Intrepid Ventures GmbH

Mainweg 2A, 63533 Mainhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55605
Eingetragen
28.3.2023
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Beteiligungen und eigenen Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie der Erwerb, das Halten oder die Veräußerung von Immobilien oder deren Vermietung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jan Steffen Benjamin von Schulz
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jan Steffen Benjamin von Schulz
Mainhausen
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Intrepid Ventures GmbH

Mainhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 52.263,00
I. Finanzanlagen 52.263,00
B. Umlaufvermögen 1.384,49
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.384,49
Aktiva 53.647,49

Passiva

31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 14.481,49
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 10.518,51
B. Rückstellungen 9.166,00
C. Verbindlichkeiten 30.000,00
Summe Passiva 53.647,49

Anhang

Intrepid Ventures GmbH, Mainhausen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

ANHANG 2023

Allgemeine Angaben

Die Intrepid Ventures GmbH, Mainhausen, wird beim Amtsgericht Amtsgericht Offenbach a.M unter der Nummer HRB 55605 ge­führt.

Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vor­lie­gen­de Jah­resab­schluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berück­sichti­gung der Vor­schriften des GmbH-Ge­set­zes auf­gestellt.

Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der vor­lie­gen­de Jah­resab­schluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berück­sichti­gung der Vor­schriften des GmbH-Ge­set­zes auf­gestellt.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Ge­winn- und Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufge­nom­men.

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 5. Februar 2023 gegründet. Ein  Vorjahresausweis besteht daher nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unverän­derten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzie­rung (insbesondere Realisationsprinzip,  Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit ab­nutz­bar, um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wer­den auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vor­ge­nommen.

Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle er­kennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwert­berichtigungen berücksichtigt. Dem all­gemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand nach Abzug der einzel­wertberichtigten Forderungen ausreichend Rech­nung getragen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ange­setzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu ei­nem Jahr.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 30.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 15.000,00 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ungewisse Verbindlichkeiten.

Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr waren keine Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr geführt durch

Herrn Jan Steffen Benjamin von Schulz

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gez. Jan Steffen Benjamin von Schulz am 15. Juli 2025

 gez.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23. August 2025 festgestellt.

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