GastroSupport GmbHLiquidiert

67659 Kaiserslautern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 22203
Eingetragen
21.12.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
technische und unternehmische Beratung, Optimierung und Verwaltung von vorwiegend gastronomischen Betrieben, Qualitätsprüfung, Organisation und Veranstaltung von Messen und verkaufsfördernden Veranstaltungen, Konzeption, Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Veröffentlichung und Herausgabe von Text- , Grafik-, Bild- und Toninformationen.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Peter Prügel
seit 30.12.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GastroSupport GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 22.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
II. Sachanlagen 0,00 1.560,00
III. Finanzanlagen    
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 500,00
III. Wertpapiere    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks    
C. Nicht durch Eigenkapital gedckter Fehlbetrag 188.349,53 184.767,29
Summe Aktiva 188.349,53 186.827,29

PASSIVA

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage    
III. Gewinnrücklagen    
IV. Verlustvortrag 209.767,29- 208.412,52-
V. Jahresfehlbetrag 3.582,24- 1.354,77-
nicht gedeckter Fehlbetrag 188.349,53 184.767,29
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen    
C. Verbindlichkeiten 188.349,53 186.354,25
D. Rechnungsabgrenzungsposten    
Summe Passiva 188.349,53 186.827,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

GastroSupport GmbH, Unternehmensberatung für die Gastronomie, Wiesbaden

01.01. bis 22.12.2015

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss der Firma GastroSupport GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

In der Regel liegen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen

Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde In Anspruch genommen.

Keine Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.

Sonstige Angaben

1.

Geschäftsführer und Bezüge

Geschäftsführer ist

Herr Michael Prügel

Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Wiesbaden, den 24. September 2016

gez. Prügel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.09.2016

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