DOGA Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benedikt Schmieter seit 13.5.2026 | Prokura |
Roland Borlinghaus seit 16.4.2026 | Prokura |
Timo Pütz seit 12.3.2026 | Prokura |
Claas Dr. Steenweg seit 17.4.2025 | Prokura |
Marc Dr. Schneider seit 9.12.2024 | Prokura |
Rainer Prof. Dr.-Ing. Wallmann seit 18.11.2022 | Geschäftsführer |
Bastian Prange seit 4.2.2019 | Geschäftsführer |
Frank Hengstenberg seit 29.3.2010 | Geschäftsführer |
Andreas Dr. Budde seit 13.11.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Dortmund | 51.00% |
Dortmunder Stadtwerke AG | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EDG Holding GmbHDortmundJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraumes die Tätigkeit der Geschäftsführung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Es haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Der Aufsichtsrat hat sich über die Lage der Gesellschaft, über wesentliche Ereignisse und Vorhaben, die Geschäftsentwicklung sowie grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat erhielt Berichte, denen er den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft entnehmen konnte. Der Aufsichtsratsvorsitzende nahm darüber hinaus an den Beratungen wichtiger Geschäftsvorgänge teil. Zu den Inhalten der ordentlichen Sitzungen gehörten die regelmäßigen Sachstandsberichte zu den Investitionen in die Liegenschaften in den nächsten 5 bis 7 Jahren sowie die regelmäßigen Berichte zu den möglichen Risiken der EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Unternehmensverbund und den geplanten Maßnahmen zur Gegensteuerung. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat Informationen über die rechtliche Bewertung und die wirtschaftlichen Folgen der BEHG-bedingten Mehrkosten. Die Buchführung, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Bericht über die Lage der Gesellschaft sind von der HLB AuditTeam Dortmund AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Mit dem Ergebnis der Prüfung, das keine Beanstandungen enthält, erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Abschlussprüfers hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Er ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates in Anwesenheit des Abschlussprüfers erläutert worden. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einschließlich des Berichts über die Lage der Gesellschaft geprüft und festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiter*innen für ihre wiederum engagierte Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Dortmund, 2. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Norbert Schilff, Vorsitzender C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EDG Holding GmbH, Dortmund Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EDG Holding GmbH, Dortmund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - sowie den Konzernabschluss der EDG Holding GmbH, Dortmund, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: Lagebericht) der EDG Holding GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB und § 315d HGB (Berichterstattung zur Frauenquote) sowie die Entsprechenserklärung gemäß den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund - vom 29. März 2012 haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die in den Abschnitten "Konzernziele", "Personal", und "Prognoseberichterstattung" gekennzeichneten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften ebenfalls nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Jahres- und Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres- und Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- und Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft und des Konzerns zur Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- und Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- und Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres- und Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023EDG Holding GmbHAKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2023EDG Holding GmbH
Bilanz zum 31. Dezember 2023EDG Holding GmbHAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023EDG Holding GmbH
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Konzernkapitalflussrechnung 2023 EDG Holding GmbH
Entwicklung des Konzern-AnlagevermögensEDG Holding GmbH, Dortmund
Entwicklung des Anlagevermögens EDG Holding GmbH, Dortmund
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Grundlagen des Konzerns Konzernziele Die Struktur des EDG-Konzerns ist im Wesentlichen durch die Durchführung von hoheitlichen Aufgaben der Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung inkl. Winterdienst (Pflichtgeschäft) sowie der Grünpflege in der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG), der Vermietung und Schaffung von Infrastruktureinrichtungen an bzw. für die Stadt Dortmund und der Bündelung der gewerblichen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten in den übrigen Beteiligungsgesellschaften des Konzerns gekennzeichnet. Die wirtschaftlichen Aktivitäten sind bei den pflichtgeschäftlichen Aufgaben auf die Gewährleistung der langfristigen Entsorgungssicherheit und die Gebührenkontinuität ausgerichtet. Geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind die Verwertung von Abfallfraktionen sowie der kontinuierliche Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen zur Wertstofferfassung. Von Bedeutung sind zudem eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechende thermische Verwertung der Abfallmengen über Verbrennungskontingente in den Müllheizkraftwerken Iserlohn und Solingen, in den Müllverbrennungsanlagen Hagen und Hamm. Gleichzeitig werden die Tätigkeiten und Betriebsstätten sowie Anlagen auf die Anforderungen einer umwelt- und ressourcenschonenden Abfallwirtschaft ausgerichtet. Der Konzern stellt mit dem Ressourcenschutz auch den Klimaschutz mittels der stofflichen und energetischen Verwertung in den Fokus seines Handelns, wobei auch eine übergreifende Vernetzung und Weiterentwicklung der Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie (Sektorenkopplung) mit anderen Beteiligungsgesellschaften im Konzern der Stadt Dortmund von Bedeutung sind. Deutliche Signale setzt hierbei das Dortmunder Abfallwirtschaftskonzept, mit dem die bisherigen Unternehmensziele "Entsorgungssicherheit" und "Gebührenkontinuität" um die neue verbindliche Zielgröße "Nachhaltigkeit - Klimawirksamkeit und Ressourceneffizienz" erweitert werden. Stadtbildpflege und Straßenreinigung Hervorzuheben sind die realisierten Maßnahmen zur Optimierung der Stadtbildpflege. Diese sind im ersten integrierten Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2020 umfassend beschrieben. Die seit Jahren stetig zunehmenden negativen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie der steigende Verschmutzungsgrad insbesondere in dem stark frequentierten Innenstadtkern/Wallbereich führen zu der politischen Forderung nach einer sicheren und sauberen (Innen-)Stadt. Die bisherigen betrieblichen Leistungsprozesse der EDG in Bezug auf die Dortmunder Stadtbildpflege bestehen aus der originären satzungsgemäßen Straßenreinigung, der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns sowie unterschiedlicher, seitens der DOLOG durchgeführter Sonderreinigungen von Flächen und Objekten und der Intensivreinigung Nordstadt und anderen Bereichen der Stadt Dortmund. Komplettiert wird das Spektrum durch die Maßnahme Sauberes Dortmund. Diese Maßnahmenpaket wird mit Baustein einer Intensivreinigung City ergänzt. Besonders bedeutend ist in diesem Zusammenhang die Übertragung der Pflege des Straßenbegleitgrüns (z.B. Wildkrautbekämpfung) auf die EDG. Mit der Übernahme dieser Aufgaben wurden auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (Förderung nach dem Teilhabechancengesetz) umgesetzt. Im Rahmen der Fördermaßnahme nach § 16i SGB II waren im Berichtsjahr durchschnittlich 57 von den bis zu 60 Maßnahmeteilnehmenden beschäftigt, die zum Teil auch dauerhaft in andere Tätigkeitsfelder des EDG-Konzerns übernommen wurden. Das zwischen der Stadt Dortmund und der EDG entwickelte Stadtsauberkeitskonzept fügt die Themen Grünpflege und Stadtsauberkeit unter dem Begriff Stadtbildpflege zusammen und verbindet die Aufgabenstellungen Stadtbildpflege und Arbeitsmarktförderung. Zudem wird das Thema Stadtbildpflege über die Planungsinstrumente der Stadt Dortmund (Masterplan Kommunale Sicherheit) in die Stadtplanung integriert. Durch eine turnusmäßige Fortschreibung mindestens alle fünf Jahre erhält das Thema Stadtbildpflege eine vergleichbare Bedeutung wie die Abfallwirtschaft. Das Stadtsauberkeitskonzept ermöglicht auch Synergien innerhalb der Straßenreinigung durch Verzahnung der Arbeitsabläufe (grünpflegerische Tätigkeiten im Bereich der Bankette, Baumscheiben, begrünten Seitenstreifen und anschließende unmittelbare Reinigung der Bereiche durch die Straßenreinigung). Parallel erbringt der "Service Grünpflege" grünpflegerische Spezialaufgaben auf Sonderflächen außerhalb des straßennahen Begleitgrüns. Die Finanzierung erfolgt neben Gebühren über Fördermittel und zusätzliche Haushaltsmittel der Stadt Dortmund bei den eingesetzten Teilnehmenden aus der Maßnahme nach§ 16i SGB II und der DOLOG. Durch das Inkrafttreten des "Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG)" im Mai 2023 ist ein wesentlicher dritter Finanzierungsbaustein weiterer stadtbildpflegerischer Dienstleistungen entstanden. Gemäß dem Verursachungsprinzip werden mit dem EWKFondsG Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte in die Verantwortung genommen, indem sie eine entsprechende Abgabe in einen Fonds tätigen. Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller soll dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern. Im Zusammenhang mit den - über das EWKFondsG - zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln hat die EDG eine neue stadtbildpflegerische Dienstleistung "Stadtbildpflege Intensiv" erarbeitet, die den Fokus auf die Nebenzentren und Hot Spots legt. An Bedeutung gewinnen Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung in der Stadt Dortmund. Beispielhaft sind hier zahlreiche Abbruch-, Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen im Auftrag der Stadt Dortmund sowie der Erwerb und Neu- bzw. Umbau von weiteren Liegenschaften für den EDG-Konzern mit entsprechenden Nutzungsänderungen der Flächen und Gebäude genannt. Nach wie vor sieht sich der Konzern mit den Auswirkungen des demografischen Wandels sowohl bei der Mitarbeiterstruktur als auch innerhalb der Bevölkerung konfrontiert, denen er u.a. mit einem Bündel von Maßnahmen zur Personalbindung, -gewinnung und -entwicklung begegnet. Die ökonomische und ökologische Ausgestaltung und Positionierung des EDG-Konzerns wird maßgeblich durch europa-, bundes- und landesrechtliche Zielvorgaben bestimmt. Diese Rahmenbedingungen führen zu dynamischen Veränderungen auf dem Entsorgungsmarkt. Korrespondierend zu diesen marktbezogenen Herausforderungen in der Branche setzt der EDG-Konzern kontinuierlich seinen Wandel von einem abfallwirtschaftlich orientierten zu einem auf dem Gebiet der wertstofflichen und energetischen Ressourcenwirtschaft agierenden Dienstleistungskonzern fort. Wirtschaftsbericht Entwicklung des Konzernumfeldes und des EDG-Konzerns Neben der humanitären Katastrophe, die sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt, verändern sich weiterhin zunehmend die wirtschaftlichen und geopolitischen Situationen. So sind der Gaza-Krieg, die Haushaltslücke, wirtschaftspolitische Unsicherheiten und die Lohn- und Inflationsentwicklung als weitere wesentliche Risiken für die gesamtwirtschaftliche Situation anzusehen deren Auswirkungen aktuell noch nicht absehbar sind. Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituationen weiterhin deutlich beeinflusst und prägte die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen im Geschäftsjahr nachdrücklich. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen insgesamt im Geschäftsjahr 2023 um 5,9 % 1. Damit fiel der Anstieg zwar geringer aus als noch im Vorjahr mit 6,9% 2 , jedoch zeigt sich das Inflationsgeschehen weiterhin auf einem hohen Stand. Zur Eindämmung der Inflation hat die EZB bereits im Juli 2022 den Weg einer restriktiven Geldpolitik eingeschlagen und den Leitzins erstmals seit 2011 angehoben. In der EZB-Sitzung am 20. September 2023 wurde der Leitzins für den Euroraum zum zehnten Mal in Folge um 0,25 %punkte auf 4,5 % angehoben und stagniert gegenwärtig auf diesem Niveau. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate im Vormonatsvergleich bei +3,7 %. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende, nachdem sie in den Monaten zuvor rückläufig gewesen war. 3
1 Quelle: Statistisches Bundesamt, 16. Januar
2024
3 Quelle: Statista, 07. März 2024
Diese aufgetretenen externen Einflüsse haben die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 in Deutschland gedämpft. Im Geschäftsjahr 2023 nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % ab. Preis-, saison- und kalenderbereinigt - nahm die Wirtschaftsleistung um 0,1 % ab. 4 Der Arbeitsmarkt behauptet sich angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche relativ gut. Im Jahr 2023 liegt die Arbeitslosenquote, als Anteil der Arbeitslosen an allen potenziellen Arbeitnehmern, bei 5,7 % und damit um 0,3 % höher als im Vorjahr. Damit waren im Dezember 2023 2.637.000 Menschen in Deutschland arbeitslos. 5 Entsorgungsmarkt für Siedlungsabfälle 6 Im Berichtsjahr 2023 konnten insgesamt stabile Preise und Mengen auf dem Entsorgungsmarkt verzeichnen. Die deutschen Müllkraftwerke waren während des ganzen Jahres meist gut ausgelastet, selbst im Winter bestanden in der Regel keine Engpässe. Auf Grund von häufigeren Revisionen der in die Jahre gekommenen Müllverbrennungsanlagen und zunehmenden Kosten für Ascheentsorgung, Personal und Transport sind die Entsorgungspreise im Vergleich zu Zeiten vor Corona gestiegen. Hier fallen besonders die seit dem 1. Dezember 2023 deutlich gestiegen Transportpreise (Erhöhung der Maut) ins Gewicht. Die anfallenden Gesamtmengen im Bereich des Gewerbeabfalls sind im Jahresverlauf konstant geblieben. Hier gab es innerhalb der verschiedenen Branchen Verschiebungen. Im Bereich der Bauwirtschaft fiel deutlich weniger Gewerbeabfall an, die aber durch mehr heizwertreiche Ersatzbrennstoffe (EBS) aus der Zementindustrie kompensiert wurden. Zusätzlich wurden die Mindermengen aus der Bauwirtschaft durch vermehrten Anfall von Gewerbeabfall an Bahnhöfen, Flughäfen, Hotels und Messen durch Nachholeffekte ausgeglichen.
4 Quelle: Destatis, 15. Januar 2024
Abfallwirtschaft Abfallwirtschaftskonzept Die Stadt Dortmund hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, fortzuschreiben und im Abstand von fünf Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Aufgrund dieser vertraglichen Regelungen hat die EDG das AWK im Berichtsjahr 2021 fortgeschrieben. Das AWK 2021 wurde vom Rat der Stadt Dortmund am 31. März 2022 beschlossen. Ein wichtiger Baustein eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist der Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit für die Stadt Dortmund. Durch die Laufzeiten der wichtigsten Verträge, wie die Leistungsverträge der Stadt mit der EDG und die Kontingentverträge der EDG in den Müllverbrennungsanlagen Hamm, Hagen, Iserlohn und Solingen ist ein Grundstock für eine 10-jährige Entsorgungssicherheit gelegt worden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des AWK 2021 stellt der Beitrag der Dortmunder Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz dar. Teilaspekte sind dabei Maßnahmen der Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung, der stofflichen und energetischen Verwertung sowie der sonstigen Maßnahmen zur Ressourcenschonung. Nachhaltigkeit: Klimaschutz und Ressourceneffizienz Die Entscheidungen auf allen politischen Ebenen und die Gesetzgebung hinsichtlich der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse des Klima- und Ressourcenschutzes über den gesamten 10-jährigen Fortschreibungszeitraum des AWK werden einen großen Einfluss auf die Dortmunder Abfallwirtschaft haben. Für die EDG ergeben sich durch die veränderten Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren nicht nur stoffstrom- und anlagenbezogene Herausforderungen, sondern auch strategische, organisatorische und personalwirtschaftliche Entscheidungsbedarfe, um als Unternehmen einen aktiven Beitrag zur Ressourcen-, Energie- und Mobilitätswende leisten zu können. In diesem Kontext beinhaltet die Fortschreibung des AWK 2021 folgerichtig eine Ergänzung des strategischen Zielsystem um die neue verbindliche Zielgröße "Nachhaltigkeit - Klimawirksamkeit und Ressourceneffizienz" auf der Grundlage nationaler und internationaler Vorgaben. Für die EDG resultierte daraus die Notwendigkeit, das Geschäftsmodell und die Geschäftsprozesse strategisch neu zu bewerten. Der Einstieg in eine Nachhaltigkeitsstrategie soll mit der Unterstützung externer Berater und durch eine Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund erreicht werden. Mit diesen Partnern soll die Erstellung einer Klimabilanz der EDG und eine Verbesserung des betrieblichen Energie- und Ressourcenmanagements auf den Weg gebracht werden. Elektro-Mobilität Im Berichtsjahr erweiterte die EDG ihren Fuhrpark um weitere klimafreundliche Fahrzeuge. Insgesamt gehören 50 Elektro (BEV)- bzw. Hybrid (PHEV)-Fahrzeuge, und ein gasbetriebenes Fahrzeug zur Fahrzeugflotte. 39 Elektrobzw. Hybrid-Fahrzeuge stehen für Dienstfahrten, im Außendienst oder bei Straßenkontrollen zur Verfügung. Sieben Elektro-Sammelfahrzeuge werden zur Leerung der Straßenpapierkörbe in der Innenstadt eingesetzt. Zudem stehen drei E-Bikes den Mitarbeiter*innen, sowie ein E-Scooter für Dienstfahrten zur Verfügung. Weiter sorgen vier batterieelektrische Kleinkehrmaschinen für Sauberkeit. Acht batterieelektrische Abfallsauger werden innerhalb des Wallrings zur ästhetischen Reinigung eingesetzt. Seit September 2023 wird eine batterieelektrisch angetriebene Großkehrmaschine erprobt. Die EDG beabsichtigt, den Fuhrpark durch die Beschaffung weiterer PKW mit Elektro-Antrieb und die Beschaffung weiterer Arbeitsmaschinen mit Alternativ-Antrieben, wie Strom oder Wasserstoff, auch künftig weiter auszubauen. Vorgesehen ist auch die Beschaffung von Großkehrmaschinen und Abfallsammelfahrzeugen mit Elektro-Antrieb sowie Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff-Antrieb. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen 7 Die bestehende Photovoltaik-Anlage am Betriebshof Sunderweg/Dechenstraße auf der Dachfläche der Betriebsremise wurde im Jahr 2023 um weitere 398 auf 472 kWp erweitert. Außerdem wurden zusätzliche Photovoltaik-Module an der Fassadenfläche des Verwaltungsgebäudes Sunderweg 98 sowie auf weiteren Dachflächen der Remisen an der Dechenstraße angebracht. Mit der zusätzlichen, alternativ gewonnenen Energie wird dem gestiegenen Bedarf an Elektro-Lademöglichkeiten Rechnung getragen und der Fernwärmeverbrauch reduziert. Am Standort Dechenstraße 15 wurden zudem Tauchsieder eingebaut und in Betrieb genommen. Auch für das Kauengebäude in der Dechenstraße 23 ist der Einsatz von Tauchsiedern im Verlauf des Jahres 2024 vorgesehen. Am Standort Deusener Straße 136 wurde bereits im 3. Quartal 2023 eine neue Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Die installierte Anlage liefert eine Leistung in Höhe von ca. 14 kWp. Am Standort Alte Straße 77 wurde auf der Dachfläche der Fahrzeughalle eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von ca. 71 kWp in Betrieb genommen. Des Weiteren ist für den Standort Oberste- Wilms-Straße eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 229 kWp vorgesehen, die im 1. Quartal 2024 2024 fertiggestellt werden soll. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen an weiteren Standorten sind in der Planung. Regionale Kooperationen Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund In 2023 wurde die Ausschreibung als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Erneuerung der Rauchgasreinigung zur Einhaltung der zukünftig geforderten Grenzwerte und dem Bau einer Kapazitätserhaltungslinie (KEL) vorgenommen. Im Rahmen dieses Verfahrens fanden Verhandlungsgespräche zu den einzelnen Vergabepaketen statt. Da nach den eingegangenen indikativen Angeboten mit erheblichen Kostensteigerungen und verlängerten Bau- und Umbauzeiten zu rechnen war, wurde die Maßnahme wirtschaftlich neu bewertet. Die Gesellschafter einigten sich aufgrund der Neubewertung auf eine zeitliche Verschiebung des Baus der KEL. Weiterentwicklung HEB-/HUI-Verbund Im HEB-/HUI-Verbund wurden die bestehenden Verbundverträge für den Zeitraum ab 2023 im Einvernehmen zwischen den Verbundpartnern modifiziert. Durch die vorgenommenen Änderungen liefert die EDG ab 2023 jährlich ca. 8.000 Tonnen weniger Abfall an die MVA Hagen als bisher. Damit ist die Zusammenarbeit mit der MVA Hagen auch in den nächsten Jahren gesichert. Duales System Zwischen sämtlichen Dualen Systemen und der Stadt Dortmund bzw. der EDG wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 neue Abstimmungsvereinbarungen und Nebenentgeltvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2023 mit allen Dualen Systemen geschlossen. Außerdem bestehen ebenfalls zwischen der EDG und allen Dualen Systemen Mitbenutzungsverträge für die PPK-Erfassung für die Jahre 2021 bis 2023. Infrastrukturentwicklung Neben den Aufgaben der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung hat der EDG-Konzern seit einigen Jahren infrastrukturelle Aufgabenbereiche zur Erneuerung von Infrastruktureinrichtungen für die Stadt Dortmund übernommen. Nach der Realisierung des gemeinsamen Betriebsstättenkonzeptes von Stadt Dortmund und EDG führten die Gesellschaften im EDG-Verbund im Auftrag der Stadt bereits eine Vielzahl von Abbruch- und Neubaumaßnahmen städtischer Infrastruktureinrichtungen durch. Mit dem Neubau der Akademie für Digitalität und Theater wurde im Bereich des Dortmunder Hafens die Umsetzung eines kulturpolitisch bedeutenden Bauprojektes mit neuen Arbeitsformen und Freizeitmöglichkeiten betreut und in 2023 fertiggestellt. Der Erwerb und die Entwicklung von weiteren Liegenschaften für den EDG-Konzern mit entsprechenden Nutzungsänderungen der Flächen und Gebäude wurden im Berichtsjahr intensiviert, beispielhaft zu nennen sind der Neubau des Betriebshofs Ost an der Hannöversche Straße sowie der Neubau einer Lagerhalle am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße. Lkw-Kartell / Lkw-Maut In dem Umfang, in dem keine Verständigung mit den Lkw-Herstellern zur Regelung der Folgen des von den Herstellern gebildeten sogenannten Kartells erfolgen konnte, hat der EDG-Konzern seine Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht. Die Gerichtsverfahren der von dem kartellrechtswidrigen Verhalten betroffenen Unternehmen EDG, WELGE, DOREG und DOGA sind beim Landgericht Dortmund weiterhin anhängig. IT-Sicherheit Im Bereich der IT-Sicherheit wurde eine Netzwerkmodernisierung hinsichtlich der Infrastrukturkomponenten ausgetauscht und aktualisiert. Damit ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine Öffnung der EDG-IT "nach Außen" geschaffen. Weiterentwicklung und Optimierung der Prozesse und ERP-Systeme Außerdem wurde die Analyse- und Systemvorbereitungsphase zum SAP Upgrade auf das Enhancement Package 8 (EhP 8) abgeschlossen. Nach Beendigung des SAP Upgrades erfolgt in einem nächsten Schritt die Umstellung auf SAP4 HANA. Geschäftsverlauf Der EDG-Konzern war im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen in folgenden Geschäftsfeldem tätig:
Durch die langfristigen Leistungsverträge mit der Stadt Dortmund für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung bis 2032 sowie der bestehenden langfristigen Verbrennungsverträge mit Müllverbrennungsanlagen bis 2027 bzw. 2032 ist der Bestand des EDG-Unternehmensverbundes gesichert. Seit einigen Jahren hat der EDG-Unternehmensverbund einen weiteren Geschäftszweig mit dem Erwerb, der Herstellung und der Verpachtung von Immobilien aufgebaut. In diesem Geschäftsbereich werden erworbene Grundstücke für die Nutzung innerhalb des EDG-Konzerns entwickelt oder an die Stadt Dortmund zur Nutzung durch verschiedene öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Stadt Dortmund (Tiefbauamt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung) vermietet. Des Weiteren werden durch den EDG-Konzern Abriss- und Neubaumaßnahmen für die Stadt Dortmund begleitet und durchgeführt. Lage des Konzerns Ertragslage Konzern Der Konzernumsatz und das Konzern-Jahresergebnis sind die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft. Der Konzernumsatz des Jahres 2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 Mio. EUR bzw. 4,3 % auf 215,7 Mio. EUR (Vorjahr: 206,8 Mio. EUR) erhöht. Die geplanten Umsatzerlöse von 220,0 Mio. EUR wurden unterschritten. Der Konzernumsatz wurde in den Bereichen des kommunalen Pflichtgeschäfts (Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst) und der Verwertung gewerblicher Abfallmengen (Baustoffrecycling, Schadstoffsanierung, Aktenvernichtung, Verwertung von Verpackungsabfällen) erzielt. Hauptgrund für die Umsatzsteigerung war der um 7,5 Mio. EUR gestiegene Umsatz im Kommunalgeschäft der EDG. Die Gesamtleistung des Konzerns (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen) beträgt 210,8 Mio. EUR (Vorjahr: 210,2 Mio. EUR) und zeigt sich auch durch den Anstieg der Umsatzerlöse leicht erhöht. Das Berichtsjahr weist eine deutliche Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen auf. Begründet ist dies im Projekt "Bau der Akademie für Theater und Digitalität", welches durch die DOLOG im August 2023 fertig gestellt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 1,8 Mio. EUR im Vorjahresvergleich insbesondere durch Auflösungen von Rückstellungen aufgrund einer notwendigen Übertragung von zukünftigen Rückbauverpflichtungen sowie bedingt durch die Zuschüsse aus der Strompreisbremse (1,2 Mio. EUR) gestiegen. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand inkl. bezogener Leistungen/Umsatzerlöse) zeigt sich, entsprechend vermindert bei 39,8 % (Vorjahr 43,5 %) und weist im Geschäftsjahr ein Aufwandsvolumen von 85,9 Mio. EUR (Vorjahr: 89,9 Mio. EUR) auf. Der Rückgang des Materialaufwands zeigt sich durch geringere Entsorgungs- und Verbrennungskosten bedingt durch rückläufige Mengen in den Sparten Deponien, MVA-Direktanlieferung und Wertstoffzentren auf Ebene der DOGA. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand/Umsatzerlöse) des Konzerns ist mit 44,5 % (Vorjahr: 42,0 %) im Vorjahresvergleich gestiegen. Begründet ist dies in der den Mitarbeitern gewährten Inflationsausgleichsprämie und in erhöhten Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen aufgrund von angepassten Bewertungsparametern. Die Abschreibungen zeigen sich i. H. v. 14,6 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau (14,8 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 9,4 Mio. EUR um 0,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Dies ist im Wesentlichen auf generierte Synergieeffekte infolge der Übertragung von Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzernverbunds zurückzuführen. Das Konzernbetriebsergebnis/Konzern-EBIT (Ergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis) i. H. v. 11,6 Mio. EUR konnte den Vorjahreswert (13,1 Mio. EUR) nicht erreichen. Dies ist im Wesentlichen auf den überproportionalen Anstieg der Personalaufwendungen (+ 9,0 Mio. EUR) zurückzuführen. Bedingt durch deutlich höhere Beteiligungserträge assoziierter Unternehmen, zeigt sich das Finanzergebnis mit 12,2 Mio. EUR ebenso über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 6,5 Mio. EUR). Die erfolgsabhängigen Steuern verhalten sich mit 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR) über dem Vorjahresniveau. Im Berichtsjahr zeigt sich ein unveränderter latenter Steuerertrag i. H. v. 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die Steuerquote des Konzerns (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag + latente Steuern/Konzern-EBIT + Finanzergebnis) ist von 19,4 % auf 18,3 % gesunken. Der Konzern-Jahresüberschuss, der im Geschäftsjahr 2023 zu einem Großteil auf die EDG Holding mit den anteiligen Ergebnissen aus den Beteiligungen an Müllverbrennungsanlagen und auf die DOGA entfällt, ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mio. EUR auf 19,5 Mio. EUR deutlich gestiegen, was im Wesentlichen auf die Beteiligungserträge der gewerblich tätigen assoziierten Unternehmen zurückzuführen ist. Insgesamt konnte der geplante Konzern-Jahresüberschuss i. H. v. 14,6 Mio. EUR übertroffen werden. Vermögenslage Konzern Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich mit 270,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (261,9 Mio. EUR) erhöht. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der Abschreibungen durch Investitionen (0,9 Mio. EUR), welche insbesondere die IT-Infrastruktur betrafen, um 0,3 Mio. EUR gestiegen. Das Sachanlagevermögen blieb bei Investitionen in Höhe von 15,5 Mio. EUR, welche insbesondere Spezialfahrzeuge für die Entsorgungswirtschaft sowie den Erwerb eines Grundstückes umfassen, unter Berücksichtigung der Abschreibungen und Abgänge nahezu unverändert bei 116,3 Mio. EUR (Vorjahr: 116,0 Mio. EUR). Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind deutlich um 5,9 Mio. EUR angestiegen, während sich die Wertpapiere und sonstigen Ausleihungen konstant verhalten, sodass das Finanzanlagevermögen zum Bilanzstichtag 90,9 EUR (Vorjahr: 84,9 Mio. EUR) beträgt. Das Umlaufvermögen ist insgesamt um 0,9 Mio. EUR gestiegen. Einerseits zeigt sich ein Rückgang der unfertigen Leistungen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Akademie für Theater und Digitalität i. H. v. 1,8 Mio. EUR (abzgl. geleisteter Anzahlungen), der im Wesentlichen zu einem Rückgang des Vorratsvermögens auf 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) führt. Zudem sind die Forderungen gegenüber der Finanzbehörde, welche unter den Sonstigen Vermögensgegenständen (6,4 Mio. EUR) ausgewiesen werden, deutlich rückläufig. Gegenläufig ist der Bank-/Kassenbestand um 3,1 Mio. EUR angestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 0,8 Mio. EUR erhöht und resultieren im Wesentlichen auf Ebene der gewerblichen Tätigkeiten eines Tochterunternehmens. Das Konzerneigenkapital ist durch den höheren Jahresüberschuss und höhere Gewinnrücklagen insgesamt um 10,0 Mio. EUR auf 180,0 Mio. EUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote des Konzerns (Eigenkapital zu Bilanzsumme) fällt mit 66,5 % (Vorjahr: 64,9 %) durch den Anstieg des Eigenkapitals höher aus. Die Rückstellungen sind insgesamt mit 71,2 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 68,9 Mio. EUR. Die Erhöhung begründet sich insbesondere durch einen Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Rahmen einer Anpassung der Bewertungsparameter. Demgegenüber haben sich die sonstigen Rückstellungen - bedingt durch gegenläufige Entwicklungen - um 0,7 Mio. EUR leicht reduziert. Die ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr bestehende Rückstellung für eine Verlustausgleichsverpflichtung (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR) zurückzuführen. Demgegenüber haben sich die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen und für Entsorgungsaufwendungen erhöht. Gleichzeitig haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen auf Ebene der EDG um 4,8 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR reduziert. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit getätigten Investitionen in das Anlagevermögen nahe des Vorjahresbilanzstichtages. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden Verbindlichkeiten aufgrund der Abrechnung für das Jahr 2023 für die Leistungen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung für die Stadt Dortmund ausgewiesen. Die Anlagendeckung (Summe aus Eigenkapital, langfristigen Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum Anlagevermögen) ist zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr größer als der Faktor 1. Damit ist das Anlagevermögen langfristig finanziert. Finanzlage Konzern Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 19,4 Mio. EUR (Vorjahr: 24,8 Mio. EUR). Als wesentliche Eingangsgröße ist das Periodenergebnis mit 19,5 Mio. EUR um 3,7 Mio. EUR im Vorjahresvergleich deutlich angestiegen. Im Bereich der Rückstellungen zeigen sich insbesondere die Pensionsrückstellungen erhöht, so dass sich die Rückstellungen insgesamt um 1,8 Mio. EUR erhöht haben und somit einen Mittelzufluss darstellen. Die Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens verhalten sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Ein bedeutender Mittelabfluss ergibt sich durch den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sich am Bilanzstichtag um 4,8 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR reduziert haben. Ferner erfolgten Investitionen in den abfallwirtschaftlichen Fuhrpark von 15,5 Mio. EUR. Dem stehen Mittelzuflüsse aus Abgängen von Sachanlagen von 2,3 Mio. EUR gegenüber. Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit betreffen im Wesentlichen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter des Mutterunternehmens, die im Berichtsjahr in Höhe von 9,5 Mio. EUR zu einem Mittelabfluss führen. Die Liquiditätslage des Konzerns ist zufriedenstellend. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode beträgt 26,1 Mio. EUR und liegt damit über dem Vorjahresniveau von 23,1 Mio. EUR. Lage der EDG Holding GmbH Ertragslage Das Jahresergebnis der EDG Holding GmbH ist der wesentliche Leistungsindikator der Gesellschaft. Neben dem Halten von Beteiligungen stellt auch der Erwerb, die Entwicklung und die Vermietung von Immobilien eine wesentliche Geschäftstätigkeit der EDG Holding GmbH dar. Die Gesellschaft erzielte Umsatzerlöse in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) aus der Vermietung und in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) aus Konzernumlagen, denen entsprechende (sonstige betriebliche) Aufwendungen aus einer Tochtergesellschaft gegenüberstehen. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse mit 7,0 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahreswert (7,2 Mio. EUR). Die Zuschüsse aus der Strompreisbremse sind neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 0,2 Mio. €) ausschlaggebend. Die EDG Holding GmbH beschäftigt im Jahr 2023 zwei Mitarbeiter, die insgesamt einen Personalaufwand i. H. v. 0,2 Mio. € begründen. Die Abschreibungen liegen mit 1,2 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insbesondere in der Einzelwertberichtigung in Höhe von 2,2 Mio. EUR auf Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen begründet. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die EDG Holding GmbH aus der Beteiligung an der EDG Aufwendungen aus der Verlustübernahme von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr Ergebnis aus Ergebnisabführungsverträgen: 3,4 Mio. EUR). Im Vorjahr waren Aufwendungen aus der Verlustübernahme aus einer Beteiligung an einer Müllverbrennungsanlage in Höhe von 1,8 Mio. EUR ausgewiesen. Diese Gesellschaft weist im Berichtsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis aus. Die Erträge aus Beteiligungen liegen mit insgesamt 12,0 Mio. EUR um 0,6 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau. Während die Erträge aus den verbundenen Unternehmen zurückgegangen sind (-5,1 Mio. EUR), wurden aus den Beteiligungen im Berichtsjahr 2023 insgesamt Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,4 Mio. EUR) erzielt. Der deutliche Rückgang der Erträge aus verbundenen Unternehmen resultiert insbesondere aus der für 2022 erfolgten Gewinnthesaurierung (T€ 5.059) bei einem verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 10,0 Mio. EUR (Vorjahr: 15,7 Mio. EUR) und der Jahresüberschuss mit 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,2 Mio. EUR) sind aufgrund des insgesamt deutlich schlechteren Ergebnisses aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der EDG gesunken und liegen somit unterhalb des Plans (14,6 Mio. EUR). Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von 94,8 Mio. EUR auf 90,0 Mio. EUR gesunken, was insbesondere durch den mit der Verlustübernahme der EDG (im Vorjahr Gewinnübernahme) im Zusammenhang stehenden Rückgang der Forderung gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen ist. Bedingt durch planmäßige Abschreibungen, denen keine entsprechenden Investitionen entgegenstehen, sind die immateriellen Vermögensgegenstände im Vorjahresvergleich von 1,8 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR gesunken. Das Sachanlagevermögen nahm aufgrund von Investitionen (3,0 Mio. EUR), z. B. in ein Grundstück an der Germaniastraße, unter Berücksichtigung der Abschreibungen hingegen um 2,4 Mio. EUR zu und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 29,2 Mio. EUR. Infolge der Kapitalerhöhung bei einem verbundenen Unternehmen (1,0 Mio. EUR) ist das Finanzanlagevermögen auf 36,7 Mio. EUR gestiegen. Demgegenüber erfolgte eine Wertberichtigung der Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen von 0,5 Mio. EUR. Das langfristig gebundene Anlagevermögen ist durch das Eigenkapital wie im Vorjahr zu mehr als 100 % gedeckt. Die Forderungen inklusive sonstige Vermögensgegenstände sind insgesamt von 22,6 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 16,4 Mio. EUR gesunken. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen der mit der Verlustübernahme der EDG (im Vorjahr Gewinnübernahme) im Zusammenhang stehende Rückgang um 4,1 Mio. EUR der Forderung gegen verbundene Unternehmen sowie die in den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen gegenüber der Finanzbehörde aus anrechenbarer Kapitalertragssteuer und der damit verbundenen Steuererstattung, welche sich um 1,9 Mio. EUR reduziert haben. Die Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen blieben nahezu unverändert (12,6 Mio. EUR; Vorjahr: 12,3 Mio. EUR). Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR gesunken. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanzsumme) beträgt, bedingt durch die überproportional gesunkene Bilanzsumme, 94,6 % nach 91,5 % im Vorjahr. Die Eigenkapitalrendite (Jahresergebnis/ Eigenkapital des Vorjahres) ist mit 9,1 % nach 17,7 % im Vorjahr deutlich gesunken. Der deutliche Rückgang der sonstigen Rückstellungen (Berichtsjahr 2,3 Mio. EUR; Vorjahr: 4,9 Mio. EUR) ist auf eine im Vorjahr gebildete Rückstellung aufgrund der Verlustübernahme aus der Beteiligung an einer Müllverbrennungsanlage i. H. v. 1,7 Mio. EUR zurückzuführen, während das Berichtsjahr einen Gewinn dieser Beteiligung aufweist. Im Berichtsjahr wurden zudem Übertragungen von Rückbauverpflichtungen von Schutzwällen (0,8 Mio. EUR) auf eine Tochtergesellschaft vorgenommen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten um 0,6 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen, welche im Zusammenhang mit dem positiven Jahresergebnis der Müllverbrennungsanlage im Berichtsjahr 2023 stehen. Demgegenüber haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 0,7 Mio. EUR erhöht. Ursächlich hierfür war die Erstattungsverpflichtung im Zusammenhang mit der Übertragung der Rückstellungen von Rückbauverpflichtungen von Schutzwällen. Finanzlage Die EDG Holding verzeichnete Finanzmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr Finanzmittelabfluss in Höhe von 2,4 Mio. EUR). Während das Vorjahr einen höheren Forderungsbestand aufwies, zeigt sich im Berichtsjahr ein Rückgang der Forderungen gegenüber dem Finanzamt und gegenüber Beteiligungsunternehmen, die zu Finanzmittelzuflüssen führen. Zudem wirken sich geringere Rückstellungen positiv auf den Kapitalfluss aus. Die Tendenz führt sich im Cashflow aus der Investitionstätigkeit fort. Im Geschäftsjahr 2023 wurden geringere Auszahlung für Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen getätigt. Gegenläufig sind geringere Beteiligungserträge im Berichtsjahr realisiert worden. Damit ergibt sich ein Cashflow aus Investitionstätigkeit i. H. v. 8,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist i. W. geprägt durch die Ausschüttung an die Gesellschafter, die sich mit. 9,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR) im Vorjahresvergleich erhöht zeigt. Der stichtagsbezogene Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt von 7,2 Mio. EUR auf 6,3 Mio. EUR reduziert und setzt sich gänzlich aus liquiden Mitteln zusammen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Personal Im Jahr 2023 waren im Konzern durchschnittlich 1.427 Menschen beschäftigt, davon 1.032 bei der EDG. Im Rahmen von § 16i Sozialgesetzbuch II (§ 16i SGB II) waren durchschnittlich 57 von den bis zu 60 möglichen Maßnahmeteilnehmenden beschäftigt. Die EDG als größter Arbeitgeber im Konzern ist als tarifgebundenes Unternehmen den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst unterworfen. Die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Entgeltfindung ist durch die Entgeltordnung sichergestellt. Aus- und Fortbildung / Personalentwicklung 8 Zurzeit absolvieren 35 junge Frauen und Männer in sieben verschiedenen Berufsbildern eine Ausbildung im Konzern. Davon haben elf ihre Ausbildung im Berichtszeitraum begonnen. 15 Auszubildende bestanden erfolgreich ihre Abschlussprüfung. Es wurden 13 befristete und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen. Der EDG-Unternehmensverbund hat mit einem Messestand an fünf in Dortmund stadtweit bekannten Messen teilgenommen und sowohl über die vielfältigen Ausbildungsangebote im UV, als auch über die diversen Einstiegsmöglichkeiten nach einer Ausbildung oder Studium bzw. als Quereinstieg informiert. Unter dem Titel "Von Dortmund nach Auschwitz" bot die EDG in Zusammenarbeit mit den städtischen Unternehmen DSW21, DEW21, DOGEWO den Auszubildenden ein Bildungsprogramm gegen Antisemitismus und Rassismus über mehrere Module mit anschließender Bildungsreise nach Ausschwitz an. Neben gemeinsamen Workshops, einer Stadtführung durch Oswiecim und einem Besuch im Jewish Center, wurden auch die verschiedenen Mahn- und Gedenkstätten wie das Stammlager, Birkenau und Monowitz besichtigt. Das Projekt "Von Dortmund nach Auschwitz" wird auch 2024 dem zweiten Ausbildungsjahr angeboten werden. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbildung fanden diverse Inhouse-Schulungen, Modulschulungen zur Ausbildung als Berufskraftfahrer, Eco- und Fahrsicherheitstraining sowie zahlreiche externe Fortbildungsmaßnahmen statt. Zudem wurden Online-Fortbildungsveranstaltungen zahlreich durchgeführt.
8 Sonstige Information, durch den
Abschlussprüfer nicht geprüft
Personalbindung, -gewinnung und -entwicklung 9 Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten im Konzern betrug im Berichtsjahr 45,8 Jahre. 26 Mitarbeiter*innen des EDG-Konzerns begingen im Berichtsjahr ihr 25-jähriges, 16 Beschäftigte ihr 40-jähriges Dienstjubiläum. 27 Beschäftigte gingen in den Ruhestand. Den Folgen der demografischen Entwicklung, wie dem Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter*innen bei gleichzeitigen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt und einem Fachkräftemangel, begegnet die EDG im Berichtsjahr mit Maßnahmen zur Personalbindung, -gewinnung und -entwicklung. Einen wesentlichen Beitrag in diesem Bereich leisten dabei das digitale Bewerber- und das digitale Ausbildungsmanagementsystem. Maßnahmen, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern, waren im Berichtsjahr die Ausweitung des Angebots zur mobilen Arbeit und die Möglichkeiten für Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TVflexAZ) sowie die Beteiligung am Total Equality Award. Betriebliche Gesundheitsförderung 10 Der EDG-Konzern intensiviert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und mit Blick auf den wachsenden Anteil älterer Arbeitnehmer*innen im Konzern seine Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Deren Ziel ist es, Mitarbeiter*innen frühzeitig für Maßnahmen zu gewinnen, die dem Erhalt von Gesundheit und Fitness dienen, sodass die Beschäftigten auch mit zunehmendem Alter den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes gewachsen sind. Es fanden 200 Beratungsgespräche zu vielschichtigen Gesundheitsbelangen statt. Zahlreiche Beschäftigte nutzten die Beratungen zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, zu psychologischen Fragestellungen und anderen Gesundheitsbelangen. Digitalisierungsprojekte: 11 In vielen Projekten wurde die Digitalisierung im Personalbereich vorangetrieben. Beispiele für Projekte zur Digitalisierung im Personalbereich sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung, die Einführung eines Lernmanagementtools, die Umstellung auf eine digitale Übermittlung der Entgeltabrechnungen sowie eine softwareunterstützte automatisierte Kontrolle der Entgeltabrechnungen. Das Projekt zum Releasewechsel auf SAP HCM EhP 8 wurde im 3. Quartal 2024 abgeschlossen.
9 Sonstige Information, durch den
Abschlussprüfer nicht geprüft
Zertifizierungen Die Beteiligungsgesellschaften des EDG-Konzerns verfügen über ein gemeinsames integriertes Managementsystem für die Bereiche Entsorgungsfachbetrieb sowie für Umwelt und Qualität. Darüber hinaus sind die Beteiligungsgesellschaften WELGE und DOGA nach einem Arbeitssicherheitsmanagementsystem zertifiziert. Die MHB wurde 2023 erstmalig nach der DIN EN ISO 14001 (Umwelt) zertifiziert und bei der Gesellschaft DOGA wurde 2022 erstmalig ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt. Eine technische Überwachungsorganisation bestätigte im September 2023 die erfolgreiche Weiterentwicklung des Managementsystems.
Compliance Zum 1. Juli 2023 erfolgte eine Neubesetzung einer Stabsstelle die Compliance-Offices. Der Stelleninhaber übt die Beschäftigung als Syndikusrechtsanwalt aus und ist in seiner Funktion unabhängig. Am 1. August 2023 wurde zwecks Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes das Hinweisgebersystem über eine externe Beratungsgesellschaft implementiert. Die Systeme sind digital jederzeit abrufbar. Über die Systeme können Mitarbeiter sowie Externe Meldungen zu den Themen missbräuchliche Einflussnahme, Bestechung/Korruption, Verstoß gegen Richtlinien/Vorschriften, Mobbing/Belästigung, Interessenkonflikt, Diskriminierung, Betrug, Rechtsverstöße gegen Gesundheit/Sicherheit/Umwelt, Fehlverhalten seitens Lieferanten, Diebstahl und anderes unethisches Verhalten oder Fehlverhalten melden. Die Meldung kann offen (mit Offenlegung der Hinweisgeberdaten) sowie vertraulich erfolgen. Neu eingestellte Mitarbeiter aus dem gewerblichen Bereich erhalten ab Oktober 2023 Einführungsschulungen zum Thema der Compliance. Prognoseberichterstattung Die Weltwirtschaft wird auch im kommenden Jahr vor wachsende Herausforderungen gestellt. Konjunkturelle Prognosen gehen von einer Fortsetzung der schwachen weltwirtschaftlichen Dynamik aus. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. schätzt Wachstum im Jahr 2024 auf 2,9 %. Damit verharrt das Weltwirtschaftswachstum weiterhin auf niedrigem Niveau. 12 Für Deutschland weisen die aktuell vorliegenden Frühindikatoren für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin. Als maßgebliche Indikatoren sieht das Ifo-Institut die Verschlechterung der Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, geringere Auftragsbestände, hoher Krankenstand und andauernde Streiks. 13 Für das gesamte Jahr 2024 erwartet das ifo-Institut für die deutsche Wirtschaft eine leichte Erholung. Bedingt durch den Rückgang der Inflation, der angestiegenen Löhne und einem derzeitig hohen Beschäftigungsgrad geht das ifo-Institut von einer Rückkehr der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage aus. Die vorliegende Prognose geht von der Annahme aus, dass ungeachtet der Haushaltslücke alle bisher geplanten finanzpolitischen Maßnahmen umgesetzt werden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird voraussichtlich im kommenden Jahr um 0,9% steigen. 14 Auch der Arbeitsmarkt wird durch die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie eine schwache Auslandsnachfrage beeinträchtigt. Dennoch gehen die Wirtschaftsweisen für das Jahr 2024 von einer leichten Absenkung der Arbeitslosenquote auf 5,5 % aus. 15 Von grundsätzlich zentraler Bedeutung für den EDG-Konzern ist das Abfallaufkommen der privaten Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft, dass u.a. die Auslastung in den von privaten und kommunalen Entsorgern betriebenen Verbrennungsanlagen gewährleistet. Dabei haben die teilweise hohen Schwankungen bei den Verbrennungspreisen bei langfristigen Ausschreibungen insbesondere im Kommunalbereich ebenso langfristige Auswirkungen auf Gebührenhaushalte von Kommunen. Bereits seit mehreren Jahren bewegen sich die Preise für die Verbrennung auf einem verhältnismäßig hohen Niveau, was durch jüngste Entwicklungen wie die gesetzlich vorgeschriebene Belastung durch die BEHG-Umlage verstärkt wird.
12 Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie
e. V.
Die operativen Ergebnisse der größeren Beteiligungsgesellschaften des EDG-Konzerns sind trotz der Einflüsse der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sehr zufriedenstellend. Modernisierungen und Neubauten auf Bestands- und Neugrundstücken werden die Ergebnisse zwar in der Zukunft belasten, sind aber vor dem Hintergrund der Übernahme weiterer - auch kommunaler - Aufgaben im Rahmen einer konsequenten Weiterentwicklung des EDG-Konzerns verkraft- und vertretbar. Das seit 2022 steigende Zinsniveau am Kapitalmarkt hat für den EDG-Konzern bei den Zinserträgen aus der Anlage von Finanzmitteln, aber insbesondere bei der Bewertung langfristiger Rückstellungen positive Effekte auf die Jahresergebnisse. Die Jahresüberschüsse der EDG Holding werden überwiegend von den Erträgen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen geprägt. Durch die gute Konjunkturlage sind auch in Zukunft stabile Erträge aus den Tochtergesellschaften zu erwarten. Für 2024 und 2025 geht die EDG Holding daher von einem Jahresüberschuss von ca. 13,2 Mio. EUR bzw. 7,6 Mio. EUR aus. Die EDG ist fast ausschließlich mit der Abwicklung der ihr übertragenen Pflichten auf den Gebieten der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung sowie der Deponiebewirtschaftung für die Stadt Dortmund beschäftigt. Durch die langfristigen Laufzeiten des Entsorgungs- sowie des Straßenreinigungsvertrages ist die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gesichert. Die Aufgaben der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung werden entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VOPR 30/53) und den Leitsätzen für die Preisermittlung (LSP) aufgrund von Selbstkosten mit der Stadt Dortmund abgerechnet. Nach den beschlossenen Wirtschaftsplänen der EDG wird in den Geschäftsjahren 2024 bzw. 2025 jeweils mit Jahresergebnissen von 3,2 Mio. EUR bzw. 2,4 Mio. EUR gerechnet. Die Beteiligungsgesellschaft DOGA, die überwiegend in der gewerblichen Abfallwirtschaft tätig ist, soll gemäß Wirtschaftsplan in den Jahren 2024 und 2025 einen Umsatz von 70,5 Mio. EUR bzw. 75,1 Mio. EUR erzielen. Die Ergebnisse für die folgenden beiden Jahre werden voraussichtlich ca. 4,0 Mio. EUR/4,1 Mio. EUR betragen und sind geprägt durch einen hohen Wettbewerbsdruck. In den kommenden Jahren steht die Sicherung der bestehenden Aufträge und die Weiterentwicklung der Aktivitäten zur Stärkung der Position im gewerblichen Entsorgungssektor im Vordergrund. Die Gesellschaft WELGE, die überwiegend Kommunalaufträge abwickelt, wird voraussichtlich bei einer stabilen Auftragslage nach der Planung in 2024 und 2025 mit ca. 0,9 Mio. EUR leicht unterhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2023 liegen. Die DOLOG ist überwiegend im Immobilienbereich tätig. Die DOLOG vermietet an die Stadt Dortmund drei Betriebshöfe, auf denen das Tiefbauamt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung angesiedelt sind. Darüber hinaus betreut die DOLOG Abbruch- und Neubaumaßnahmen der Stadt Dortmund und leistet Sonderreinigungsleistungen in bestimmten Stadtteilen und an einzelnen städtischen Gebäuden. Die DOLOG erwartet für 2024 bzw. 2025 ein Jahresergebnis von je 1,0 Mio. EUR. Die Verbrennungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen in Iserlohn, Hamm und Hagen sind weitestgehend durch langfristige Kontingentverträge mit Bring-or-pay-Verpflichtungen ausgelastet. Der Brand der Müllverbrennungsanlage in Solingen wird sich zwar in den operativen Prozessen des Jahres 2024 abbilden, eine wesentliche Auswirkung auf die Ertragslage der EDG ist dadurch jedoch nicht zu erwarten. Die DOMIG und die DOREG haben die operative Geschäftstätigkeit eingestellt. Daher werden keine nennenswerten Ergebnisse erzielt. Für 2024 wird durch steigende Erlöse insbesondere im Bereich der kommunalen Entsorgungs- und Straßenreinigung ein Konzernumsatz von 225,4 Mio. EUR, durch gestiegene Ergebnisbeiträge insbesondere aus der kommunalen Abfallwirtschaft und der thermischen Abfallbehandlung ein höherer Konzern-Jahresüberschuss von 18,9 Mio. EUR erwartet. Der EDG-Konzern ist unabhängig von den konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise und des Angriffs Russlands auf die Ukraine gegen den starken Konkurrenzdruck im Geschäftsbereich der Gewerbeabfälle gerüstet. 16 Ziel ist es, sich trotz des schwierigen Marktumfeldes insbesondere im gewerblichen Abfallbereich als regionaler Universalentsorger zu behaupten. Der Konzern wird seine Chancen nutzen und sich mit gezielten vertrieblichen Aktivitäten sowie effizienten Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kundenorientierung und Personalentwicklung, erfolgreich den Herausforderungen des Marktes stellen. Darüber hinaus ist es Ziel des EDG-Verbundes, die geschäftlichen Aktivitäten insbesondere mit dem Gesellschafter Stadt Dortmund im Dienstleistungs- und Immobilienbereich weiter auszubauen.
16 Sonstige Information, durch den
Abschlussprüfer nicht geprüft
Chancen- und Risikobericht Risiko- und Chancenmanagementsystem Das Risiko- und Chancenmanagement des EDG-Konzerns und damit auch für die EDG Holding wird operativ über die EDG abgewickelt. Damit ist die EDG Holding in das konzerneinheitliche Risiko- und Chancenmanagementsystem des EDG-Verbundes einbezogen. Aufgabe des integrierten Risiko- und Chancenmanagementsystems des EDG-Konzerns ist es, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und Chancen rechtzeitig zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern. Das aktive und systematische Risiko- und Chancenmanagement gewährleistet, dass Folgen möglicher negativer Auswirkungen vermieden bzw. begrenzt und die sich bietenden Chancen aufgezeigt und genutzt werden können. Als Bestandteil des Risiko- und Chancenmanagements des EDG-Konzerns erstreckt sich das Risiko- und Chancenmanagementsystem auch auf die Unternehmensprozesse der relevanten Beteiligungsgesellschaften. Dabei werden die Risiken und Chancen in den operativen Einheiten des EDG-Konzerns regelmäßig identifiziert, analysiert und im zentralen Risiko- und Chancenmanagement dokumentiert und überwacht. Die Gesamtverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagementsystem obliegt der Geschäftsführung der EDG. Sie definiert die risiko- und chancenbezogenen Grundsätze und delegiert notwendige Steuerungsaufgaben an den zentralen Risikomanagement-Beauftragten. Unterstützt vom zentralen Controlling steuert dieser mit den Risikomanagement-Beauftragten der operativen Gesellschaften und den entsprechenden Abteilungen, die jeweils für die Risiko- und Chancenidentifizierung, -bewertung und -berichterstattung in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind, die Informationen an die Geschäftsführung. Die Berichterstattung an die Geschäftsführung der EDG durch den zentralen Risikomanagement- Beauftragten erfolgt turnusmäßig zweimal jährlich. Ad-hoc-Berichterstattungen aufgrund plötzlich auftretender Risiken bleiben hiervon unberührt. Die Änderungen in der Risikoberichterstattung sowie die Aufnahme neuer Risiken werden dem Aufsichtsrat bekannt gegeben. Die Risikoberichte 2023 wurden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Zinsentwicklung am Kapitalmarkt Das in den vergangenen Jahren zu beobachtende sehr niedrige Zinsniveau führte dazu, dass das Zinsergebnis der EDG aus den für die Bedienung der langfristigen Personalrückstellungen vorgehaltenen Finanzanlagen deutlich gesunken ist. Gleichzeitig wurde die Ertragslage aufgrund der Abhängigkeit der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften von der Zinsentwicklung insbesondere bei der Bewertung der langfristigen Personalrückstellungen (Pensionsrückstellungen, Altersteilzeitprogramme, Langzeitkonten) durch hohe jährliche Aufwendungen belastet. Durch die seit Mitte 2022 gestiegenen Kapitalmarktzinsen hat sich das Risiko abgeschwächt. Bring-or-pay-Verträge Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit wurden im EDG-Konzern langfristige Verträge mit den Müllverbrennungsanlagen in Hamm und Hagen bzw. dem Müllheizkraftwerken in Iserlohn und Solingen zu festen Bring-or-pay-Konditionen geschlossen. Der Notwendigkeit der Planungssicherheit nach Landesabfallgesetz steht ein sehr volatiler Markt gegenüber, bei dem die Marktpreise über oder unter den langfristig vereinbarten Preisen liegen können. Aufgrund eines Brandes im MHKW Solingen stehen dort im kommenden Wirtschaftsjahr 2024 weniger Kapazitäten zur Verfügung. Zur Kompensation wurden zusätzliche Kontingente in anderen Müllverbrennungsanlagen in Anspruch genommen. Darüber hinaus könnten Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und/oder der Gewerbeabfallverordnung dazu führen, dass die bestehenden Kontingentverpflichtungen durch eine flächendeckende haushaltsnahe Sammlung von biogenen Abfällen und eine intensivere Sortierung von Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen nicht mehr hinreichend bedient werden können. Da zum 1. Januar 2024 auf Grundlage des Bundesemmissionshandelsgesetzes (BEHG) eine CO 2 -Abgabe für die Verbrennung von Abfällen auf Basis eines heizwertbezogener Emissionsfaktors erhoben werden, rechnet die Branche für das kommende Jahr mit einem sinkenden Angebot an Abfallmengen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Preise in den Müllverbrennungsanlagen ab 2024 deutlich steigen werden. Neben den Herausforderungen in den Anlagen des EDG-Konzerns wird es darum gehen, in einem allgemein schwierigen Marktumfeld durch intensive Vertriebsaktivitäten der Beteiligungsgesellschaften Mengen zu sichern und den abfallwirtschaftlichen Gestaltungsrahmen auszuschöpfen. Chancen ergeben sich in diesem Zusammenhang allgemein unter Voraussetzung einer stabilen konjunkturellen Entwicklung in Verbindung mit dem starken Binnenkonsum und durch den Abschluss langfristiger, mehrjähriger Lieferverträge im Pflicht- und Privatgeschäft. Demografischer Wandel Der EDG-Konzern hat die Herausforderungen des demografischen Wandels identifiziert und beschäftigt sich im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes intensiv mit geeigneten Einzelprojekten, um diesen Effekten dauerhaft zu begegnen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Ergebnisabführung / Beteiligungserträge Aufgrund möglicher zukünftiger Einschränkungen von Kostenansätzen durch preis- und gebührenrechtliche Vorschriften bzw. Rechtsprechung kann sich in den folgenden Jahren die Ergebnisabführung der EDG an die EDG Holding erheblich reduzieren bzw. wie in diesem Geschäftsjahr ebenso zu einer Verlustübernahme führen. Außerdem besteht das Risiko, dass sich vor dem Hintergrund des grundsätzlich immer stärker werdenden Wettbewerbsdruck auch die Beteiligungserträge der gewerblich tätigen Beteiligungsgesellschaften künftig verringern. Damit besteht das Risiko, dass die Gewinn- und Ausschüttungserwartungen der Gesellschafter der EDG Holding an den EDG-Konzern mittelfristig nicht mehr bedient werden können. Weltwirtschaftliche Risiken Der EDG-Konzern ist aufgrund der stark logistisch geprägten Geschäftstätigkeit von Energiepreisschwankungen in besonderem Maß betroffen. In Abhängigkeit der Dauer und Intensität des Konflikts in Osteuropa kann sich in Westeuropa eine Rezession ergeben, die ebenso Folgen für den EDG- Konzern hätte. Eine Bestandsgefährdung der EDG Holding GmbH oder der Tochterunternehmen besteht nicht, da der EDG-Unternehmensverbund aufgrund der sehr guten Kapitalausstattung, der vorhandenen Rücklagen und der sehr guten Liquiditätsausstattung auch eine länger andauernde Krise von mehr als einem Jahr verkraften und bewältigen kann. Erklärungen zur Unternehmensführung * Entsprechenserklärung gemäß den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund - vom 29. März 2012 Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat im November 2009 Empfehlungen und Standards zur Leitung und Überwachung kommunaler Unternehmen veröffentlicht. Aufbauend auf diesen Standards hat der Rat der Stadt Dortmund am 29. März 2012 einen PCGK für die Stadt Dortmund beschlossen. Dieser enthält Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der städtischen Unternehmen in Dortmund. Der PCGK soll dazu dienen, die Transparenz und Effizienz im "Konzern Stadt Dortmund" zu optimieren. Dies geschieht auch analog des Corporate Governance Kodex, der für börsennotierte Aktiengesellschaften gemäß § 161 Aktiengesetz gilt. Im Einzelnen verfolgt der PCGK folgende Ziele:
Die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH erklärt, dass der vom Rat der Stadt Dortmund am 29. März 2012 verabschiedeten Fassung des PCGK entsprochen wird. Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der EDG Holding GmbH Die Geschäftsführung ist ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an den Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (abgek. FüPoG II) nachgekommen und hat als Zielgröße für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH einen Frauenanteil von einem Drittel, erreichbar bis zum 30. Juni 2027, festgelegt. Im Berichtsjahr hat sich die Quote im Gegensatz zum letzten Jahr vergrößert, sie beträgt statt bisher 35 nun 38 % (8 von 21) und übertrifft die festgelegte Zielgröße. Die Gesellschafterversammlungen haben ebenfalls nach dem FüPoG II Quoten für den Frauenanteil festgelegt und zwar für die Aufsichtsräte der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und der EDG Holding GmbH deckungsgleich eine Zielgröße von einem Drittel und für die Geschäftsführung ebenfalls eine solche von einem Drittel, sämtlich erreichbar unter Fristsetzung zum 30. Juni 2027. Im Berichtsjahr hat sich die Quote in der Geschäftsführung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und beträgt weiterhin 0 %. Die Aufsichtsräte der EDG-E und EDG-H sind im Berichtszeitraum auf jeweils 18 Mitglieder vergrößert und nach Entsendung neuer Mitglieder durch den Rat der Stadt Dortmund und jeweils durchgeführter Wahl der Arbeitnehmervertreter neu besetzt. Nach dieser Erweiterung und Neubesetzung beträgt die Quote in beiden Gremien statt bisher 8,33 % nun bei zwar wechselnder individueller Besetzung gleichwohl deckungsgleich 16,66 % (jeweils drei Frauen von 18 Positionen). Die Zielgrößen sind damit derzeit nicht erreicht. Die Gründe sind zum einen, dass die Geschäftsführung bis weit in den Betrachtungszeitraum vertraglich gebunden ist, so dass Veränderungen in diesem Bereich nicht zu erwarten sind. Zum anderen ist die Zusammensetzung der Aufsichtsräte auf der Eigentümerseite entsprechend den satzungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben und auf der Arbeitnehmerseite entsprechend der den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Wahl erfolgt und damit nicht zu beanstanden. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter beträgt jeweils fünf Jahre mit der Folge, dass Änderungen auf der Arbeitnehmerseite auch für den restlichen Betrachtungszeitraum wenig wahrscheinlich sind.
Dortmund, den 29. April 2024 EDG Holding GmbH Die Geschäftsführung Prof. Dr. Rainer Wallmann Frank Hengstenberg Bastian Prange Der Jahresabschluss wurde am 17. Mai 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Jahresüberschuss wird wie vorgeschlagen verwendet. Abkürzungsverzeichnis
Amtsgericht Dortmund HRB 9696ANHANG UND KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Allgemeine Hinweise und Gliederungsgrundsätze Die EDG Holding GmbH, Dortmund, macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Anhang sowie den Lagebericht des Konzerns und der Muttergesellschaft zusammen. Die Aussagen gelten für beide Abschlüsse, soweit Abweichungen nicht gesondert vermerkt sind. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der EDG Holding GmbH (EDG Holding) für das Geschäftsjahr 2023 werden nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Bei der EDG Holding handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat aufgrund § 11 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt und den Lagebericht erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgen unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 und § 297 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnungen der EDG Holding und des Konzerns wurden die Darstellungen nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Abschlussstichtag des Konzerns entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses der EDG Holding und aller Tochtergesellschaften. Spezialfahrzeuge und -geräte der Entsorgungswirtschaft werden im Konzernabschluss unter der Position "A. II. 2. Technische Anlagen, Maschinen, Spezialfahrzeuge und -geräte" ausgewiesen. Konsolidierungskreis Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden in den Konzernabschluss der EDG Holding als Mutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Unternehmen, die gemäß § 311 HGB als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss der EDG Holding einbezogen werden.
Der Stimmrechtsanteil bei den Gesellschaften entspricht der Beteiligungsquote. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Konzerns. Die EDG Holding hat im Berichtsjahr 50% der Anteile an der INNOWA GmbH (ehem. MVA Hamm Betreiber Holding GmbH) veräußert. Die Gesellschaft wird im Berichtsjahr nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen, sondern als assoziiertes Unternehmen gem. § 311 HGB einbezogen. Die zum Entkonsolidierungszeitpunkt abgegangenen Vermögensgegenstände und Schulden umfassten im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 202 TEUR Konsolidierungsgrundsätze Die Bewertungsansätze der Einzelbilanzen wurden unverändert in die Konzernbilanz übernommen. Die Kapitalkonsolidierung für die EDG erfolgte nach der Neubewertungsmethode und für alle anderen einbezogenen Unternehmen entsprechend der Übergangsregelung in Art. 66 Abs. 3 Satz 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) nach der Buchwertmethode. Bei dieser Methode werden die Beteiligungsbuchwerte mit dem zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. ihrer Erstkonsolidierung bilanzierten anteiligen Eigenkapital dieser Gesellschaften aufgerechnet. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden aktiven Unterschiedsbeträge wurden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und grundsätzlich planmäßig abgeschrieben. Passive Unterschiedsbeträge zwischen Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital wurden, ihrem bilanziellen Charakter entsprechend, den Gewinnrücklagen zugeordnet. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode (Buchwertmethode) bewertet. Für sie gelten ebenfalls die oben genannten Konsolidierungsgrundsätze. Gewinnanteile werden dem Anteilswert der assoziierten Unternehmen zugeschrieben; vereinnahmte Gewinnausschüttungen sowie Abschreibungen auf Firmenwerte vermindern den Anteilswert. Die in den Jahresabschlüssen der assoziierten Unternehmen angewandten Bewertungsmethoden stimmen grundsätzlich mit denen im Konzernabschluss überein. Als Zeitpunkt für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Equity-Methode wurde der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist, angenommen. Latente Steuern werden in voller Höhe auf temporäre Differenzen berechnet, die sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie aus der Zwischenergebniseliminierung ergeben. Im Konzernabschluss werden die Posten nach § 306 HGB mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst. Im Konzern wurde, unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten, ein einheitlicher Steuersatz auf latente Steuern angesetzt, da alle Konzerngesellschaften dem deutschen Steuerrecht unterliegen. Die Bewertungsansätze der Einzelbilanzen wurden unverändert in die Konzernbilanz übernommen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Umsatzerlöse und andere Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden grundsätzlich unter Berücksichtigung hieraus resultierender Steuerlatenzen eliminiert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Planmäßige Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Der Abschreibung von Gebäuden liegt eine Nutzungsdauer von längstens 43 Jahren zugrunde. Bei den anderen Anlagen, der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Abschreibung auf die Nutzungsdauer (2 bis 13 Jahre) der verschiedenen Gruppen von Ausstattungsgegenständen ausgerichtet. Die technischen Anlagen und Maschinen werden über 2 bis 25 Jahre abgeschrieben. Spezialfahrzeuge und -geräte haben in der Regel eine Nutzungsdauer von 4 Jahren. Geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die sonstigen Ausleihungen sind mit Nennwerten angesetzt. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Konzernabschluss gemäß der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die Buchwerte der Gesellschaften um die anteiligen Ergebnisse sowie um ausgeschüttete Dividenden oder auch sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Fremdbezogene Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis angesetzt. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Projektkosten, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet. Neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten werden auch angemessene Teile der Gemeinkosten angesetzt. Fremdkapitalzinsen sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen worden. Die verlustfreie Bewertung wurde vorgenommen, indem von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für die noch anfallenden Kosten berücksichtigt und mit den bereits angefallenen Herstellungskosten verglichen wurden. Weiterhin wurden von Subunternehmern bezogene Bauleistungen, die noch zur Abrechnung an den Auftraggeber ausstehen, hier ausgewiesen. Von dem Wahlrecht nach § 286 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht und die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige Leistungen sind zum Nominalwert angesetzt und werden von den unfertigen Leistungen offen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken werden einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 bzw. 3 % auf den um die einzelwertberichtigten Forderungen geminderten Nettobestand Rechnung getragen. Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten werden in der Bilanz saldiert dargestellt. Liquide Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen ermittelt. Verlust- und Zinsvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren erwartet wird. Der Steuersatz der latenten Steuern setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. des Solidaritätszuschlags von 5,5 % und dem Gewerbesteuersatz von 17 % zusammen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird in den einzelnen Jahresabschlüssen von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der den Betrag der Schulden übersteigende anteilige Zeitwert des Deckungsvermögens ausgewiesen. Der die Rückstellungen für Langzeitkonten übersteigende Sicherungsbetrag beträgt im Konzernabschluss 197 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). Dieser Betrag wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Passiva Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, Jubiläumsrückstellungen, Rückstellungen für Sterbegeld und Krankheitsbeihilfen und aus Altersteilzeit wurden nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Method) durchgeführt. Dabei wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit für bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen werden nach Maßgabe des Blockmodells sowie des Teilzeitmodells gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge, die nach der sog. FIFO-Methode bewertet werden, sowie bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) durch die Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 10 Jahren in Höhe von 1,82 % bei Pensionen sowie 1,74 % bei den übrigen Rückstellungen herangezogen. Für die Pensionsrückstellungen der aktiven Pensionsberechtigten wurde eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,6 % sowie bei den Pensionsempfängern von 2,3 % zugrunde gelegt. Die durchschnittliche Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0,0 % angenommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 %) beträgt im Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 615 TEUR (Vorjahr: 2.936 TEUR). Dieser unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB der Ausschüttungssperre. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Als weitere Berechnungsgrundlagen wurden für die Sterbegelder und Verpflichtungen aus Alterssteilzeit ein Gehaltstrend von 2,6 % angenommen sowie für die Krankheitsbeihilfen ein Gehaltstrend von 0,0 % zugrunde gelegt. Bei den Sterbegeldern und Beihilfen wird ein Rententrend von 2,3 % berücksichtigt. Bei den Jubiläumsrückstellungen wurde kein Gehaltstrend berücksichtigt. Die durchschnittliche Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde bei den Rückstellungen für Sterbegelder und Jubiläen mit 2,5 % und bei den Krankheitsbeihilfen mit 0,0 % unterstellt. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, in besonderen Fällen z. B. Urlaubstage in ein Langzeitkonto einzustellen. Hierfür werden von der Gesellschaft entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese und die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden durch Wertpapiere, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, gesichert. Sie wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert. Die EDG Holding macht von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch und hat aus diesem Grund eine Rückstellung für Altlastensanierung in Höhe von 2.100 TEUR noch passiviert. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag passiviert. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklungen des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel und Konzernanlagenspiegel als Anlagen zum Anhang und Konzernanhang dargestellt. Finanzanlagen (EDG Holding) Anteile an verbundenen Unternehmen (EDG Holding)
* Ergebnis nach Gewinnabführung
Die verbundenen Unternehmen machen - soweit einschlägig - von dem Wahlrecht der Befreiung zur Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Im Berichtsjahr wurden 50% der Anteile an der INNOWA GmbH (ehem. MVA Hamm Betreiber Holding) an die DEW 21 veräußert. Die verbleibenden Anteile werden bei der Gesellschaft nunmehr unter den Beteiligungen ausgewiesen. Bei der EDG wurde im Berichtsjahr durch die EDG Holding eine Kapitalerhöhung von 10.000 TEUR auf 11.000 TEUR vorgenommen. Beteiligungen (EDG Holding ) / Beteiligung an assoziierten Unternehmen (Konzern) Es handelt sich um folgende Beteiligungsverhältnisse bzw. Anteile an assoziierten Unternehmen:
Die Unternehmensdaten stammen aus den Geschäftsjahren 2023 bzw. *2022. Wertpapiere des Anlagevermögens Es bestehen Anteile in Höhe von 5.500 TEUR (EDG Holding), bzw. in Höhe von 45.000 TEUR (Konzern) an einem Spezialfonds, der für den EDG Unternehmensverbund aufgelegt wurde. Die Wertpapiere dienen im Wesentlichen der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Dabei werden die Wertpapiere bei einer Anlagestrategie mittleren Risikogrades mit dem Ziel angelegt, solide Renditen zu erwirtschaften. Die Anlagepolitik des Spezialfonds sieht vor, dass maximal 40 % des Gesamtfondsvermögens in Aktien investiert werden dürfen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EDG Holding Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 505 TEUR (Vorjahr: 276 TEUR) und sonstige Forderungen in Höhe von 717 TEUR (Vorjahr: 717 TEUR). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR) und sonstige Forderungen in Höhe von 12.581 TEUR (Vorjahr: 12.228 TEUR). Konzern Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen umfassen ausschließlich sonstige Forderungen. Die Forderungen gegen Gesellschafter umfassen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen. Aktive latente Steuern EDG Holding Zum 31. Dezember 2023 errechnen sich künftige Steuerentlastungen saldiert aus abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz im Wesentlichen bei den sonstigen Rückstellungen. Der Berechnung liegt ein Steuersatz von 32 % zugrunde. Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, werden zum 31. Dezember 2023 keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Konzern Im Berichtsjahr erhöhte sich der aktivische Abgrenzungsposten für latente Steuern von 12.690 TEUR auf 13.817 TEUR. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden Steuersätze von 32 % bzw. 16 % unterstellt. Abweichend zu den Einzelabschlüssen werden im Konzernabschluss aktive latente Steuern aus temporären Differenzen, die sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben, bilanziert. Im Konzern ergeben sich latente Steuern aus den Bilanzpositionen "Sachanlagen", "Finanzanlagen", "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie aus der Zwischengewinneliminierung im Anlagevermögen und der Übertragung von Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG). Aus den Bilanzpositionen "Sachanlagen" und der Übertragung von Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) resultieren latente Steuerschulden, die mit den aus den anderen Bilanzpositionen und aus der Zwischenergebniseliminierung resultierenden aktiven latenten Steuern saldiert wurden. Eigenkapital Konzern Die Beteiligungserträge der einbezogenen Tochtergesellschaften in Höhe von 1.100 TEUR werden mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Die Gewinnrücklagen aus der Kapitalkonsolidierung betreffen passive Unterschiedsbeträge aus Gewinnthesaurierungen der Tochtergesellschaften vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses. Rückstellungen EDG Holding
Konzern Innerhalb der sonstigen Rückstellungen sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden dienen, verrechnet worden. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert. Es handelt sich um Anteile an einem Wertpapierfonds. Der beizulegende Zeitwert des angelegten Vermögens beläuft sich für Langzeitkonten auf 2.746 TEUR, der aus den Langzeitkonten notwendige Sicherungsbetrag beträgt 2.550 TEUR und die ursprünglichen Anschaffungskosten betragen 2.746 TEUR. Der beizulegende Zeitwert des angelegten Vermögens beläuft sich für Altersteilzeitverpflichtungen auf 44 TEUR und die ursprünglichen Anschaffungskosten betragen 44 TEUR, während sich die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit auf 471 TEUR beläuft. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Abzinsung saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen (ohne Aufzinsung) in Höhe von 2.550 TEUR (Vorjahr: 2.370 TEUR) erfasst worden. Der Versorgungsanteil aus der Zuführung der Pensionsrückstellung ist im Personalaufwand in Höhe von 4.245 TEUR (Vorjahr: 1.652 TEUR) und der Zinsanteil in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 918 TEUR (Vorjahr: 965 TEUR) erfasst. Die sonstigen Rückstellungen im Konzern enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für:
Verbindlichkeiten EDG Holding Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich, wie im Vorjahr, ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Konzern Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen handelt es sich in Höhe von 2.020 TEUR (Vorjahr: 1.759 TEUR) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 2.727 TEUR) um sonstige Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich, wie im Vorjahr, ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse EDG Holding
Konzern
Sonstige betriebliche Erträge (EDG Holding) In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Entlastung im Zusammenhang mit dem Strompreisbremsegesetz in Höhe von 111 TEUR ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge (Konzern) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 854 TEUR sowie Erträge aus der Entlastung im Zusammenhang mit dem Strompreisbremsegesetz in Höhe von 1.221 TEUR enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (EDG Holding) Der Zinsertrag aus der Aufzinsung von Forderungen beträgt 466 TEUR (Vorjahr: 1.215 TEUR). Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Konzern) Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beträgt 954 TEUR (Vorjahr: 1.039 TEUR). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (EDG Holding) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten in Höhe von 193 TEUR Aufwendungen für Vorjahre und in Höhe von 1.921 TEUR Aufwendungen für das aktuelle Geschäftsjahr. Ergänzende Erläuterungen Organe der Muttergesellschaft Geschäftsführer Prof. Dr. Rainer Wallmann, (Vorsitzender der Geschäftsführung), hauptamtlicher Geschäftsführer der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (Betrieb und technische Anlagen), Frank Hengstenberg, hauptamtlicher Geschäftsführer der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (Finanzen, Vertrieb und Recht) Bastian Prange, hauptamtlicher Geschäftsführer der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (Personal, Organisation/ IT und Öffentlichkeitsarbeit) Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung EDG Holding: Für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der EDG Holding erhalten die Geschäftsführer keine Bezüge. Konzern: Zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung und einer Tochtergesellschaft bestehen befristete Dienstverträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern der Geschäftsführung als variable Vergütung eine Leistungszulage gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für das Geschäftsjahr 2023:
Die sonstigen Vergütungen betreffen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben zwei Mitglieder der Geschäftsführung Ansprüche auf Ruhegehaltszahlungen in Abhängigkeit von ihrer Betriebszugehörigkeit zwischen 58 % und 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge im Zeitpunkt ihres Ausscheidens. Altersversorgung der Mitglieder der Geschäftsführung (Angabe nach § 108 GO NRW) Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres haben zwei Geschäftsführer Anspruch auf Pensionszahlungen in Höhe zwischen 65 und 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. Die bis zum Bilanzstichtag erdienten Ansprüche ergeben sich aus der folgenden Aufstellung:
Auf die auszuzahlenden Pensionen sind die Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung anzurechnen. Für Herrn Prange wurden Beiträge in Höhe 95 TEUR in eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung und eine Unterstützungskasse geleistet. Auf die Pensionsansprüche von zwei Geschäftsführern wird ab Beginn der Pensionszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewandt. Aufsichtsrat (EDG Holding) Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat waren im Berichtszeitraum:
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat waren im Berichtszeitraum:
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der EDG Holding sowie EDG Entsorgung wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 220 EUR je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit als Aufsichtsrat einen jährlichen Festbetrag von 2.200 EUR. Der jährliche Festbetrag für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates beträgt 3.300 EUR; der jährliche Festbetrag für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates beläuft sich auf 2.750 EUR. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder des zuvor genannten Gremiums:
Einige Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben als Arbeitnehmer von den allen Beschäftigten zugänglichen Finanzierungsangeboten in Form von Baudarlehn, Kfz-Darlehen und Dauervorschüssen Gebrauch gemacht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Darlehen und Vorschüsse:
Ehemalige Mitglieder der Gesellschaftsorgane (Konzern) An ehemalige Aufsichtsratsmitglieder wurden Zahlungen in Höhe von 0,6 TEUR geleistet. Ehemalige Geschäftsführer der EDG bzw. deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr Ruhegelder in Höhe von 775 TEUR. Für ehemalige Geschäftsführer bestehen Rückstellungen in Höhe von 15.405 TEUR. Belegschaft Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzt sich folgendermaßen zusammen: EDG Holding Die EDG Holding beschäftige durchschnittlich 2 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023. Konzern
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Konzern) Es bestehen drei Serviceverträge der EDG mit Kraftfahrzeugherstellern für Nutzfahrzeuge. Die Verträge sind fahrzeugbezogen und haben eine Laufzeit von maximal acht Jahren je Fahrzeug. Die zu zahlenden Entgelte richten sich nach dem Alter und der Jahreslaufleistung des jeweiligen Fahrzeugs Einzelne Gesellschaften des EDG-Konzerns haben Verbrennungskontingente in verschiedenen Müllverbrennungsanlagen und Müllheizkraftwerken. Daraus ergeben sich aufgrund vertraglicher Bring-or-pay-Kontingente folgende finanzielle Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der EDG bestehen gegenüber assoziierten Unternehmen.
Haftungsverhältnisse EDG Holding: Für ein Tochterunternehmen hat die EDG Holding eine Konzernbürgschaft in Höhe von 1,725 Mio. EUR abgegeben. Die EDG Holding hat im Rahmen ihrer Beteiligung an der AMK Objektgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen eine Verpflichtung zur Übernahme etwaiger bestehender Verlustvorträge im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft übernommen. Des Weiteren besteht eine Erklärung der EDG Holding zum Schuldbeitritt für alle bestehenden und künftigen Verpflichtungen der MK Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber bestimmten Gebietskörperschaften und kommunalen Gesellschaften. Konzern: Bezüglich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer der EDG liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) vor. Die über eine Zusatzversorgungskasse abzuwickelnden Versorgungsleistungen der Arbeitnehmer führen zu einer Subsidiärhaftung des entsprechenden Arbeitgebers, die zu einer mittelbaren Pensionsverpflichtung der Gesellschaft führt. Eine Passivierungspflicht besteht für derartige Verpflichtungen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht. Nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB besteht jedoch die Verpflichtung, den Betrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen im Anhang anzugeben. Da der verlässlichen Betragsangabe im Anhang praktische Schwierigkeiten der Ermittlung seitens der Zusatzversorgungskasse entgegenstehen, werden entsprechend den Äußerungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) qualitative Angaben über die Art und den Umfang der mittelbaren Verpflichtungen wie folgt gemacht: Die EDG ist als Arbeitgeber Mitglied bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen- Lippe, die ihren Sitz in Münster hat. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht Umlagepflicht. Die Zusatzversorgungskasse hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Altersversorgung zu gewähren. Einzelheiten sind in der Satzung der Zusatzversorgungskasse geregelt. Der Umlagesatz beträgt 4,5 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Zusätzlich ist noch ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % zu zahlen. Pflichtbeiträge durch die Arbeitnehmer fallen zurzeit nicht an. Gründe für eine Inanspruchnahme aus dem Haftungsobligo sind nicht ersichtlich, wir schließen dies insbesondere aus der fehlenden Inanspruchnahme bei den langjährigen bestehenden Obligos. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Abschlussstichtag und der zur Aufstellung gewonnenen Erkenntnisse ergeben sich ebenfalls keine Hinweise auf eine mögliche Inanspruchnahme. Da gemäß Satzung der Zusatzversorgungskasse die Aufsicht über die Kasse das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausübt und die Zusatzversorgungskasse damit unter der Aufsicht des Landes NRW steht, ist mit einer Inanspruchnahme der EDG nicht zu rechnen. Honorare des Abschlussprüfers Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der EDG Holding sowie von DOLOG, EDG, WELGE, DOREG, DOMIG, DOGA werden von der HLB AuditTeam Dortmund AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, geprüft. Insgesamt belaufen sich die Honorare für das Geschäftsjahr 2023 auf 161 TEUR. Dabei handelt es sich um Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 155 TEUR sowie 6 TEUR für sonstige Leistungen. Gewinnverwendungsvorschlag (EDG Holding)Die Geschäftsführung schlägt folgende Gewinnverwendung vor:
Dortmund, den 29. April 2024 EDG Holding GmbH Die Geschäftsführung Prof. Dr. Rainer Wallmann Frank Hengstenberg Bastian Prange |
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