Werner
Schäfer GmbH
Aichach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.332,00 |
2.476,00 |
| I.
technische Anlagen und Maschinen |
1.432,00 |
1,00 |
| II.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
900,00 |
2.475,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.176,12 |
56.016,98 |
| I.
Vorräte |
4.000,00 |
4.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.876,12 |
18.804,98 |
| III.
Wertpapiere |
35.300,00 |
33.212,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.708,38 |
3.727,37 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
88.189,11 |
42.706,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.405,61 |
104.927,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
113.753,70 |
68.271,53 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
88.189,11 |
42.706,94 |
| B.
Rückstellungen |
23.395,05 |
25.445,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.010,56 |
79.482,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.405,61 |
104.927,29 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Werner Schäfer GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Januar
2010 bis 31. Dezember 2010.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256 HGB.
Die Bilanzierung der Sachanlagen einschließlich
der geringwertigen Vermögensgegenstände erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes ( §b 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibung erfolgt linear.
Aus dem unterschiedlichen Bilanzsansatz der
Pensionsrückstellung zwischen Handelsbilanz (€
30.735) und Steuerbilanz (€ 25.165) ergeben sich
aufgrund eines vorhandenen steuerlichen Verlustvortrags in
ausreichender Höhe keine aktiven latenten Steuern.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit
den Anschaffungskosten bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden gebildet für
Pensionsverpflichtungen und andere ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischenTeilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt ( § 285 Nr. 24 HGB):
durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % Laufzeit
für eine Laufzeit von 15 Jahr en,
der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht zu
berücksichtigen
Sterbetafeln nach Dr. Heubeck " Richttafeln 2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 4.681. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Zum 01. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von ./.
€ 4.681,00 bilanziert.
II.
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden
nicht.
Die Gesellschaft weist ein gezeichnetes Kapital von
DM 50.000,00 (Euro 25.564,59) aus.
Sonstige Rückstellungen werden im Wesentlichen
für folgende ungewisse Verbindlichkeiten
angesetzt:
|
TEuro
|
Jahresabschlusskosten
|
4
|
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 89.430,00.
III. Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Horst David, Dipl.-Ingenieur, Aichach
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Überschuldung:
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von Euro 88.189,11 aus. Die Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Nach Ansicht
der Geschäftsführung der Gesellschaft ist die
Gesellschaft jedoch nicht im Sinne der Insolvenzordnung
überschuldet. Gegenwärtig liegen keine
Anhaltspunkte vor, die einer positiven
Fortführungsprognose entgegenstehen. Die der
Gesellschaft von dem Gesellschafter zur Verfügung
gestellten Darlehen bzw. Sicherheiten heben die bilanzielle
Überschuldung auf. Die Liquidität der
Gesellschaft war stets gegeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2012 festgestellt.
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