TECBO
Technische Bodensysteme GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.310,00 |
14.263,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
243,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.309,00 |
14.020,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
336.478,82 |
633.665,83 |
| I.
Vorräte |
170.639,50 |
401.872,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.677,86 |
187.900,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.186,40 |
18.112,82 |
| III.
Wertpapiere |
12.699,51 |
12.543,30 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.461,95 |
31.349,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.361,95 |
6.749,44 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
634.727,82 |
526.299,12 |
| Aktiva |
991.878,59 |
1.180.977,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,37 |
102.258,37 |
| II.
Bilanzverlust |
736.986,19 |
628.557,49 |
| davon
Verlustvortrag |
628.557,49 |
722.662,55 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
634.727,82 |
526.299,12 |
| B.
Rückstellungen |
517.554,00 |
538.310,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.324,59 |
642.666,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
219.604,90 |
365.447,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
254.719,69 |
277.219,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
257.004,49 |
279.504,49 |
| Summe
Passiva |
991.878,59 |
1.180.977,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen
des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für
Pensionen wurde die Übergangsvorschrift BILMOG
angewendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Erläuterungen zur Bilanz
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
besteht hinsichtlich des Gesellschafterdarlehens eine
Rangrücktrittserklärung.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Andrea Etzel
Aschaffenburg, den 12.12.2024
______________
Andrea
Etzel
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgest
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