Moser GmbH
57mTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Peter Prügel seit 30.12.2015 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GastroSupport GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 22.12.2015BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015GastroSupport GmbH, Unternehmensberatung für die Gastronomie, Wiesbaden01.01. bis 22.12.2015
Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss der Firma GastroSupport GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. In der Regel liegen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde In Anspruch genommen. Keine Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Geschäftsführer ist Herr Michael Prügel Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Wiesbaden, den 24. September 2016 gez. Prügel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.09.2016 |
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