AWO Ambulant GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janine Janberger seit 6.2.2018 | Geschäftsführer |
Oliver Dietz seit 6.2.2018 | Geschäftsführer |
André Matthias Eppe seit 10.2.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
aw-culinawo-service GmbHDortmundJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsführung: Frau Janine Janberger und Herr Oliver Dietz Lagebericht 20231. Grundlage des Unternehmens: 1.1 Geschäftsmodell und Organisationsstruktur Die Servicegesellschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen der AWO Servicedienste GmbH (60 %) und der apetito catering B. V. & Co. KG (40 %). Sie ist für Einrichtungen der AW-Kur- und Erholungsgesellschaft mbH, der AWO Servicedienste GmbH, der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte und Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. tätig. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Dienstleistungen. Die Leistungen der Gesellschaft beinhalten:
Grundlage der Geschäftstätigkeit bilden Dienstleistungsverträge. Die aw-culinawo-Service GmbH erbringt die Verpflegungs- und Reinigungsdienstleistung in insgesamt 72 Einrichtungen (Vorjahr: 73 Einrichtungen). Die Reinigung erfolgt des Weiteren in 48 Altenwohnungen sowie 43 Kita, Berufs- und Familienzentren. Die Buchführung der aw-culinawo-Service GmbH wird von der Finanzbuchhaltung der apetito catering B. V. & Co. KG in Rheine übernommen, ebenso obliegt die Beratertätigkeit dem Mitgesellschafter und seiner Tochterunternehmung apss GmbH für den Bereich der Infrastrukturellen Dienstleistungen und Unterhaltsreinigung. 1.2 Standorte: Standort des Unternehmens ist Dortmund. 1.3 Ziele und Strategien: Die Versorgung der Bewohner der Senioreneinrichtungen mit einem hochwertigen Speisenangebot ist ein wesentliches Ziel der Tätigkeit der aw-culinawo-Service GmbH. Daneben besteht auch zukünftig die Weiterentwicklung der Hauptleistung der aw-culinawo im Bereich der Unterhalts- und Glasreinigung im Vordergrund der pflegefernen Serviceleistungen. Der Bereich der Hausmeisterleistungen stellt den dritten Schwerpunkt der Gesellschaft dar, welcher sich zukünftig kontinuierlich weiterentwickeln wird. Ein Mehr bei Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit ist die Basis für ein ausgeglichenes bzw. positives Ergebnis in diesem Leistungssegment. 2. Wirtschaftsbericht: 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft stellen die an die AW-Kur- und Erholungsgesellschaft mbH und an die Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. erbrachten Leistungen nicht steuerbare Innenumsätze dar. Auf diese Leistungen fällt deshalb keine zusätzliche Umsatzsteuerbelastung an. Die Leistungserbringung für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, da dies nicht zur Organschaft zugehörig ist. 2.2. Geschäftsverlauf: Die Umsatzerlöse der Gesellschaft beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 16.249 T€ und bewegten sich damit über Vorjahr (14.965 T€), auf einem weiterhin stabilen Niveau. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: a) Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt unter Einbeziehung des Jahresfehlbetrages 2023 rund 29,2% (Vorjahr: 23,9%). Die Vermögenslage ist unter Einbeziehung der konzeptionellen Rahmenbedingungen geordnet. b) Finanzlage Die Finanzlage ist unter Einbeziehung der konzeptionellen Rahmenbedingungen geordnet. Die Gesellschaft war und ist jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. c) Ertragslage: Bei einem Umsatz über Vorjahresniveau hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 14 T€ erwirtschaftet. Die Ertragslage ist unter Einbeziehung der konzeptionellen Rahmenbedingungen geordnet. Der Materialaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung mit 1.940 T€ (Vorjahr: 1.683 T€) ausgewiesen, diesem liegt ein Vertrag über die Lieferung von Waren mit der apetito catering B. V. & Co. KG zugrunde. Der ausgewiesene Materialaufwand entspricht der vereinbarten Vergütung gemäß Vertrag. Der Gesamtpersonalaufwand beträgt 11.351 T€ (Vorjahr: 10.518 T€). Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 740 Mitarbeiter, davon 22 Vollzeit und 718 Teilzeit Beschäftigte und 202 Aushilfen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 2.968 T€ und bewegen sich damit im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 über dem Niveau des Vorjahres. 3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht: 3.1 Chancenbericht Weiterhin wird die Gesellschaft ihren Fokus auf die Kernprozesse Catering, Unterhaltsreinigung und Hausmeisterleistungen legen, um diese stetig zu verbessern und zu optimieren. Die Konzentration auf diese Kerngeschäfte bietet die Möglichkeit, Prozesse effizienter als bisher abzubilden. Darüber hinaus strebt die Gesellschaft über weitere Leistungsbausteine wie beispielsweise die DGUV V3-Prüfungen ein profitables Umsatzwachstum an. 3.2 Risikobericht Für die Zukunft werden nachhaltige positive Ergebnisse geplant, allerdings auf einem moderaten Niveau. Kostensteigerungen wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig im Rahmen der jährlichen Vertragsanpassungen an die Auftraggeberin weitergegeben. Eine Bestandsgefährdung der Gesellschaft ist nicht erkennbar. Die Gesellschaft erfüllt die gültigen Standards in den Gewerken wie beispielsweise das HACCP im Cateringbereich. Es bestehen mögliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf stark steigende Wareneinsatzkosten, die angespannte Personaleinsatz- als auch Personalqualifikationsquote oder die Verknappung der Rohstoffe. Diese möglichen Risiken lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht verlässlich abschätzen. 3.3. Prognosebericht: Die Leistungsabrechnung gegenüber der Organträgerin ist so kalkuliert, dass die anfallenden Warenkosten, Personalaufwendungen und sonstigen Verwaltungsaufwendungen mit einem angemessenen Gewinnaufschlag weiterberechnet werden. Angestrebt wird für das Geschäftsjahr 2024 bei einem Umsatz von 15,9 Mio. € ein positives Jahresergebnis vor Steuern von 133 T€.
Dortmund, 5. Juni 2024 gez. Janine Janberger und Oliver Dietz Geschäftsführung Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 21 Absatz 1 Entgelttransparenzgesetz(EntgTranspG)Anlage zum Lagebericht der aw-culinawo-service GmbH mit Sitz in Dortmund zum 31. Dezember 2023Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz, EntgTranspG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Die aw-culinawo-service GmbH - nachfolgend Unternehmen - hat als Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, der zugleich einen Lagebericht nach den §§ 264 und 289 HGB aufstellt, nach §§ 21 f. EntgTranspG einen "Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit" zu veröffentlichen. Als nicht tarifgebundenes Unternehmen stellt die awculinawo-service GmbH den Entgeltbericht alle drei Jahre auf. 1. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen Unter der Gleichstellung von Frauen und Männern versteht die aw-culinawo-service GmbH sämtliche Maßnahmen, die der Gleichheit der Lebenssituation mit einem besonderen Fokus auf die Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entfaltung dienen. In diesem Zusammenhang wird eine angemessene Repräsentierung von Frauen auf den unterschiedlichen Führungsebenen des Unternehmens angestrebt. Im Zuge der Maßnahmen zur Gleichstellung erfüllt die aw-culinawo-service GmbH die gesetzlichen Grundlagen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, das nun vorliegende Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sowie internationale Rechtsnormen. Die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung erstrecken sich auf zwei wesentliche Handlungsfelder: die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen. a) Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die aw-culinawo-service GmbH bietet unterschiedliche Formate an, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: Teilzeitlösungen: Die aw-culinawo-service GmbH bietet seit jeher vielfältige individuellflexible Arbeitszeitlösungen. Hierzu gehören Vollzeit- und Teilzeitarbeit mit flexiblen oder festen Arbeitszeiten für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte. Außerdem bietet das Unternehmen Möglichkeiten zur Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Im Einzelfall können auch befristete Vollzeit- und Teilzeitarbeit und temporäre unbezahlte Freistellungen vereinbart werden. So wird Familienfreundlichkeit gefördert. Mobiles Arbeiten: Bei einer Funktionsgruppe haben die Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen, den Arbeitsort danach auszuwählen, wo sie ihre Arbeit am besten erledigen können. Mit diesem Angebot schafft das Unternehmen eine weitere Möglichkeit, private und berufliche Interessen besser zu vereinbaren. Von 725 Mitarbeiter*innen im Jahr 2021 (Stand 31.12.2021) arbeiten 25 in Vollzeit und 700 in Teilzeit. Von den in Teilzeit arbeitenden Mitarbeiter*innen sind 647 weiblich und 53 männlich. Von 749 Mitarbeiter*innen im Jahr 2023 (Stand 31.12.2023) arbeiten 42 in Vollzeit und 707 in Teilzeit. Von den in Teilzeit arbeitenden Mitarbeiter*innen sind 626 weiblich und 81 männlich. § 22 EntgTranspG unterscheidet hier zwischen tarifgebundenen oder tarifanwendenden Unternehmen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen. Für nicht-tarifgebundene oder -anwendende Unternehmen folgt gemäß § 22 Abs.4 EntGTranspG, dass der Entgelttransparenzbericht alle drei Jahre fällig ist. Er umfasst den Berichtszeitraum der vergangenen drei Jahre. Tarifgebundene Unternehmen oder solche, die tarifliche Regelungen anwenden, müssen dagegen gemäß § 22 Abs. 1 EntgTranspG nur alle fünf Jahre einen Entgelttransparenzbericht erstellen. Der Berichtszeitraum erfasst demnach die vergangenen fünf Jahre. b) Förderung von Frauen in Fach- und Führungspositionen Die Führungspositionen bei der aw-culinawo-service GmbH werden in 2023 (Stichtag 31.12.2023) paritätisch sowohl von Männern als auch von Frauen bekleidet. Die aw-culinawo-service GmbH bietet ihren Führungskräften und denen, die dorthin entwickelt werden, mehrfach jährlich die Möglichkeit an Seminaren teilzunehmen wie "vom Kollegen zum Vorgesetzten", "Feedback geben und nehmen", "Selbstmanagement" und "Selbstbewusst in schwierigen Situationen". Darüber hinaus haben Führungskräfte die Möglichkeit sich stetig fortzuentwickeln, durch weitere Seminare wie "Führung und Kommunikation", "Konfliktmanagement", "Changemanagement" oder "Ich als Führungskraft". 2. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Das Vergütungssystem des Unternehmens ist anforderungsgerecht (Qualifikation), leistungsorientiert (individuelle Leistung) und erfüllt alle Anforderungen an Marktgerechtigkeit (regionales Entgeltgefüge), Fairness und Transparenz. So wird im Unternehmen im Reinigungsbereich der allgemeinverbindliche Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks angewendet. Im Catering sowie bei den Hausmeisterdiensten wird ein "Entgelttableau" angewendet, in dem die verschiedenen Vergütungen nach Funktionsgruppen je Region aufgeführt sind. Insbesondere diese Transparenz und die klare Struktur des Vergütungssystems sorgen für Nachvollziehbarkeit und damit für eine geschlechterneutrale Behandlung aller Mitarbeiter*innen. a) Grundlagen des Vergütungssystems Transparenz und Fairness: Alle wichtigen Bausteine des Systems werden offen kommuniziert. Erforderliche Kompetenzen, Qualifikationen, Regionalität und individuelle Leistung sind einheitlich Grundlage für die Vergütung aller Mitarbeiter*innen, unabhängig vom Geschlecht. Leistungsorientierung: Eine leistungs- und ergebnisorientierte Vergütungsentwicklung setzen positive Anreize. Marktgerechtigkeit: Die Höhe der Vergütung ist am Markt orientiert und sorgt dafür, dass das Unternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen kann. b) Mitarbeiter*innengruppen und Vergütung Anhand der von Mitarbeiter*innen ausgeübten Funktion, Regionalität sowie betrieblichen Spezifikationen ergibt sich, welche Entgeltgruppe jeweils zur Anwendung kommt. Daraus resultieren Grundvergütung und weitere Leistungen. Die Entgeltgruppen definieren die Ober- und Untergrenzen, innerhalb derer die Grundvergütung für das jeweilige Band liegt. Die Gruppen werden regelmäßig anhand von Marktdaten überprüft und in Abhängigkeit von der Unternehmens- sowie der Marktsituation gegebenenfalls angepasst. Die Höhe der Vergütung wird für alle Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeit festgelegt. 3. Angaben zu den Beschäftigtenzahlen gemäß § 21 Absatz 2 EntgTranspG 2023: Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten: 741
Durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten: 40
Durchschnittliche Zahl der Teilzeitbeschäftigten: 701
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2024 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die aw-culinawo-service GmbH hat ihren Sitz in Dortmund und ist unter HRB 20822 im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist als mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB einzuordnen. Sachanlagen mit begrenzter Nutzungsdauer werden gem. § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Wertverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1, S. 2 HGB) 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 149 TEUR (Vorjahr 734 T€). Gegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen von 95 T€ (Vorjahr 53 T€). Gegenüber Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten von 74 T€ (Vorjahr 90 T€). Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. 4. Sonstige Angaben Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 740 Mitarbeiter, davon 22 in Vollzeit, 718 in Teilzeit und 202 geringfügig beschäftigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Frau Janine Janberger, Dorsten, und Herr Oliver Dietz, Bochum, zu Geschäftsführern bestellt. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsführung Gebrauch gemacht. Als Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2023 Herr Uwe Hildebrandt (Geschäftsführer AWO Bezirksverband Westliches Westfalen) und Herr Frank Ivers (Aufsichtsradmitglied apetito catering) bestellt. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Frank Ivers. Hinsichtlich der Angabe der Prüfungs- und Beratungsgebühren nach § 285 Nr. 17 HGB wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 2 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Dortmund, 5. Juni 2024 gez. Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die aw-culinawo-service GmbH, Dortmund: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der aw-culinawo-service GmbH, Dortmund, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der aw-culinawo-service GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gütersloh, am 6. Juni 2024 ETL
WRG GmbH
Dr. Vaubel, Wirtschaftsprüfer Bodenhausen, Wirtschaftsprüfer "Der bei der Offenlegung wiedergegebene Bestätigungsvermerk ist für den vollständigen Jahresabschluss erteilt worden und bezieht sich nicht auf die verkürzte offengelegte Fassung des Jahresabschlusses." Gesellschafterbeschluss aus der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2024 Der im Jahresabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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