Schiffer
& Nicklaus GmbH
Grünstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
580,00 |
13.099,00 |
| I.
Sachanlagen |
80,00 |
12.599,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
582.964,59 |
964.664,64 |
| I.
Vorräte |
5.240,70 |
323.602,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
443.780,41 |
473.820,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.016,57 |
200.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.943,48 |
167.241,44 |
| Aktiva |
583.544,59 |
977.763,64 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
372.078,07 |
358.093,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
310.000,01 |
310.000,01 |
| II.
Bilanzgewinn |
62.078,06 |
48.093,08 |
| davon
Gewinnvortrag |
48.093,08 |
52.768,14 |
| B.
Rückstellungen |
130.411,00 |
139.398,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.055,52 |
480.272,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
81.055,52 |
480.272,55 |
| Passiva |
583.544,59 |
977.763,64 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungs-grundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Schiffer &
Nicklaus GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Grünstadt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ludwigshafen am Rhein
Register-Nr.: 31167
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 800
€ werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 200.000,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 200.000,00 €).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn des Vorjahres
beträgt 48.093,08 €.
Das Stammkapital beträgt 310.000,00 €.
Zum 31.12.2020 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von 1.721,00 €. Dieser Betrag resultiert in
voller Höhe aus folgendem Sachverhalt:
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.721,00
€.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von 15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2% nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 14.602,00 €. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15,
also 973,00 € den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 81.055,52 €
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB).
IV. Angaben
zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige
Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens bis zum
Beschluss vom 28.02.2020 geführt durch
Frau D´Ooghe-Nicklaus und Frau Beate Weilhammer
Die Geschäftsführer waren gemeinsam oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt.
Mit Gesellschafterversammlung vom 28.02.2020 wurden
zu Geschäftsführern bestellt
Herr Volkmar Weber und Herr Heinz Nicklaus
Die Geschäftsführer sind einzeln
vertretungsberechtigt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 17,5.
Grünstadt, den 28. April 2022
------------------------------------------------
-------------------------------------------------
Schiffer + Nicklaus GmbH
Heinz Nicklaus
Volkmar Weber
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2022 festgestellt.
|