Intrepid Ventures GmbH
Mainhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
52.263,00 |
| I. Finanzanlagen |
52.263,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.384,49 |
| I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.384,49 |
| Aktiva |
53.647,49
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Passiva
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31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
14.481,49 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II. Jahresfehlbetrag |
10.518,51 |
| B. Rückstellungen |
9.166,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
30.000,00 |
| Summe Passiva |
53.647,49 |
Anhang
Intrepid Ventures GmbH, Mainhausen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die Intrepid Ventures GmbH, Mainhausen, wird beim Amtsgericht Amtsgericht Offenbach
a.M unter der Nummer HRB 55605 geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende
Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung
der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG sowie die Davon-Posten der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 5. Februar 2023 gegründet. Ein Vorjahresausweis
besteht daher nicht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung
(insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte
der einzelnen Anlagegüter enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren
Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand
nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
EUR 30.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 15.000,00 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ungewisse Verbindlichkeiten.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren keine Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr geführt durch
Herrn Jan Steffen Benjamin von Schulz
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gez. Jan Steffen Benjamin von Schulz am 15. Juli 2025
gez.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23. August 2025 festgestellt.
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