Metallbau
Fuhrmann GmbH
Mayen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.497,00 |
84.369,00 |
| I.
Sachanlagen |
72.497,00 |
84.369,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.723.525,07 |
3.097.676,42 |
| I.
Vorräte |
1.382.526,42 |
1.070.832,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.817.097,16 |
1.789.343,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
523.901,49 |
237.500,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.822,17 |
11.377,27 |
| davon
Disagio |
8.311,12 |
9.063,59 |
| Aktiva |
3.806.844,24 |
3.193.422,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.652.626,79 |
1.467.152,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.441.588,00 |
1.288.741,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
185.474,20 |
152.846,98 |
| B.
Rückstellungen |
450.840,61 |
369.924,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.703.376,84 |
1.356.345,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.703.376,84 |
1.356.345,80 |
| Summe
Passiva |
3.806.844,24 |
3.193.422,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in 56727 Mayen,
Ludwig-Erhard-Str. 18 und ist im Handelsregister Koblenz
unter HRA 10777 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach Maßgabe des § 267 HGB. Der Jahresabschluss
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Dabei werden die
durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom
23. Juli 2015 geänderten handelsrechtlichen
Vorschriften, für die eine verpflichtende Beachtung ab
dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
erforderlich ist, angewendet.
Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die
Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Ergebnis nach
Steuern" erweitert. Der Posten "Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ist
entfallen. Zudem sind für die Gesellschaft
insbesondere die Änderung der Umsatzdefinition sowie
die damit zusammenhängende Umgliederung der
Aufwendungen die bislang im Posten "sonstige betriebliche
Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten
waren, anzuwenden und vorzunehmen.
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die
Vorjahreswerte dem neuen Gliederungsschema angepasst.
Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der
Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die
Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a)
HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. sowie
§§ 275 ff. HGB aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der Anpassung
der Vorjahreswerte nach BilRUG stetig angewendet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf
den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar
war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Die Bewertungsentscheidungen wurden
von den Geschäftsführern der Gesellschaft
getroffen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert.
Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Auf Fremdwährungen lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden mit dem Tageskurs eingebucht.
Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden
mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag
umgerechnet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 250 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten) sind zu Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des
Vorjahres.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert.
Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach dem
Anwartschaftsverfahren unter Verwendung der Richttafeln
2005 G (Prof. Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Der Zinssatz
entspricht dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß
§ 253 Absatz 2 HGB, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Von dem
Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Absatz 1
EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) liegt als Anlage bei. Hieraus ergeben sich
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§
284 III HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. € 1.421.670,94 eine Restlaufzeit von über 1
Jahr (Vorjahr: T€ 1.365.323,10).
|
Euro
|
Die
sonstigen Rückstellungen betragen
|
21.400,00
|
davon
entfallen auf:
|
|
|
Gewährleistungen
|
9.500,00
|
|
Jahresabschluss
|
11.900,00
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
31.12.2023 die nachfolgenden Darlehensforderungen:
Forderungen gegenüber Gesellschafter
|
31.12.2023
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Gesellschafter Wilhelmy
|
314.498,35
|
301.320,08
|
Gesellschafter Sauerborn
|
296.337,10
|
270.190,27
|
Grundstücksgemeinschaft Sauerborn & Wilhelmy
|
516.722,71
|
502.013,37
|
|
1.127.558,16
|
1.073.523,72
|
Nach Auskunft der Geschäftsführer besteht
kein Anlass zu einer Wertberichtigung.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß
Artikel 67 Absatz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat von der Inanspruchnahme der
Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Bezug auf die
Nichtangabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 a)
HGB Gebrauch gemacht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
€
|
€
|
Mietverträge
Immobilien
|
403.361,28
|
100.840,32
|
Leasingverträgen
|
16.529,09
|
7.700,02
|
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
vor, über die im Anhang berichtet werden muss.
Unterschrift der Geschäftsführung
Mayen, den 30.01.2025
gez.
Norbert Wilhelmy
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2025
festgestellt.
|