UB BUSINESS TRADE GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ursula Borsche seit 8.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werbeagentur Ursula Borsche GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileA. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert von € 150,01 bis € 1.000,00 wurden in einem Sammelpool eingestellt und werden auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Information zur Bilanz Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 Euro. C. Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter Rangrücktrittsvereinbarung Zwischen Gesellschafter/Geschäftsführer Ursula Borsche (Gläubiger) und Ursula Borsche GmbH (Schuldner) wird zur Beseitigung einer Überschuldung folgende Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen: Die Gesellschafterin Ursula Borsche (Gläubiger) tritt mit 20.000 € ihren Forderungen aus Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern (Konto 1667) im vollen Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung der Ursula Borsche Werbeagentur GmbH (Schuldner) gegen (Schuldner) im Rang hinter die Forderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. Gesellschafterin Ursula Borsche (Gläubiger) verpflichtet sich, ihre nachrangigen Forderungen gegenüber Ursula Borsche GmbH (Schuldner) so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 InsO führen würde. Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderungen kann die Gesellschafterin Ursula Borsche (Gläubiger) außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur verlangen, soweit Ursula Borsche GmbH (Schuldner) die Leistung aus künftigen Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen Verbindlichkeiten von Ursula Borsche GmbH (Schuldner) übersteigendem Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung sämtlicher gegenüber dieser Forderung nicht nachrangiger Gläubiger möglich ist. Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2014. Die Kündigung ist ausgeschlossen, soweit es durch sie zur Überschuldung kommen würde. München, den 31.05.14 Gez.: Ursula Borsche D. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Ursula Borsche geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Auf Überschuldung der GmbH wird hingewiesen (§ 64 GmbH-Gesetz). Nach Auskunft der Geschäftsführerin ist die Fortführung des Betriebes, durch finanzielle Einbringung privater Darlehen von Dritten, gewährleistet. Ferner steht den neu akquirierten Kundenaufträgen in 2011 und 2012, eine minimierte Kostenplanung gegenüber, um die künftige wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und weiterhin zu Verbessern..
München, 08. Januar 2015 Der Geschäftsführer: Gez.: Ursula Borsche Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.01.2015 festgestellt. |
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