BS
Immobilien GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.212,32 |
| I.
Sachanlagen |
53.211,81 |
| II.
Finanzanlagen |
0,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.942,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.143,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
111.773,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.799,25 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.907.318,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.173.474,02 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
1.330.476,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
627.971,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.907.318,74 |
| B.
Rückstellungen |
66.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.107.474,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.094.321,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.173.474,02 |
Anhang
Die nachfolgenden zitierten Paragraphen beziehen
sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften
des Handelsgesetzbuches.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
II S. 2)
Vermögenslage:
Es liegen keine Leasingverpflichtungen vor.
Gliederung (§ 265 I S. 2)
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II
Nr. 1):
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251)
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zu
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Es kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurden auf der Basis der
steuerlichen AfA-Tabelle geschätzt, wobei die
jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. Die im
Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurden voll abgeschrieben, wobei
gleichzeitig die Fiktion unterstellt worden ist, dass im
Zug des Zugangs sofort wieder der Abgang erfolgte.
Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Passivposten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
6) Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzpositionen:
1) Teilweise Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 268 I S. 2):
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 627.971,34.
2) Verbindlichkeiten:
Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB)
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285
Nr. 6) betragen EUR 0,00.
(Gewerbesteuer)
Organe
Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10):
Mitglieder der Geschäftsführung
Vorname und Name
Andreas Berggötz
Karlsruhe
Geschäftsführung
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