CIMPA GmbH
Notkestraße 9, 22607 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antonio José Suels Cardozo seit 5.6.2024 | Geschäftsführer |
Christian Marcus Scholz seit 1.6.2022 | Geschäftsführer |
Peter Andreas Songin seit 1.6.2022 | Geschäftsführer |
Janina Laugell-Saracoglu seit 16.5.2013 | Prokura |
Alexander Wiard Popkes seit 15.2.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
CIMPA S.A.S. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CIMPA GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA Grundlagen des Unternehmens und Geschäftsverlauf Die CIMPA GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich von CIM-. CAD- und PDM-Software. Die Kunden der Gesellschaft kommen insbesondere aus der Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3% geringer als im Jahr 2022. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die Erholung der deutschen Wirtschaft konnte sich in 2023 sich nicht fortsetzten. Hinzu kamen dadurch verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise für weitere Güter, wie zum Beispiel Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde schwierige geopolitische Lage. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Die Prognose des Vorjahres, die von einem leichten Umsatzanstieg ausging, konnte deutlich übertroffen werden. So stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2023 um 12,9% im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr TEUR 43.116. In Analogie zu den Umsatzerlösen stieg auch der Personalaufwand um 18,6% im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 27.048. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres 2023 stieg um 13,1% auf 337. Die notwendige Kapazität für die Abwicklung neuer Projekte konnte vermehrt mit eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden, so dass der Einsatz von Subunternehmern reduziert werden konnte. Dieses führte zu einer Reduzierung des Materialaufwands auf TEUR 8.025 (im Vorjahr: TEUR 8.536) und eine Verbesserung der Marge. Im Berichtsjahr konnte die deutliche Ausweitung im Geschäftsvolumen auch angesichts einer verbesserten Marge in einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.313 (im Vorjahr: Jahresüberschuss von TEUR 2.433) überführt werden. Die Prognose für das Jahresergebnis, die noch von einem leichten Anstieg ausging, konnte übertroffen werden. Finanzielle Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und das Jahresergebnis stellen für die CIMPA GmbH die zentralen Messgrößen zur Ermittlung des Unternehmenserfolges. B Lage der Gesellschaft 1. Vermögenslage Es wurde vornehmlich in EDV-Hardware, Mietereinbauten und Mobiliar investiert. Das Anlagevermögen erhöhte sich zum Ende des Berichtszeitraums deutlich um 298,1 % auf TEUR 1.585. Im Rahmen der Mietereinbauten wurde das Beleuchtungssystem energetisch auf den neuesten Stand gebracht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive solcher gegen verbundene Unternehmen, soweit sie den Lieferungs- und Leistungsverkehr betreffen, sanken um 33,1 % von TEUR 14.524 auf TEUR 9.712. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus Stichtagseffekten. Die Cashpool-Forderungen gegen die alleinige Gesellschafterin CIMPA S.A.S., Toulouse / Frankreich, betrugen zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 insgesamt TEUR 6.283 (im Vorjahr: TEUR 5.305). Die sonstigen Rückstellungen sanken um 12,4 % von TEUR 3.480 auf TEUR 3.050. Im Wesentlichen resultiert diese Entwicklung aus geringeren personalbezogenen Rückstellungen sowie der Reduzierung von Drohverlustrückstellungen aus dem Projektgeschäft in Höhe von TEUR 297. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die vollumfänglich den Lieferungs- und Leistungsverkehr betreffen, sanken um 14,7% von insgesamt TEUR 2.460 auf insgesamt TEUR 2.098. Das Working Capital (kurzfristig gebundenes Vermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen) sank um TEUR 1.797 auf TEUR 9.827 (im Vorjahr: TEUR 11.624). 2. Finanzlage Die Gesellschaft hat sich durch ein konzerninternes Cash-Pooling-System finanziert. Es bestanden zu jeder Zeit Cash-Pooling-Forderungen gegen die Gesellschafterin. Eine Beschränkung bezüglich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln war zu keinem Zeitpunkt gegeben. 3. Ertragslage Der Umsatz des Geschäftsjahres 2023 stieg im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.916 (12,9%) auf TEUR 43.116. Durch die Neugewinnung von Projekten und Kunden konnten die Umsätze gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die bezogenen Leistungen sanken um TEUR 511 (6,0%) auf TEUR 8.025. Die moderate Reduzierung konnte erzielt werden, da die Projekte vermehrt mit eigenen Mitarbeitern bedient werden konnten. Der Personalaufwand stieg um 18,6% bzw. TEUR 4.239 im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 27.048. Maßgeblich für den Anstieg waren die Erhöhung der Gehälter sowie der Personalzuwachs im Berichtsjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 392 auf TEUR 3.602 (im Vorjahr: TEUR 3.210). Für das Geschäftsjahr 2023 ergaben sich Steueraufwendungen vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 1.459 (im Vorjahr: TEUR 1.230). Der Jahresüberschluss belief sich insbesondere als Folge des erhöhten Geschäftsvolumens und einer verbesserten Ergebnismarge auf TEUR 3.313 (im Vorjahr: TEUR 2.433). Das Geschäftsjahr 2023 war daher insgesamt sehr erfreulich. 4. Qualitäts- und Risikomanagement Seit 2008 wird die CIMPA GmbH durch die SGS ICS geprüft und verfügt somit über die entsprechenden Zertifizierungen: EN9100 und ISO9001. 4.1 Risikomanagement Die Analyse von Projektrisiken erfolgt auf Grundlage von regelmäßigen Auswertungen der zentral bei der CIMPA GmbH eingesetzten Systeme, die zunächst für die Angebotserstellung und später für die Projektabwicklung genutzt werden. 4.2 Personalrisiken Durch die hohe Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern am Markt besteht das Risiko, dass der vorgesehene Personalbedarf nicht wie geplant realisiert werden kann. Bisher ist nicht erkennbar, dass sich die Verfügbarkeit qualifizierten Personals spürbar verbessert. Damit einhergehend besteht das Risiko, dass die Kundendiversifizierung und das Umsatzwachstum nicht in dem geplanten Maße umgesetzt bzw. fortgesetzt werden können. 4.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Ziele des Finanzmanagements sind im Wesentlichen die Einschränkung von Ausfallrisiken, die Optimierung des Working Capitals und die Sensibilisierung der Projektleiter hinsichtlich liquiditätsrelevanter Themen. Die CIMPA GmbH unterliegt dem Cash-Pooling der CIMPA Gruppe und ultimativ auch der Sopra Steria Gruppe. Da die Geschäftstätigkeit fast ausschließlich in der Eurozone bzw. in Euro erfolgt, bestehen keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Ein Risiko stellt jedoch weiterhin die Abhängigkeit von einem Großkunden der Luftfahrtindustrie dar. Auch im Berichtsjahr konnten Neukunden aus anderen Branchen gewonnen werden. Die CIMPA GmbH ist nahezu ausschließlich eigenfinanziert. Risiken aus Zinsschwankungen bestehen daher nicht. Bei Bedarf könnte das Unternehmen auch auf die Finanzkraft der börsennotierten ultimativen Muttergesellschaft, der Sopra Steria Group S.A., Annecy-le-Vieux / Frankreich, zurückgreifen. C Ausblick und zukünftige Geschäftsentwicklung Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2024 konstante Umsatzerlöse und einen konstanten Jahresüberschuss. Es konnten bereits über den Jahreswechsel 2023/2024 weitere neue Projekte akquiriert werden. Das Recruitment wird in 2024 fortgesetzt. Wie sich die weiteren Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und in Nahost und die in der Folge verhängten weitreichenden Sanktionen gegen Russland auf Wirtschaft und Märkte insgesamt auswirken werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich beurteilen. Die Märkte in diesen Regionen haben unmittelbar allerdings keinerlei Einfluss auf das Geschäft der CIMPA GmbH. Durch die im Januar 2024 abgeschlossenen umfangreichen Investitionen hinsichtlich der Erneuerung der Elektrik und Beleuchtung, werden energetische Einsparungen erwartet. Sollte eine Lösung für den Konflikt in der Ukraine und Nahost gefunden werden könnten, ergibt sich eine Chance auf eine allgemein bessere gesamtwirtschaftliche Entwicklung, als erwartet. Die Geschäftsführung strebt an, durch die aufgrund der Internationalisierung eingetretenen Synergieeffekte innerhalb der Sopra Steria Gruppe ein noch breiteres Tätigkeitsfeld auf internationalen Märkten abzudecken. Durch die Zugehörigkeit zur Sopra Steria Gruppe werden überdies Synergieeffekte auch für die Projektabwicklung erwartet, um Kunden ein breiteres Angebotsspektrum anbieten zu können. Die Schwestergesellschaften in Deutschland decken hier zusätzliche Bedarfe der Kunden ab. Dadurch können größere und umfangreichere Projekte realisiert werden, die alleine nicht akquiriert werden können. Zur Reduzierung des Risikos aus der Abhängigkeit von einem Großkunden der Luftfahrtindustrie wird weiterhin am Ausbau und der Diversifikation des Kundenportfolios gearbeitet, um die Abhängigkeit von strukturellen Veränderungen bei Großkunden zu reduzieren. Bereits seit mehreren Jahren arbeiten die CIMPA Gesellschaften eng mit den Schwestergesellschaften der Sopra Steria Gruppe zusammen. Es werden abgestimmte Business-Development-Aktivitäten durchgeführt, um das Geschäft substantiell weiter zu entwickeln und für die Zukunft stabil auszurichten. Hier ist es insbesondere hilfreich, dass die Sopra Steria Gruppe bereits bei namenhaften Kunden als Lieferant gelistet ist. Bestehende Zweigniederlassungen Die CIMPA GmbH ist mit einer Zweigniederlassung am Standort München vertreten.
Hamburg, den 17. April 2024 CIMPA GmbH gez. Christian Scholz gez. Andreas Songin gez. Alexander Popkes Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen GmbH gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der Schwellenwerte des § 267 Abs. 2 HGB und in Ausübung des eingeräumten Wahlrechts, die höheren Schwellenwerte bereits für Abschlüsse zugrunde zu legen, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, wird der Jahresabschluss nach den Vorschriften für mittelgroße Gesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wird nach den handels- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung auf den Stichtag 31. Dezember 2023 aufgestellt. Der Jahresabschluss der CIMPA GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die CIMPA GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist unter der Nr. HRB 99372 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis 23 Jahren bewertet. Mietereinbauten wurden aktiviert und werden über die Restlaufzeit des Mietvertrages abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG über die Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Ausgaben für Softwarewartungsentgelte abgegrenzt, die dem Aufwand späterer Geschäftsjahre zuzuordnen sind. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Einnahmen für Projektarbeiten abgegrenzt, die den Umsatzerlösen späterer Geschäftsjahre zuzuordnen sind. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet, da diese vollständig eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aufweisen. Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2023 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 8.614 (im Vorjahr: TEUR 10.155). Von diesem Betrag entfallen TEUR 7.133 (im Vorjahr: TEUR 6.464) auf Forderungen gegen die Gesellschafterin. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit TEUR 6.283 (im Vorjahr: TEUR 5.305) Forderungen aus dem Cashpooling. Die übrigen Forderungen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3. Sonstige Vermögensgegenstände Die Position beinhaltet Kautionen in Höhe von TEUR 67 (im Vorjahr: TEUR 71), die nicht innerhalb eines Jahres fällig werden. 4. Eigenkapital Die CIMPA S.A.S., Toulouse / Frankreich, ist alleinige Gesellschafterin der CIMPA GmbH. Das Stammkapital der CIMPA S.A.S. wird wiederum zu 100 % von der Sopra Steria Group S.A., Annecy-le-Vieux / Frankreich, gehalten. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Tantiemen, Erfolgsbeteiligungen und Gehälter (TEUR 836), nicht genommenen Urlaub (TEUR 461), Drohverlustrückstellungen (TEUR 141), ausstehende Rechnungen aus bezogenen Dienstleistungen von Dritten (TEUR 348), Aufwendungen für Berufsgenossenschaft (TEUR 107), Abschluss- und Prüfungskosten sowie Steuerberatungskosten (TEUR 20), Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (TEUR 21), Schwerbehindertenausgleichsabgabe (TEUR 27), Kundenboni (TEUR 664) sowie ausstehende Rechnungen verbundener Unternehmen (TEUR 425). 6. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig und nicht besichert. 7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf TEUR 1.855 (im Vorjahr: TEUR 1.921) und betreffen vollumfänglich den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 330 (im Vorjahr: TEUR 378) auf die Gesellschafterin. 8. Sonstige Verbindlichkeiten Die Position beinhaltet fast ausnahmslos Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer und Steuerverbindlichkeiten aus den Umsatzsteuervoranmeldungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Sonstige betriebliche Erträge Die Position beinhaltet überwiegend periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 361). 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position enthält im Wesentlichen Miet- und Leasingaufwendungen für Geschäftsräume sowie KFZ (TEUR 857), IT- und Managementumlagen der Gesellschafterin/-verbundenen Unternehmen (TEUR 1.129), Beratungskosten (TEUR 187), Aufwendungen für Kommunikation (TEUR 169) sowie Aufwendungen für Reisetätigkeiten (TEUR 410). 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Hier handelt es sich mit TEUR 172 (Vorjahr TEUR 17) um die Verzinsung der Cash-Pool-Forderung gegen die alleinige Gesellschafterin CIMPA S.A.S. Die Rückstellung für Projektrisiken/Drohverluste betrifft nicht mehr anderweitig nutzbare Mietflächen und weist eine Restlaufzeit von insgesamt zwei Jahren auf. Es wurde eine Abzinsung dieser sonstigen Rückstellung mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB durchgeführt. Der sich daraus im Geschäftsjahr 2023 ergebende Ertrag aus Aufzinsung betrug TEUR 3 (im Vorjahr: TEUR4) V. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB bestehen aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen und betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.917 (im Vorjahr: TEUR 2.067), wovon innerhalb eines Jahres TEUR 575 (im Vorjahr: TEUR 461) fällig sind. 2. Zahl der Mitarbeiter Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 2023 insgesamt 337 (im Vorjahr: 298) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon wurden im Bereich Operations 317 (im Vorjahr: 278) Arbeitnehmer, im Bereich Sales 4 (im Vorjahr: 4) Arbeitnehmer und im Bereich Administration 16 (im Vorjahr: 16) Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9 a HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung ebenso wie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestanden nicht. 4. Mitglieder der Geschäftsführung Christian Scholz, MBA, Hamburg Andreas Songin, Hamburg Alexander Popkes, Diplom-Ingenieur, Lüneburg 5. Konzernzugehörigkeit Die CIMPA S.A.S. mit Sitz in Toulouse / Frankreich, ist alleinige Gesellschafterin der CIMPA GmbH. Die Sopra Steria Group S.A. mit Sitz in Annecy-le-Vieux / Frankreich, ist das Mutterunternehmen der CIMPA S.A.S, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Abschluss der CIMPA GmbH als Tochtergesellschaft der CIMPA S.A.S einbezogen wird. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der Sopra Steria Group S.A. erfolgt im Unternehmensregister. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.313.226,54 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.150.193,55 zu verrechnen und den resultierenden Bilanzgewinn von insgesamt EUR 9.463.420,09 zunächst auf neue Rechnung vorzutragen. Im Geschäftsjahr 2024 wird voraussichtlich eine Ausschüttung an die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 4.000 erfolgen. 7. Angaben zu wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag Im laufenden Geschäftsjahr 2024 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 ergeben. Betreffend der negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie des Nahost-Konflikts, verweisen wir auf Abschnitt C "Ausblick und zukünftige Geschäftsentwicklung" des Lageberichts.
Hamburg, den 17. April 2024 CIMPA GmbH gez. Christian Scholz gez. Andreas Songin gez. Alexander Popkes Geschäftsführung
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CIMPA GmbH, Hamburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CIMPA GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CIMPA GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 17. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Julian Breidthardt, Wirtschaftsprüfer gez. Alexander Schucht, Wirtschaftsprüfer |
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