MDI Design
GmbH
Beverungen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
840,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
840,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
3.752,26 |
8.465,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.635,94 |
8.395,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116,32 |
70,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.208,00 |
7.161,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.800,26 |
15.626,19 |
Passiva
|
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31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-192.063,82 |
-190.001,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
215.566,00 |
217.113,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.062,41 |
-1.547,97 |
| B.
Rückstellungen |
75.247,00 |
75.247,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.617,08 |
130.380,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.800,26 |
15.626,19 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter
Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der
Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten
Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind
aktivisch ausgewiesen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen
ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem
versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen
in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Dem
Geschäftsführer der MDI Design GmbH
1. Herr Martin Dierkes
wird Entlastung erteilt.
37688 Beverungen, 18.03.2011
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