KVG
Kommunal-Vertriebsgesellschaft mbH
Niederlauer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
7.200,00 |
20.750,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.077,00 |
260,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.077,00 |
260,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
31.524,04 |
5.989,77 |
| I.
Vorräte |
17.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.498,39 |
5.840,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25,65 |
149,51 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
166.125,87 |
125.610,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
206.926,91 |
152.610,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
191.125,87 |
150.610,79 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
166.125,87 |
125.610,79 |
| B.
Rückstellungen |
20.700,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.226,91 |
149.910,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
186.226,91 |
149.910,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
206.926,91 |
152.610,56 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmalig nach den durch
das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist in Folge der eingetretenen
Verluste einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag i. H. v. 166 T€ aus. Wegen bestehender
Rangrücktrittserklärungen liegt eine
Überschuldung nicht vor.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der KVG
Kommunal-Vertriebsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da unter
Berücksichtigung der vorliegenden
Rangrücktrittserklärung eine Überschuldung
im Sinne des Insolvenzrechts nicht vorliegt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr und im Vorjahr
keinen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das Eigenkapital wurde zum Nominalwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der KVG
Kommunal-Vertriebsgesellschaft mbH durch die
Geschäftsführerin Frau Michaela Klöffel.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
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