Masterflex SE
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Becks seit 12.7.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Masterflex Handelsgesellschaft mbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Masterflex Handelsgesellschaft mbH wird erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 327 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ1. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. SONSTIGE ANGABEN1. Haftungsverhältnisse Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln sowie aus der Übernahme von Bürgschaften bestehen nicht. 2. Mutterunternehmen und Konzernabschluss Zum Bilanzstichtag ist die Masterflex AG, Gelsenkirchen, alleinige Anteilseignerin der Berichtsgesellschaft. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen i. S. v. § 271 Abs. 2 HGB zur Masterflex AG und ihren mittelbaren und unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen. Die Masterflex AG stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss der Masterflex AG kann auf der Homepage unter http://www.masterflex.de eingesehen werden. 3. Überschuldung / Going Concern Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR 577.217,91 aus. Die Gesellschaft ist damit zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet. Gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG führt eine Überschuldung zur Insolvenzantragspflicht. Der Begriff der Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert. Nach Auskunft des Geschäftsführers wurde zeitnah zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung ein Vermögensstatus erstellt. Die Bewertung der Aktiva erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da sie überwiegend wahrscheinlich ist; die buchmäßige Überschuldung konnte im Wesentlichen durch Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten beseitigt werden. Die Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten zum Zeitpunk der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund einer Rangrücktrittserklärung der Masterflex AG. Im Rahmen der Rangrücktrittserklärung hat sich der Gläubiger hinsichtlich seiner Forderungen verpflichtet, die Zahlung der Forderungen lediglich aus dem Bilanzgewinn, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Schulden übersteigenden, Vermögen zu begleichen. Die Verbindlichkeiten, für die die Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde, decken den Betrag der buchmäßigen Überschuldung im Wesentlichen ab. Die Fortführung des Unternehmens ist laut Auskunft der Geschäftsführung nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 4. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gelsenkirchen, 12. April 2011 Dr. Andreas Bastin Datum der Feststellung des Jahresabschlusses 2010: 15. April 2011Ergebnisverwendung:Vortrag auf neue Rechnung |
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