Sparda-Bank West eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Schöpper seit 10.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Sebastian Jürgens seit 11.4.2023 | Prokura |
Matthias Franz Stahl seit 22.8.2019 | Prokura |
Stephan Grone seit 22.8.2018 | Prokura |
Martin Dietz seit 22.8.2018 | Prokura |
Claus Löcken seit 22.8.2018 | Prokura |
Stefan Kordes seit 22.8.2018 | Prokura |
Ralf Görres seit 8.7.2016 | Prokura |
Tanja Decking seit 3.2.2015 | Prokura |
Stephan Druba seit 12.2.2014 | Prokura |
Anja Metzger seit 7.1.2014 | Prokura |
Christian Dr. Bree seit 3.1.2013 | Prokura |
Andreas Luckhof seit 1.3.2012 | Prokura |
Dominik Schlarmann seit 9.12.2011 | Vorstandsmitglied |
Monika Dahmen seit 3.5.2010 | Prokura |
Andreas Lösing seit 6.10.2009 | Vorstandsmitglied |
Bernhard Syben seit 3.4.2006 | Prokura |
Uwe Wölk seit 3.1.2003 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Sparda-Beteiligungs GmbHAufgelöst | 26.00% |
| 10.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparda-Bank West eGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. GRUNDLAGEN DER BANK Die Wurzeln der modernen Sparda-Bank West eG reichen bis in das Jahr 1900 zurück. Nach der Fusion der Sparda-Banken Essen, Köln und Wuppertal im Jahr 2002 fusionierte die Sparda-Bank West eG im August 2018 mit der Sparda-Bank Münster eG. Diese Bank wurde im Jahr 1900 als "Spar- und Darlehenskasse" von Eisenbahnern gegründet. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich über fast ganz Nordrhein-Westfalen und das westliche Niedersachsen. Der Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf, in Münster besteht eine Zweigniederlassung. Das Geschäftsprofil ist auf Privatkunden ausgerichtet und die angebotenen Produkte und Dienstleistungen rund um das Bankgeschäft berücksichtigen die Bedürfnisse privater Kunden. Die Sparda-Bank West eG bietet verschiedene Möglichkeiten, die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: persönlich in den Filialen und den SB-Stellen oder mobil über das Telefon, das Internet und die SpardaApp. Ziele des wirtschaftlichen Handelns unseres Unternehmens sind die Erzielung von Gewinnen zur Finanzierung des Wachstums und die wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder (§ 1 Genossenschaftsgesetz). Die Sparda-Bank West eG gehört zum genossenschaftlichen Finanzverbund sowie dessen Sicherungseinrichtungen. Unsere Genossenschaft ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen und ist nicht kapitalmarktorientiert. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft 2.1.1. Konjunktur in Deutschland Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % in 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. 2.1.2. Finanzmärkte Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Null-COVID-Politik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. 2.1.3. Anleiherenditen Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 2. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 2. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 % zurück. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im Vorfeld der geldpolitischen Sitzungen der Notenbanken, vor allem der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen teils deutlich. Im Nachgang der Sitzungen setzte in der Regel eine zum Vorfeld gegenläufige Korrektur ein. Gleiches galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Bis Ende September tendierten die Renditen dabei aufwärts und die Kurse abwärts. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. 2.2. Geschäftsverlauf der Sparda-Bank West eG Für das Jahr 2023 wurden ein deutlich höherer Zinsüberschuss, ein leicht steigender Provisionsüberschuss, steigende Verwaltungsaufwendungen und ein deutlich höherer Jahresüberschuss erwartet. Die Entwicklung im Zinsüberschuss hat die Erwartungen im positiven Sinne übertroffen. Die Entwicklung im Provisionsüberschuss war entgegen der Prognose rückläufig. Die Verwaltungsaufwendungen sind stärker als erwartet gestiegen. Im Kreditgeschäft - speziell im Baufinanzierungsgeschäft - ist der Bestand analog der Prognose gestiegen. Im Einlagengeschäft ist das prognostizierte Wachstum nicht eingetreten. Der Jahresüberschuss 2023 konnte analog der Prognose deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. 2.2.1. Geschäftsentwicklung Die Bilanzsumme betrug zum Jahresende 12,1 Mrd. EUR und ist damit leicht gegenüber dem Vorjahr gesunken (2022: 12,3 Mrd. EUR). Der Anstieg der Position "Außerbilanzielle Geschäfte" ist durch das gestiegene Volumen an Zinsderivaten bedingt, die ausschließlich zu Absicherungszwecken abgeschlossen werden. Geschäftsvolumen
2.2.2. Aktivgeschäft Aktivgeschäft
Bei der Position "Forderungen an Kreditinstitute" handelt es sich zum überwiegenden Teil um Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank (2023: 1.253,0 Mio. EUR; 2022 2.044,7 Mio. EUR). Dem starken Rückgang in dieser Position stehen Zunahmen in den Positionen "Barreserve" (2023: 468,2 Mio. EUR; 2022: 54,6 Mio. EUR) und "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" (2023: 2.238,1 Mio. EUR; 2022: 1.887,0 Mio. EUR) gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten im Jahresvergleich ausgebaut werden (2023: 6.845,0 Mio. EUR; 2022: 6.664,9 Mio. EUR). Der Bestand an Wertpapieren wurde gegenüber dem Niveau des Vorjahres gesteigert (2023: 3.407,0 Mio. EUR; 2022: 3.025,9 Mio. EUR). 2.2.3. Passivgeschäft Passivgeschäft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Jahresende 273,7 Mio. EUR (2022: 344,4 Mio. EUR) und zeigten somit einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen 10.809,5 Mio. EUR. Dies entspricht einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2022: 10.958,3 Mio. EUR). Die Spareinlagen zeigen sich deutlich rückläufig. Der Anstieg der anderen Verbindlichkeiten ist durch das substanzielle Wachstum der Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (2023: 1.074,0 Mio. EUR; 2022: 30,7 Mio. EUR) bedingt. 2.2.4. Außerbilanzielle Geschäfte Außerbilanzielle Geschäfte bestanden in Höhe von 1.830,3 Mio. EUR (2022: 1.386,3 Mio. EUR). Zur Steuerung und Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der Aktiv-/ Passiv-Steuerung werden Derivate eingesetzt. Die zu diesem Zweck abgeschlossenen Finanztermingeschäfte in Form von Zinsswaps beliefen sich nominell auf 1.490,0 Mio. EUR (2022: 1.010,0 Mio. EUR). Des Weiteren bestanden andere Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 335,7 Mio. EUR (2022: 371,5 Mio. EUR). Für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen wurden 4,6 Mio. EUR bilanziert (2022: 4,8 Mio. EUR). 2.2.5. Dienstleistungsgeschäft Die Produkte der Sparda-Bank West eG werden durch die Angebote unserer Verbundpartner in bewährter Weise ergänzt. Es werden Produkte der Union Investment, der TeamBank, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, der Münchener Hypothekenbank, der DEVK und der Credit Life vermittelt. 2.2.6. Investitionen In 2023 wurden keine wesentlichen Filialentwicklungen vorgenommen. Lediglich kleinere Instandhaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt. 2.2.7. Personal- und Sozialbereich Durchschnittlich Beschäftigte
Der Tarifvertrag der Sparda-Banken ist das Rahmenwerk bei der Bezahlung unserer Tarifangestellten. Die Tarifangestellten erhalten fixe Gehaltszahlungen gemäß den im Tarifvertrag hierfür zugeordneten Tarifgruppen. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden mit Teilen der Inflationsausgleichsprämie Sonderzahlungen über den Tarifvertrag hinaus gezahlt. Wir wollen den Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden entsprechend und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Unsere Mitarbeitenden erhalten neben einer Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag der Sparda-Banken auch angemessene Weiterbildungsmöglichkeiten sowie gute Entwicklungschancen durch Förderprogramme und die Finanzierung von Studiengängen. Die immer wichtiger werdende Work-Life-Balance versuchen wir durch verschiedenste Maßnahmen wie z. B. flexible Arbeitszeiten, unterschiedliche Teilzeitmodelle, individuelle Fortbildungsangebote und Mobile Work umzusetzen. Bei unseren Mitarbeitenden messen wir die nachhaltige Personalarbeit durch die Erhebung von Daten aus Fluktuations-, Krankheits-, Auszubildenden- und Teilzeitquoten. Anhand dieser Zahlen und regelmäßiger Befragungen bewerten wir die Mitarbeiterzufriedenheit und entwickeln, wenn möglich, Maßnahmen zur Verbesserung. Durch das betriebliche Gesundheitsmanagement werden die persönliche Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft gefördert. Neben der jährlichen Grippeschutzimpfung werden insbesondere die Angebote des pme Familienservices intensiv genutzt. Regelmäßig wird für einen Großteil der Bereiche der Bank eine zukunftsorientierte Personalplanung durchgeführt. Hierbei werden unter Berücksichtigung interner und externer Anforderungen die erforderlichen Planstellen qualitativ und quantitativ festgelegt. Durch gezielte Recruiting- und Personalentwicklungsmaßnahmen werden die strategischen Personalziele erreicht und Personalrisiken aktiv gemanagt. Die Bank hat ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept für die Mitarbeitenden der Sparda-Bank West etabliert, mit denen jeder von ihnen gemäß seinen Fähigkeiten und Neigungen eine entsprechende Position finden kann. Führungskräfte und Mitarbeitende pflegen einen Austausch, in dem nicht mehr nur die Leistungen, sondern zusätzlich die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeitenden besprochen werden. In einem gemeinsamen Prozess legen Mitarbeiter und Führungskraft den Entwicklungsplan fest. Das Personalentwicklungskonzept ist somit als dauerhafter, rollierender Prozess angelegt. Er richtet sich nach dem Bedarf und ist daher nicht zeitlich begrenzt. Darüber hinaus bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung an. Nebenberufliche Weiterbildung und eigeninitiative Fortbildungen werden gemäß einer hierzu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung unterstützt. So fördern wir z. B. unsere Mitarbeitenden, die nebenberuflich studieren möchten (Bachelorabschluss). Dabei können sie unter anderem ihre Hausarbeiten mit Unterstützung der Sparda-Bank West schreiben. Fach- und Führungskräfte begleiten sie dabei. Leitlinien zur erfolgsorientierten Führung und einheitliche Führungsinstrumente ermöglichen eine gezielte Weiterentwicklung unserer Führungskräfte. Besonders die von uns definierten fünf Rollen einer Führungskraft - Orientierungsgeber, Personalentwickler, Impulsgeber, Vorbild und Entscheider - stehen im Fokus der Weiterentwicklung und Weiterbildung der Führungskräfte. Im August 2023 sind 19 neue Auszubildende bei der Sparda-Bank West ins Berufsleben gestartet. Mit dem iPad, das jeder Auszubildende zum Ausbildungsstart geschenkt bekommen hat, sind unsere neuen Kolleginnen und Kollegen auch digital gut aufgestellt und für Online-Phasen in der Schule oder dem innerbetrieblichen Unterricht durch unseren externen Trainer ausgerüstet. 2.2.8. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr In 2023 haben sich die Gesellschafter (Sparda-Banken und Sopra) darauf verständigt, das IT-Transformationsprojekt nicht weiterzuverfolgen und das gemeinsame Joint Venture Sopra Financial Technology GmbH bis 2026 zu beenden. Die Sparda-Bank West eG migriert Ende 2025 zum IT-Dienstleister der genossenschaftlichen Finanzgruppe, Atruvia AG. Entsprechende Projektaktivitäten wurden im Berichtsjahr planmäßig gestartet. Die Beendigung eines Projektes der Tochtergesellschaft VIANTIS AG führte zu einem Verlust der Tochtergesellschaft, der über einen Ergebnisabführungsvertrag ausgeglichen wurde. 2.3. Darstellung der Lage der Sparda-Bank West eG 2.3.1. Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung
Der Zinsüberschuss konnte auf 158,5 Mio. EUR gesteigert werden (2022: 114,2 Mio. EUR). Wesentliche Ursachen:
Der Provisionsüberschuss betrug 55,4 Mio. EUR und lag damit unter dem Vorjahreswert (2022: 57,5 Mio. EUR). Der Provisionsertrag befindet sich auf dem Niveau des Vorjahres, der Provisionsaufwand übersteigt den Vorjahreswert. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen - als Summe von Personalaufwand und anderen Verwaltungsaufwendungen - sind deutlich gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (2023: 178,1 Mio. EUR; 2022: 157,7 Mio. EUR. Wesentliche Ursachen:
Das Bewertungsergebnis ist neben der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft durch die Entwicklung der Kapitalmarktanlagen in Form von Wertpapieren und Beteiligungen geprägt und stark gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (2023: 19,9 Mio. EUR; 2022: -5,4 Mio. EUR). Wesentliche Ursachen:
Insgesamt lag das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 42,9 Mio. EUR; 2022: 6,4 Mio. EUR). Wesentliche Ursache für diese Entwicklung waren die positiven Entwicklungen im Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis. Das Ergebnis aus Steuern ist analog der Erträge deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2023: -13,2 Mio. EUR; 2022: 1,9 Mio. EUR). In 2023 konnte der Fonds für allgemeine Bankrisiken deutlich dotiert werden (2023: 16,8 Mio. EUR; 2022: 2,7 Mio. EUR). Als Jahresüberschuss werden 12,9 Mio. EUR (2022: 5,6 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beträgt 0,11 %. Gemäß Ergebnisverwendungsvorschlag sind 11,0 Mio. EUR (2022: 4,7 Mio. EUR) für die Dividendenausschüttung und 1,9 Mio. EUR (2022: 0,9 Mio. EUR) zur Stärkung des Eigenkapitals vorgesehen. 2.3.2. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im Berichtsjahr zu jeder Zeit gegeben. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Mindestreserve- und Liquiditätshaltung wurden im Berichtsjahr stets erfüllt. Unsere liquiden Mittel und Wertpapierpositionen bieten ausreichend Freiraum, um einen evtl. auftretenden zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken. Aufgrund der Bilanzstruktur besteht eine vom Interbankengeschäft weitgehend unabhängige Refinanzierungsstruktur, welche überwiegend aus den Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden resultiert. 2.3.3. Vermögenslage 2.3.3.1. Eigenkapital Eigenkapital
Die Thesaurierung des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 führte im Berichtsjahr zu einer Stärkung der Rücklagen um 0,9 Mio. EUR, die damit auf 411,9 Mio. EUR stiegen. Aufgrund der soliden Eigenmittelausstattung wurden die aufsichtsrechtlichen Mindestgrößen für das Kernkapital und das Gesamtkapital jederzeit erfüllt. Die Kennziffer für das Gesamtkapital betrug Ende des Berichtsjahres 19,7 % (2022: 20,0 %). 2.3.3.2. Wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen (2023: 6.844,9 Mio. EUR) an der Bilanzsumme beträgt 56,3 % (2022: 54,1 %). Unserem Geschäftsmodell entsprechend handelt es sich ganz überwiegend um Forderungen an Privatkunden. Analog 2022 werden rund 99 % der gesamten Kundenforderungen für wohnwirtschaftliche Baufinanzierungen verwendet. Aufgrund der Anzahl der Kreditnehmer im Verhältnis zum Kreditvolumen bestehen keine besonderen Konzentrationsrisiken. Wertpapiere Die eigenen Wertpapieranlagen (2023: 3.407,0 Mio. EUR) haben insgesamt einen Anteil von 28,0 % an der Bilanzsumme (2022: 24,6 %). Hiervon entfällt ein Anteil von 18,4 % auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Es handelt sich ausschließlich um Euro-Anleihen größtenteils europäischer Emittenten. Ein weiterer Anteil von 9,6 % entfällt auf Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere (2022: 9,2 %). Diese dienen der Portfoliostrukturierung (Asset Allocation). Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Einlagengeschäft Unserem Geschäftsmodell entsprechend haben die Kundeneinlagen (2023: 10.809,5 Mio. EUR) einen Strukturanteil von 89,0 % an der Bilanzsumme (2022: 88,9 %). Es handelt sich fast vollständig um Einlagen von Privatpersonen. 2.4. Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die Sparda-Bank West eG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine positive geschäftliche Entwicklung und trotz der Belastungen aus der anstehenden IT-Migration ein zufriedenstellendes Jahresergebnis. Sowohl Zins- als auch Bewertungsergebnis zeigen einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Diese positive Entwicklung überkompensiert den Anstieg im Verwaltungsaufwand. Das Teilbetriebsergebnis wurde in 2023 damit deutlich gesteigert. Die Sparda-Bank West eG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Anstieg der Forderungen gegenüber Kunden und moderat rückläufige Kundeneinlagen. Das Institut verfügt über eine angemessene Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung, die ausreichend Möglichkeiten zur Geschäftsausweitung bietet. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Liquidität und das Eigenkapital wurden jederzeit eingehalten. Die Ausrichtung der Sparda-Bank West eG auf das Privatkundengeschäft, und im Kreditgeschäft speziell auf die Finanzierung von Wohnobjekten mit grundpfandrechtlicher Absicherung, wirkt sich positiv auf die Risikosituation aus. Auch im Bereich unserer Wertpapieranlagen besteht kein erhöhtes Adressrisiko. 3. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Die Sparda-Bank West eG fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Der Aufsichtsrat der Bank hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und für den Vorstand festgelegt. Für die Führungsebenen unterhalb des Vorstandes (Bereichsleitung und Abteilungsleitung) wurden gemäß § 9 Abs. 3 GenG durch den Vorstand ebenfalls Zielgrößen festgelegt. Die Quoten wurden für den Bezugszeitraum bis einschließlich 30.06.2024 festgelegt.
4. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 4.1. Risikomanagementsystem 4.1.1. Ziele und Strategie Das Management zur Früherkennung von Risiken wird vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft immer wichtiger. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung. Im Rahmen des Risikomanagements werden Vorschläge zur Steuerung der Risiken durch die Bereiche Controlling und Treasury vorbereitet und dem Ausschuss zur Gesamtbanksteuerung zur Beratung und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung zielen wir darauf ab, die Risiken unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken mit vorhandenen Deckungsmassen zu kompensieren und einen ausreichenden Ertrag zu generieren. Ausgangspunkt für die Steuerung der Risiken ist die Geschäfts- und Risikostrategie, in der sämtliche Teilstrategien integriert sind. Sie beschreibt die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Insbesondere die Kapitalallokation steht dabei im Fokus der Betrachtung. Die Risikostrategie beschreibt die Grundlagen des Risikocontrollings und -managements sowie die langfristige betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Bank. Darüber hinaus orientiert sich das Risikocontrolling an aktuellen und künftigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Dieser Prozess ist so konzipiert, dass die Geschäftsleitung jederzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklung ein aktuelles Bild von der Risiko- und Ertragssituation der Bank erhält. Zur Beurteilung der Risiken wird ein die Risiken begrenzendes Limitsystem eingesetzt. Die Limite sind so festgelegt, dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, bevor eine definierte Grenze erreicht wird. 4.1.2. Verfahren zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken Im Rahmen eines definierten Risikoinventur-Prozesses ermittelt die Bank die für sie wesentlichen Risiken. Sowohl die Darstellung des Risikodeckungspotenzials als auch die Bewertung der Risiken erfolgen jeweils in der normativen und der ökonomischen Betrachtungsweise, welche quartalsweise an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet werden. Auf Basis der Mehrjahresplanung wird das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial für die normative Risikotragfähigkeitsbetrachtung abgeleitet. Die risikogewichteten Aktiva stellen dabei die Risikoauslastung dar. Die ökonomische Risikotragfähigkeitsbetrachtung beruht grundsätzlich auf einer barwertigen Risikodeckungsmasse und der Risikoauslastungsberechnung auf Basis des 99,9 %-Quantils. Im Rahmen der Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement sind unsere Eigenanlagen in Abhängigkeit von der Bonität, gemessen am Rating der Emittenten, und von der Besicherung der Forderung limitiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 war die normative Risikotragfähigkeit im Planszenario über den Planungszeitraum von fünf Jahren jederzeit gegeben. Auch im adversen Szenario "Stagflation", welches am 31.12.2023 das relevante Risikoszenario darstellte, wurden die strengen Kapitalanforderungen über den Planungszeitraum von fünf Jahren jederzeit erfüllt. Im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeitsberechnung wurde ein Gesamtlimit in Höhe von 730 Mio. EUR auf die Marktpreisrisiken (290 Mio. EUR), auf die Adressrisiken (290 Mio. EUR), auf die Immobilienrisiken (50 Mio. EUR), auf die Beteiligungsrisiken (55 Mio. EUR) und auf die operationellen Risiken (45 Mio. EUR) verteilt. Die Geschäfte der Bank werden an der Geschäfts- und Risikostrategie ausgerichtet und unter Berücksichtigung des Marktumfeldes getätigt. Für den Geschäftsabschluss sind klar definierte Kompetenzregelungen formuliert. Das Berichtswesen der Bank erfolgt mehrstufig. Wesentliche Elemente sind der Monatsbericht an den Vorstand sowie der quartalsweise Bericht (Quartalsbericht Gesamtbanksteuerung) an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Diese ermöglichen, dass einerseits erforderliche Maßnahmen kurzfristig veranlasst werden können und andererseits eine umfassende und rechtzeitige Information aller relevanten Entscheidungsträger der Bank erfolgt. Die Einhaltung der externen und internen Vorgaben wird laufend durch risikoorientierte Prüfungen der Internen Revision sowie durch Verbandsprüfer überwacht. Die Bank überprüft regelmäßig die Auswirkungen von adversen und extremen Marktentwicklungen auf ihre Risikotragfähigkeit. Hierzu werden auf Basis der Analysen zu Risikokonzentrationen sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen Szenarien formuliert. 4.2. Risikokategorien 4.2.1. Marktpreisrisiken Zur Steuerung der wesentlichen Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Aktienkursrisiko) besteht ein System, das die Risiken laufend quantifiziert. Bei der Sparda-Bank West eG ist das Zinsänderungsrisiko der wesentlichste Bestandteil der Marktpreisrisiken. Mithilfe eines Zinsszenarios innerhalb eines übergreifenden adversen Risikoszenarios (normativ) bzw. der modernen historischen Simulation (ökonomisch) erhält man die Kennzahlen zur Abbildung des Zinsänderungsrisikos. Planungs- und Steuerungsmaßnahmen leiten sich ergänzend aus der Limitierung, den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Zinsrisikokoeffizienten und den EBA-Zinsszenarien, sowie dem jeweiligen Marktumfeld ab. Durch den gezielten Einsatz von Zinsswaps wird das Zinsänderungsrisiko begrenzt. 4.2.2. Adressrisiken Bei der Aufbau- und Ablauforganisation erfolgt eine konsequente Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Kreditengagements, die einer intensiveren Betreuung bedürfen, werden, ihrem aktuellen Risiko entsprechend, in der jeweiligen Abteilung der Marktfolge Aktiv überwacht bzw. betreut. Aufsichtsrechtlich werden die Adressrisiken durch die Einhaltung der Vorschriften des Kreditwesengesetzes und der Verordnung (EU 575/2013) begrenzt. Unter dem Adressrisiko werden in der Sparda-Bank West eG das Ausfallrisiko, das Migrationsrisiko und zusätzlich für das Eigenanlagengeschäft das Spreadrisiko subsumiert. Als Bank für Privatkunden bleibt das Kreditgeschäft auch künftig überwiegend auf Finanzierungen von Wohnobjekten mit grundpfandrechtlicher Absicherung ausgerichtet. Besondere Klumpen- oder Strukturrisiken aus dem Kreditgeschäft sind vor dem Hintergrund nicht zu erwarten. Für latente Kreditrisiken besteht genügend Deckungspotenzial aus den vorausberechneten Ergebnissen und in Form von gebildeten Reserven. Die Ermittlung der Risikoauslastung erfolgt durch ein barwertiges Kreditportfoliomodell in Anlehnung an Credit Metrics. Bei der Bewertung der Wertpapieranlagen wird den allgemeinen und spezifischen Risiken Rechnung getragen, sodass darüber hinausgehende erhöhte Risiken nicht zu erwarten sind. Die Risikoauslastungsermittlung erfolgt durch ein Simulationsmodell in Anlehnung an Credit Metrics. Technisch erfolgt die Risikoauslastungsermittlung für das Kunden- und das Eigenanlagengeschäft in unterschiedlichen Modellen. 4.2.3. Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko entsteht aus einer nachteiligen Entwicklung des Objektwerts und Erträgen von Immobilienpositionen (d. h. Direktanlagen, Fonds und eigengenutzte Immobilien) in Bezug zu ihrem Erwartungs- bzw. Planwert. Zum Immobilienrisiko zählen das Wertänderungsrisiko (oder auch Wertschwankungsrisiko), das Mietrisiko und das Projektentwicklungsrisiko. Die Sparda-Bank West eG hat über das Sondervermögen Devif 81 in Immobilienfonds investiert und hat eigengenutzte Immobilien im Direktbestand. Die ökonomischen Risiken werden für alle nicht direkt gehaltenen Immobilien mit einem Immobilienrisikomodell bewertet. Dabei ermittelt sich das Immobilienrisiko anhand der Schwankungen von Mietpreisen im Ertragswertverfahren. Das Wertschwankungsrisiko für die im Eigenbestand befindlichen Immobilien wird mit Bewertungsparametern aus dem Immobilienmodell ermittelt. 4.2.4. Beteiligungsrisiken Ein wesentliches Risiko der Sparda-Bank West eG ist das Beteiligungsrisiko. Das Beteiligungsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aus der Zurverfügungstellung von Eigenkapital an Dritte Verluste entstehen. Aufgrund der Struktur/Anteile des Beteiligungsportfolios - im Wesentlichen die DZ BANK AG oder zum Verbund gehörende Unternehmen - basiert die Berechnung des ökonomischen Beteiligungsrisikos sowohl innerhalb des Adressrisikos als auch des Marktpreisrisikos grundsätzlich auf Risikoparametern der DZ BANK AG. Zur Berechnung des Beteiligungsrisikos der Sparda-Bank West eG wird eine Berechnungsmethode angewendet, die das Risiko in einen Adressenausfallrisikoteil und einen Marktpreisrisikoteil separiert. 4.2.5. Strategische und Geschäftsrisiken (Absatzrisiken) Die Sparda-Bank West eG ermittelt und steuert das Risiko, dass geplante Erträge, insbesondere aus dem Kundengeschäft, aufgrund verminderten Geschäftes oder reduzierter Produktmargen niedriger ausfallen können. Dieses Risiko besteht ausschließlich innerhalb der normativen Risikotragfähigkeit und wird im Rahmen von adversen Szenarien und Stresstests betrachtet. Es erfolgt eine laufende Überprüfung der eigenen Konditionen auf der Basis der Margen- und Volumenplanung sowie der Konkurrenzsituation. Daher kann auf Abweichungen kurzfristig reagiert werden. 4.2.6. Operationelle Risiken Operationelle Risiken entstehen durch Unangemessenheit oder Versagen von Systemen, Prozessen, Mitarbeitern oder durch externe Einflüsse. Die operationellen Risiken werden im Rahmen eines auf die Struktur der Bank abgestimmten Modells gesteuert. Einzelrisiken werden erkannt, klassifiziert und bewertet. Die Steuerung der operationellen Risiken wird durch die konsequente Trennung zwischen Handels- und Nichthandelsbereichen bzw. Markt- und Marktfolgebereichen sowie durch die Umsetzung von internen Kontroll- und Überwachungsmechanismen unterstützt. Es ist sichergestellt, dass Eigenhandels- und Kreditgeschäfte im Rahmen definierter Kompetenzregelungen getätigt werden. Risiken aus Betriebsabläufen, insbesondere aus dem IT-Bereich und aus Auslagerungen, werden durch organisatorische Regelungen abgesichert. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum und sonstigen externen Dienstleistern. Zur Reduzierung von operationellen Risiken sind umfassende Verfahren etabliert:
4.2.7. Liquiditätsrisiken Die Liquiditätsrisiken (im Sinne der eigenen Zahlungsfähigkeit) werden kurzfristig auf der Basis der Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Verordnung (EU) 575/2013 überwacht und begrenzt. Weiterhin wird die mittel- bis langfristige Liquidität über Liquiditätsablaufbilanzen überwacht. Die gesetzlichen und ökonomischen Anforderungen erfüllt das Institut deutlich, sodass sich keine Abruf- oder Terminrisiken erkennen lassen. Es besteht eine ausreichende eigene Finanzkraft, mit der wir die Liquidität steuern. 4.3. Gesamtbild der Risikolage Das Risikomanagementsystem der Bank identifiziert, erfasst und bewertet alle Risiken der Bank. Diese werden laufend im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung überwacht. Im Jahresverlauf war die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben. 5. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN Das Jahr 2024 wird durch das anhaltend schwierige makroökonomische und politische Umfeld, den andauernden Konflikt in der Ukraine und weiteren Krisenherden, die rückläufige aber immer noch hohe Inflation, die dadurch herrschende Unsicherheit und bei langfristigen Anlagen immer noch vorhandene Investitionszurückhaltung der privaten Haushalte geprägt sein. Der Immobilienmarkt hat einerseits Preisrückgänge zu verzeichnen, ist aber insbesondere von einem durch Kaufzurückhaltung ausgelösten Immobilienangebot bei deutlich gesunkenen Umsätzen und starken Rückgängen beim Wohnungsbau gekennzeichnet. Die bereits erfolgten und noch zu erwartenden Tarifanpassungen können die rückläufige Sparquote stabilisieren und voraussichtlich leicht ausweiten. Es wird weiterhin mit einem volatilen Zinsumfeld gerechnet. Der Ausbau des Kundengeschäfts mit Privatkunden bildet nach wie vor den Schwerpunkt der Tätigkeiten des Instituts. Die Sparda-Bank West eG nimmt mit ihren Themenwelten die Kunden in den Fokus, die zu ihr und ihrem Geschäftsangebot passen. Eine starke Markenpositionierung wirkt dabei unterstützend. All dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Eigenmittelausstattung. Voraussetzungen hierfür sind kundenorientierte Vertriebswege und für Privatkunden optimierte Produktangebote. Im Kontext der Geschäfts- und Risikostrategie bietet die Bank Dienstleistungen persönlich und telefonisch sowie über das Internet und über die SpardaApp zur Erschließung weiterer Marktpotenziale an. Mit der Ausweitung der Vertriebswege um die Video- und Telefonberatung ermöglicht sie eine flexiblere, kundenorientiertere und zukunftsfähige Kommunikation mit dem Kunden in der Themenwelt "Wohnen". Immer stärker wird auch der Aspekt der Nachhaltigkeit in der strategischen Ausrichtung der Bank berücksichtigt. Gerade als Genossenschaftsbank sehen wir in den nächsten Jahren viele Chancen zur Positionierung des Themas Nachhaltigkeit nach innen und außen. Im Kreditgeschäft und hier speziell im Baufinanzierungsgeschäft soll der Bestand in den nächsten Jahren sukzessive gesteigert werden. Das Einlagengeschäft hat für die Sparda-Bank West eG eine sehr hohe strategische Ertragsbedeutung und wird daher aktuell und in der Zukunft priorisiert. Variable und festverzinsliche Produktpassiva wurden aufgrund des mittlerweile erreichten Zinsniveaus wieder in das Produktportfolio aufgenommen und sind neben den Sicht-/Tagesgeldeinlagen ein wichtiger Bestandteil der Kundenberatung und -akquise. Als besondere strategische Maßnahme werden für die Jahre 2024 ff. Maßnahmen zur Neukundengewinnung und Neumitgliedergewinnung erarbeitet und umgesetzt. Eine dauerhafte inverse Zinsstrukturkurve könnte zu einem niedrigeren Ergebnisausweis führen. Ein aktuell nicht erwartetes nachhaltig niedriges Zinsniveau kann zu einer Belastung des Zinsergebnisses führen. Demgegenüber wird ein moderater Zinsanstieg in Verbindung mit einer steileren Zinsstrukturkurve das Zinsergebnis nachhaltig verbessern. Insgesamt rechnet die Sparda-Bank West eG mit konstanten Zinsen. Basis des Provisionsergebnisses ist die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern. Aus diesen Geschäften und den Kontoführungsentgelten ist ein weiterhin stabiler Ertrag zu erwarten. Insgesamt geht die Sparda-Bank West eG langfristig von einer leichten Erhöhung des Provisionsergebnisses aus. Der gezielte Einsatz Neuer Medien in Service und Beratung zahlt auf die zunehmende Digitalisierung von Bankdienstleistungen ein. Durch das Filialnetz und die digitalen Vertriebswege ist das Institut für seine Kunden gut über alle Kommunikationswege erreichbar. In 2023 haben sich die Gesellschafter (Sparda-Banken und Sopra) darauf verständigt, das IT-Transformationsprojekt nicht weiterzuverfolgen und das gemeinsame Joint Venture Sopra Financial Technology GmbH bis 2026 zu beenden. Die Sparda-Bank West eG migriert Ende 2025 zum IT-Dienstleister der genossenschaftlichen Finanzgruppe (Atruvia AG). Diese Entscheidung beeinflusst den Verwaltungsaufwand der kommenden Planungsperioden. So erwartet das Institut für die nächsten beiden Jahre keine Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Eine deutliche Verbesserung wird sich dann auch aufgrund der reduzierten Rechenzentrumskosten ab 2026 einstellen. Insgesamt erwartet die Sparda-Bank West eG aufgrund der deutlich steigenden Zinsaufwendungen aus dem Einlagengeschäft im nächsten Jahr einen leicht niedrigeren Zinsüberschuss und einen leicht niedrigeren Provisionsüberschuss. In Summe erwartet die Bank einen stabilen Jahresüberschuss, mit dem sie die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrages weiterhin sicherstellen kann. Die Sparda-Bank West eG berücksichtigt im Rahmen der normativen Risikotragfähigkeitsbetrachtung alle aktuellen und zukünftigen Kapitalanforderungen. Die normative Risikotragfähigkeit ist im Planszenario über den Planungszeitraum von fünf Jahren jederzeit gegeben. Im adversen Risikoszenario "Stagflation", welches aktuell das relevante Risikoszenario darstellt, werden die strengen Kapitalanforderungen über den Planungszeitraum von fünf Jahren jederzeit erfüllt. Es sind insofern keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Bank hat weiterhin kein Exposure in Russland, der Ukraine oder in anderen Krisenregionen. Dennoch wird selbstverständlich die weitere geopolitische Entwicklung eng beobachtet. Daraus resultierende nachteilige Auswirkungen auf die Kapitalmärkte könnten auch das Bewertungsergebnis der Sparda-Bank West eG negativ beeinflussen. Darüber hinaus ist es das qualitative Ziel, den Kundenservice durch Innovation und Qualifikation der Mitarbeiter weiter zu verbessern und die derzeitige hohe Kundenzufriedenheit zu sichern. Die sachgerechte Bepreisung der Girokonten und die günstigen Konditionen sollen ein weiteres bekanntes Markenzeichen der Sparda-Bank West eG bleiben.
Düsseldorf, 13. Mai 2024 Der Vorstand Andreas Lösing Dominik Schlarmann Hermann-Josef Simonis Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung obliegenden Aufgaben in 12 Sitzungen sowie in Einzelbesprechungen wahrgenommen. Die zeitnahen unterjährigen Berichte des Vorstandes wurden eingehend beraten. Hierbei standen strategische Fragen der Geschäftspolitik, die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikosteuerung sowie die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund. Insbesondere wurde die IT-Transformation der Bank konstruktiv-kritisch begleitet. Dem Auskunftsrecht des Aufsichtsrates wurde jederzeit Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies umfasste auch die Berichterstattung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB geprüft. Der Aufsichtsrat hat unverändert folgende Ausschüsse eingesetzt: Bau- und IT-Ausschuss, Kreditausschuss, Präsidialausschuss, Prüfungsausschuss und Risikoausschuss. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Tätigkeit der Ausschüsse regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht wurden vom Verband der Sparda- Banken e.V., Frankfurt am Main, geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den der Satzung entsprechenden Vorschlag zur Ergebnisverwendung geprüft und sich damit einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den Jahresabschluss 2023 festzustellen und dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung zuzustimmen. Ende 2023 besteht der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus 18 Mitgliedern. In der Vertreterversammlung 2023 wurde bereits festgelegt, dass der Aufsichtsrat sich ab der Vertreterversammlung 2024 auf 15 Mitglieder verkleinert. Turnusmäßig scheiden Rainer Deters, Wilfried Otten, Professor Dr. Wolfgang Portisch und Anita Schmidt aus dem Aufsichtsrat aus. Im gleichen Jahr werden auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat neu gewählt. Bei diesen Wahlen sind fünf Mandate neu zu besetzen. Zum 01.07.2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Sebastian Schöpper neu in den Vorstand für das Ressort Markt und Vertrieb berufen. Er folgt dem Vertriebsvorstand Hermann-Josef Simonis, der zum 30.06.2024 vertragsgemäß in den Ruhestand geht. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Simonis für die sehr gute Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparda-Bank West eG für ihre erfolgreiche Arbeit unter den besonderen Belastungen des Geschäftsjahres 2023.
Düsseldorf, im Mai 2024 Die Vorsitzende des Aufsichtsrates Anke Beckemeyer 1. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktivseite
Passivseite
2. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGFür die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
3. ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Sparda-Bank West eG, Düsseldorf, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Genossenschaftsregister-Nummer 473 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Die in den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Soweit die Gründe für die in Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen entfallen sind, wurden diese aufgelöst. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne die Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Sicherheitenwerte sowie der Inanspruchnahme für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte. Für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und andere Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen) erfolgt die Berechnung des erwarteten Verlusts unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Sicherheitenwerte sowie der Zusage bzw. der voraussichtlichen Inanspruchnahme der offenen Linien der Debitoren zum 31.12.2023. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Zeitwert sämtlicher Wertpapiere des Anlagevermögens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.582.126.318 EUR. Der Buchwert sämtlicher Wertpapiere des Anlagevermögens betrug zum 31. Dezember 2023 1.657.875.004 EUR bei Kursreserven von 784.608 EUR. Der Gesamtbetrag der vermiedenen Niederstwertabschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 76.533.294 EUR. Sowohl die AT1-Anleihe als auch die AT2-Anleihe der DZ-Bank wurden nach allgemein anerkannten Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) bewertet. Wertpapierleihegeschäfte Am Bilanzstichtag verliehene Wertpapiere sind weiterhin im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen und wurden nicht ausgebucht, da wir als Verleiher wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere sind. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Eventuell notwendige Wertanpassungen wurden durch Korrekturen im Bilanzansatz im angemessenen Umfang berücksichtigt. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 800 EUR wurden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. In früheren Jahren zulässigerweise in die Handelsbilanz übernommene erhöhte Absetzungen für Abnutzung/Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht wurden beibehalten. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Latente Steuern Bei der Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere, sonstige Vermögensgegenstände und Beteiligungen, Rückstellungen sowie im Fonds für allgemeine Bankrisiken. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag einschließlich fälliger und anteiliger Zinsen. Bei den Verbindlichkeiten aus abgezinsten Sparbriefen wurde der auf den Bilanzstichtag abgezinste Wert eingestellt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens zugrunde. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,85 % (in 2026 in Höhe von 6,00 %) und zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (in 2024 in Höhe von 6,00 %) zugrunde gelegt. Als Zinssatz wurde, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2023 ermittelten Zinssatzes eine Prognose des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes per Dezember 2023 (1,83 %) zugrunde gelegt. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.051.317 EUR. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Es wurden Anschaffungskosten bzw. beizulegende Zeitwerte in Höhe von 56.107.184 EUR mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Ebenso wurden Aufwendungen für die Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen mit Erträgen aus Rückdeckungsvermögen in Höhe von 1.180.991 EUR saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen beträgt nach der Verrechnung 82.673.610 EUR. Zur Umsetzung der Vorgaben des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen wurde der im entsprechenden Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) dargestellten Vorgehensweise gefolgt. Soweit hinsichtlich der finanzierten Versicherungsleistungen und der erdienten Versorgungsleistungen zum Stichtag Leistungskongruenz besteht, wurde bei der Bewertung der Zusagen der Verpflichtungswert in Höhe des Buchwerts des korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsanspruchs angesetzt (Anwendung des sog. Primats der Aktivseite). Für die Ermittlung des anzusetzenden Aktivwertes wurden die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen mittels des im genannten DAV-Ergebnis dargestellten Deckungskapitalverfahrens bewertet. Es handelt sich dabei um ein faktorbasiertes Bewertungsverfahren, welches gemäß Ergebnisbericht dem im IDW-Hinweis geforderten zahlungsstrombasierten Bewertungsverfahren gleichgestellt werden kann. Die dafür notwendigen Parameter wurden vom Rückdeckungsversicherer zur Verfügung gestellt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Zinsansprüche und Zinsverpflichtungen aus Zinsswaps wurden als Forderungen und Verbindlichkeiten bilanziert. Eine Einzelbewertung wurde nicht vorgenommen, da die Zinsaustauschvereinbarungen zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen sind. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der daraus resultierende Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach evtl. verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 335.676.425 EUR betreffen Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Zinsswapgeschäfte) im Nichthandelsbestand werden ausschließlich zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Eine Einzelbewertung wird somit nicht vorgenommen. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. - aufwand ausgewiesen. Entsteht im Fall negativer Zinsen saldiert bzw. aufsummiert Zinsaufwand, so wird dieser - andernfalls ein Zinsertrag - ausgewiesen. Ein gesonderter Ausweis dieser negativen Zinsen wird nicht vorgenommen. C. Entwicklung des Anlagevermögens
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Aktiva 3 In den Forderungen an Kreditinstitute sind 1.252.935.303 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Restlaufzeiten
Aktiva 4 Restlaufzeiten
In den Forderungen an Kunden sind 32.088.262 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung bei den Forderungen an Kunden wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Aktiva 5 Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 344.066.746 EUR fällig. Forderungen
Aktiva 6 Wir halten Anteile oder Anlageaktien an inländischen oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen (§ 1 Abs. 10 KAGB) von mehr als 10 % (Bilanzposten A 6): Anlageziele
Aktiva 7 Beteiligungen
Es bestehen weitere sechs Beteiligungen an sechs Unternehmen mit einer Gesamteinlage von 107.843 EUR, die von untergeordneter Bedeutung sind. Aktiva 8 Verbundene Unternehmen
Die Comfort Finance AG, Münster, wurde im März 2024 veräußert. Die Hauptversammlung der VIANTISAG, Düsseldorf, hat im April 2024 den Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft getroffen. Mit den unter Buchstaben a und b genannten Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. In folgenden Posten sind enthalten
Aktiva 9 Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandgeschäfte betreffen ausschließlich Treuhandkredite. Aktiva 12 Sachanlagen
Aktiva 13 Sonstige Vermögensgegenstände
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind abgegrenzte Zahlungen in Höhe von 11.032.475 EUR aus der abgeschlossenen Demigrationsvereinbarung gegenüber der Sopra Financial Technology GmbH, Nürnberg, enthalten. Nachrangklausel
Passiva 1 In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 249.800.980 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Restlaufzeiten
Passiva 2 Restlaufzeiten
Die Zinsabgrenzung bei den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Passiva 5 Sonstige Verbindlichkeiten
Passiva 6 Rechnungsabgrenzungsposten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Mittelaufnahmen
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Anforderungen an das Ergänzungskapital gemäß Art. 62 ff. CRR. Die Laufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt zwischen acht und zehn Jahre. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 2,23 % bis 2,50 % ausgestattet. Verbindlichkeiten
Passiva 12a Gezeichnetes Kapital
Passiva 12c Ergebnisrücklagen
Passiva 12d Verwendung des Jahresüberschusses
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Nichthandelsbestand In der nachfolgenden Tabelle sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Derivategeschäfte zusammengefasst. Der beizulegende Zeitwert enthält die erforderlichen Zinsabgrenzungen zum Bilanzstichtag. Die Adressenausfallrisiken sind als ungewichtete Kreditrisikoäquivalente gemäß aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften angegeben. Volumen im Derivategeschäft
Die in vorstehender Tabelle enthaltenen zinsbezogenen Geschäfte werden vollständig zur Steuerung des Zinsbuches im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung eingesetzt. Die Zins-Swaps werden anhand der vorhandenen Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Die Derivategeschäfte sind durch Übertragung von Barsicherheiten in Höhe von 41.772.373 EUR gesichert. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsaufwendungen enthalten positive Zinsen in Höhe von 592.692 EUR (Vorjahr: 3.080.812 EUR). Dienstleistungen, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden für die Vermittlung von Krediten, Bausparverträgen, Fonds, Versicherungen und Reisen in Höhe von 25.215.616 EUR (Vorjahr: 26.311.335 EUR) erbracht. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
E. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands auf 1.984.696 EUR, des Aufsichtsrats auf 380.720 EUR und der früheren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen auf 2.960.135 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 67.182.203 EUR. Hierfür bestehen Rückdeckungsvermögen in Höhe von 47.604.523 EUR, die beim Ausweis der Pensionsrückstellungen kompensiert sind. Haftungsverhältnisse
Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen wurden im Rahmen des üblichen Kredit-, Einlagen- und Girogeschäfts vorgenommen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 20.799.805 EUR. Ferner besteht eine Beitritts- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind z. T. im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und im Bundesanzeiger bzw. auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Beschäftigte
Außerdem wurden durchschnittlich 37 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Geschäftsanteile und Haftsummen
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten (Nachtragsbericht): Die Comfort Finance AG, Münster, wurde im März 2024 veräußert. Die Hauptversammlung der VIANTIS AG, Düsseldorf, hat im April 2024 den Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft getroffen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Verband der Sparda-Banken e.V., Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main Mandate in Aufsichtsgremien Von den gesetzlichen Vertretern und anderen Mitarbeitern werden folgende Mandate in Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahrgenommen:
Mitglieder des Vorstandes (Vor- und Zuname sowie ausgeübter Beruf)
Mitglieder des Aufsichtsrates (Vor- und Zuname sowie ausgeübter Beruf)
Düsseldorf, 18. März 2024 Sparda-Bank West eG Der Vorstand Andreas Lösing Dominik Schlarmann Hermann-Josef Simonis Auszug aus der Niederschrift zur Vertreterversammlung der Sparda-Bank West eG am 26.06.2024Zu Punkt 7: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses Frau Beckemeyer informiert darüber, dass der Vorstand den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt hat. Sie ergänzt, dass der Verband der Sparda-Banken e.V., Frankfurt am Main, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf seine Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit hin geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Aufsichtsrat hat ebenfalls, so Frau Beckemeyer, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Grundlage der Verbandsprüfung geprüft und für in Ordnung befunden. Im Namen des Aufsichtsrates betont Frau Beckemeyer, dass die Sparda-Bank West gut aufgestellt ist und der Vorstand umsichtig die nötige Risikovorsorge betreibt. Der Aufsichtsrat hat einstimmig beschlossen, so Frau Beckemeyer, den vorgelegten Dividendenvorschlag zu unterstützen. Sie erklärt weiter, der Vertreterversammlung obliege es nun, durch Beschlussfassung gemäß § 30 Abs. c der Satzung den Jahresabschluss 2023 festzustellen und damit das Geschäftsjahr 2023 endgültig abzuschließen. Es gibt hierzu keine Wortmeldungen. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Beckemeyer, bringt anschließend den vorgestellten Jahresabschluss zur Abstimmung und stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt der Versammlung 220 Vertreter im Saal anwesend sind. Der Jahresabschluss per 31.12.2023 wird mit 220 Ja-Stimmen beschlossen. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 betrug 12.936.399,85 €. Nun hat die Vertreterversammlung, so Frau Beckemeyer, über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 nach § 30 Abs. c der Satzung einen Beschluss zu fassen. Frau Beckemeyer trägt vor, dass der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes vom Verband der Sparda-Banken e.V. geprüft und vom Aufsichtsrat einstimmig als zweckmäßig und angemessen befürwortet wurde. Der Vorschlag entspricht sowohl den satzungsgemäßen Bestimmungen als auch den Anforderungen der Aufsicht an eine umsichtige Dividendenpolitik. Es gibt hierzu keine Wortmeldungen. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses Die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Beckemeyer, stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt der Versammlung 220 Vertreter im Saal anwesend sind. Die Vertreterversammlung beschließt mit 220 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme nachfolgende Gewinnverwendung:
Düsseldorf, 26.06.2024 Gez. Andreas Weiner, Schriftführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparda-Bank West eG, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparda-Bank West eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Bewertung der Kundenforderungen a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 6.845 Mio. EUR. Dies entspricht 56,3 % der Bilanzsumme. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung nicht sachgerecht ermittelt wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von zentraler Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Wir haben zunächst im Rahmen einer Aufbauprüfung untersucht, ob die Systeme bzw. Prozesse der Genossenschaft so ausgestaltet sind, dass eine gegebenenfalls erforderliche Risikovorsorge identifiziert und in ausreichendem Umfang gebildet werden kann. Im Rahmen einer Funktionsprüfung haben wir unter Berücksichtigung der eingerichteten Kontrollen anhand einer Stichprobe von Kundenforderungen untersucht, ob die tatsächliche Anwendung der organisatorischen Vorgaben der Genossenschaft den Soll-Vorgaben entspricht. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Aufbau- und Funktionsprüfung haben wir uns anhand einer risikoorientierten Auswahl von Kundenforderungen mittels Einzelfallprüfung von der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge überzeugt. c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Kundenforderungen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Bewertung der Wertpapiere a) Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 3.407 Mio. EUR. Dies entspricht 28,0 % der Bilanzsumme. Davon werden wesentliche Teile im Jahresabschluss 2023 wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 77 Mio. EUR vermieden. Bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens liegen in einem hohen Maß Einschätzungen und Annahmen sowie Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Abschreibungen bei Vorliegen von nicht dauerhaften Wertminderungen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Es besteht ein Risiko, dass falsche Wertpapierkurse für die Ermittlung von möglichen Ab- und Zuschreibungen der Wertpapiere herangezogen werden oder Ab- und Zuschreibungsbeträge falsch ermittelt werden. Daher ist die zutreffende Bewertung der Wertpapiere angesichts ihrer Volumina für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von zentraler Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Bestände von Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns anhand einer Auswahl von Wertpapieren von der ordnungsgemäßen Bewertung zum Stichtag überzeugt. Die von der Genossenschaft dabei herangezogenen Stichtagskurse haben wir für die von uns ausgewählten Wertpapiere mittels externer Quellen validiert. Daneben haben wir uns unter Berücksichtigung des bisherigen Buchwerts und der historischen Anschaffungskosten der Wertpapiere von der sachgerechten Ermittlung von Abschreibungsbeträgen unter Beachtung des strengen bzw. gemilderten Niederstwertprinzips sowie der korrekten Ermittlung von Zuschreibungsbeträgen überzeugt. c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Heiko Hunkel.
Frankfurt am Main, den 29. Mai 2024 Verband der Sparda-Banken e. V. gez. Heiko Hunkel, Wirtschaftsprüfer DNK-Erklärung
Allgemeine Informationen Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen) Die Sparda-Bank West gehört zu den größten Genossenschaftsbanken Deutschlands. Als vorwiegend regional tätige Bank sind wir spezialisiert auf Privatkunden. Unser Geschäftsgebiet erstreckt sich von der Nordseeküste bis an die südlichen Grenzen Nordrhein-Westfalens. Unsere Genossenschaft betreut über den digitalen Weg auch Mitglieder und Kundinnen und Kunden außerhalb des Kerngeschäftsgebietes. Als genossenschaftliches Finanzinstitut nehmen wir nicht nur eine Rolle im Finanzsektor ein, sondern sehen uns auch als Partner in der Entwicklung und Stärkung der regionalen Gemeinschaft. Wir übernehmen Verantwortung für die Region und die Menschen in der Region. Wir unterstützen regionale Projekte, gemeinnützige Organisationen und Initiativen zur Förderung von Bildung und Kultur. Wir pflegen eine enge Bindung zu den Menschen in unserer Region und fördern die wirtschaftliche Entwicklung und das Allgemeinwohl. Unser Unternehmensziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die wirtschaftliche Förderung und Betreuung unserer Mitglieder. Die meisten Kundinnen und Kunden sind Mitglieder unserer Genossenschaft und damit Eigentümer ihrer Bank. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Wir stehen unseren Privatkundinnen und -kunden in nahezu allen Fragen zu ihren Finanzen und in Sachen Vorsorge als kompetenter und fairer Ansprechpartner zur Seite. Wir handeln stets nach der Maxime, unseren Mitgliedern verständliche und transparente Finanzprodukte anzubieten. Die genossenschaftliche Beratung umfasst die persönliche Beratung in der Filiale ebenso wie die Beratung über moderne und differenzierte Zugangswege. Unsere Bank ist zum Stand 31.12.2023 mit 42 Filialen und 55 SB-Centern in der Region vertreten und beschäftigte Ende 2023 804 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bilanzsumme von 12.148 (Mio. Euro) Kundeneinlagen von 10.809,5 (Mio. Euro) Betriebsergebnis (Jahresüberschuss - nach Steuern) von 12,9 (Mio. Euro). Quelle: Unternehmensangaben. Für die Angaben der Unternehmen kann keine Haftung übernommen werden. Die Angaben dienen nur zur Information. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss unter https://www.nachhaltigkeitsrat.de/impressumund-datenschutzerklaerung Heruntergeladen von https://www.nachhaltigkeitsrat.de Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr 2023. Ergänzende Anmerkungen: Die Sparda-Bank West ist berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Es erfolgt keine Erklärung im Sinne des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Die vorliegende DNK-Erklärung wurde mit Unterstützung von N-Motion erstellt. Die Ermittlung der Leistungsindikatoren des Umweltbereichs (Kriterien 11-13) erfolgte mit Hilfe von Fokus Zukunft e.V. Wir verwenden bei Personenbezeichnungen i.d.R. die genderneutrale bzw. die weibliche und die männliche Form. Selbstverständlich sind bei entsprechenden Begriffen alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. Inhaltliche Ergänzungen Weiterführende Ergänzungen (Überschrift) Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Kriterien 1-10: Nachhaltigkeitskonzept Kriterien 1-4 zu STRATEGIE 1. Strategische Analyse und Maßnahmen Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren. Seit mehr als 100 Jahren steht die Sparda-Bank West mit ihren genossenschaftlichen Werten für eine nachhaltige Geschäftspolitik. Dies kann nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Zu den wichtigsten Eckpfeilern unseres Unternehmens gehören unser Regionalprinzip sowie eine der genossenschaftlichen Unternehmensform angemessene Risikostrategie und langfristige und gesunderhaltende Beschäftigungsverhältnisse. Vom Beginn an gehört soziales Engagement zum genossenschaftlichen Selbstverständnis unseres Hauses. Die Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen vor Ort unterstreicht unsere regionale Verankerung. Wir fühlen uns in hohem Maße verantwortlich dafür, dass das Gemeinwesen gestärkt und Menschen, Natur und Kultur in unserem Geschäftsgebiet mit unserer Hilfe nachhaltig gefördert werden. Über unsere Finanzierungs- und Anlageprodukte sowie den Einfluss auf die Kreditvergabe können wir so direkt und indirekt auf soziale und ökologische Entwicklungen Einfluss nehmen. Als Wirtschaftsunternehmen tragen wir Verantwortung für die Entwicklung der Region: als Dienstleister, Arbeitgeber, Auftraggeber, Ausbilder und durch Spenden und Sponsoring-Gelder. Wir begreifen das Thema Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe, die die einzelnen Geschäftsbereiche in Vertrieb, Produktion und Steuerung gemeinsam erfüllen. Die Verantwortung für das Thema haben wir in jedem Unternehmensbereich verankert, koordiniert werden alle Aktivitäten in der Unternehmensentwicklung. In einem sehr aufwendigen Prozess haben wir mit allen Fachbereichen Ende 2021 ein gemeinsames Verständnis für das Thema Nachhaltigkeit geschaffen und den Grundstein für die weitere Arbeit gelegt. Seit 2023 stellt ein Nachhaltigkeitsgremium den Entwicklungsprozess sicher, verankert das Thema in der Bank und entwickelt es weiter. Diese stetige Weiterentwicklung wird durch eine regelmäßige, i.d.R. vierteljährliche Cockpitanalyse überprüft. Die Cockpitanalyse ist ein Hilfsmittel, das die Bank in die Lage versetzt, ihren Umsetzungsstand zum Thema Nachhaltigkeit zu erheben. Mithilfe des BVR-Nachhaltigkeitscockpits haben wir für unser Haus Handlungsfelder definiert, in denen wir die nachhaltige Unternehmensgestaltung weiter vorantreiben: 1) Strategie, 2) Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung, 3) Kerngeschäft, 4) Geschäftsbetrieb, 5) Kommunikation und Gesellschaft sowie 6) Ethik und Kultur. Seit 2022 ist die Nachhaltigkeitsstrategie fester Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie. Diese gibt uns Orientierung bzgl. unseres Zielbildes und der notwendigen strategischen Maßnahmen. Wir orientieren uns zudem in unserer strategischen Ausrichtung am Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Unsere Positionierung zu den einzelnen Handlungsfeldern haben wir in unseren Nachhaltigkeitsleitsätzen definiert: Handlungsfeld Geschäftsstrategie: Das Genossenschaftsprinzip ist unsere Philosophie. Nachhaltigkeit ist unsere gemeinsame Chance. Handlungsfeld Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung: Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung ein. Handlungsfeld Kerngeschäft: Im Kerngeschäftsbereich Anlage, Kredit- und Eigengeschäft tragen wir besondere Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Handlungsfeld Geschäftsbetrieb: Wir sind ein attraktiver, wertegebundener Arbeitgeber und legen einen besonderen Fokus auf Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gesundheitsförderung. Im Geschäftsbetrieb verpflichten wir uns zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise. Handlungsfeld Kommunikation und gesellschaftliches Engagement: Transparenz und Offenheit prägen unsere Kommunikationskultur. Nachhaltigkeit ist Maßstab für unser gesellschaftliches Engagement. Handlungsfeld Ethik und Kultur: Unsere genossenschaftlichen Werte sind Grundlage unserer Unternehmenskultur. Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals-SDGs * ) und des Pariser Klimaschutzabkommens. Als Teil der Gruppe der Sparda-Banken verpflichten wir uns zudem zu den Prinzipien des UN Global Compact und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung, Kinderarbeit sowie Korruption ab und fördern das Umweltbewusstsein.
* siehe auch Kriterium 3. Ziele.
Weiterführende Ergänzungen (Überschrift) Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 2. Wesentlichkeit Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen. Das Geschäftsprofil der Sparda-Bank West ist auf Privatkunden ausgerichtet. Unser Geschäftsgebiet erstreckt sich von der Nordseeküste bis an die äußeren Grenzen von Nordrhein-Westfalen und ist sowohl städtisch als auch ländlich geprägt. Das Kerngeschäft ist das Privatkundengeschäft sowie die Eigenanlagen. Das Aktivgeschäft besteht gegenüber Kunden zum Großteil aus privaten Baufinanzierungen. Die Eigenanlagen erfolgen zum Großteil in festverzinsliche Wertpapiere der EU. Wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen liegen im Kerngeschäft (Anlage und Kreditgeschäft). In 2023 haben wir, eine doppelte Materialitätsanalyse nach den Vorgaben der ab 2024 für die Sparda-Bank West geltenden CSRD-Berichterstattung durchgeführt. Die Verifizierung der Ergebnisse durch unsere Stakeholder erfolgt Anfang 2024. Im Rahmen von Workshops wurden die aus Sicht der Sparda-Bank relevanten Auswirkungen (Impact Materiality) sowie die Risiken und Chancen (Financial Materiality) diskutiert und bewertet. Für die nichtfinanzielle Erklärung der Sparda-Bank West i.S.d. CSRD sind aufgrund der doppelten Wesentlichkeitsanalyse folgende sieben themenspezifische ESRS neben den beiden übergreifenden ESRS wesentlich: E1 - Klimawandel E2 - Umweltverschmutzung E3 - Wasser- und Meeresressourcen E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S1 - Eigene Belegschaft G1 - Unternehmenspolitik Durch das Kerngeschäft der privaten Baufinanzierungen nehmen wir indirekt Einfluss auf das Klima und die Umwelt. Der Bau oder die Sanierung von Immobilien erfordert die Herstellung von Baumaterialien wie z.B. Zement. Zudem bleiben durch die Sanierungen Abfälle zurück und gefährliche Substanzen können in die Umwelt gelangen. Risiken für die Sparda-Bank West ergeben sich u.a., da wir für den eigenen Geschäftsbetrieb abhängig sind von natürlichen Ressourcen und sich diese durch strengere Vorschriften verteuern können. Auf der anderen Seite sehen wir jedoch auch Chancen beispielsweise in der Förderung von energetischen Sanierungen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz (s. auch Kriterium 4). Eine besondere Verantwortung sehen wir bei der Kreditvergabe auch im Schutz vor Überschuldung unserer Mitglieder. Unsere umsichtige Kreditvergabe in der Vergangenheit hat dazu geführt, dass wir, gemessen am Gesamtvolumen, nur wenige Anträge auf Stundung von Darlehensraten von unseren Mitgliedern erhalten haben. Auch die soziale Nachhaltigkeit findet sich in unserem Dienstleistungsangebot, der Führung unserer Mitarbeitenden sowie unserem Engagement über den Gewinnsparverein und die Stiftungen wieder. Als regional ansässige, genossenschaftliche Bank ist dieser wesentliche Aspekt fest in den Prinzipien unserer Genossenschaft verankert. Als wichtige positive Auswirkung unserer Geschäftstätigkeit (Inside out) betrachten wir die ökonomische Förderung unsere Mitglieder und der Region. Dadurch schaffen wir die notwendige Stabilität, soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Gesellschaft voranzutreiben. Unsere Mitarbeitenden können bis zu 80 % der Arbeitszeit mobil gestalten, sodass eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich ist. Zudem bieten wir unseren Mitarbeitenden eine Vielzahl von sozialen Leistungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Wir sind uns der Risiken des Fachkräftemangels und auch des Risikos der Fluktuation bewusst und arbeiten kontinuierlich an der Steigerung unserer Arbeitgeberattraktivität. Durch intensive Kulturarbeit schaffen wir für die Mitarbeitenden ein Umfeld, in dem sie gerne arbeiten. Im Kontext der Nachhaltigkeit haben wir die wichtigsten Anspruchsgruppen wie folgt identifiziert: unsere Kundinnen und Kunden, unsere Mitglieder, unsere Mitarbeitenden und die Menschen in der Region. Darüber hinaus haben wir noch weitere für die Sparda-Bank wichtige Anspruchsgruppen definiert (vgl. auch Kriterium 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen). Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren wirken als Querschnittsrisiken auf alle Risikoklassen und werden in der Risikoinventur und in weiteren Risikoanalysen einbezogen. Dies betrifft sowohl relevante physische Risiken als auch transitorische und Reputationsrisiken. Auch die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat uns, als Baufinanzierer in der betroffenen Region, nochmals die Wichtigkeit der Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken verdeutlicht. Daher wird diesem Thema in der Risikoanalyse eine besondere Bedeutung beigemessen. So werden wir Nachhaltigkeitsaspekte noch stärker in Szenarioanalysen berücksichtigen und stärker in der kurzfristigen Szenariorechnung fokussieren. Dabei werden sowohl Inside-Out- als auch Outside-In-Aspekte betrachtet. Hierbei orientieren wir uns an dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie den Erfordernissen aus der 7. MaRisk-Novelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Des Weiteren werden die Ergebnisse der doppelten Materialitätsanalyse (Auswirkungen, die die Bank auf Menschen und Umwelt hat, sowie die Chancen und Risiken für die Bank) ebenfalls in die Szenariobetrachtung einfließen. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 3. Ziele Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird. Unser Wirken für einen langfristigen und stabilen Erfolg ist geprägt von drei übergeordneten ökonomischen Zielen:
Diese Ziele werden durch den Vorstand und die genossenschaftlichen Gremien kontrolliert und bewertet. Uns ist bewusst, dass die betriebswirtschaftlichen Ziele nur erreicht werden, wenn wir unsere Arbeit im Bereich der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit weiter ausbauen. Nachhaltigkeit wirkt sich über unsere mittel- bis langfristige Ausrichtung auf die gesamte Wirtschaftstätigkeit der Sparda-Bank West aus. Die hier genannten Ziele verfolgen wir kontinuierlich. Da wir uns in einem fortlaufenden Prozess befinden, können wir keine zeitliche Begrenzung zur Zielerreichung nennen. Eine Priorisierung haben wir nicht vorgenommen, da alle Ziele für uns denselben Stellenwert haben. Darüber hinaus hat sich die Bank seit 2021 für Nachhaltigkeit konkrete Ziele gesetzt. Wir orientieren uns dabei am Reifegradfächer des BVR, einem Stufenmodell mit den Reifegradstufen 0-5 (von Nichtstun bis zur spezialisierten Nachhaltigkeitsbank). Dieses Stufenmodell dient sowohl der Bestimmung des Status Quo als auch der künftigen Zielpositionierung. Es dient uns als laufender Indikator zur Überprüfung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unsere Ziele sind, bis Ende 2022 Reifegrad 1,5-2 ("Systematische Positionierung in allen Handlungsfeldern") und bis Ende 2025 Reifegrad 3 ("Ambitionierte Positionierung in allen Handlungsfeldern") zu erreichen. Die Zielerreichung wird durch eine regelmäßige Cockpitanalyse überprüft. Seit der ersten Analyse konnten wir uns von einem Reifegrad 0,9 im Oktober 2021 über einen Reifegrad von 1,69 im November 2022 auf nun 2,06 zum Stand Dezember 2023 verbessern. Ökologische Ziele: Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs und damit von Treibhausgasemissionen
Soziale Ziele: Wir fördern die Gemeinschaft und das "Wir-Gefühl"
Weitere soziale Ziele s. Kriterien 14 - 16 und 18 Diese Ziele werden durch verschiedene Prozesse und Richtlinien bewertet und kontrolliert. Als Grundlage dienen uns verschiedene Leistungsindikatoren und Kontrollmöglichkeiten, die wir in Kriterium 7. Kontrolle detailliert beschreiben. Wir unterstützen durch unsere genossenschaftliche Organisation, unsere Werte sowie unseren Geschäftszweck die 17 Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals- SDGs). Insbesondere folgende Ziele werden durch unsere Arbeit unterstützt Ziel 1. Keine Armut (Armut in jeder Form und überall beenden): Gemäß Satzung der Sparda-Bank West gehört die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder zu unseren Hauptzielen. Das heißt u. a.
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen:
Ziel 4. Hochwertige Bildung:
Ziel 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum:
Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 4. Tiefe der Wertschöpfungskette Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden. Kerngeschäft Bank: Einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung im Bereich der Geschäftstätigkeit leistet die Sparda-Bank West selbst. Diese ist auf die Region ausgerichtet. Unsere Geschäftstätigkeit besteht aus dem klassischen Kreditgeschäft, dem Anlagegeschäft und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für unsere Mitglieder sowie Kundinnen und Kunden, weiterhin ergänzt um das Provisionsgeschäft, also der Vermittlung der Angebote unserer Kooperationspartner. Unser Schwerpunkt im Finanzierungsgeschäft liegt in der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen für Privatpersonen und in der Vermittlung von Privatkrediten. Dabei spielen Nachhaltigkeitsaspekte wie die Energieeffizienz von Gebäuden eine immer größere Rolle. Erstmals zum Jahresabschluss 2023 wurde die "Green Asset Ratio" im Finanzierungsportfolio ausgewiesen (vgl. Kriterium 13: EU-Taxonomie). Aus unserem Geschäftsmodell heraus ergibt sich für unser Kreditgeschäft, dass wir ausschließlich Kredite mit privatem Verwendungszweck vergeben. In anderen Bereichen arbeiten wir mit Kooperationspartnern wie der DEVK, der Münchner Hypothekenbank, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, der TeamBank oder der Union Investment zusammen. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die TeamBank sowie Union Investment verpflichten bereits seit 2012 ihre Lieferanten mithilfe einer Nachhaltigkeitsvereinbarung auf die Einhaltung der Mindeststandards der DZ BANK Gruppe sowie der Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen und der Anforderungen der International Labour Organization (ILO). Allen Kreditnehmenden werden im Rahmen der Beratung bedarfsgerecht staatliche Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Neben der Vergabe unserer eigenen Kredite vermitteln wir unseren Privatkundinnen und -kunden daher Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die mit ihren speziellen Förderprogrammen Investitionen in nachhaltige Förderziele wie zum Beispiel der Photovoltaik, der Energieeinsparung oder der Modernisierung unterstützt. Das Gesamtvolumen an KfW-Darlehen beträgt 109.560.505,86 Euro (- 12,5% gegenüber 2022; - 3% in 2022 gegenüber 2021; Stand 31.12.2023). Im Oktober 2022 haben wir unseren SpardaKlimaKredit eingeführt. Es ist ein verwendungszweckgebundener Kredit für energetische Sanierung als AVD Darlehen (Allgemeines Verbraucherdarlehen). Der SpardaKlimaKredit bietet einen Konditionsanreiz gegenüber normalen AVD Darlehen des Hauses. Die Kundin oder der Kunde hat einen Nachweis für die energetische Sanierung (Rechnung) zu erbringen. Rund um das Eigenheim und die Finanzierung des Eigenheims sichern wir die Beratungsqualität über unseren Beratungsstandard "Herzstück in der Baufinanzierung" ab. Die Beratungsqualität prüfen wir jährlich über eine Auditierung unserer Beratenden. Im Rahmen unserer Sparda Baufinanzierungsberatung wird über das Herzstück die Tragfähigkeit der Baufinanzierung (Haushaltsrechnung) und die Machbarkeit der Baufinanzierung inkl. Eigenkapitaleinsatz beraten sowie über die Risiken der Baufinanzierung aufgeklärt. Insbesondere die Absicherung / der Ausschluss von Zinsänderungsrisiken ist in jeder Baufinanzierungsberatung Thema und wird z. B. mit Hilfe der Kooperationspartnerprodukte (Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Münchener Hypothekenbank) geschlossen. Insbesondere die persönlichen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod werden auch vor dem Hintergrund der sozialen Nachhaltigkeit einer Baufinanzierung mit den Kundinnen und Kunden besprochen. In 2023 haben wir das Kerngeschäft um ein weiteres nachhaltiges Produkt, die SpardaKlimaBaufinanzierung, ergänzt. Hierbei handelt es sich um ein Baufinanzierungsprodukt, welches ebenfalls energetische Verwendungszwecke fördert. Der Fokus liegt dabei auf der Senkung des Primärenergiebedarfs. Die Baufinanzierungsberaterinnen und -berater wurden in 2023 vollständig zu zertifizierten Modernisierungsberatenden qualifiziert, um mit den Kundinnen und Kunden IT-unterstützt ökologisch sinnvolle Investitionen und mögliche Fördermöglichkeiten für ihre Immobilien zu besprechen. Die Wertschöpfungskette Wohnen wird schon bei der Planung plausibilisiert. So planen wir z. B. bei mind. 10% der Baufinanzierungsabschlüsse die Absicherung persönlicher Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheiten und Tod (SpardaBaufiProtect) ein. Neben einer Finanzierungslösung beinhalten unsere Beratungen auch ein Angebot unseres Kooperationspartners, der Stadtwerke Krefeld. Mit SpardaEnergie stehen unseren Kundinnen und Kunden somit auch Versorgungslösungen wie Strom (auch grüner Strom) und Gas zur Verfügung. Eigenanlagen: Eigenanlagen unseres Hauses teilen sich auf in die sogenannten Direktanlagen sowie einen Spezialfonds. Die Titelauswahl und das Management der Direktanlagen erfolgen durch das Treasury der Sparda-Bank West. Die zulässigen Anlageformen für die Direktanlagen sind auf europäische Pfandbriefe, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen begrenzt. Das Management des Spezialfonds teilt sich auf verschiedene Mandatsträger auf. Jeder Mandatsträger betreut einen definierten Teil des Spezialfonds. Die Nachhaltigkeit der Eigenanlagen wird auf unterschiedliche Art und Weise analysiert. So stellt die DZ Bank täglich eine Einteilung sämtlicher Investments in "Nachhaltige Investments" und "Nicht-nachhaltige Investments" bereit. Per 15.12.2023 sind exklusive der Immobilieninvestments gemäß dieser Einteilung 79% der gesamten Eigenanlagen nachhaltige Investments (77% per 22.12.2022 wie auch per 31.12.2021) und 11 % nicht-nachhaltige Investments (13% per 22.12.2022; 14% per 31.12.2021). 9% der Investments sind seitens der DZ Bank in diesem Verfahren noch nicht klassifiziert (10% per 22.12.2022; 9% per 31.12.2021). Die zweite Analyse erfolgt durch die Union Investment. Die Union Investment definiert drei Filter, dargestellt in folgendem Schaubild: Ausschlusskriterien für Unternehmen
Ausschlusskriterien für Staaten
• Unionweiter Ausschluss Ausschluss von biologischen und chemischen Waffen, Streubomben und Landminen gilt für alle Publikumsfonds , Spezialfonds und Beratermandate. Die restlichen Kriterien gelten für alle Publikumsfonds und grundsätzlich auch Spezialfonds (Ausnahmen möglich). ○ UniESG Basisfilter * UniESG Nachhaltigkeitsregister Quelle: Union Investmet (2023) Auf Basis dieses Filterverfahrens hat die Sparda-Bank West folgende ESG (Environment, Social, Governance) Kriterien formuliert:
Die Gesamtprüfung der Eigenanlagen wurde per Stichtag 14.12.23 erneut durchgeführt und die Einhaltung obiger Vorgaben bestätigt, wobei 1% der Direktanlagen nicht durch die Union Investment klassifiziert wurden. Im Rahmen unserer Eigenanlagen lauten die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsanalyse seitens der Union Investment wie folgt:
Die sonstigen Ergebnisse des Ul-Nachhaltigkeits-Reportings sind zunächst reine Beobachtungsgrößen. Die Ergebnisse der Analyse der DZ Bank in "Nachhaltige Investments" und "Nicht-nachhaltige Investments" werden monatlich als unterjähriger Indikator an den Vorstand reportet. Im Bankbetrieb: Hier stützt sich unsere Wertschöpfungskette auf Produkte und infrastrukturelle Dienstleistungen wie Büromaterialien, IT-Hardware, Energie und andere, die in jedem normalen Bankbetrieb zum Einsatz kommen. Die wertschöpfenden Elemente des Geschäftsbetriebs sind unerlässliche Stützprozesse und -produkte für die Geschäftstätigkeit der Sparda-Bank West. Bisher sind negative soziale oder ökologische Auswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette in diesem Bereich nicht festgestellt worden. Eine Lieferantenrichtlinie wurde im Jahr 2022 erstellt und in 2023 eingeführt und veröffentlicht. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4 Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT 5. Verantwortung Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt. Die oberste Verantwortlichkeit für das Thema Nachhaltigkeit bei der Sparda-Bank West liegt bei dem Vorstand. Wir begreifen das Thema Nachhaltigkeit jedoch als eine Querschnittsaufgabe, die die ganze Sparda-Bank West betrifft. Von daher ist neben der koordinierenden Funktion durch die Beschäftigten der Unternehmensentwicklung, die entsprechende umfassende Schulungen zur Nachhaltigkeit erhalten, jeder Bereich in der Bank mitverantwortlich, um nachhaltiges Handeln in der Bank zu etablieren und entsprechende Fortschritte zu ermöglichen. Im Jahr 2021 ist in einem aufwendigen Verfahren mit externer Begleitung den Vertreterinnen und Vertretern der ersten und zweiten Ebene, Mitarbeitenden, Vertreterinnen und Vertretern unserer Tochterunternehmen sowie Fachexpertinnen und -experten der Grundstein für eine umfangreiche Projektarbeit gelegt worden. Der daraus entstandene Maßnahmenkatalog wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist zunächst auf die Erreichung der Zielstufe 3 auf dem Reifegradfächer bis Ende 2025 ausgelegt. Zur langfristigen Verankerung bzw. Weiterentwicklung und zur strategischen Ausrichtung wurde in 2023 ein Nachhaltigkeitsarbeitskreis implementiert. Zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind alle betroffenen Bereiche eingebunden. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 6. Regeln und Prozesse Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird. Die Sparda-Bank West mit ihren genossenschaftlichen Werten hat eine gute Ausgangsposition, die Nachhaltigkeit in ihrer Geschäftstätigkeit zu verankern. Wir setzen da insbesondere auf unsere Unternehmenskultur, deren Wurzeln auf dem Für- und Miteinander fußt. Das heißt: Jeder darf, kann und soll von sich aus aktiv nachhaltig handeln und denken im Sinne einer ökologischen, sozialen und auch ökonomischen Nachhaltigkeit. Wir begreifen Nachhaltigkeit ausdrücklich als Querschnittsaufgabe, die interdisziplinär an jeder Stelle der Bank in Haltung und Tätigkeit ihre Unterstützung findet. Die übergeordnete Koordination aller Maßnahmen findet in der Abteilung Unternehmensentwicklung statt. Hier ist auch ein übergeordnetes Budget für das Thema Nachhaltigkeit verortet. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen eines Projekts 2022 erarbeitet und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aus der Projektarbeit 2022 ergaben sich neue Anforderungen, Richtlinien und Prozesse für unsere Geschäftstätigkeit über das Jahr 2022 hinaus (wie bei den jeweiligen Kriterien näher beschrieben). Dokumentiert wurde im Jahr 2023 der Prozess zur Überprüfung der Risikokultur. In Vorbereitung sind die Prozesse zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes nach der CSRD und für die vierteljährliche Cockpitanalyse zur Überprüfung der Zielerreichung. In Planung ist für das Jahr 2024 eine Gesamthausschulung zum Thema Nachhaltigkeit. Diese soll das Grundverständnis fördern und die strategische Ausrichtung der Bank unterstreichen. Darüber hinaus haben wir verschiedene, klar definierte Verhaltens- und Maßnahmenkataloge, um die nachhaltige Geschäftstätigkeit zu fördern. Hierzu gehören:
Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 7. Kontrolle Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern. Die Sparda-Bank West bedient sich unterschiedlicher Leistungsindikatoren und Kontrollmöglichkeiten: Im Bereich Mitglieder sowie Kundinnen und Kunden: Wir orientieren uns an der Zufriedenheit unserer Mitglieder und wie sie die Sparda-Bank West wahrnehmen. Wir setzen auf das direkte Gespräch sowie den jährlichen Kundenmonitor und regelmäßige Befragungen der Kundinnen und Kunden. Der Kundenmonitor misst seit 1992 die Zufriedenheit der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher mit verschiedenen Dienstleistungen. Dies zeigt, ob sie mit den von uns angebotenen Produkten und unserem Service zufrieden sind. Im Bereich Umwelt: 2015 führten wir das erste Energieaudit durch, in dem Papierverbrauch, Stromverbrauch sowie Heizenergieverbrauch erfasst wurden. Vom Gesetzgeber wurde ein neues Energieeffizienzgesetz beschlossen, das uns verpflichtet, ein neues Energiemanagementsystem aufzubauen. Dies erfolgt im Laufe des Jahres 2024 (vgl. 11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen und 12. Ressourcenmanagement). In 2023 haben wir für das Jahr 2022 zum zweiten Mal den CO 2 -Ausstoß unseres Unternehmens ermittelt. Dazu wurden in einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit alle relevanten Daten identifiziert und quantifiziert. Sie werden in den Folgejahren fortgeschrieben. Im Bereich Personal: Bei unseren Mitarbeitenden messen wir die nachhaltige Personalarbeit durch die Erhebung von Daten aus Fluktuationsquoten, Krankheitsquoten, Auszubildendenquote, Teilzeitquoten. Anhand dieser Zahlen und regelmäßiger Befragungen bewerten wir die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und entwickeln, wenn möglich, Maßnahmen, zur Verbesserung derselben. Darüber hinaus findet regelmäßig eine Dokumentation der Zuverlässigkeit der Beschäftigten statt. Die Datenqualität wird durch eine entsprechende - sehr umfangreiche - Personalstatistik gewährleistet, die monatlich qualitätsgesichert wird (Vier-Augen-Prinzip) und somit auch für Konsistenz und Vergleichbarkeit sorgt. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7 Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation. Unser Leitbild und die Unternehmenswerte legen fest, wie wir uns nach innen und außen verhalten. Diese sind absolut handlungsleitend und beeinflussen alle Prozesse und Abläufe des Hauses. Wir setzen auf Verlässlichkeit, die sich unter anderem in Stabilität und Kontinuität widerspiegeln:
Die Unternehmenswerte für das konkrete unternehmerische Handeln sind:
Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 8. Anreizsysteme Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist. Die Sparda-Bank orientiert sich am Tarifvertrag für die Mitarbeitenden von Sparda-Banken. Die Tarifangestellten erhalten fixe Gehaltszahlungen gemäß der im Tarifvertrag hierfür zugeordneten Tarifgruppen. Im Vergütungssystem unseres Hauses sind Nachhaltigkeitsziele derzeit nicht explizit berücksichtigt. Daher findet auch keine Überprüfung einer Zielerreichung in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele statt. Für die nahe Zukunft ist ein solches Anreizsystem auch nicht geplant. Durch die Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten unserer Mitarbeitenden wird jedoch sehr wohl der Aspekt der Nachhaltigkeit gefördert. Eine Sonderzahlung über den Tarifvertrag hinaus, die insbesondere eine Zielerreichung in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt, ist nicht vorhanden. Dies gilt auch für den Vorstand. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats orientiert sich an den besonderen Anforderungen der Aufsichtsratstätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern. Eine Verknüpfung mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen existiert auch für den Aufsichtsrat nicht. Der Vorstand der Sparda-Bank West entschied sich für die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie für alle Mitarbeitenden im Januar 2023. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 8 Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten: i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien; ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz; iii. Abfindungen; iv. Rückforderungen; v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten. b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen. Eine dezidierte Auflistung der Jahresvergütung wird aus Wettbewerbsgründen nicht kommuniziert. Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land. Eine dezidierte Auflistung der Jahresvergütung wird aus Wettbewerbsgründen nicht kommuniziert. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Unsere Arbeit ist auf Kontinuität und Verlässlichkeit ausgerichtet. Dies spiegelt sich auch in der Beteiligung unserer Anspruchsgruppen wider. Im Berichtsjahr 2023 hat sich im Vergleich zu den Vorjahren keine Veränderung ergeben. Die Identifikation der Anspruchsgruppen der Sparda-Bank West ergibt sich aus der genossenschaftlichen Struktur und der regionalen Verankerung. Die hier aufgeführten Gruppen nehmen seit Jahrzehnten einen besonderen Stellenwert für unser Haus ein. Daher werden sie in unserer Gesamtkommunikation als Zielgruppen betrachtet. Konsequenterweise identifizieren wir diese auch als klassische Anspruchsgruppen im Sinne des Nachhaltigkeitsmanagements. Unsere wichtigsten Stakeholder sind Kundinnen und Kunden, Mitglieder, Mitarbeitende und die Menschen in unserer Region (vgl. auch Kriterium 2. Wesentlichkeit). Darüber hinaus haben wir einen großen Kreis weiterer Anspruchsgruppen, die weiter unten aufgeführt werden. Wir haben seit jeher einen regelmäßigen Austausch und Dialog mit unseren Anspruchsgruppen etabliert, in dem wir erfahren, welche Ansprüche und Erwartungen an uns als Bank und als Teil der Gesellschaft gestellt werden. Seit der Coronapandemie ist lediglich die äußere Form der Kommunikation stärker digitalisiert worden, zum Beispiel durch Online-Videokonferenzen. So wurden von 2020 bis 2022 sowohl die Betriebsversammlung als auch die Versammlung der Mitgliedervertreterinnen und -vertreter digital durchgeführt. Spezielle, neue Online-Tools kamen hier zum Einsatz. Und auch in der Beratung unserer Kundinnen und Kunden intensivierten wir die digitalen Möglichkeiten in Form von hybriden Beratungen. Seit 2023 veröffentlicht die Sparda-Bank West auf den Sozialen Medien verstärkt Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit, um unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten auch dort sichtbar zu machen. 1. Mitglieder: Die Anliegen der Mitglieder werden jährlich in den Vertreterversammlungen thematisiert. Ergänzend führen wir jährlich zusätzliche Vertreterkonferenzen durch. Dabei vertritt ein Vertreter oder eine Vertreterin rund 1800 Mitglieder. Alle fünf Jahre wird die Vertreterversammlung neu gewählt, zuletzt im Jahr 2023. Im Übrigen sind unsere Mitglieder auch finanziell an der Sparda-Bank beteiligt. Jedes Mitglied kann bis zu 200 Anteile im Wert von je 52,00 Euro halten. Dies stärkt einerseits das Eigenkapital der Bank und sichert andererseits die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Die Gleichbehandlung der Mitglieder in der Genossenschaft ist dadurch garantiert, dass jeder nur eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Anteile das Mitglied hält. 2. Kundinnen und Kunden: Die meisten Kundinnen und Kunden sind in der Regel auch Mitglieder. Regelmäßig wird über die jährliche Umfrage bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern "Kundenmonitor Deutschland" die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden überprüft. (vgl. 7. Kontrolle) Zudem fordern wir unsere Kunden regelmäßig auf, die Leistungen der Sparda-Bank West auf Google zu bewerten. 3. Mitarbeitende: Unser Anspruch in Bezug auf die Mitarbeitenden ist es, sichere und attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Diese fördern wir mit vielen Programmen und Sozialleistungen. Regelmäßig führen wir eine Befragung der Mitarbeitenden durch, um Zufriedenheit und Loyalität zu messen. Die letzte Befragung, durchgeführt von "Great Place to Work" (GPTW), fand im Jahr 2022 statt (vgl. 14. Arbeitnehmerrechte). Da, wo es möglich ist, werden virtuelle Möglichkeiten genutzt. Für den regelmäßigen Austausch nutzen wir vierteljährliche Vorstandstreffs, Vorstand on Tour in Filialen, digitale Live-Talks, die Betriebsveranstaltungen, -versammlungen und -feste, Ankertage und den jährlichen Strategietalk. Dazu gehört auch das mindestens jährlich stattfindende Mitarbeitergespräch mit der Führungskraft. Die Sparda-Bank West betreibt die hausinterne Kollaborationsplattform KATI. Hier können Mitarbeitende Ideen bzw. Verbesserungsvorschläge in KIM (Kreatives Innovationsmanagement) vorstellen, die sich auf unterschiedliche Bereiche der Bank beziehen. Auch für die Nachhaltigkeitsthemen haben wir einen besonderen Kommunikationsbereich eingestellt. 4. Aufsichtsrat: Die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat ist konstruktiv sachlich und wird geprägt von regelmäßigem Austausch in den gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand. Regelmäßigfindet die nach § 25d KWG geforderte Evaluation zur Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand statt. Der Aufsichtsrat umfasst 18 Mitglieder, von denen sechs Arbeitnehmervertreter oder Arbeitnehmervertreterinnen sind. In 2024 wird der Aufsichtsrat auf 15 Mitglieder reduziert. 5. Betriebsrat: Der Betriebsrat nimmt eine sehr wichtige Funktion als Vertretung der Arbeitnehmerschaft ein. Ein enger Austausch mit dem Vorstand ist dafür elementar. Dieser findet über die Monatsgespräche sowie anlassbezogen auch kurzfristig statt. Die Hauptthemen sind die wirtschaftlichen Belange der Bank, die nachhaltige Personalpolitik und die zu treffenden Betriebsvereinbarungen. 6. Kooperationspartner: Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern Bausparkasse Schwäbisch Hall, DEVK Versicherung, Monega, Union Investment, Münchner Hypotheken Bank und TeamBank ist strategisch langfristig ausgerichtet und geprägt von gemeinsamen Werten und Zielen. 7. Menschen in unserer Region: Über die Stiftungen und den Gewinnsparverein fördern wir gemeinnützige Vereine und andere Initiativen schon seit vielen Jahren nachhaltig. Dazu gehört aber auch der persönliche Einsatz, den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich innerhalb und außerhalb der Dienstzeit erbringen. Bei dieser Möglichkeit des gesellschaftlichen Engagements erreichen uns über unsere Mitarbeitenden viele Themen, die für die Bürgerschaft von großer Relevanz sind, die wir dann wiederum aufgreifen können (vgl. 18. Gemeinwesen). 8. Weitere Anspruchsgruppen: Zu den weiteren Anspruchsgruppen zählen unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Bundesbank, die Verbraucherschutzorganisationen, die lokalen und regionalen Medien (Presse) sowie externe Dienstleistungsunternehmen. Hier findet ebenfalls ein regelmäßiger Austausch statt. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 9 Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem: i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat; ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben. Unsere wichtigsten Stakeholder sind Kundinnen und Kunden, Mitglieder, Mitarbeitende und die Menschen in unserer Region. Wir greifen deren Themen auf, die wir im Dialog erkennen und lassen sie in die Entwicklung von Produkten und Prozessen einfließen. In 2023 haben wir mit dem SpardaKlimaKredit und der SpardaKlimaBaufinanzierung nachhaltige Produkte in unser Produktangebot aufgenommen. Für unsere Mitglieder ist es relevant, dass wir ihre individuellen Anliegen berücksichtigen, wirtschaftlich und transparent arbeiten und sie vor Überschuldung schützen. Durch unser Angebotsportfolio, unseren persönlichen Service und unser umsichtiges Wirtschaften gelingt es uns, diese Ansprüche zu decken. Wir sind stark orientiert in Richtung unserer Mitarbeitenden und wollen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Unsere Mitarbeitenden erwarten eine faire Bezahlung und angemessene Weiterbildungsmöglichkeiten sowie gute Entwicklungschancen. Die immer wichtiger werdende Work-Life-Balance versuchen wir durch verschiedenste Maßnahmen, wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Fortbildungsangebote und Mobile Work umzusetzen (vgl. 14. Arbeitnehmerrechte; 15. Chancengerechtigkeit; 16. Qualifizierung). Die Befragung der Mitarbeitenden 2022 hat erneut gezeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und unsere Angebote gerne angenommen werden. Auf Basis der Ergebnisse der Befragung haben wir unser Angebot in 2023 weiterentwickelt. Im ersten Quartal 2024 werden beispielsweise Zeitwertkonten und eine Sachbezugskarte eingeführt. Die Bürger in der Region erwarten von uns, dass wir uns als Good Citizen engagieren. Gesellschaftliches Engagement ist eines unserer herausragenden Merkmale. Unser Engagement ist schon allein aufgrund unserer genossenschaftlichen Struktur stark ausgeprägt ("Hilfe zur Selbsthilfe"). Darüber hinaus sind wir über unterschiedliche Wege aktiv für das Gemeinwesen (vgl. 18. Gemeinwesen). Im Berichtsjahr 2023 wurden folgende Vorschläge zu Nachhaltigkeit eingebracht: Aus der Mitarbeiterschaft kam der Wunsch nach einem verbesserten Gesundheitsmanagement, Work-Life-Balance oder auch der Wunsch nach einem Arbeitszeitkonto oder die Stärkung des WIR-Gefühls. Wir haben uns mit diesen Themen intensiv beschäftigt und konnten in den oben genannten Punkten bereits Veränderungen bewirken. (vgl. Kriterium 3 Ziele) Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 10. Innovations- und Produktmanagement Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird. Der für das Innovations- und Produktmanagement implementierte Prozess lautet "Umsetzung Change-Impulse". Er unterstützt die Sparda-Bank dabei, Veränderungsimpulse (Change-Impulse) strukturiert zu bewerten, umzusetzen und zu steuern. Dabei orientiert sich das Change Management an einem 4-Wochen-Rhythmus (Sprint). Wesentliche Bestandteile des Change Managements sind das Projektmanagement und das Projektportfoliomanagement. Folgende Zielsetzungen sollen durch das Change Management bei der Sparda-Bank West unterstützt werden:
Zwei wesentliche Aspekte unserer Produkte und Innovationen sind das Gemeinwesen und die Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden und Mitglieder. So fließen regelmäßig Erkenntnisse aus dem Dialog mit unseren Anspruchsgruppen ein. So werden zum Beispiel digitale Vertriebskanäle weiter ausgebaut. Hierzu zählt unter anderem auch die hybride Beratung unserer Kundinnen und Kunden (vgl. 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen). Die Union Investment hat schon immer den Fokus auf nachhaltige Investmentprodukte gelegt und das Engagement jetzt deutlich ausgebaut und verstärkt. Dieses umfassende Angebot bieten wir unseren Kundinnen und Kunden aktiv an. Grundsätzlich versuchen wir, wenn unser Kooperationspartner Union Investment eine nachhaltige Variante zu einem der Publikumsfonds anbietet, diese in unser Angebot aufzunehmen. Mit zurzeit zehn nachhaltigen Produktvarianten der Union Investment, davon acht nach ESG-Kriterien sowie zwei Impact-Fonds, sind wir in der Lage, den Anlagebedarf unserer Kundinnen und Kunden im Wesentlichen mit nachhaltigen Fondsprodukten zu decken. Der Impact-Fonds UniZukunft Klima investiert zu mindestens 75% in Unternehmen weltweit, deren Geschäftstätigkeit die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionsintensität gemäß dem Übereinkommen von Paris fördert. Der Fonds strebt langfristig eine strategische Aufteilung von circa 60% in internationale Unternehmensanleihen und circa 40% in weltweite Aktien an. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt der Fonds ethische, soziale und ökologische Kriterien. Der Impact-Fonds UniZukunft Welt investiert als wirkungsbezogener nachhaltiger Fonds zu mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere von weltweiten Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals) ausgerichtet ist, ebenfalls unter Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien. Der volumenmäßige Anteil nachhaltiger Produkte am gesamten Bruttoabsatz beträgt aktuell circa 18,14 % (Vorjahr: 42%). Der entsprechende Anteil am Nettoanteil liegt derzeit bei circa 8,52 % (Vorjahr: 62 %). Trotz eines hohen Anteils an nachhaltigen Anlageprodukten in unserem Produktportfolio hat der derzeitige Performancenachteil nachhaltiger Produkte, der im Wesentlichen auf den Verzicht von Investitionen in bestimmte Rohstoffe zurückzuführen ist, zu einem kundenseitigen Nachfragerückgang geführt. Darüber hinaus haben wir Anfang des Jahres 2021 die drei vorhandenen Portfolios unserer Anlagelösung MeinInvest durch die Einführung von drei nachhaltigen Portfolios ergänzt. Der Anteil der nachhaltigen Portfolios liegt im Bruttoabsatz bei 45,21 % (Vorjahr: 54 %) und im Nettoabsatz bei circa 51,08 % (Vorjahr: 66 %). Unser Angebot wurde durch die Einführung von VermögenPlus mit einer nachhaltigen Variante komplettiert. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 10 Leistungsindikator G4-FS11 Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen. (Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten) s. Kriterium 10 Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN 11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Als Finanzdienstleister haben wir die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft - dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hierin geht es darum, Vorhaben zu unterstützen, die auf Ressourcen- und Energieeffizienz, erneuerbare Energien, etc. zielen. Unsere grundlegende Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit ist in den Kriterien 1 und 3 beschrieben. Im direkten Zusammenhang mit unserer Tätigkeit stehen in erster Linie der Energieverbrauch (Strom und Heizung) und der Verbrauch von Papier und Wasser. Den Umfang der im Berichtsjahr in Anspruch genommenen Mengen stellen wir bei den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12 dar. Ein konkretes Konzept zur Ressourcenschonung existiert derzeit nicht. Allerdings wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, mit denen wir insbesondere beim Betrieb unserer Dienstgebäude und Standorte sowie beim Papierverbrauch in der täglichen Arbeit und bei unseren Kundinnen und Kunden direkt Einfluss auf den Ressourcenverbrauch nehmen können. Zudem haben wir im Jahr 2023 zum zweiten Mal unsere CO 2 -Bilanz erstellt, woraus weitere Maßnahmen zur Ressourcenreduktion abgeleitet wurden. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 12. Ressourcenmanagement Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht. Die Erhebung der Verbrauchsdaten in 2022 und 2023 haben gezeigt, dass die untersuchten Verbräuche (Papier, Strom sowie Heizenergie) auf einem konstant niedrigen Stand sind. Was zeigt, dass wir uns auf einem sehr guten Weg befinden. Die in unserem Hause existierenden Maßnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs bringen folglich wirksame Ergebnisse. Diese Maßnahmen werden fortlaufend durchgeführt. Maßnahmen beim Büromaterial: Wir haben in der Vergangenheit durch unterschiedliche Maßnahmen den Papierverbrauch deutlich reduziert (vgl. DNK-Erklärungen 2018 bis 2021). Diese sind langfristig angelegt und greifen noch heute, neue Maßnahmen und Ziele wurden 2023 daher nicht eingeführt. Die in 2022 und 2023 erstellten CO 2 -Bilanzen dienen uns dazu, Maßnahmen abzuleiten, die zur Verbesserung des CO 2 -Fußabdrucks beitragen (vgl. Kriterium 13. Leistungsindikator GRI SRS-305-1). Für 2024 ist die Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie geplant. Im Jahr 2024 wird die Belieferung von Büromaterialien mit dem Fokus auf nachhaltige Produkte neu ausgeschrieben. Mit unserem Online-Kundenportal stellen wir unseren Kundinnen und Kunden eine sichere digitale Infrastruktur zur Verfügung, die mit ihren vielfältigen Services für Flexibilität bei der Abwicklung von Bankgeschäften sorgt und zugleich Zeit und Ressourcen spart. Nutzer des Online-Bankings können weitgehend auf papiergebundene Kommunikation verzichten. Zudem bieten wir den Kundinnen und Kunden die Möglichkeiten des verschlüsselten Datenaustausches über E-Mail, um künftig auf den Postversand von Dokumenten verzichten zu können. Die Einhaltung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses haben hier oberste Priorität. Unser 28-seitiges Kundenmagazin "sparda aktuell" wurde bereits vor Jahren auf eine nachhaltige Produktion umgestellt. Das Magazin wird auf 100% Recyclingpapier gedruckt, das höchste Umweltanforderungen erfüllt und das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" trägt. Zusätzlich erstellen wir über "natureoffice" eine CO 2 -Emissionsberechnung des Magazins und fördern zur Kompensation dieser Emissionen ein Wiederaufforstungsprojekt in Werdohl im Märkischen Kreis. Das Kundenmagazin wird viermal jährlich postalisch klimaneutral per "Go Green" an 341.686 Kundinnen und Kunden versendet. 7.830 Exemplare legen wir in den Filialen aus. Kundinnen und Kunden bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, die "sparda aktuell" ausschließlich online zu lesen. Maßnahme "Digitales Posteingangsmanagement": Das digitale Posteingangsmanagement (DPE) ist ein langfristig angelegtes Projekt, das unter anderem die kontinuierlich sinkende Menge des Schriftverkehrs in Papierform zum Ziel hat. Eingehende Dokumente werden gescannt und sind im weiteren Workflow grundsätzlich nur noch digital zu bearbeiten. Dies dient ebenfalls dem Ziel, den Papierverbrauch mittelfristig zu reduzieren. Maßnahmen beim Stromverbrauch: Für die Sparda-Bank West mit 42 Filialstandorten ist die Energieversorgung ein wichtiges Thema. Wir wollen, dass der Strom, den wir im Unternehmen verbrauchen, aus regenerativen Energiequellen stammt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns für Ökostrom entschieden. Seit 2019 werden alle Standorte mit Ökostrom versorgt. Maßnahmen zur Mobilität: Wir versuchen fortlaufend, unnötige Fahrtwege zwischen verschiedenen Standorten zu vermeiden und setzen für Meetings vermehrt auf Telefon- und Videokonferenzen. Dienstwagenregelung: Mit Führungskräften, denen vertraglich ein Dienstwagen zusteht, gilt seit 01.07.2021 eine entsprechende Dienstwagenregelung, in der ein Richtwert von 120g/km für den CO 2 -Ausstoß festgelegt wurde. Es gibt finanzielle Anreize, wenn der Richtwert unterschritten wird. Die dem Mitarbeitenden zugesagte Leasingrate orientiert sich an einem CO 2 -Ausstoß von 120 g/km. Je angefangene 10 g/km mehr oder weniger Ausstoß verringert bzw. erhöht sich die Zulage. Auf diese Weise unterstützt die Bank einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz. Der CO 2 -Ausstoß ist im Jahr 2023 von durchschnittlich 143,42 CO 2 auf durchschnittlich 77,53 CO 2 gesunken. Die Anzahl an E-Autos hat sich um 3 Fahrzeuge erhöht. Deutschlandticket: Wir fördern die Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr: Wir übernehmen für unsere Mitarbeitenden ein Deutschlandticket für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dieses Ticket kann der Mitarbeitende auch für Fahrten in seiner Freizeit nutzen. JobRad: Seit 2019 haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, am Fahrradleasing-System JobRad teilzunehmen. Dies dient nicht nur der CO 2 -Reduktion, sondern auch der Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Insgesamt verzeichnen wir 81 laufende Verträge. Davon wurden 37 im Jahr 2023 (Vorjahr: 19) geschlossen. Wir prüfen momentan den Aufbau von Ladesäulen für E-Bikes. Risikoanalyse: Unsere Arbeit basiert, wie in Kriterium 4. Tiefe der Wertschöpfungskette dargestellt, nicht auf materiellen Rohstoffen und ist auch nicht sehr energieaufwendig. Daher sehen wir keine wesentlichen Risiken für Ressourcen und Ökosysteme, die durch unsere Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Aus diesem Grunde haben wir bisher auch keine Risikoanalyse dahingehend durchgeführt. Managementkonzept: Wir erheben unsere Umweltdaten systematisch, um Vorschläge für nachhaltige und kostenreduzierende Maßnahmen abzuleiten. Der Vorstand ist in diesen Entscheidungsprozess eingebunden und beauftragt die zuständige Fachabteilung mit der Umsetzung. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12 Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach: i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien; ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien. Papierverbrauch im Jahr 2023 der gesamten Sparda-Bank West: DIN A 4: 3.662.847 Blatt DIN A 3: 2.739 Blatt Papierverbrauch im Jahr 2022 der gesamten Sparda-Bank West: DIN A4: 4.547.871 Blatt DIN A3: 2.691.Blatt Papierverbrauch im Jahr 2021 der gesamten Sparda-Bank West: DIN A4: 5.207.201 Blatt DIN A3: 1.898 Blatt Papiereinkauf 2023: DIN A 4: 3.457.500. Blatt DIN A 3: 12.000 Blatt Papiereinkauf 2022: DIN A 4: 3.617.500 Blatt DIN A 3: 3.000 Blatt Papiereinkauf 2021: DIN A4: 4.370.000 Blatt DIN A3: 16.500 Blatt Der Verbrauch von Papier ist auch im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten: i. Stromverbrauch ii. Heizenergieverbrauch iii. Kühlenergieverbrauch iv. Dampfverbrauch d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n): i. verkauften Strom ii. verkaufte Heizungsenergie iii. verkaufte Kühlenergie iv. verkauften Dampf e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen. f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
Beim Stromverbrauch liegen uns bereits Werte bis einschließlich 2023 vor: 2023: 2.982.924 kWh (-24% gegenüber dem Vorjahr) 2022: 3.920.000 kWh (-22% gegenüber dem Vorjahr) 2021: 4.180.611 kWh Unser Strom stammt aus zertifizierten erneuerbaren Quellen. Bei den anderen Energieformen erfassen wir derzeit nicht, welche davon aus erneuerbaren und welche aus nicht erneuerbaren Quellen stammen. Die Sparda-Bank West verkauft direkt keine selbst produzierte Energie. Unsere Kundinnen und Kunden können über unseren Kooperationspartner, die Stadtwerke Krefeld, Ökostrom beziehen. Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen. b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle. c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl. d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. Da andere Verbräuche in 2022 nicht erfasst wurden und eine erneute CO 2 -Bilanzierung erst im Jahr 2024 erfolgt, können wir lediglich beim Stromverbrauch einen Vergleich zum Vorjahr erstellen. Dieser ist um 24% gegenüber dem Vorjahr gesunken. (siehe Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch). Der stark verringerte Erdgasverbrauch im Jahr 2022 gegenüber 2020 lässt sich darauf zurückführen, dass wir in 2020 noch 82 Filialen und in 2022 nur noch 42 Filialen betrieben. Die im Jahr 2022 wieder gestiegenen Mobilitätskennzahlen lassen sich auf Corona-Auswirkungen im Jahr 2020 zurückführen. Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend): i. Oberflächenwasser; ii. Grundwasser; iii. Meerwasser; iv. produziertes Wasser; v. Wasser von Dritten. b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend): i. Oberflächenwasser; ii. Grundwasser; iii. Meerwasser; iv. produziertes Wasser; v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen. c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien: i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS))); ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)). d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen. Der Verbrauch von Wasser betrug in 2022 4.675 m 3 (2020: 8.335 m 3 ). Aktuellere Werte liegen momentan noch nicht vor, werden aber für 2023 in ähnlicher Größenordnung erwartet. Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls. b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind. Elektronische Geräte wie Computer, Monitore, Drucker etc. werden von Fachfirmen entsorgt. Darüber hinaus sind Mitarbeitende, die mit der Beschaffung beauftragt sind, angehalten, beim Kauf auf eine umweltverträgliche Verpackung sowie auf Müllvermeidung zu achten. Der Einsatz von gelben Tonnen an unseren Standorten wird gerade geprüft. Der angefallene Abfall betrug in 2022 683 Kilogramm Papier und 313.198 Liter Restmüll (2020: 615.680 Liter). Aktuellere Werte liegen momentan noch nicht vor, werden aber für 2023 in ähnlicher Größenordnung erwartet. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 13. Klimarelevante Emissionen Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an. Im Jahr 2023 haben wir zum zweiten Mal mit externer Unterstützung unsere CO 2 -Bilanz für das Geschäftsjahr 2022 erhoben, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung unserer THG-Emissionen abzuleiten. Die Erstellung der CO 2 -Bilanz soll künftig jährlich erfolgen. Die Bezugsgröße ist dabei die Mitarbeitendenzahl. Darauf aufbauend soll künftig auch ein Absenkpfad vorgezeichnet werden, um so auch quantitative Ziele mit Zeitbezug festlegen zu können. Das Ziel, unsere Emissionen pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter unter 3 Tonnen zu halten, haben wir erreicht (s. Leistungsindikator GRI SRS-305-5). Als Finanzdienstleister sind unsere wesentlichen Emissionsquellen Heizenergie, Strom, Wasser und der Verkehr (Dienstfahrzeuge, Poolfahrzeuge, Dienstreiseverkehr). Der größte Anteil an THG-Emissionen entsteht durch Dienstreisen und Fahrten zur/von der Arbeit. Im Rahmen unserer nachhaltigen Entwicklung nehmen wir daher Einfluss auf unsere Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeitswege und Dienstreisen. Über die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung unserer Ressourcenverbräuche und damit verbunden der Emissionen haben wir in Kriterium 12 berichtet. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 13 Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent. b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle. c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent. d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle. f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. Scope 1 umfasst alle Emissionen, die direkt vom Unternehmen verursacht werden beziehungsweise kontrolliert werden können, zum Beispiel durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe oder durch den Betrieb eines eigenen Fuhrparks.
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 Äquivalent. b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent. c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle. d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle. f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Scope 2 umfasst alle Emissionen, die im Zuge der Energiebereitstellung für ein Unternehmen anfallen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Strom oder Fernwärme. Die Emissionen fallen bei den externen Energieversorgern an. Im Bezugszeitraum 2022 betrugen die Treibhausgas-Emissionen erneut 0 Tonnen, da für alle Standorte ausschließlich zertifizierter Ökostrom bezogen wurde. Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten. b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle. c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent. d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden. e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP- Quelle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Scope 3 umfasst alle Emissionen, die durch die Aktivität eines Unternehmens induziert werden, aber an anderer Stelle entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Emissionen entlang der Lieferkette oder durch den Gebrauch von Produkten verursachte Emissionen. Weitere Beispiele sind Geschäftsreisen mit der Bahn, Papier- und Wasserverbrauch. Im Bezugszeitraum 2022 setzen sich die Scope 3-Emissionen folgendermaßen zusammen:
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten. b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF 6 , NF 3 oder alle. c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl. d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen. e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Die Gesamtemissionen liegen in 2022 mit 2.215 Tonnen um 17 Tonnen oder 0,8% über den Werten des Geschäftsjahres 2020 (2.198 Tonnen). Pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter beliefen sie sich in 2022 auf 2,6 Tonnen (850 Mitarbeitende) gegenüber 2,3 Tonnen in 2020 (937 Mitarbeitende). Dies lässt sich vor allem auf einen falschen Wert unseres damaligen Dienstleisters für die Austauschlogistik durch Dritte sowie die wieder gestiegenen Reisen nach der Corona-Pandemie zurückführen. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. EU-Taxonomie 1.) Leistungsindikatoren (KPI) Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI). [So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.] Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen. Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparda-Bank West verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erforderliche Veröffentlichung der Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. 2.) Ansatz / Prozessbeschreibung Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren. [An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.] Anhang XI - Qualitative Berichterstattung Folgende qualitative Angaben werden gemäß Anhang XI der DelVO 2021/2178 benötigt: Aussage 1 Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für die KPIs erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen Unsere Bank nutzt die IT-Systeme des IT-Providers Sopra Financial Technology GmbH (SFT). Auch zur Unterstützung der Erstellung unserer quantitativen Indikatoren einschließlich des Umfangs der Vermögenswerte und Indikatoren, die von den KPIs abgedeckt werden, greifen wir u. a. auf Daten im Kernbankensystem zurück. In Hinblick auf die in der Tabelle dargestellten Werte weisen wir auf folgende Aspekte hin: Wir beschreiben im Folgenden, wie die einzelnen Tabellenzeilen zu interpretieren sind und wie wir die einzelnen Werte ermittelt haben. Hierbei halten wir uns sowohl an die Vorgaben der Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der EU-Kommission ("Delegierte Verordnung vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist"), (die am 10. Dezember 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und die Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852) ergänzt und konkretisiert) als auch an die ergänzend durch die EU-Kommission (am 6. Oktober 2022 und am 20. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten) FAQs mit Auslegungen und Klarstellungen. Darüber hinaus haben wir aufgrund der Vielzahl der in der EU-Taxonomieverordnung enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Ermittlung der Angaben zum Teil auch eigene Annahmen und Auslegungen getroffen. Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 musste der Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten berichtet werden. Dies konnte mittels vereinfachter quantitativer Angaben in Bezug auf die Aktiva erfolgen. Für das Berichtsjahr 2023 ist erstmalig der Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für die Umweltziele 1 und 2 zu berichten. Die zentrale Kennzahl hierfür ist die sog. Green Asset Ratio (GAR), deren Offenlegung anhand von Berichtsbögen der DelVO 2021/2178 i.V.m. DelVO 2023/2486 erfolgt. Des Weiteren sind die ergänzten Wirtschaftsaktivitäten in den Umweltzielen 1 und 2 und erstmals für die Umweltziele 3 bis 6 die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln und zu berichten. Dies kann mittels vereinfachter Angaben erfolgen. Eine Wirtschaftsaktivität kann als "taxonomiefähig" hinsichtlich eines Umweltziels eingestuft werden, wenn sie in der DelVO 2021/2139 (Klimataxonomie) bzw. der DelVO 2023/2486 (Umwelttaxonomie) für dieses Umweltziel aufgeführt ist, unabhängig davon, ob die diesbezüglichen Kriterien dabei erfüllt werden. Damit eine Wirtschaftsaktivität auch als "taxonomiekonform" gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten und darf keinen Schaden hinsichtlich eines der anderen fünf Umweltziele anrichten (Einhaltung der "Do Not Significant Harm" - DNSH Kriterien). Zusätzlich müssen auf Unternehmensebene die Vorgaben zum sozialen Mindestschutz gem. Art. 18 TaxonomieVO eingehalten werden. Bei der Prüfung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten haben wir uns von Wesentlichkeitsaspekten anhand ihres Anteils im Verhältnis zur gesamten GAR-Aktiva leiten lassen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zur GAR nutzen wir die vorgegebenen Berichtsbögen 0 bis 5 gemäß Anhang VI und die Berichtsbogen 1 bis 5 gemäß Anhang XII der DelVO 2021/2178 sowie der damit verbundenen Änderungen gem. Anhang VI der DelVO 2023/2486. Bei der Ermittlung der Daten haben wir uns an FinRep orientiert. Diese Positionen werden seitens SFT regelbasiert zur Verfügung gestellt. Wir haben diese Informationen geprüft und plausibilisiert. Grundsätzlich taxonomiefähig sind Risikopositionen aus dem Mengengeschäft. Dies betrifft zum einen Kredite gegenüber privaten Haushalten, welche grundpfandrechtlich durch Wohnimmobilien besichert sind, und Kredite, die für die Sanierung einer Wohnimmobilie oder die zur Durchführung von energieeffizienten Maßnahmen wie z.B. Dämmung, Heizungsaustausch, Nutzung von erneuerbaren Energien gemäß des Delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie gewährt wurden. Kredite an private Haushalte für den Erwerb von und Eigentum an Gebäuden oder zur Durchführung von energieeffizienten Maßnahmen bilden den größten Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten unserer GAR-Aktiva (mit 57,55 %). Für 2023 haben wir das Kreditneugeschäft ab Dezember 2023 betrachtet. Dabei haben wir uns um die Einholung entsprechender Informationen bei unseren Kreditnehmern bemüht. Sofern erforderliche Nachweise von den Kreditnehmern zur Verfügung gestellt werden konnten, haben wir diese bei der Prüfung der Taxonomiekonformität berücksichtigt. Da es aktuell noch keine technische Lösung zur Prüfung der Taxonomiekonformität gibt, haben wir diese manuell bei den Kreditnehmern durchgeführt, bei denen uns der Energieausweis zur Verfügung gestellt wurde und dieser gleichzeitig die Anforderungen zum Beitrag an das Umweltziel 1 erfüllt. Zur Durchführung der diesbezüglich verlangten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse haben wir frei verfügbare Daten genutzt. Nach Prüfung in Bezug auf eine Einstufung als taxonomiekonform zeigt sich, dass nur ein sehr geringer Anteil (0,02 %) dieser Kredite als taxonomiekonform eingestuft werden kann. Dies liegt zum einen an den sehr ambitionierten technischen Bewertungskriterien, die für die Taxonomiekonformität zu erfüllen sind. Darüber hinaus gibt es auch keine einheitliche Datenbank in Deutschland, um bspw. die Zugehörigkeit zum Top 15% nationalen Wohnungsbestand nachzuweisen. Weiterhin gehören zum taxonomiefähigen Mengengeschäft Kfz-Kredite an Privatkunden. Diese machen allerdings keinen Anteil an unserer GAR-Aktiva aus, weil wir diese Finanzierungsform nicht anbieten. Taxonomiefähig sind darüber hinaus nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie Kredite an CSR-berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, bei denen der Finanzierungsweck bekannt ist und dieser einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden kann. Wir interpretieren diese Vorgabe so, dass die Ermittlung der berichtspflichtigen Unternehmen und Finanzunternehmen nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie zu erfolgen hat. Die Bewertung der Berichtspflicht haben wir manuell durchgeführt und plausibilisiert. Für die ergänzten Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen 1 und 2 sowie Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen 3 bis 6 müssen für 2023 zunächst nur die "taxonomiefähigen" Wirtschaftsaktivitäten ausgewiesen werden. Bei den privaten Haushalten zum Erwerb vom Wohnimmobilien wäre dies nur hinsichtlich Umweltziel 4 möglich. Die diesbezüglichen Positionen haben wir allerdings den Umweltzielen 1 zugeordnet, da die technischen Bewertungskriterien für das Umweltziel 4 für private Haushalte nicht realistisch erfüllbar sind. Des Weiteren können nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie CSR-berichtspflichtige Unternehmen und Finanzunternehmen unter die technischen Bewertungskriterien der Umweltziele 3 bis 6 fallen. Diese Kredite haben wir manuell geprüft und festgestellt, dass wir keine Unternehmen haben, die hierunter fallen würden. Bei der Prüfung des Depot A sind wir analog zur Prüfung der Unternehmenskredite vorgegangen. Die Bewertung der Berichtspflicht haben wir manuell durchgeführt und plausibilisiert. Die Anforderungen nach Art. 18 TaxonomieVO (Mindestschutz) legen wir so aus, dass Finanzinstitute nur bei der Finanzierung einer Wirtschaftstätigkeit im Bereich Verkehr (Abschnitt 6 der DelVO 2021/2139) die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen zu prüfen haben (vgl. Final Report on Minimum Safeguards (2022) der Sustainable Finance Platform (SFP), S. 53). Derartige Finanzierungsaktivitäten haben wir nicht in unserem Kreditportfolio. Für unseren Spezialfonds kann aufgrund mangelnder Informationslage Dritter die Durchschautechnik nicht angewendet werden. Dieser wird in der Tabelle als nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Für das Berichtsjahr 2023 sind die Tabellen der GAR erstmalig offenzulegen. Die Spalten und Zeilen, die mit Vorjahreswerten zu befüllen sind, haben wir leergelassen. Aussage 2 Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird. Wir orientieren uns bei unserer strategischen Nachhaltigkeitspositionierung am Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Dies beschreibt unser Selbstverständnis, "warum wir handeln" und auch unseren Weg "wie wir handeln". Bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsengagements orientieren wir uns am Nachhaltigkeitsleitfaden des BVR. Dieser berücksichtigt explizit die SDGs, die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die Prinzipien für verantwortliches Bankwesen ("Principles for Responsible Banking") Zudem verpflichten wir uns zu den Prinzipien des UN Global Compact und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Als Finanzdienstleister liegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft - dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hierbei geht es darum, Vorhaben zu unterstützen, die auf Ressourcen- und Energieeffizienz, erneuerbare Energien etc. zielen und den Ressourceneinsatz senken. Der Umfang der quantitativen Angaben wird im Rahmen eines von der Europäischen Union vorgegebenen Phase-in-Prozesses über mehrere Jahre, beginnend mit der Berichterstattung per 31. Dezember 2021, sukzessive aufgebaut. Aktuell sind auf dem Markt noch nicht alle Daten verfügbar, sodass hier nur ein schrittweiser Aufbau der Daten erfolgen kann. Eine auf granularer Bewertung von Einzelaktivitäten berechnete Green Asset Ratio für Finanzunternehmen ist erstmals per 31. Dezember 2023 gefordert. Zu weiteren methodischen und datenbezogenen Aspekten verweisen wir auf die Ausführungen oben. Aussage 3 Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien. Für unsere Bank ist die Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsstrategie, unseres Produktgestaltungsprozesses und unserer Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien. Die durch die Taxonomie-Verordnung festgelegte Nachhaltigkeitsdefinition bietet hierfür den Rahmen. Aussage 4 Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien. Wir sind kein Handelsbuchinstitut. Aussage 5 Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit. Die GAR hat derzeit keine Steuerungsrelevanz. Hintergrund hierfür ist, dass die Erfüllung der technischen Kriterien insbesondere bei privaten Haushalten, die den Hauptteil der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an unserer GAR-Aktiva ausmachen, sehr hohe Hürden hat und häufig auch durch private Kreditnehmer nicht nachweisbar ist. So liegen z.B. in der Praxis bislang nur vereinzelt Energieausweise bei neugebauten Wohnimmobilien vor, die wesentliche Grundlage für einen entsprechenden Nachweis der Taxonomiekonformität sind. 3.) Anhänge Laden Sie hier ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen zu den nach der EU-Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI) hoch. [Im PDF-Format; z.B. Veröffentlichung von Meldebögen nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2187.] 2023-12 Berichtsbögen GAR Sparda West.pdf (859.75 KB) Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN 14. Arbeitnehmerrechte Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht. Die Sparda-Bank West betreibt ihre Standorte ausschließlich in Deutschland und unterliegt den gesetzlich vorgeschriebenen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsstandards als auch den tarifvertraglichen Bestimmungen. Diese stärken die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer durch Schutzgesetze inklusive des Gesundheitsschutzes, Arbeitssicherheit, Informations- und Versammlungsfreiheit etc. Diverse Betriebsvereinbarungen sind zum weiteren Schutz der Beschäftigten geschlossen, beispielsweise variable Arbeitszeiten, Mobile Work, Technikeinsatz. Wie bereits in Kriterium 1. Strategische Analyse und Maßnahmen beschrieben, haben wir im Jahr 2023 unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten intensiv überprüft und in einem umfassenden Managementkonzept bereichsübergreifend verankert. Daraus abgeleitet haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und in die Umsetzung gebracht. Hierzu gehören auch die hier in Kriterium 14. Arbeitnehmerrechte beschriebenen Maßnahmen. Die Bereiche Personal, Compliance und Datenschutz führen die fortlaufende Kontrolle und Prüfung der arbeitsrechtlichen Vorschriften durch. Unsere Beschäftigten werden durch einen starken und aktiven Betriebsrat vertreten. Zu ihm gehören drei Mitarbeitende, die von ihren Aufgaben freigestellt wurden, um ausschließlich ihre Betriebsratstätigkeit durchführen zu können. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies bei einem Haus unserer Größe lediglich für zwei Betriebsräte. Sechs unserer Mitarbeitenden sind als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Sparda-Bank West vertreten. Zudem findet in regelmäßigen vorgegebenen Gesprächen ein intensiver Austausch zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft statt. Regelmäßig finden Befragungen der Mitarbeitenden, z. B. von "Great Place to Work®" (GPTW), statt, die uns wichtige Erkenntnisse liefern, so auch 2022. Es ist für uns wichtig, gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden die Veränderungen in unserem Hause zu gestalten. Die Befragung bezog sich auf die Dimensionen Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz und Teamgeist. Ziel war es, ein verlässliches Bild davon zu erhalten, wie zufrieden unsere Mitarbeitenden sind. Aus den Ergebnissen leiten wir nun kontinuierlich Maßnahmen ab, um die positiven Aspekte zu fördern und die negativen Aspekte zu beseitigen bzw. positiv umzugestalten. Konkret haben wir mit Mitarbeitenden für die in der Befragung identifizierten Handlungsfelder in vier Fokusgruppen passende Maßnahmen erarbeitet. Einige der Maßnahmen werden in 2024 umgesetzt, beispielsweise die Einführung von Zeitwertkonten und einer Sachbezugskarte. Zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur hat sich bei der Sparda-Bank West die Kulturrunde etabliert, die sich aus Mitarbeitenden aller Bereiche und Positionen der Bank zusammensetzt. Für die Sparda-Bank West wurde eine Unternehmenskultur entwickelt, die den Menschen Orientierung gibt für das tägliche Handeln und die im Einklang mit den genossenschaftlichen Werten steht. Die Kulturrunde hat unter anderem gemeinsam mit dem Vorstand die Leitplanken für eine nachhaltige Personalpolitik unter dem Schlagwort "New Work" gestaltet und verabschiedet. Sie bilden die Basis für die immer stärkere Mobilisierung der Arbeitswelt. Flankiert werden diese Arbeitsbedingungen durch eine Vielzahl von freiwilligen und übertariflichen Leistungen/Maßnahmen sowie der Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (vgl. 18. Gemeinwesen). Diese wurden von dem Betriebsrat und Vorstand gemeinsam vereinbart und sind in einer Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert. Unsere Mitarbeitenden sind jederzeit aufgerufen, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge in unserem Hause einzubringen. Auch Nachhaltigkeitsthemen finden Berücksichtigung. Der Sparda-Bank West ist es wichtig, die Arbeitnehmerrechte jederzeit einzuhalten. Dies wird jährlich unter Einbindung des Vorstands überprüft. Weitere quantitative Ziele mit Zeitbezug setzen wir uns nicht. Im Ergebnis stellen wir fest, dass wir die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich, auch im aktuellen Berichtsjahr, einhalten. Als Risikoanalyse dienen uns die verbindliche Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze und der geltenden Tarifverträge. Es wurden im Berichtsjahr keine wesentlichen Risiken ersichtlich. Eine detaillierte Risikoanalyse würden wir dann in Erwägung ziehen, wenn Arbeitnehmerrechtenachweislich verletzt würden. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 15. Chancengerechtigkeit Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt. Eine wesentliche Veränderung zu den vorhergehenden Berichtsjahren gab es 2023 nicht. Die Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt nach dem Tarifvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sparda-Banken, aufgeteilt nach Berufsgruppen. Eine Differenzierung nach Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten ist weder nach der tariflichen noch nach der betrieblichen Vergütungssystematik zulässig. Generell ist jegliche Art der Diskriminierung - auch im persönlichen Umgang miteinander - unzulässig. Seit dem Berichtsjahr ist eine Diversitätsstrategie Teil unserer Geschäfts- und Risikostrategie. Eine Gruppe aus dem Entwicklungsprogramm "Perspektive Sparda" beschäftigt sich darüber hinaus mit der Entwicklung von Maßnahmen, die diese Strategie unterstreichen. Die Sparda-Bank West hat sich dazu entschieden, in 2024 die Charta der Vielfalt zu unterschreiben und setzt somit ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller und sozialer Herkunft. Darüber hinaus garantieren wir Chancengerechtigkeit und Gesundheitsschutz durch:
Mit diesen Maßnahmen haben wir in 2023 unser Ziel, die Chancengerechtigkeit zu fördern, erreicht. Quantitative Ziele bestehen insofern nicht. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 16. Qualifizierung Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen gern und erfolgreich arbeiten, ist, dass sie die Anforderungen ihres Berufsalltags erfüllen können. Die sich rasant wandelnde und immer digitaler werdende Welt stellt unsere Mitarbeitenden vor enorme Herausforderungen. Als Genossenschaftsbank setzen wir auf Mitarbeitende, die neue berufliche Herausforderungen annehmen und als Chance zur eigenen persönlichen Entwicklung sowie zur Bereicherung und Stärkung unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft begreifen. Wir begleiten und fördern dies als Sparda-Bank West mit vielfältigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Bank hat ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept für die Mitarbeitenden der Sparda-Bank West etabliert, mit denen jeder gemäß seinen Fähigkeiten und Neigungen eine entsprechende Position finden kann. Führungskräfte und Mitarbeitende pflegen einen Dialog auf Augenhöhe, in dem nicht mehr nur die Leistungen, sondern zusätzlich die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeitenden besprochen werden. In einem gemeinsamen Prozess legen er und seine Führungskraft den Entwicklungsplan fest. Das Personalentwicklungskonzept ist somit als dauerhafter, rollierender Prozess angelegt. Er ist bedarfsorientiert und daher nicht zeitlich begrenzt. Quantitative Ziele bestehen insofern nicht. Ein weiteres Beispiel für die Chance zur persönlichen Entwicklung ist unser "PEfaiR"- Programm (Personalentwicklung- für alle immer das Richtige), das Qualifizierungsmaßnahmen im Vertrieb bietet. Mitarbeitende im Vertrieb sowie Mitarbeitende in der Steuerung und Produktion werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen geschult. In der Unternehmensentwicklung erfolgt durch Seminarbesuche ein sukzessiver Kompetenzaufbau zu Themen rund um die Nachhaltigkeit. Zwei Mitarbeitende konnten bis Ende 2023 bereits zu zertifizierten Nachhaltigkeitsbeauftragten ausgebildeten werden. Bis Ende 2023 wurden einzelne Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu zertifizierten Nachhaltigkeitsberaterinnen und -berater ausgebildet. Ein erstes Webinar zu "Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz" ist für das Jahr 2024 geplant. Zudem bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung an: Nebenberufliche Weiterbildung und Fortbildungen in Eigeninitiative werden gemäß einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung unterstützt. So fördern wir zum Beispiel unsere Mitarbeitenden, die nebenberuflich studieren möchten (Bachelorabschluss). Dabei können sie u. a. ihre Hausarbeiten mit Unterstützung der Sparda-Bank West schreiben. Fach- und Führungskräfte begleiten sie dabei. SpardaCampus: Die E-Learning-Plattform "SpardaCampus" ermöglichte uns das Distanzlernen in Coronazeiten. Zusätzlich nutzen wir 80 iPads, die den Mitarbeitenden zum virtuellen Lernen zur Verfügung stehen (nähere Informationen zur Anzahl der geschulten Mitarbeitenden entnehmen Sie dem Leistungsindikator GRI SRS-404-1). Dank dieser Entwicklungen sind wir in der Lage, Weiterbildungen flexibel und ortsungebunden anzubieten. Erfolgsorientierte Führung: Leitlinien zur erfolgsorientierten Führung und einheitliche Führungsinstrumente ermöglichen eine gezielte Weiterentwicklung unserer Führungskräfte. Besonders die von uns definierten fünf Rollen einer Führungskraft - Orientierungsgeber oder -geberin, Personalentwickler oder -entwicklerin, Impulsgeber oder Impulsgeberin, Vorbild und Entscheidende - stehen im Fokus der Weiterentwicklung und Weiterbildung. Hierzu bieten wir Online-Angebote der Zeitakademie, Best Practice Angebote zu aktuellen Themen und individuelle Coaching-Angebote an. Perspektive Sparda: Wir geben Mitarbeitenden in der Sparda-Bank eine besondere (Karriere-) Perspektive und sie nehmen im Rahmen eines Entwicklungsprogramms eine besondere Perspektive (Blickwinkel) ein. So bietet die Bank Teilnehmenden eine (Entwicklungs-) Perspektive und kann auf Mitarbeitende zurückgreifen, die die Bank bei den Herausforderungen der Zukunft, der Perspektive der Bank, unterstützen. Wir gestalten zwei Entwicklungswege: 1. für Mitarbeitende, die mitgestalten, aber keine Führungsrolle einnehmen möchten und 2. für Mitarbeitende, die die Bank gezielt über eine Führungsrolle mitprägen möchten. Ausbildung: Es gibt ein Übernahmekonzept für Auszubildende. In diesem werden die persönlichen Interessen- und Neigungsschwerpunkte der Auszubildenden berücksichtigt. Frühzeitig wird mit den Auszubildenden über Perspektiven und den weiteren Ablauf gesprochen, sodass ein transparenter Übernahmeprozess gewährleistet ist. Bankfachwissen für Quereinsteiger: Mitarbeitende, die von anderen Berufszweigen bei unserer Bank quereinsteigen, benötigen zu Beginn ihrer Tätigkeit einen komprimierten Überblick über Fachbegriffe und Ablaufprozesse. Diese Entwicklungsmaßnahme bietet ihnen einen idealen Einstieg in die Finanzwelt im Allgemeinen und die Sparda-Welt im Speziellen. In 2023 haben diesen Weg vier neue Mitarbeitende durchlaufen. Die Personalentwicklung hat einen sehr hohen Stellenwert bei der Sparda-Bank West. Mit dieser Konzeption werden wir dem Ziel gerecht, die Mitarbeitenden für alle notwendigen Veränderungsprozesse und die Gestaltung zukunftsfähiger Strukturen zu wappnen, sodass sich keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und aus den Produkten und Dienstleistungen der Bank ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Qualifizierung haben. Eine quantitative Einordnung wird nicht vorgenommen. Die Überprüfung durch das Management findet jährlich statt. Daher sehen wir in diesem Bereich keine Risiken. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16 Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. GRI SRS-403-9: a.
b. Dieser Punkt trifft auf die Sparda-Bank West nicht zu. GRI SRS-403-10: a. Die Anzahl der Krankheitstage liegt für das Berichtsjahr 2023 bei 11.749 Tagen (Vorjahr: 13.371; 2021: 11.019). Das entspricht einer Krankheitsquote von 6,03 Prozent (Vorjahr: 6,68 Prozent; 2021: 5,27 Prozent) bzw. durchschnittlich rund 1,26 Krankheitstagen pro Mitarbeitenden (Vorjahr: 1,40; 2021: 1,10). In den genannten Bereichen gab es 2023 ebenso wie 2022 und 2021 keine Vorfälle. b. Dieser Punkt trifft auf die Sparda-Bank West nicht zu. Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen: a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern. b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind. Der Verband der Sparda-Banken hat eine gemeinsame Erklärung mit ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) zum betrieblichen Gesundheitsschutz erarbeitet. Das Ziel ist, in Zeiten, in denen die Anforderungen an die Beschäftigten gestiegen sind, sowie die demografische Entwicklung weiter fortschreitet, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig und nachhaltig aufrechtzuerhalten. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist fester Bestandteil des Hauses und steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Mit der freiwilligen Angebotsvorsorge bieten wir unseren Mitarbeitenden die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Über die Zeitakademie bieten wir zahlreiche Weiterbildungs-Angebote an, zum Beispiel:
Außerdem bieten wir Wiedereingliederungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig waren. Sie können über eine mit der Personalabteilung und der jeweiligen Führungskraft abgestimmte Wiedereingliederungsphase verfügen, um die Rückkehr in den Berufsalltag mit seinen Anforderungen erfolgreich zu meistern. Bei langzeiterkrankten Mitarbeitenden wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Die Maßnahmen wurden in enger Absprache mit dem Betriebsrat aufgebaut und umgesetzt. Darüber hinaus werden Sicherheitsthemen in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Arbeitssicherheitsbeauftragten vorgenommen, damit die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend vertreten werden. Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht; ii. Angestelltenkategorie. Die Aus- und Weiterbildung von Auszubildenden betrug für das Jahr 2023 im Durchschnitt 312 Stunden (Vorjahr: 177,45 Stunden). In 2023 fanden insg. 244 Weiterbildungsveranstaltungen statt.
Darin nicht berücksichtigt sind spezielle Inhouse-Schulungen für den Vertrieb sowie die 59 Seminare, die der Aufsichtsrat besucht hat. Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen). b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen). a. Der Aufsichtsrat der Sparda-Bank West umfasst 18 Mitglieder: Hiervon sind sieben Personen weiblich (39%) und elf Personen (61%) männlich.
b. Angestellte bei der Sparda-Bank West in 2023 nach Diversitätskriterien: Angestellte (gesamt - Angestellte mit und ohne Führungsverantwortung):
Führungskräfte (Angestellte mit Führungsverantwortung):
Angestellte (ohne Führungsverantwortung):
Auszubildende:
Die Quote der Schwerbehinderten liegt 2023 bei 6,10 % (Vorjahr: 6,49%). Zum 31.12 2023 bestand die erste Führungsebene aus drei männlichen Vorständen sowie einer Generalbevollmächtigten. Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums. b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte: i. Von der Organisation geprüfter Vorfall; ii. Umgesetzte Abhilfepläne; iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden; iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage. Diese Informationen werden vertraulich behandelt, um den einzelnen Mitarbeitenden zu schützen, daher liegen uns hier keine Statistiken vor. Der Betriebsrat steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier persönlich zur Seite. Er unterstützt die betroffene Person und fungiert unter anderem auch als Mediator. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN 17. Menschenrechte Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen. Die Sparda-Bank West eG ist nur national und im regionalen Umfeld tätig. Die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss von Kinder- oder Zwangsarbeit sowie anderer Formen von Ausbeutung gehören zum Selbstverständnis und kommen in unserer Dienstleistung nicht vor. Etwaige wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und aus den Produkten / Dienstleistungen der Bank ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, sind für die Bank aktuell nicht erkennbar. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat die Bank in 2023 mit einer doppelten Materialitätsanalyse begonnen, die nach der Verifizierung durch die Stakeholderbefragung abgeschlossen wird. Zudem verschafft sich die Bank einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken der Bank. Der Prozess zur Risikoinventur ist im Risikohandbuch der Bank schriftlich dokumentiert, der Vorstand ist dabei mit eingebunden. Sollten entsprechende Risiken im Bereich Menschenrechte erkennbar werden, würde entsprechend nachgesteuert. Im Jahr 2022 haben wir eine Lieferantenrichtlinie erstellt und veröffentlicht, die in 2023 erfolgreich eingeführt wurde. Bei unseren Dienstleisterverträgen halten wir stets Mindestlohn-Gesetze und gültige Tarifbestimmungen ein. Bei Ausschreibungen oder Einbindung von Subunternehmen prüfen wir stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wenn möglich, wählen wir Dienstleister aus der Region. Es erfolgen individuelle Prüfungen auf die Einhaltung der deutschen Gesetze. Bei unseren Eigenanlagen achten wir auf Nachhaltigkeitsaspekte, die auch Menschenrechtsaspekte beinhalten, und haben entsprechende Ausschlüsse formuliert (siehe hierzu Kriterium 4). Durch diese Maßnahmen haben wir auch in 2023 bestmöglich gewährleistet, dass wir die Menschenrechte in unserem Einflussbereich achten und damit unser dauerhaftes, qualitatives Ziel, dass die Achtung der Menschrechte zu unserem Selbstverständnis gehört, erreicht. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 17 Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden. b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen". Wir führten im Jahr 2023 eine Lieferantenrichtlinie ein, die Menschenrechtsaspekte und soziale Aspekte umfasst. Bei Vertragsabschluss mit neuen Lieferanten und Dienstleistern wird von diesen die Vereinbarung zur Nachhaltigkeit eingefordert. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen wird dieses sukzessive nachgeholt. Bis Ende 2023 lagen uns bereits von 23 Lieferanten die unterzeichnete bzw. eine eigene Vereinbarung vor. Dies entspricht einem Anteil von 12 % unserer Lieferanten und Dienstleister. Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern. Wir sind ausschließlich regional tätig, daher halten wir eine gesonderte menschenrechtliche Prüfung unserer Betriebsstätten nicht für relevant. Folglich wurden auch keine Betriebsstätten auf Menschenrechtsaspekte hin überprüft. Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden. Wir sind ausschließlich regional tätig, unsere Zusammenarbeit mit den überwiegend regionalen Lieferanten beruht bisher auf Vertrauen. Nichtsdestotrotz führen wir seit 2023 eine Lieferantenrichtlinie ein, die unter anderem soziale Kriterien umfasst. Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden. b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden. c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden. d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden. e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung. Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3. Negative soziale Auswirkungen wurden uns nicht bekannt. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN 18. Gemeinwesen Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt. Die Sparda-Bank West engagiert sich seit jeher für die Menschen in der Region, in der sie tätig ist. Dies setzt sie insbesondere über drei verschiedene Wege um:
Der Vorstand ist in den Gremien der beiden Stiftungen und des Gewinnsparvereins vertreten und berät und entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln mit. Prüfungen der beiden Stiftungen finden regelmäßig nach gesetzlichen Vorgaben statt. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Mitarbeitenden wird vom Vorstand explizit unterstützt. 1. Der Gewinnsparverein: Zweck des Gewinnsparvereins ist die Organisation einer Lotterie, die drei Aspekte in besonderer Weise miteinander verknüpft: das Sparen, das Gewinnen und das Spenden. Beim Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. fließen jeweils monatlich 3,75 Euro als Sparbeitrag auf ein Konto der Losbesitzerin bzw. des Losbesitzers. Mit den weiteren1,25 Euro pro Los wird eine Lotterie mit Geld- und Sachpreisen finanziert, an der die Gewinnsparenden teilnehmen. Von diesem Lotterieanteil werden automatisch 31,25 Cent verwandt, um gemeinnützige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden über den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. insgesamt 1.899.390,65 Euro als sogenannter Reinertrag erwirtschaftet. Hinzu kamen 1.127.708.66 Euro als Übertrag aus dem Jahr 2022. Der Reinertrag kam gemeinnützigen Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen zugute. Das Gewinnsparen verknüpft somit betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit mit sozialen Aspekten. Im Jahr 2023 wurden 3.136.314,92 Euro (Vorjahr: 3.208.067,73 Euro) an Zuwendungen an verschiedenste Vereine und gemeinnützige Einrichtungen ausgezahlt. Der verbleibende Restbetrag von 890.784,39 (Vorjahr: 1.127.708.66 Euro) wird in das Jahr 2024 übertragen. Spendenvergabe bei der Sparda-Bank West über den Gewinnsparverein: Im Jahr 2023 förderten wir mit insgesamt über 3,1 Mio. Euro:
Wir möchten mit den Zuwendungen möglichst viel erreichen. Daher prüfen unsere Filialen bei der Spendenvergabe nicht nur nach formalen, sondern auch inhaltlichen Kriterien wie z. B., dass der Spendenempfänger Werte vertritt, die zur Sparda-Bank West passen, das Engagement langfristig und nachhaltig wirkt und die Menschen in unserer Region partizipieren. Konkrete Überprüfungen über die Ergebnisse der Projekte führen wir nicht durch. Unsere Unterstützung basiert auf Vertrauen - dem genossenschaftlichen Gedanken. Außerdem vermeiden wir einen großen Verwaltungsapparat und setzen so die Gelder direkt ein. Darüber hinaus haben wir den Leitfaden "Super-Engagement für die Region" entwickelt, der unsere Mitarbeitenden in ihrem sozialen Engagement unterstützt. Darin enthalten sind praktische Tipps, Checklisten und Hinweise. Unser Engagement für die Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien im März 2023: Mit einer Zuwendung von 50.000 Euro aus den Mitteln des Gewinnsparvereins halfen wir über die Stiftung RTL - Wir helfen Kindern e.V., das durch den Verlust des Zuhauses und leider manchmal auch durch den Verlust von Familienmitgliedern entstandene Leid zu mildern. Unsere "Weihnachtsspende 2023" ging mit einer Gesamtsumme von 63.000 Euro an die Tafeln in NRW und Niedersachsen. 2. Die Stiftungen: Die beiden Stiftungen der Sparda-Bank West agieren selbstständig und unabhängig gemäß ihren Satzungen und stiftungsrechtlichen Grundlagen. Daher wird hier auch getrennt voneinander berichtet. 2.a. Die Stiftung der Sparda-Bank West: Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West ist seit 2004 eine verlässliche Partnerin für viele Institutionen, Projekte und Initiativen in Nordrhein-Westfalen. Die in der Regel langfristigen Partnerschaften tragen zur Nachhaltigkeit, Effizienz und Planbarkeit bei. Die Stiftung erhält ihre Fördergelder aus dem Reinertrag des Gewinnsparvereins. Diese werden möglichst gleichmäßig zur Unterstützung von künstlerischen, kulturellen und sozialen Anliegen verwendet. Unterstützt werden u. a. eine Vielzahl von Museen, kommunale Musikschulen sowie Präventionsprojekte für Kinder. Ferner werden Benefizkonzerte und Jazz-Nachwuchswettbewerbe realisiert. Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen stets die Menschen in der Region; z. B. laden die Sparda-Tage in den Museen große und kleine Besucherinnen und Besucher ein, bei freiem Eintritt Kunst zu entdecken und selbst kreativ zu werden. Allein 2023 wurden 42 Projekte mit rund 1,3 Mio. Euro unterstützt. Förderkriterien, die auf der Website veröffentlich sind, zeigen die Möglichkeiten einer Förderung durch die Stiftung auf. 2.b. Die Stiftung Münster der Sparda-Bank West: Die Stiftung mit Sitz in Münster wurde 2002 ins Leben gerufen und befasst sich seit 2018 mit der Förderung von Projekten für Bildung, Kunst und Kultur sowie Sport. Ihr Aktivgebiet liegt in Nordrhein-Westfalen und dem nördlichen Niedersachsen. In diesen Regionen unterstützt die Stiftung mit Fördermitteln von ca.200.000 Euro - 2023 über ein Dutzend Initiativen, vor allem für Kinder und Jugendliche. Schwerpunkt ist der Bereich Bildung mit rund 69,5% der Förderung, es folgen Kunst und Kultur (29%) sowie Sport (1,5%). Die Stiftung erhält diese Mittel wie ihre Schwester-Stiftung in Düsseldorf aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West. Hinzu kommen nach Möglichkeit Fördermittel aus dem Ertrag der professionellen Verwaltung des Stiftungsvermögens von über 2,3 Mio. Euro. Die Stiftung leistet einen sozialen Beitrag in der Gesellschaft und trägt dazu bei, die dringenden Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu bewältigen, zum Beispiel mit der "Artenakademie 2023"". Mit diesem Projekt will die Stiftung gemeinsam mit ihren Partnern junge Menschen für die Natur begeistern und Erkenntnisse über die bedrohte Artenvielfalt gewinnen. 3. Ehrenamtliches Engagement: Wir zollen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, großen Respekt. Ein solcher Einsatz lässt genossenschaftliche Werte im Alltag lebendig werden. Aus diesem Grund sind wir seit 2013 Partner des Projektes Ehrenamtskarte NRW. Sie wird von der Landesregierung in Kooperation mit teilnehmenden Kommunen herausgegeben und gewährt in vielen Bereichen Vergünstigungen. Inhabern der Karte bietet die Sparda-Bank West attraktive Vorteile. Das gilt übrigens auch für die Juleica, einem bundesweiten Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit, die wir mit Vergünstigungen fördern. Jeder Mitarbeitende, der sich bereits ehrenamtlich in einem gewissen Umfang engagiert, erhält einen Tag Sonderurlaub im Jahr. Und jeder Mitarbeitende, der sich für ein Ehrenamt interessiert, kann einmalig einen Sonderurlaub bis zu drei Tagen beantragen, um eine gemeinnützige Institution kennenzulernen. 2023 haben 18 Mitarbeitende insgesamt 21 Ehrenamtstage in Anspruch genommen. Im Jahr 2022 waren es 14 Mitarbeitende die 18 Ehrenamtstage in Anspruch genommen haben. 4. Weitere Aktivitäten: 4.a. SpardaLeuchtfeuer: Besondere Momente und Erfolge aus 10 Jahren Vereinssport - darum ging es beim SpardaLeuchtfeuer 2023. Die Resonanz auf diesen Online-Förderwettbewerb war sehr gut: Im Jubiläumsjahr standen 437 Sportvereine zur Wahl, mehr als 223.913 Besucher haben die Wettbewerbsseite aufgerufen, 114.595 Stimmen sind eingegangen. Die insgesamt 250.000 Euro Preisgeld aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West verteilten sich auf 150 Sportvereine. Im Jubiläumsjahr winkten auch noch Sonderpreise auf Instagram. Pro 1.000 neuen Followern vergab der Gewinnsparverein dort je zwei zusätzliche Gewinne. Auf diese Weise konnten wir noch vier Mal 1.000 Euro auszahlen. 4.b. SpardaSpendenWahl: Im Jahr 2023 drehte sich bei der 11. SpardaSpendenWahl alles um den Gemeinschaftsgedanken. Unter dem Motto "Unsere Schulgemeinschaft (er)leben" ging es um Projekte in Schulen, die das Miteinander der Schülerinnen und Schüler fördern. Dabei gab es in vier Größenkategorien für 200 Schulen insgesamt 400.000 Euro zu gewinnen. Zudem wurde auch hier über einen Instagram-Sonderpreis noch einmal 20.000 Euro an die 488 teilnehmenden Schulen des Wettbewerbs verlost. Die SpardaSpendenWahl konnte damit auf verschiedenen Kommunikationskanälen für große Aufmerksamkeit sorgen., zumal wir in diesem Jahr ein Thema gewählt haben, das unmittelbar mit unseren genossenschaftlichen Gedanken der Gemeinschaft und Solidarität verknüpft ist. Durch diese positiven Beiträge und unsere Gemeinwohlorientierung sehen wir für uns keine wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und aus den Produkten / Dienstleistungen der Bank ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Sozialbelange haben. Aus diesem Grund nehmen wir keine Risikoanalyse vor. Klar ist, dass unser Engagement wichtig für die Menschen in der Region ist. Würden wir uns hier zurückziehen, hätte dies drastische negative Folgen für alle Beteiligten. In den jeweiligen Satzungen sind konkrete Vorgaben für die Vergabe von Spenden geregelt, so sind z. B. Spenden an politische Parteien ausgeschlossen (vgl. 19. Politische Einflussnahme). Selbstverständlich sind wir bei der Auswahl der geförderten Vereine, Institutionen und Partner sehr gewissenhaft und prüfen die Seriosität und Zuverlässigkeit der jeweiligen Partner. Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West eG erstellt seit 2012 eine eigene Risikoanalyse und betrachtet dort u. a. Themen wie Reputationsrisiko, Kommunikation in sozialen Medien, DSGVO und Genehmigungsverfahren. Über die Verankerung unserer Werte und unseres Beitrags zum Gemeinwesen in unserer Geschäftsstrategie mit dem dauerhaften und fortlaufenden Ziel, unsere öffentliche Wahrnehmung zu stärken sowie die Verbundenheit mit den Kundinnen und Kunden und der Region zu erhöhen, ist der Vorstand direkt in die strategische Ausrichtung eingebunden. Zudem unterliegt das Konzept den in den Kriterien 5 - 7 dargestellten Verantwortlichkeiten, Regeln und Prozessen. Eine jährliche interne Prüfung der Zielerreichung ist dadurch ebenfalls gewährleistet. Unser Ziel ist also, das Gemeinwesen in der Region durch unsere Geschäftstätigkeit positiv zu beeinflussen. Dieses Ziel haben wir im Berichtsjahr erreicht. Darüberhinausgehende, quantitative Ziele mit Zeitbezug setzen wir uns nicht. Zusätzlich überprüfen wir die Resonanz auf unser Förderkonzept anhand von Befragungen der Kundinnen und Kunden. Dadurch können wir Anregungen aufnehmen, mit unseren Zielvorstellungen abgleichen und das Konzept ggf. anpassen. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 18 Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden: i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse; ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene; iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts". b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE 19. Politische Einflussnahme Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden. Als Finanzdienstleister ist die Sparda-Bank West von verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen betroffen. Dazu gehören z. B. das Kreditwesengesetz (KWG), das Geldwäschegesetz (GwG), die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie an die Compliance (MaComp). Neue gesetzliche Anforderungen mit Bezug zur Nachhaltigkeit wie der "EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums" oder die seitens der Bankenaufsicht gestellten Leitlinien wie z.B. der EBA-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken werden immer größeren Einfluss auf die Arbeit der Sparda-Bank West nehmen. Wir sind als Genossenschaftsbank Mitglied im Verband der Sparda-Banken e.V. Der Verband nimmt die Aufgaben der Interessenvertretung der Gruppe der Sparda-Banken wahr. Ziel der Lobbyarbeit für die Gruppe der Sparda-Banken ist es, die besondere Interessenslage der Sparda-Banken gegenüber der Politik und anderen Anspruchsgruppen zu vertreten. Wir legen größten Wert auf Unabhängigkeit, sodass wir abgesehen von der Vertretung durch den Verband der Sparda-Banken und die Mitgliedschaft im BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) keine Vernetzungen und Einflussnahmen auf politischer Ebene verfolgen. Eine eigenständige politische Einflussnahme erfolgt nicht. Spenden an politische Parteien werden von uns nicht getätigt. Aufgrund der strengen Compliance-Richtlinien und der damit verbundenen regelmäßigen Schulungen unserer Mitarbeitenden sehen wir keine Risiken, da wir keine eigene direkte Lobbyarbeit ausüben. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 19 Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem. b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde. Wir schließen generell Spenden an politische und religiöse Vereine aus. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. 20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden. Im Vergleich zu 2021 und 2022 gibt es keine Veränderungen. Der Bereich Compliance wird bei der Sparda-Bank West durch die Einhaltung und Umsetzung bereits bestehender rechtlicher Vorgaben wie z. B. der Geldwäscherichtlinie umgesetzt. Konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Vorgaben sind u. a. die turnusmäßig erfolgenden webbasierten Trainings mit abschließender Erfolgskontrolle in den Bereichen Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, IT-Sicherheit u.a. Zudem existierten ein Geschenkebuch und die entsprechende Geschenkerichtlinie, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich sind. Interne Research Systeme ermöglichen die gezielte Einzelfallprüfung bei auffälligen Transaktionen. Zudem gibt es eine zentrale Stelle für sog. Whistleblower, die eine anonyme Einreichung und Nachverfolgung von Informationen gewährleistet. Der Compliance-Kodex, ergänzt um weitere Verhaltensrichtlinien, stellt zudem eine wesentliche Grundlage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Vorstand und den Aufsichtsrat des Hauses dar und ist als Compliance-Konzept zu betrachten. Ziel ist es, keinerlei Korruptionsfälle oder rechtswidriges Verhalten zuzulassen. Dieses Ziel gilt grundsätzlich und dauerhaft für alle Geschäftsjahre. Bei Bekanntwerden eines Verstoßes werden personalrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Beschäftigten gezogen. Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt beim entsprechenden Ressortvorstand. Alle Organe der Sparda Bank West unterliegen den Compliance-Regeln und sind ihnen somit verpflichtet. Aufsichtsrat und Vorstand lassen sich regelmäßig zur Compliance berichten. Zudem bestehen besondere Auskunftsrechte des Aufsichtsrats durch den Compliance- Beauftragten. Im Rahmen des Compliance-Kodex sind innerhalb der Sparda-Bank West verschiedene Sicherungsmaßnahmen implementiert. Außerdem schulen wir unsere Mitarbeitenden regelmäßig. Zusätzlich wurde ein anonymer Whistleblowing-Kanal über den Verband der Sparda-Banken eingeführt. Im Jahr 2023 gab es wie 2022 hierüber keinen gemeldeten Vorfall (=0), bei dem nach eigenen Recherchen entsprechende personalrechtliche Konsequenzen gezogen wurden. Daher sehen wir keine erhöhten Risiken in Bezug auf Korruptionsfälle. Aufgrund der hier beschriebenen Richtlinien, die wir sehr erfolgreich umsetzen und im Arbeitsalltag implementiert haben, sehen wir keinen Anlass, eine zusätzliche Risikoanalyse zu erstellen. Zudem erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand. Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. Leistungsindikatoren zu Kriterium 20 Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden. b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Bei der Sparda-Bank West werden alle Betriebsstätten, folglich 100%, regelmäßig auf Korruptionsrisiken und -vorfälle hin überprüft. Dies ist in unseren Compliance-Richtlinien festgeschrieben. Erhebliche Korruptionsrisiken wurden im Jahr 2023 nicht ermittelt. Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten: a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle. b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden. c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren. Korruptionsfälle im Jahr 2023 sind nicht bekannt. Daher wurden weder Maßnahmen durch die Sparda-Bank West ergriffen noch öffentlich-rechtliche Verfahren eingeleitet. Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar: i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder; ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen; iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus. c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden. Im Berichtszeitraum 2023 wurden keine Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften verhängt. Branchenspezifische Ergänzungen Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte. "Anhang VI und XII - Meldebogen für die KPI von Kreditinstituten"
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen
von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der
Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden. Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen. 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (umsatzbasiert) Offenlegungsstichtag T
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschafter. 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen. 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden. 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (umsatzbasiert) Offenlegungsstichtag T-1
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung). 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen. 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden. 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx-basiert) Offenlegungsstichtag T
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien -, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung). 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen. 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden. 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx-basiert) Offenlegungsstichtag T-1
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden. 2. GAR-Sektorinformationen (umsatzbasiert)
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden 2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen. 2. GAR-Sektorinformationen (CapEx-basiert)
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden 2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen. 3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert) 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva. die von der GAR erfasst werden. zu versehen. 3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern. 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für Einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen. Offenlegungsstichtag T
3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert) 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva. die von der GAR erfasst werden. zu versehen. 3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern. 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für Einnahmen- und für CapCe-basierte Offenlegungen. Offenlegungsstichtag T
4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert) 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden 2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen Offenlegungsstichtag T
4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert) 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden 2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen Offenlegungsstichtag T
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen Bestand (umsatzbasiert) Offenlegungsstichtag T
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen Bestand (CapEx-basiert) Offenlegungsstichtag T
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen Zuflüsse (umsatzbasiert) Offenlegungsstichtag T
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen Zuflüsse (CapEx-basiert) Offenlegungsstichtag T
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner; umsatzbasiert)
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner; CapEx-basiert)
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler; umsatzbasiert)
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler; CapEx-basiert)
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (umsatzbasiert)
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-basiert)
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (umsatzbasiert)
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-basiert)
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