A. Franzen
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
54.861,73 |
53.682,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.181,91 |
29.619,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.679,82 |
24.063,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
54.861,73 |
53.682,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.546,63 |
39.220,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.720,82 |
23.157,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.325,81 |
3.562,98 |
| B.
Rückstellungen |
3.313,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.002,10 |
11.461,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.002,10 |
11.461,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
54.861,73 |
53.682,47 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschafts-vertrages aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte
nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die
Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Rest-
laufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
7.002,10
|
7.002,10
|
0,00
|
0,00
|
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Albert Franzen, Kaufmann
Emil-von-Behring-Str. 6, 54329 Konz
Herr Michael Franzen
Fürstenhofenstr. 25, 54329 Konz-Niedermennig.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Es ist kein Anlagevermögen vorhanden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.
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