MASSI &
STARCKE GMBH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.467,18 |
20.467,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.389,82 |
313.351,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
314.857,00 |
333.818,84 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.367,08 |
130.618,78 |
| B.
Rückstellungen |
126.551,00 |
149.253,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.938,92 |
53.946,57 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
13.914,79 |
13.693,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.024,13 |
40.253,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
314.857,00 |
333.818,84 |
sonstige Berichtsbestandteile
BILANZ
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den in § 267a HGB
bestimmten Größenmerkmalen als
Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 und 326 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der
Darstellung in der Bilanz oder dem Anhang unterliegt, wurde
dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.
Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der MASSI & STARCKE GMBH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie auf Grundlage der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor
(§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz
sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Probleme der Währungsumrechnung entstanden
nicht, da Forderungen und Verbindlichkeiten
ausschließlich in EUR bestehen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich angefallener
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von
Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich
zulässigen Sätze abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 410,00
€ wurden analog zur steuerlichen Abschreibung im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material-
und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der
Vorräte erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Kassen-, und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 (3) GmbHG).
Rückstellungen
Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass
sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen (§ 253 (1) HGB). Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der
Ausweis der Erträge (Verluste) aus der Abzinsung
erfolgte nach den Vorschriften des § 253 (1) bis (3)
HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die
biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den
"Richttafeln von 2005 G" - (© RICHTTAFELN von Prof.
Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH,
Köln).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 13.914,79
€
(§ 42 (3) GmbHG).
Angaben zu den Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder
teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden
periodengerecht abgegrenzt.
Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Gustav-Adolf Massi jun., Remscheid
(Geschäftsführer)
Angaben zu gewährten Vorschüssen und Krediten
an Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr keine Vorschüsse und Kredite
gewährt. Es ist für ihn kein
Haftungsverhältnis (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB)
eingegangen worden.
Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine
Beteiligungsverhältnisse.
Remscheid, 05.09.2016
gez. G.-A. Massi (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der berichtigte Jahresabschluss wurde am 29.08.2016
festgestellt.
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