Werner Schäfer GmbHLiquidiert

86551 Aichach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 9541
Eingetragen
27.10.1983
Branche
Beschichten von MetallenVeredlung von HolzwarenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Durchführung von galvanischen Metallveredelungen, technisch und dekorativ (Oberflächentechnik)

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Weber
seit 27.2.2017
Prokura
Horst David
seit 13.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Werner Schäfer
50.00%
Richard Scheithe
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Werner Schäfer
25.000 DM
50.00%
Richard Scheithe
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werner Schäfer GmbH

Aichach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.332,00 2.476,00
I. technische Anlagen und Maschinen 1.432,00 1,00
II. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 900,00 2.475,00
B. Umlaufvermögen 47.176,12 56.016,98
I. Vorräte 4.000,00 4.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.876,12 18.804,98
III. Wertpapiere 35.300,00 33.212,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.708,38 3.727,37
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 88.189,11 42.706,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 142.405,61 104.927,29

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 113.753,70 68.271,53
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 88.189,11 42.706,94
B. Rückstellungen 23.395,05 25.445,00
C. Verbindlichkeiten 119.010,56 79.482,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 142.405,61 104.927,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Werner Schäfer GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010.
Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 HGB.
Die Bilanzierung der Sachanlagen einschließlich der geringwertigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes ( §b 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.
Aus dem unterschiedlichen Bilanzsansatz der Pensionsrückstellung zwischen Handelsbilanz (€ 30.735) und Steuerbilanz (€ 25.165) ergeben sich aufgrund eines vorhandenen steuerlichen Verlustvortrags in ausreichender Höhe keine aktiven latenten Steuern.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden gebildet für Pensionsverpflichtungen und andere ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischenTeilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt ( § 285 Nr. 24 HGB):
durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % Laufzeit für eine Laufzeit von 15 Jahr    en, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht zu berücksichtigen
Sterbetafeln nach Dr. Heubeck " Richttafeln 2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher  Rückstellungsbetrag in Höhe von € 4.681. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Zum 01. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von ./. € 4.681,00 bilanziert.
II. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Die Gesellschaft weist ein gezeichnetes Kapital von DM 50.000,00 (Euro 25.564,59) aus.
Sonstige Rückstellungen werden im Wesentlichen für folgende ungewisse Verbindlichkeiten angesetzt:

 
TEuro
Jahresabschlusskosten
4


Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 89.430,00.
III. Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Herrn Horst David, Dipl.-Ingenieur, Aichach
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Überschuldung:
Die Gesellschaft weist zum  Bilanzstichtag eine nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 88.189,11 aus. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft ist die Gesellschaft jedoch nicht im Sinne der Insolvenzordnung überschuldet. Gegenwärtig liegen keine Anhaltspunkte vor, die einer positiven Fortführungsprognose entgegenstehen. Die der Gesellschaft von dem Gesellschafter zur Verfügung gestellten Darlehen bzw. Sicherheiten heben die bilanzielle Überschuldung auf. Die Liquidität der Gesellschaft war stets gegeben.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2012 festgestellt.

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