Walbrück GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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332.718,00
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297.388,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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21,00
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21,00
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II. Sachanlagen
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332.597,00
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297.267,00
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III. Finanzanlagen
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100,00
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100,00
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B. Umlaufvermögen
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5.784.140,72
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5.995.609,60
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I. Vorräte
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2.915.953,00
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3.378.195,40
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.150.736,11
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1.764.770,68
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III. Wertpapiere
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0,00
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0,00
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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1.717.451,61
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852.643,52
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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7.382,37
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9.202,73
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Summe Aktiva
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6.124.241,09
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6.302.200,33
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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1.964.201,00
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1.752.928,01
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I. Gezeichnetes Kapital
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102.300,00
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102.300,00
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II. Kapitalrücklage
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659.541,20
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659.541,20
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B. Rückstellungen
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392.753,32
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367.740,38
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C. Verbindlichkeiten
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3.760.536,77
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4.181.531,94
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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6.750,00
|
|
0,00
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Summe Passiva
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6.124.241,09
|
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6.302.200,33
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Anhang
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der Walbrück GmbH, Bonn
(Amtsgericht Bonn, HRB 3507) wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
(soweit dies keinen Firmenwert betrifft) werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen einem Jahr bis zu
fünfundzwanzig Jahren) angesetzt.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Vom Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 5 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
B. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschaft
er/verbundene Unternehmen
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthaltenEuro 5.292,73(Vorjahr Euro 34,03) Forderungen
gegen Gesellschafter/verbundene Unternehmen.
2. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
in Höhe von Euro 991.086,81 enthalten.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 3.727.669,85
(Vorjahr Euro 4.109.716,67) sowie mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von Euro 258.458,64 (Vorjahr Euro
311.098,52).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch die Sicherungsübereignung der finanzierten
Wirtschaftsgüter gesichert.
C. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 40 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Kreditgewährung an die
Geschäftsführung
Vorschüsse und Kredite bestehen nicht.
3. Haftungsverhältnisse
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Zum Abschlussstichtag bestehen
folgende Haftungsverhältnisse:
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Euro
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aus
Gewährleistungsverträgen
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520.440,92
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4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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Sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen wie folgt:
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|
Euro
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aus Mietverträgen
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Laufzeit bis Ende 2023
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66.000,00
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aus Leasingverträgen
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Laufzeit bis maximal Februar
2028
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56.684,50
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5. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Walbrück GmbH sind
Herr Rolf Walbrück (Heizungsingenieur) und Herr
Maximilian Walbrück (Industriekaufmann).
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Walbrück
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in
Bonn.
Bonn, 07. November 2024
gez. Rolf Walbrück gez. Maximilian Walbrück
Bonn, den 07. November
2024
gez.
Rolf Walbrück
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 07. November 2024
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