ETS
ENGINEERING GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.338,00 |
22.143,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
475.477,87 |
125.617,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.312,16 |
2.052,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
13.922,01 |
54.148,88 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.267,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.050,04 |
209.229,43 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.052,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
25.406,58 |
14.050,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
259.590,50 |
195.178,83 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
155.429,85 |
147.068,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
104.160,65 |
48.110,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.050,04 |
209.229,43 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma ETS Engineering GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 104.160,65
(Vorjahr: Euro 48.110,54).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 103.820,88
€. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2016 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
17.592,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
2.646,07 €
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
14.945,93 €
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
- €
|
Gesamtbetrag
|
17.592,00 €
|
Latente Steuern im Sinne des § 274 HGB
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von
14.945,93 Euro beruhen auf zu erwartenden steuerlichen
Verlustvorträgen für Körperschaft- und
Gewerbesteuer zum Bilanzstichtag von 53.425,00 Euro sowie
temporären Differenzen der Bilanzansätze zwischen
Handels- und Steuerbilanz bei den Rückstellungen
für Personalkosten. Der anzuwendene Steuersatz
für Körperschaftsteuer beträgt 15,825
Prozent, für Gewerbesteuer 12,075 Prozent.
Die passiven latenten Steuern betragen 1.023,93 Euro
und beruhen auf temporären Differenzen zwischen der
Handels- und Steuerbilanz, die durch die Aktivierung von
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
entstanden sind.
Der daraus resultierende Überhang an aktiven
latenten Steuern in Höhe von 13.922,00 Euro wurde
aktiviert.
Von der Vereinfachungsregelung des § 274a HGB
wurde nicht Gebrauch gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Peter Lutz, Stefan Münch
Unterschrift der Geschäftsleitung
Eching, 26. Februar 2016 Herr Peter Lutz, Herr Stefan
Münch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2016 festgestellt.
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