Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 53326
Vorher
secosign gmbh christian zimmermann
Eingetragen
5.7.1977
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Kunststoffspiegeln sowie Messe- und Ladenbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Riedl
seit 22.5.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

66.66% identifiziert33.33% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft Christa Prohaska und Simone Riedl
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Erbengemeinschaft bestehend aus Christa Prohaska und Simone Riedl
Germany
30.000 €
33.33%
Christa Prohaska
München
30.000 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seco Sign GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 23.439,00 33.295,50
I. Sachanlagen 23.439,00 33.295,50
B. Umlaufvermögen 518.853,31 337.887,73
I. Vorräte 228.075,10 138.889,35
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.143,93 32.302,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 245.634,28 166.696,20
Aktiva 542.292,31 371.183,23

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 261.936,72 137.752,59
I. Gezeichnetes Kapital 90.000,00 90.000,00
II. Gewinnvortrag 47.752,59 46.662,95
III. Jahresüberschuss 124.184,13 1.089,64
B. Rückstellungen 258.842,80 218.135,00
C. Verbindlichkeiten 21.512,79 15.295,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 21.512,79 15.295,64
Passiva 542.292,31 371.183,23

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 HGB i. V. m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis netto 800 € (ab 2018) den aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde erfolgt die Abschreibung mit 20%.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungs-/ produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Simone Riedl Christa Prohaska
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen..

München, 15.06.2023
Seco Sign GmbH Simone Riedl Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile


gez.: Simone Riedl Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2023 festgestellt.

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