Drumm GmbH
Lindenstraße 1, 64579 Gernsheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bea Drumm seit 2.11.2023 | Prokura |
Christine Drumm-Adam seit 2.11.2023 | Prokura |
Corinna Drumm seit 2.11.2023 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Drumm GmbHGernsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Über die rechtlichen Verhältnisse des
Unternehmens ist folgendes zu berichten:
Firma: Drumm GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Gernsheim am Rhein
Anschrift: 64579 Gernsheim Lindenstraße 1
Gründung: 21.07.1997
Dauer der Gesellschaft: unbestimmte Zeit
Eintragung: HRB 53896
Amtsgericht: Darmstadt
Geschäftsgegenstand: Beteiligung als
Komplementärin an der Kommanditgesellschaft in der
Firma Drumm GmbH & Co Liegenschafts- und
Gebäudeverwaltung KG in Gernsheim. Die Übernahme
deren Geschäftsführung und Vertretung.
Geschäftsjahresende: 31.12.
Stammeinlage: 25.000,00 €
Geleistete Einzahlung: 25.000,00 €
Geschäftsführung: Dipl. Ing. Horst Rainer
Drumm
Gesellschafter: Dipl. Ing. Horst Rainer Drumm
Steuerrechtliche Verhältnisse
Die Umsatzsteuerliche Behandlung des Unternehmens
erfolgt nach den Vorschriften der Regelbesteuerung der
§§16-18 UStG 1998.
Nach §2 Abs. 1 GewStG unterliegt der Betrieb der
Gewerbesteuerpflicht.
Buchführung
Für Das Unternehmen besteht nach §238HGB
Buchführungspflicht. Es gelten die besonderen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften. Das Unternehmen hat eine den
gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung.
Die Buchführung wurde mit dem Programm HS -
Hamburgersoftware durchgeführt. Die Bilanzierung und
das Berichtswesen wurden mit dem Programm HS -
Hamburgersoftware durchgeführt.
Jahresabschluss
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und des
Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Gesellschaftsvertrages beachtet. Soweit die Inanspruchnahme
steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen
entsprechenden Ansatz im Jahresabschluss vorsieht, folgt
die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die
Vorschriften der §§266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert. Als Anlagevermögen
wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr
wirtschaftlich zuzurechnenden
Vermögensgegenstände Ausgewiesen. Zugänge
wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich
anfallender Anschaffungsnebenkosten abzüglich von
Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von §9
Abs. 3 EStG bewertet. Von der Erleichterungsvorschrift im
Abschnitt 43 Abs. 10 EStR für Zugänge zum
beweglichen Anlagevermögen im ersten Halbjahr wurde in
der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Betrag von 100,-€ wurden gem. §6 Abs. 2 EStG im
Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ebenso wurden die
Nutzungsrechte an Software behandelt. Das abnutzbare
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten vermindert um Planmäßige
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Absetzung für
Abnutzung werden der Voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten
angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Anderen Gegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit dem Nennbetrag oder mit dem
am Stichtag niedrigerem Wert angesetzt. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag gem.
§253 (1) HGB angesetzt. Gliederung und Bewertung der
Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften. Eine gesonderte Steuerbilanz wurde nicht
erstellt.
Dipl. Ing. Horst Rainer Drumm
Die Feststellung bzw. Bewilligung des Jahresabschluss
erfolgte am 23.04.2024
Gernsheim, den 23. April 2024 gez. Dipl. Ing. Horst Drumm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. April 2024 |
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