Atroplan
GmbH
Göttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.963,00 |
5.454,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.963,00 |
5.454,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.698,33 |
40.452,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.778,58 |
9.405,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.919,75 |
31.047,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
581,48 |
170,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.242,81 |
46.077,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.637,32 |
31.819,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.819,08 |
2.257,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.181,76 |
-4.561,14 |
| B.
Rückstellungen |
7.173,00 |
7.983,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.432,49 |
6.274,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.432,49 |
6.274,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.242,81 |
46.077,05 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Soweit
Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 ist nach den
Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals unter Beachtung
der Änderungen gemäß des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge zum Ausweis von
Bilanzposten wurde nicht vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
durch die neuen Rechnungslegungsnormen des BilMoG
gegenüber dem Vorjahr geändert.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und soweit absetzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit absetzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
planmäßigen
Abschreibungen sind unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Zugänge des unbeweglichen und beweglichen
Anlagevermögens wurden pro rata temporis
abgeschrieben. Hinsichtlich der geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurde folgendes Wahlrecht
ausgeübt:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis Euro 410 wurden im Zugangsjahr in
voller Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen vom
Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Pauschale Ausfallrisiken wurden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Die
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 %
beinhaltet innerbetriebliche Zinsverluste sowie das
allgemeine Ausfallrisiko. Die Umsatzsteuer ist in die
Wertberichtigungen nicht einbezogen.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Bei Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen mit dem
Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Bei den
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden im Rahmen der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 I 2 EGHGB die bisherigen
Wertansätze beibehalten und nicht abgezinst. Die
Überdeckung nach Art. 67 I 4 EGHGB beträgt bei
den Rückstellungen Euro 277,47.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Sonstige Angaben
1.
Mitglieder der Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr war unverändert Herrn Thilo Immel,
Kaufmann. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Göttingen, 14. Dezember 2011
Atroplan GmbH
Geschäftsführung
Thilo Immel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 - 31.12.2010
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6,71 Euro.
1.1.2009 - 31.12.2009
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4,89 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
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