FunSolutions Verwaltungs GmbH
Sonsbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.900,00 |
24.907,32 |
| I.
Finanzanlagen |
24.900,00 |
24.907,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.850,10 |
6.603,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.850,10 |
6.603,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.750,10 |
31.510,42 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.222,31 |
28.360,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.222,31 |
3.360,59 |
| B.
Rückstellungen |
2.301,27 |
1.050,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.226,52 |
2.098,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.226,52 |
2.098,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.750,10 |
31.510,42 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember
2018
der FunSolution Verwaltungs GmbH
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma FunSolution Verwaltungs
GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HBG zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen bewertet.
Im Geschäftsjahr 2018 zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden, unter Berücksichtigung
der Wesentlichkeit, gemäß analoger
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag in der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe
ausgewiesen und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr marktüblich abgezinst.
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 € (§ 285 Satz 1 Nr. 1a
HGB).
Die Ausleihungen bzw. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betrug zum Bilanzstichtag 24.900,- €
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrug zum Bilanzstichtag 2.226,52 €
D. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2020 festgestellt
und genehmigt.
E. Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
F. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Petra Ulbrich geführt. Außer
dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB).
09.07.2020
Der Geschäftsführer:
Gez.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2020 festgestellt.
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