norden zur Mitte des Jahres gegenüber dem Vorjahr (21.479) lediglich um 130 Fälle bzw. 0,61 % auf 21.349 Fälle. Eine Leistungssteigerung von rund 11 % am Standort Aurich war hierfür maßgeblich.

2020 wurde das Pflegebudget eingeführt, in Folge dessen die BWR-Anteile Pflege aus der DRG-Bewertung herausgelöst und gesondert vergütet werden. Somit sind abgerechnete BWR des Jahres seit 2021 wieder grundsätzlich mit dem Vorjahr vergleichbar. Im Jahre 2023 wurden in Summe 14.635 BWR abgerechnet. Dies ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (14.734 BWR) von 99 BWR bzw. 0,67 %. Der Case-Mix-Index 2023 lag bei einem Wert von 0,743 (Vorjahr 0,739). Über das Pflegebudget wurde darüber hinaus ein Gesamtbetrag von 18.625 TEUR (Vorjahr 19.617 TEUR) - zunächst als Abschlag - fakturiert. Das Pflegebudget steht noch unter dem Vorbehalt der Budgetverhandlungen für 2022 und 2023, die bisher noch nicht stattgefunden haben.

Die Auslastung der Psychiatrie in Norden lag bei 37.953 abrechenbaren Belegungstagen und 122 Betten bei 88,97 % und damit zwar über dem Wert des Vorjahres (82,71 %), jedoch immer noch unter der Auslastung der Jahre bis 2019 (> 95 %).

Die Zahl der Neugeborenen sank im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von 1.354 Neugeborenen leicht um 70 bzw. 5,17 % auf 1.284 Neugeborene.

Die Anzahl der ambulanten Operationen ist an beiden Standorten in Summe gegenüber dem Vorjahr deutlich um 282 Operationen bzw. 9,82 % auf 3.155 Operationen angestiegen.

• Ertragslage

Die Gesamterträge sind im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um rd. 592 TEUR auf 127.282 TEUR gestiegen (Vorjahr 126.690 TEUR) gestiegen. Dem entgegenstehen um rd. 6.955 TEUR gestiegene Gesamtaufwendungen, in 2023 in Summe 142.840 TEUR (Vorjahr 135.885 TEUR).

Zur Ergebnisentwicklung hat maßgeblich ein Rückgang der Erlöse aus Krankenhausleistungen aufgrund des Wegfalls von Corona-Ausgleichszahlungen (- 6.099 TEUR) beigetragen. Auf Seiten der Erträge waren jedoch auch gestiegene Umsatzerlöse nach § 277 (1) HGB (+ 2.293 TEUR), maßgeblich verursacht durch gestiegene Erträge aus der Zytostatika-Herstellung (+ 2.062 TEUR) und gestiegene sonstige betriebliche Erträge durch höhere ergebniswirksame Anteile aus den Finanzausgleichen nach § 26f KHG für die Steigerung der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom (+ 3.573 TEUR) zu verzeichnen.

Die Umsatzerlöse (Erlöse aus Krankenhausleistungen und sonstige Umsatzerlöse, ohne Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen und übrige betriebliche Erträge) sanken um 4.343 TEUR bzw. 3,5 % auf 119 Mio. €.

Die Anzahl der Mitarbeiter sank im Berichtsjahr um 26,71 Vollkräfte auf nunmehr 907,90 Vollkräfte. Die Personalkosten sind dagegen in Summe um 1.432 TEUR bzw. 1,84 % auf 79.141 TEUR angestiegen. Gegenläufig zum Abbau der Vollkräfte wirkten sich die tariflichen Bedingungen aufwandserhöhend aus. Die Personalkostenquote liegt im Verhältnis zu den Gesamterträgen nahezu konstant bei 62 % (Vorjahr 61 %). Der Umsatz je Vollkraft konnte auf 140.194,00 EUR gesteigert werden.

Der Materialaufwand (Aufwendungen für Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe und bezogene Leistungen, ohne sonstige betriebliche Aufwendungen) ist deutlich um 6.640 TEUR bzw. 15,90 % auf 48.405 TEUR gestiegen. Besonders wirken sich wie der Anstieg bei den Aufwendungen für Honorarärzte (+ 2.772 TEUR), der Honorarpflegekräfte (+ 1.050 TEUR) und bei den bezogenen Leistungen innerhalb des Konzern (+ 1.000 TEUR) aus. Zum Teil korrespondierend zum Anstieg der Umsatzerlöse aus der Zytostatika-Herstellung erhöhten sich die Aufwendungen für Arzneimittel um 2.685 TEUR, der Laboraufwand hat sich aufgrund rückläufiger Kosten für Corona-Testungen um 1.239 TEUR verringert.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 1.344 TEUR zum Vorjahr) ist im Wesentlichen ein Rückgang bei den Beratungs- und Gerichtskosten (- 409 TEUR) sowie bei den Mieten und Pachten (- 457 TEUR) zu verzeichnen.

In der folgenden Übersicht sind die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst:

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Betriebsergebnis -12.927 -5.874
Investitionsergebnis -367 -392
Finanzergebnis -774 -143
Neutrales Ergebnis -1.490 -2.786
Jahresergebnis -15.558 -9.195

Das Betriebsergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7.053 TEUR auf -12.927 TEUR verschlechtert. Das Investitionsergebnis zeigt eine leichte Verbesserung in Höhe von 25 TEUR auf -367 TEUR. Das Finanzergebnis verschlechterte sich um 631 TEUR auf -774 TEUR aufgrund deutlicher höherer Zinsen für die Bereitstellung der Liquiditätskredite durch die Gebietskörperschaften. Verbessert hat sich hingegen das Neutrale Ergebnis um 1.296 TEUR auf nunmehr - 1.490 TEUR. Dies ist im Wesentlichen in den periodenfremden Erträgen aus dem zweiten Auszahlungsbetrag des Finanzausgleichs gemäß § 26f KHG, die sich anteilig noch auf 2022 bezogen, begründet.

• Vermögens- und Finanzlage

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ist die Gesellschaft weiterhin von Kassenkrediten des Landkreises Aurich abhängig. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestand seitens der Gesellschaft eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 15.662 TEUR (Vorjahr 25.060 TEUR). Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verringerte sich aufgrund der Zahlung von Abschlägen auf die Verlustausgleiche 2023 (Einlage Kapitalrücklage) durch den Landkreis Aurich auf 1.086 TEUR (Vorjahr 10.957 TEUR).

Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich folgendermaßen dar:

31.12.2023 Vorjahr
TEUR % TEUR %
Aktiva
Mittel- und langfristig gebundenes Vermögen 5.862 15,0 5.221 13,4
Kurzfristig gebundenes Vermögen 33.143 85,0 33.753 86,6
Vermögen insgesamt 39.005 100,0 38.974 100,0
Passiva
Mittel- und langfristige Mittel 3.595 9,2 -7.506 -19,3
Kurzfristig verfügbare Mittel 35.410 90,8 46.480 119,3
Kapital insgesamt 39.005 100,0 38.974 100,0
Veränderung
TEUR %
Aktiva
Mittel- und langfristig gebundenes Vermögen 641 12,3
Kurzfristig gebundenes Vermögen -610 -1,8
Vermögen insgesamt 31 0,1
Passiva
Mittel- und langfristige Mittel 11.101 147,9
Kurzfristig verfügbare Mittel -11.070 -23,8
Kapital insgesamt 31 0,1

Insgesamt investierte die Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen inklusive geringwertiger Anlagegüter rd. 2.404 TEUR. Hiervon wurden 1.187 TEUR mit pauschalen Fördermitteln nach dem KHG, 1.027 TEUR mit Fördermitteln nach dem Krankenhauszukunftsgesetz und 190 TEUR durch Eigen- bzw. Fremdmittel und Spenden finanziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf rd. 11.085 TEUR. Sie sanken gegenüber dem Vorjahr leicht um rd. 367 TEUR und liegen mit dem 0,9-fachen eines durchschnittlichen Monatsumsatzes im mittleren Bereich bekannter Vergleichswerte.

Die Cashflow-Rechnung stellt sich wie folgt dar:

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -27.711 -3.221
Cashflow aus Investitionstätigkeit -2.404 -1.843
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 37.756 -6.150
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 7.641 -11.214
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -20.781 -9.567
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -13.140 -20.781

Der Finanzmittelfonds besteht aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen (2.360 TEUR; Vorjahr 4.219 TEUR), denen ein kurzfristiger Kassenkredit des Landkreises Aurich (15.500 TEUR; Vorjahr 25.000 TEUR) gegenübersteht.

3. Risiken und Chancen

Bestandsgefährdende Risiken bestehen weiterhin insbesondere aufgrund der anhaltenden Verlustsituation in Verbindung mit der bilanziellen Überschuldung des Unternehmens. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass es auch für die nächsten Jahre defizitäre Jahresergebnisse geben wird.

Die positive Fortführungsprognose und die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 getroffene Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit begründen sich deshalb auf der Tatsache, dass der Landkreis Aurich die Gesellschaft mit der Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Landkreises Aurich betraut, die Defizite der Gesellschaft in der Vergangenheit ausgeglichen und zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erforderliche Kassenkredite gewährt hat. Nach den Bestimmungen des Konsortialvertrags zwischen dem Landkreis Aurich und der Stadt Emden beteiligen sich beide Gebietskörperschaften (Träger) mit 70% (Landkreis Aurich) bzw. 30% (Stadt Emden) an der Refinanzierung der Jahresfehlbeträge der Klinik-Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2021. Die Absicht, dies auch künftig zu tun, spiegelt sich u. a. in den Haushaltsplänen 2024 und der damit verbundenen Erklärung zur Verlustabdeckung 2024 der Träger wieder, die für das Jahr 2024 eine Verlustabdeckung in Höhe des Ergebnisses lt. Wirtschaftsplan in 2024 einplanen. Auch darüber hinaus bis zum Jahr 2027 sollen die geplanten Verluste z. T. durch die Träger gedeckt werden. Der Geschäftsführung liegen keine Hinweise vor, das mit den in den Haushalten eingeplanten Verlustabdeckungen für die kommenden Jahre nicht auch die zur Verfügung-Stellung von ausreichender Liquidität durch die Träger jederzeit gesichert sein soll. Nur unter der Prämisse, dass die Träger auch die zukünftigen Defizite ausgleichen werden und jederzeit für eine ausreichende Liquidität zu sorgen bereit sind, ist von einem Fortbestand der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH bis auf weiteres auszugehen; der Fortbestand der Gesellschaft ist auch in den kommenden Jahren von der unveränderten finanziellen Unterstützung durch die Träger abhängig.

Bereits im Jahre 2013 kam von Seiten der Klinikum Emden gGmbH die Idee eines Zentralkrankenhauses, gemeinsam mit den Krankenhäusern Aurich und Norden. Entwickelt wurde dieser Vorschlag primär aufgrund medizinischer Fakten. Zur Konkretisierung der Pläne für ein Zentralklinikum in der Gemeinde Südbrookmerland gründeten die Stadt Emden und der Landkreis Aurich Anfang Mai 2015 die Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH, an der die beiden Gebietskörperschaften zu je 50 Prozent beteiligt sind. Vorausgegangen war der Abschluss eines Konsortialvertrages zwischen den beiden Gebietskörperschaften. Diese Gesellschaft - nach Namensänderung heute: Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH - ist nach wie vor als Plankrankenhaus im niedersächsischen Krankenhausplan eingetragen.

Nach dem positiven Bürgerentscheid in Emden Ende Mai 2019 wurden umgehend danach die Planungen zur Zentralklinik erneut aufgenommen. Die bereits etablierte Konzernstruktur und damit verbundene Synergieeffekte bis zur Fertigstellung der Zentralklinik bieten aus heutiger Sicht nach wie vor die bestmögliche Perspektive sowohl für die Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH als auch für die Klinikum Emden gGmbH und deren Tochtergesellschaften. Bis Mai 2020 konnten die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 35 Hektar für das Neubauprojekt gesichert werden.

Gleichzeitig wurde 2020 ein europaweiter Architektenwettbewerb durchgeführt. An der Ausschreibung zeigten 30 Büros ihr Interesse, 16 wurden nach einem festgelegten Auswahlschema zur Teilnahme aufgefordert, eine Expertenjury entschied über die Sieger. Auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs wurde im Jahr 2021 die Entwurfsplanung erarbeitet. Sie ist die Grundlage für die Förderantragsunterlage Bau (FA Bau), die Anfang 2022 beim Land Niedersachsen eingereicht wurde.

Die Kostenberechnung ohne Indexierungskosten beläuft sich mit Kostenstand 4. Quartal 2021 auf 567 Millionen Euro ohne Indexierungskosten. Der Krankenhausplanungsausschuss hat am 15. Juni 2022 über die Förderfähigkeit des Projektes entschieden und eine Fördersumme von 460 Millionen Euro zur Bewilligung empfohlen. Gleichzeitig wurde auch angesichts der aktuellen Baupreis-Entwicklung die ausreichende Beteiligung an Indexierungskosten durch das Land Niedersachsen in Aussicht gestellt. Am 27.02.2024 fand die Übergabe des ersten Förderbescheids in Höhe von 148 Millionen Euro durch den niedersächsischen Gesundheitsminister Herrn Dr. Philippi im Rahmen einer Feierstunde in Emden statt. Die aktuellen Planungen gehen von einem Baustart im Sommer 2024 und von einer Inbetriebnahme der neuen Klinik Anfang 2029 aus. Begleitet werden die Planungen für den Klinikbau von umfangreichen Planungen zur Raumordnung und Bauleitplanung sowie für verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen.

Der Aufsichtsrat der Trägergesellschaft hat die Geschäftsführung in der Sitzung am 19.04.2023 beauftragt, den Standort Norden gemäß den Leitlinien eines detaillierten Medizinkonzeptes in ein Regionales Gesundheitszentrum zu transformieren. Die Transformation ist zum 01.07.2023 unter gleichzeitiger Beibehaltung der stationären psychiatrischen Versorgung begonnen worden. Auf Grund der vor 2023 bereits bestehenden Bestandsregelungen für Mitarbeiter erweist sich die Anpassung des Personalkörpers in Norden als deutlich langsamer und kostenintensiver als in vergleichbaren Konstellationen. Entsprechende Förderanträge zur Refinanzierung der Transformationskosten sind beim Ministerium eingereicht worden.

Nur wenn die Träger als Gesellschafter weiterhin in der Lage und willens sind, die in den jetzigen Strukturen unvermeidbaren Verluste sowie die Eigenanteile für notwendige Investitions- und Strukturveränderungen zu tragen, bietet sich für die Ubbo- Emmius-Klinik die Chance, durch die Gewährleistung einer hohen Struktur- und Behandlungsqualität, die auch verstärkt in Zertifizierungen abgebildet wird, weitere notwendige Leistungsangebote zu entwickeln und so eine langfristige Patientenakzeptanz und damit verbundene, qualifizierte Arbeitsplätze - auch im Hinblick auf die Zentralklinik - sicherzustellen.

Finanzwirtschaftliche Risiken ergeben sich in Bezug auf Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Sozialleistungsträgern. Das Ausfallrisiko der Sozialleistungsträger wird grundsätzlich als gering angesehen. Den bestehenden Risiken aus möglichen Forderungsausfällen gegenüber Sozialleistungsträgern sowie Selbstzahlern wird durch ein aktives Forderungsmanagement begegnet. Um evtl. Ausfallrisiken vorzubeugen, wurde eine Pauschalwertberichtigung in angemessener Höhe gebildet. Für die Risiken aus MD-Prüfungen wurde eine gesonderte MD-Rückstellung gebildet.

Der kurzfristige Liquiditätsbedarf ist über den bestehenden Betriebsmittelrahmen bei der Sparkasse Aurich-Norden sowie insbesondere über die Bereitstellung von Gesellschafterdarlehen gedeckt.

4. Prognosebericht

Der Landesbasisfallwert für Niedersachsen liegt im Jahr 2024 bei 4.202,92 EUR. Die Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern sind weder für 2022 noch für 2023 vollständig abgeschlossen.

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Wirtschaftsplan ein Jahresergebnis in Höhe von -12.150 TEUR kalkuliert. Dieser Verlust ist abgedeckt durch den für die Ubbo-Emmius-Klinik vorgesehenen finanziellen Ausgleich in der Haushaltsplanung der Träger.

Wesentliche Annahmen und Planungsprämissen, die wir bei der Aufstellung unseres Wirtschaftsplans zu Grunde gelegt haben, sind weiterhin als unsicher anzusehen. Die langfristigen Auswirkungen der Coronakrise, des Ukrainekrieges, der Inflation und der möglichen Liefereinschränkungen können wir heute nicht genau abschätzen und bewerten, sodass wir aus heutiger Sicht keine hinreichend genaue Prognose über das zu erwartende Jahresergebnis 2024, abgeben können.

 

Aurich, den 16. Mai 2024

gez. Dirk Balster, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 1.179.037,00 798.546,00
II. Sachanlagen
Einrichtungen und Ausstattungen 4.608.822,00 4.348.468,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 74.023,90 74.023,90
5.861.882,90 5.221.037,90
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.672.708,93 2.671.949,83
2. unfertige Leistungen 1.123.240,18 3.795.949,11 901.558,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.084.880,90 11.451.446,72
2. Forderungen gegen den Träger 1.243.198,06 1.461.744,10
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 14.204.964,01 12.441.124,92
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.500,69 197.594,98
5. sonstige Vermögensgegenstände 446.850,90 26.987.394,56 409.014,37
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.359.637,20 4.218.543,37
33.142.980,87 33.752.976,32
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.085.756,35 10.956.697,21
40.090.620,12 49.930.711,43

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
2. Kapitalrücklagen 116.123.286,39 90.694.724,05
3. Gewinnrücklagen 1.476,57 1.476,57
4. Bilanzverlust -117.710.519,31 -102.152.897,83
5. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.085.756,35 10.956.697,21
0,00 0,00
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 4.304.492,48 2.874.237,65
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 181.110,57 181.110,57
2. sonstige Rückstellungen 10.380.887,73 8.515.614,95
10.561.998,30 8.696.725,52
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.208.500,20 3.474.786,31
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger 15.662.174,03 25.060.136,41
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 107.097,39 457.238,52
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 3.042.905,52 4.514.711,47
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 134.273,75 139.373,87
6. sonstige Verbindlichkeiten 946.408,67 3.014.761,13
24.101.359,56 36.661.007,71
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.122.769,78 1.698.740,55
40.090.620,12 49.930.711,43

Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024 festgestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 96.609.571,53 103.284.883,42
2. Erlöse aus Wahlleistungen 415.339,09 409.700,29
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 4.182.165,33 3.880.292,73
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 524.779,51 570.366,24
5. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 17.295.836,29 15.172.888,65
6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 232.352,57 -4.404,82
7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 368.250,11 420.824,96
8. sonstige betriebliche Erträge 4.632.540,78 124.260.835,21 66.598,11
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -64.909.856,17 -62.774.675,66
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -14.230.991,53 -79.140.847,70 -14.934.024,59
10. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -25.385.169,51 -23.683.260,48
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -23.019.455,61 -48.404.625,12 -18.081.199,37
Zwischenergebnis -3.284.637,61 4.327.989,48
11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 1.621.054,94 1.634.557,83
12. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.396.253,03 1.251.669,74
13. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens -1.621.054,94 -1.558.531,50
14. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen 0,00 1.396.253,03 -76.026,33
15. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.762.969,28 -1.643.944,57
16. sonstige betriebliche Aufwendungen -10.921.905,97 -12.684.875,25 -12.265.641,80
Zwischenergebnis -14.573.259,83 -8.329.927,15
17. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.982,41 2.521,13
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -778.006,96 -145.464,46
19. Steuern -210.337,10 -722.136,56
20. Jahresfehlbetrag -15.557.621,48 -9.195.007,04
21. Verlustvortrag -102.152.897,83 -92.957.890,79
22. Bilanzverlust -117.710.519,31 -102.152.897,83

HRB 2020 Amtsgericht Aurich

Anhang

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft betreibt die Klinik in Aurich und die Klinik in Norden. Für die Krankenhäuser im Sinne von § 2 KHG unterliegt die Gesellschaft bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV).

Die Gesellschaft ist eine "große" Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der KHBV aufgestellt. Sie hat für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises § 1 Abs. 3 KHBV angewendet; die aufgeführten Teile des Jahresabschlusses sind deshalb entsprechend den Anlagen 1 bis 3 der KHBV gegliedert. Darüber hinaus wurden ergänzend die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 246 bis 256a HGB) unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 274 HGB) sowie Sondervorschriften für Krankenhäuser (KHBV) vorgenommen.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt trotz der bilanziellen Überschuldung unter Annahme der positiven Unternehmensfortführung. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird durch die Gesellschafter des Mutterunternehmens (Träger) sichergestellt. In dem Zusammenhang haben die Stadt Emden und der Landkreis Aurich mit Erklärung vom 28. März 2024 bzw. 3. April 2024 zugesichert, den Jahresfehlbetrag 2023 in 2024 auszugleichen und die Gesellschaft so finanziell auszustatten, dass diese ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann. Die mittelfristige Haushaltsplanung der Gebietskörperschaften sieht vor, dass diese die Gesellschaft bis dahin weiterhin absichern.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (lineare Abschreibungsmethode) entsprechend der durchschnittlichen Nutzungsdauer (1 Jahr bis 20 Jahre) bewertet.

Die Einrichtungen und Ausstattungen werden nach den amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten unter EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 (GWG-Pool) werden über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht mit Festwerten angesetzt sind, wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bzw. letzten Einstandspreisen bewertet. Für die Bestände auf den Stationen und an den sonstigen Verbrauchsorten wurde ein Festwert (TEUR 1.866) gebildet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen - hier handelt es sich um Leistungen an so genannte Überlieger-Patienten, die vor dem Bilanzstichtag aufgenommen, aber erst im neuen Geschäftsjahr entlassen wurden - erfolgte zu standardisierten Herstellungskosten, abgeleitet aus den Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK). Das Niederstwertprinzip in Form der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung (TEUR 307) berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der bis zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse der zuständigen Organe.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Bilanz wird unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind als "Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG" vermindert um die Abschreibungen auf der Passivseite ausgewiesen.

Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen werden nach IDW RS HFA 3 bewertet (Heubeck-Tafeln 2018 G, Zinssatz nach § 253 Abs. 2 HGB 0,99 % [Vorjahr: 0,43 %], Einkommenstrend 2,5 % p.a. [Vorjahr 2,5 % p.a.]).

Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen werden durch die Bilanzierung von Rückstellungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Erträge des Jahres 2024.

C Erläuterungen zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 2023 sind im Anlagennachweis als Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Gesellschaft hält 51 % der Anteile (EUR 69.023,90) an der OFM Ostfriesische Frischmenü GmbH, Aurich. Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 35. In 2023 wurde ein Jahresergebnis von TEUR 1 erwirtschaftet.

Darüber hinaus ist in den Finanzanlagen der 20 %-Anteil an der Palliativ Care Team (PCT) Aurich - Ostfriesland - palliativmedizinischer Konsiliardienst - gemeinnützige GmbH, Aurich (EUR 5.000,00), enthalten. Das Stammkapital der PCT gGmbH beträgt EUR 25.000,00. Zum Aufstellungszeitpunkt lag der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 noch nicht vor. In 2022 erzielte das Beteiligungsunternehmen ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 562.

b) Vorräte

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Artikel des medizinischen Bedarfs (TEUR 2.589).

Die unfertigen Leistungen betreffen abgegrenzte Leistungen der stationären Behandlung von Patienten der Somatik, die sich über den 31. Dezember 2023 hinaus in den Kliniken befanden (sog. Überlieger-Patienten).

c) Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und an den Träger resultieren vollständig in Höhe von TEUR 1.251 (Vorjahr TEUR 1.659) aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

d) Eigenkapital

In 2023 hat der Landkreis Aurich Einlagen in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 5.241 (Verlustausgleich 2021), TEUR 9.195 (Verlustausgleich 2022) und TEUR 10.993 (Abschlag Verlustausgleich 2023) geleistet.

e) Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens

Der Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG beinhaltet Fördermittel gemäß § 9 Abs. 1 KHG und § 9 Abs. 3 KHG und wurde nach Bestimmung des KHBV bilanziert.

f) Rückstellungen

Stand 01.01.2023 Verbrauch/Auflösung Zuführung Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Personalaufwendungen
Altersteilzeit 575.840,01 288.912,73 89.500,31 376.427,59
Urlaub 1.057.995,83 1.057.995,83 1.055.882,21 1.055.882,21
Bereitschaftsdienst/Überstunden 2.252.770,92 2.252.770,92 2.492.473,57 2.492.473,57
Leistungsbezogene Entgelte 433.436,07 433.436,07 439.857,28 439.857,28
Jubiläumsleistungen 180.492,00 0,00 0,00 180.492,00
MDK-Rückstellung 431.159,00 0,00 0,00 431.159,00
Archivierungsaufwand 45.000,00 0,00 0,00 45.000,00
Jahresabschlussaufwendungen 24.500,00 24.500,00 26.000,00 26.000,00
Steuerrückstellung 181.110,57 0,00 0,00 181.110,57
Sozial-/Rentenversicherungsprüfung 208.915,40 0,00 0,00 208.915,40
Ausgleiche Pflegebudget 342.351,58 0,00 0,00 342.351,58
VBK UEK-Vermögensverwaltung 300.000,00 300.000,00 0,00 0,00
Restrukturierung Standort Norden 2.663.154,14 0,00 2.119.174,96 4.782.329,10
8.696.725,52 4.357.615,55 6.222.888,33 10.561.998,30

Die weitere Zuführung der Restrukturierungsrückstellung steht im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Somatik am Standort Norden.

g) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger betreffen mit EUR 15,5 Mio. (Vorjahr EUR 25,0 Mio.) sonstige Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren ausschließlich in Höhe von EUR 134.273,75 (Vorjahr EUR 139.373,87) aus Lieferungen und Leistungen.

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr davon , Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.208.500,20 4.208.500,20 0,00 0,00
Vorjahr 3.474.786,31 3.474.786,31 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger 15.662.174,03 15.662.174,03 0,00 0,00
Vorjahr 25.060.136,41 25.060.136,41 0.00 0,00
3, Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 107.097,39 107.097,39 0,00 0,00
Vorjahr 457.238,52 457.238,52 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 3.042.905,52 3.042.905,52 0,00 0,00
Vorjahr 4.514.711,47 4.514.711,47 0,00 0,00
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 134.273,75 134.273,75 0,00 0,00
Vorjahr 139.373,87 139.373.87 0,00 0,00
6. Sonstige Verbindlichkeiten 946.408,67 946.408,67 0,00 0.00
Vorjahr 3.014.761,13 3.014.761,13 0,00 0,00
24.101.359,56 24.101.359,56 0,00 0,00
Vorjahr 36.661.007,71 36.661.007,71 0,00 0,00

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 825 auf Steuern.

h) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.123 (Vorjahr EUR 1.699) bezieht sich in voller Höhe auf den Finanzausgleich nach § 26f KHG für die Steigerung der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom für das Jahr 2024.

D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt und setzen sich aus den Posten 1 bis 5 zusammen.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsposten enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 756 (Vorjahr TEUR 140). Die ausgewiesenen Aufwandsposten enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR 92). Die Rechnungskorrekturen für Vorjahre werden in den Erlösen aus Krankenhausleistungen ausgewiesen. Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen TEUR 3.305 (Vorjahr: TEUR 3.922).

E Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus einem Mietvertrag über Grundstücke und Gebäude mit dem Gesellschafter Landkreis Aurich, der auf die Dauer von 20 Jahren fest abgeschlossen ist, bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe der jährlichen Miete, die dem Vermieter für den Mietgegenstand angefallenen Aufwendungen, ausgenommen der durch Erträge gedeckten Aufwendungen, entspricht (Jahresmiete 2023 TEUR 1.123).

Die Vergütung der Mitarbeiter beinhaltet auch eine Alterszusatzversorgung der VBLU. Das System der VBLU ist umlagenfinanziert. Da der Gesellschaft die in diesem System zuzurechnende Deckungslücke im Sinne von Art. 28 EGHGB nicht bekannt ist, wird diese in Form einer Anhangangabe abgebildet.

Die Gesellschaft hat in 2006 Verträge über die Ausgestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen mit der Ostfriesische Frischmenü GmbH (51 %ige Tochtergesellschaft, nachfolgend OFM) abgeschlossen. Mit Vereinbarung vom 22. Februar 2006 garantiert die Gesellschaft der OFM über die gesamte Vertragslaufzeit die OFM jederzeit mit genügend Liquidität auszustatten. Der zu Grunde liegende Liefer- und Leistungsvertrag weist eine garantierte Mindestabnahme von Mahlzeiten (sog. Beköstigungstage) in Kombination mit einer Vereinbarung über Ausgleichszahlungen bei Minderabnahmen auf und hat eine feste Laufzeit von 15 Jahren. Gleichzeitig wurde mit Vertrag vom 22. März 2006 zwischen der OFM und der Becker Frischmenü GmbH (Minderheitsgesellschafter der OFM zu 49 %, nachfolgend BFM) ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einer festen Laufzeit von 15 Jahren vereinbart. Darüber hinaus steht der BFM zweimal die einseitige Option zu, diesen Vertrag um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Die erste Verlängerungsoption wurde von der BFM gezogen. Mit gleichem Vertrag hat sich der Landkreis Aurich verpflichtet, das von der BFM zur Finanzierung erforderlicher Investitionen aufgenommene Darlehen (2 Mio. €) dinglich über Grundschulden zu Gunsten der BFM abzusichern. Parallel dazu hat sich die Gesellschaft dazu verpflichtet, für den Fall, dass die OFM "in Insolvenz gerät", die Rechte und Pflichten der OFM (auch gegenüber der BFM) vollständig zu übernehmen.

Derzeit erfolgt die Rückabwicklung der Umsatzbesteuerung aus der Zytostatika-Herstellung im Rahmen der IV-Verträge für die Jahre 2011 bis 2021. Nach Abstimmung mit den Finanzbehörden soll ein Vergleich mit den beteiligten Krankenkassen erfolgen. Die Höhe der letztendlich an die Krankenkassen zurück zu erstattenden Umsatzsteuerbeträge (nach Saldierung mit der nicht abzugsfähigen sogenannten Vorsteuer) ist derzeit ungewiss. Es wird unterstellt, dass die Rückerstattungen des Finanzamts dem maximalen Rückzahlungsrisiko gegenüber den Krankenkassen entsprechen.

F Sonstige Angaben

a) Organe

Organe der Gesellschaft sind:

die Geschäftsführung

die Gesellschafterversammlung.

Aufgrund der Konzernzugehörigkeit ist der Aufsichtsrat der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (Konzernmutter) für die Belange der Gesellschaft zuständig.

Geschäftsführung:

Herr Dirk Balster

Die Vergütung der Geschäftsführung erfolgte durch die oberste Konzernmutter (Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden- Norden mbH).

b) Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Die Mitarbeiterzahl stellte sich nach Köpfen zum Stichtag 31.12.2023 bzw. nach Vollkräften im Jahresdurchschnitt 2023 wie folgt dar:

Dienstart Mitarbeiter nach Köpfen zum 31.12.2023 Anzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt
Ärztlicher Dienst 182 138,23
Pflegedienst inkl. Schüler-/innen 685 402,18
Med.-technischer Dienst 151 100,73
Funktionsdienst 262 154,54
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 67 49,37
Technischer Dienst 7 5,20
Verwaltungsdienst 75 51,31
Sonderdienst 4 5,21
Personal der Ausbildungsstätten 1 1,12
Summe 1.434 907,89

c) Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für die Abschlussprüfung im Geschäftsjahr 2023 wird im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft angegeben.

d) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres

Mit Erklärung vom 28. März 2024 bis 03. April 2024 haben die Stadt Emden und der Landkreis Aurich zugesichert, den Jahresfehlbetrag 2023 in 2024 auszugleichen und die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass diese all ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann.

Auf Antrag der Ubbo-Emmius-Klinik vom 6. November 2023 hat der Planungsausschuss des Landes Niedersachsen in der Sitzung am 29. November 2023 eine Reduzierung der Planbetten am Standort Norden von 272 auf 147 Planbetten bei gleichzeitiger Erhöhung der Planbetten am Standort Aurich von 283 auf 335 Planbetten zum 1. Januar 2024 beschlossen. Die Feststellung der Aufnahme in den Niedersächsischen Krankenhausplan ist der Ubbo-Emmius-Klinik per Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 14. Februar 2024 zugegangen.

Darüber hinaus sind uns keine Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag bekannt worden, die einen wesentlichen Einfluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben.

e) Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (oberstes Mutterunternehmen) einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Unternehmensregister.

 

Aurich, den 16. Mai 2024

gez. Dirk Balster, Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)

Entwicklung der Anschaffungswerte
Anfangsstand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 5.087.905,31 715.531,55 0,00 0,00 5.803.436,86
II. Sachanlagen
Einrichtungen und Ausstattungen 45.288.987,13 1.688.282,73 0,00 304.658,12 46.672.611,74
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 74.023,90 0,00 0,00 0,00 74.023,90
Summe I ., Il. und III. 50.450.916,34 2.403.814,28 0,00 304.658,12 52.550.072,50
Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Entnahmen für Abgänge Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 4.289.359,31 335.040,55 0,00 4.624.399,86
II. Sachanlagen
Einrichtungen und Ausstattungen 40.940.519,13 1.427.928,73 304.658,12 42.063.789,74
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe I ., Il. und III. 45.229.878,44 1.762.969,28 304.658,12 46.688.189,60
Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 1.179.037,00 798.546,00
II. Sachanlagen
Einrichtungen und Ausstattungen 4.608.822,00 4.348.468,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 74.023,90 74.023,90
Summe I ., Il. und III. 5.861.882,90 5.221.037,90

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH, Aurich:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH, Aurich, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt B im Anhang sowie auf die Angaben im Abschnitt 3 und 4 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass der Fortbestand der Gesellschaft derzeit vom Landkreis Aurich und der Stadt Emden in Form von liquiditätswirksamen Stützungsmaßnahmen abhängig ist. Hintergrund ist, dass die aktuelle Ertragslage und Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft nicht die laufende Geschäftstätigkeit sicherstellt. Wie im Anhang und Lagebericht dargestellt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Von der weiteren Entwicklung um das geplante Zentralklinikum ist auch die grundlegende Entwicklung der Gesellschaft als Teil des in 2018 geschaffenen Konzerns Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH abhängig. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat des Mutterunternehmens Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH, Südbrookmerland, ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesllschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Hannover, am 17. Juni 2024

ETL WRG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Robbers, Wirtschaftsprüfer

Schürmann, Wirtschaftsprüfer

Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.09.2024

Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wird genehmigt und damit festgestellt.

Die Bilanzsumme beträgt 40.090.620,12 €.

Der Jahresfehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Höhe von 15.557.621,48 € wird dem Bilanzverlust aus dem Vorjahr zugerechnet. Der daraus resultierende und vorgetragene Bilanzverlust beträgt nun 117.710.519,31 €.

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