Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 17632
Eingetragen
19.2.2004
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikDrahtlose Telekommunikation und SatellitentelekommunikationBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Die Planung, der Bau, der Betrieb und der Vertrieb von Breitbandkommunikationssystemen, Satelliten-Empfangsanlagen und nachrichtentechnischen Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Döbler
seit 19.2.2004
Geschäftsführer
Holger Kossin
seit 19.2.2004
Geschäftsführer
Burkhard Heinen
seit 19.2.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

InfiniKom GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.224,50 14.684,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.594,00 3.718,00
II. Sachanlagen 17.630,50 10.966,50
B. Umlaufvermögen 218.291,65 225.386,77
I. Vorräte 1.683,00 1.732,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134.130,46 216.530,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.478,19 7.124,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.909,30 4.292,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 241.425,45 244.363,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 203.451,95 192.927,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 167.927,89 181.963,75
III. Jahresüberschuss 10.524,06 -14.035,86
B. Rückstellungen 18.040,00 23.699,00
C. Verbindlichkeiten 19.933,50 27.736,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.546,17 19.832,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 241.425,45 244.363,27

Anhang


I. ALLGEMEINE ANGABEN
 (§ 284 Abs. 1 HGB)


I.1.   Die Firma InfiniKom GmbH in 45327 Essen, Katernberger Str. 107, wurde mit notariellem Vertrag vom  26.01.2004 (Urk-Nr. 16/2004 des Notars Dr. Hermes in Essen) errichtet.


I.2.   Die Handelsregistereintragung erfolgte am 19.02.2004 beim Amtsgericht Essen unter HRB 17632.
 

I.3.    Sitz der Gesellschaft ist Essen.


I.4.  Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Service, die Planung, der Bau, der Betrieb und der Vertrieb von Breitbandkommunikationssystemen, Satelliten-Empfangsanlagen und nachrichtentechnischen Anlagen. 

 
I.5.  Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt. Ausstehende Einlagen waren nicht zu bilanzieren.


I.6.   Gesellschafter sind seit dem 31.08.2005 (Urk-Nr. 239/2005 des Notars Karl-Dietrich Poth in Essen):
  

a. Holger Michael Kossin, Eichholzhof 76, 45149 Essen; 33,4 v.H. Kapitalanteil

b. Burkhard Heinen, Friedenstr. 5, 46284 Dorsten; 33,4 v.H. Kapitalanteil

c. Michael Döbler, Kleine-Lierfeld-Str. 24, 45326 Essen; 33,2 v.H. Kapitalanteil



I.7.   Geschäftsführer der Gesellschaft sind seit dem 22.09.2005
  

a. Holger Michael Kossin, Eichholzhof 76, 45149 Essen;

b. Burkhard Heinen, Friedenstr. 5, 46284 Dorsten;

c. Michael Döbler, Kleine-Lierfeld-Str. 24, 45326 Essen;


  Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und jeweils
  alleinvertretungsberechtigt.


I.8.  Die Gesellschafterversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 75 v.H. des Stammkapitals vertreten sind. Auf je 50,00 € eines Geschäftsanteils entfällt eine Stimme. Alle Gesellschaftsbeschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich etwas anderes vorschreibt.


I.9.   Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.


I.10. Gemäß den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HBG finden Anwendung.


I.11.  Das Unternehmen wird beim Finanzamt Essen-NordOst (St.-Nr. 111/5708/6748) steuerlich geführt.




II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
 (§ 284 Abs. 1 HGB)


II.1.  Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 f. HGB zu beachten.


II.2.  Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet.


II.3.  Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.


II.4.  In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines Wahl-rechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten.


II.5. Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen, begonnenen Investitionsvorhaben, künftige Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht.


Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Nach Wegfall der Vereinfachungsregel des Abschnittes 44 Abs. 2 EStR ab 2004 wurde die Abschreibung monatsgenau berechnet. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR (netto) wurde ein Sammelposten gebildet und über fünf Jahre linear abgeschrieben.
 
 Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde.


II.7.  Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nur noch erfasst und im Wirtschaftsjahr vollständig abge-schrieben, soweit die Anschaffungskosten unter 150,00 EUR (netto) liegen.


II.8. Unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen.


II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde mit den Anschaffungskosten bzw. dem  niedrigeren  beizulegenden Wert  gemäß  § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.
 

II.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert)       bewertet. Eine Wertberichtigung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB wurde nicht  vorgenommen. Für zweifelhafte Forderungen werden soweit notwendig Einzelwertberichtigungen gebildet. Im Wirtschaftsjahr war keine Einzelwertberichtigung notwendig.

II.11. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr    gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen. Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten war im Geschäftsjahr 2010 nicht zu gebildet.
 

II.12. Steuerrückstellungen waren im Geschäftsjahr 2010 für die Körperschaftsteuer (1.479,00 EUR) und den Solidaritätszuschlag (81,00 EUR) zu bilden. Gewerbesteuer fällt auf Grund eines  bestehenden Verlustvortrages nicht an.
 

II.13.  Sonstige Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben    zu decken. Es handelt sich um die Rückstellung für nicht genommenen Resturlaub, die Rückstellung für Gewährleistungsansprüche, die Rückstellung für Jahresabschlusskosten sowie die Rückstellungen für Tantiemen.


II.14.  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.


II.15.  Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden.


II.16.  Der Jahresabschluss vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.



III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS


III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB). Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung die folgende Ergebnisverwendung vor:
 
 Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.524,06 EUR wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
 Jahresüberschuss 2010:                   10.524,06 EUR
 Gewinnvortrag 2009:                        167.927,89 EUR
  Bilanzgewinn per 31.12.2010:        178.451,95 EUR

 
III.2. Eine Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 wurde nicht beschlossen.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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