MG Meyer Lärmschutz GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luc Willems seit 27.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Artec-Wintergarten GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungDer Jahresabschluss der Artec-Wintergarten GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. Informationen zur BilanzDie dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2012 zugrunde liegenden Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte gemäß den §§ 246 bis 256 HGB. Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gem. § 268 Abs. 1 HGB. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Bewertung trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Immateriellen Vermögensgegenständen Die entgeltlich erworbene Software wurde aktiviert und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 253 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Sachanlagen Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte unter Berücksichtigung der gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB aktivierungspflichtigen Aufwendungen. Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht. Die Abschreibungen wurden planmäßig nach Maßgabe des § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 EUR nicht übersteigen (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 EUR bis 410 EUR nicht übersteigen (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Halbfertige Arbeiten Die Bewertung der halbfertigen Arbeiten erfolgte zu Herstellungskosten. Zum Umfang der Herstellungskosten wird auf die Erläuterungen zu den Sachanlagen hingewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Forderungen an die Gesellschafterin Rosemarie Jansen belaufen sich auf 0,00 EUR. Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand den Bilanzstichtag nachfolgenden Kalenderjahren zuzuordnen sind (§ 250 HGB). Rückstellungen Bei Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren: 0,00 EUR. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Sonstige AngabenAngaben zu den Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Verbindlichkeiten aus: Begebung und Übertragung von Wechseln Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Gewährleistungsverträgen Bestellung Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Gewinnvortrag Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag i.H.v. 5.624,34 EUR enthalten (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB). Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Yildiray Dogru, Kaufmann (04.05.2012 - 11.03.2013) Harald Heinz Ernst, Kaufmann (11.03.2013 - 25.06.2013) Gottfried Rudolf Koller, Kaufmann ( ab 25.06.2013) Anteile an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB) Es wurden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten. Unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse (§ 285 Nr. 11a HGB) Es liegen keine unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse vor. Unterschrift der Geschäftsleitung
Köln, den 04.05.2015 Gottfried Rudolf Koller sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 30.04.2015 festgestellt. |
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