Schön Klinik Rendsburg-Eckernförde SE & Co. KG
Selbe AdresseHochschulkliniken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Kiens seit 31.7.2023 | Geschäftsführer |
Markus Heinz Funk seit 14.4.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kreis Rendsburg-Eckernförde | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
imland gGmbHRendsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Die imland gGmbH hat Ihren Sitz in Rendsburg. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 1346 RD im Register des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Aufgrund des Wahlrechts des § 1 Abs. 3 KHBV liegen der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) vom 24. März 1987, zuletzt geändert am 21. Dezember 2016, zugrunde. Im Übrigen ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gemäß den Vorschriften der §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Bei der imland gGmbH handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (2) Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden in Höhe von EUR 0 aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 zuzüglich nicht abzugsfähiger Vorsteuer werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich nicht abzugsfähiger Vorsteuer zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 liegen, werden in einen jährlich zu bildenden Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und den folgenden vier Jahren gewinnmindernd aufgelöst. (3) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. (4) Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Anschaffungskosten bestimmen sich nach den gleitenden Durchschnittspreisen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden aus den DRG-Erlösen abgeleitet, abzüglich eines pauschalen Abschlages von 3 % für allgemeine Verwaltung und Gewinnaufschlag. Die Aufteilung der unfertigen DRG-Leistungen auf die Perioden wird tagesbezogen vorgenommen. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt, erkennbare Einzelrisiken werden in angemessener Höhe durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiken wird zudem durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigung betrug im Berichtsjahr TEUR 176 (Vorjahr: TEUR 108). (6) Liquide Mittel Liquide Mittel sind zu Nominalbeträgen angesetzt. (7) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 5.520 und ist im Handelsregister eingetragen. (8) Sonderposten Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden entsprechend der Fördervorschriften in Übereinstimmung mit den entsprechenden Anlageposten gebildet. (9) Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen und im handelsrechtlich erforderlichen Umfang gebildet. Es bestehen Verpflichtungen aus mittelbaren Versorgungszusagen über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe, für die gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet wurde. (10) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz (11) Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände, sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. (12) Anteilsbesitz Die imland gGmbH ist an der PSG GmbH, Eckernförde, zu 100 % beteiligt. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 TEUR 166 (Vorjahr TEUR 162). Es wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 2) erzielt. An der Ausbildungszentrum Mittelholstein gGmbH, Rendsburg, war die Gesellschaft ebenfalls zu 100 % beteiligt. Diese Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr mit der imland gGmbH verschmolzen. Die Gesellschaft hat mit Datum vom 21.09.2010 die imland MVZ GmbH, Eckernförde, gegründet, an der sie zu 100 % beteiligt ist. Es wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 123 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 178) erzielt. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 TEUR 276 (Vorjahr TEUR 276). (13) Eigenkapital Im Geschäftsjahr 2021 wurden vom einzigen Gesellschafter (Kreis Rendsburg-Eckernförde) insgesamt EUR 15 Mio in die Kapitalrücklage eingezahlt. Weiterhin wurde ein Darlehen aus 2018 über EUR 5 Mio ohne feste Rückzahlungsvereinbarung in die Kapitalrücklage umgebucht. Das Eigenkapital enthält den Jahresfehlbetrag 2021 von EUR 3.917.096,42 und den vorgetragenen Bilanzgewinn 2020 von EUR 5.162.564,05. (14) Sonderposten Der Sonderposten erhöhte sich im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Aktivierung des Bildungszentrums incl. Außenanlagen in Höhe von 5.180 TEUR. (15) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen von TEUR 7.344 (Vorjahr 7.741), Rückstellungen für Brandschutzauflagen TEUR 1.393 (Vorjahr 500) und MDK-Rückstellungen von TEUR 653 (Vorjahr TEUR 387). Die Steuerrückstellungen betreffen das Berichtsjahr TEUR 560 und das Vorjahr TEUR 340. (16) Verbindlichkeiten Für Kredite gibt es Sicherungsübereignungen in Höhe von TEUR 2.828. Die Bewertung des Sicherheitenpool führenden Instituts beträgt zum Bilanzstichtag noch TEUR 960 (Vorjahr TEUR 1.406). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten in Höhe von TEUR 13.678 (Vorjahr TEUR 7.101) auf Darlehensbasis gewährte Fördermittel für Investitionen gemäß § 9 Abs. 1 KHG. Der Kapitaldienst wird vom Land Schleswig-Holstein übernommen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter handelt es sich in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 5.000) um sonstige Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 116 (Vorjahr: TEUR 290) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.892 (Vorjahr: TEUR 1.785), sowie Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 11) ausgewiesen. Die Zusammensetzung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus folgender Übersicht: IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (17) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs.1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und stellen sich, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, wie folgt dar:
In den allgemeinen Krankenhausleistungen sind Ausgleichszahlungen des COVID-19 Entlastungsgesetzes enthalten:
Covid19 Abschlagsvereinbarung § 6.3 (abgerechnete Zuschläge) TEUR 2.972 (VJ TEUR 0) (18) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege 2021 in Höhe von TEUR 420 (Vorjahr TEUR 1.332) enthalten. Die Summe wurde vom Ministerium für Soziales des Landes Schleswig-Holstein erhalten, und komplett über Lohn- und Gehalt an die relevanten Mitarbeiter administriert. (19) Periodenfremde Erträge Periodenfremde Erträge betreffen mit TEUR 68 (Vorjahr TEUR 498) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen periodenfremden Erträge betragen in 2021 TEUR 580 (Vorjahr TEUR 111), u.a. resultierend aus der Erstattung einer Versicherung zu einem Vermögenschaden in Höhe von TEUR 210, und der Verbuchung des Gewinnvortrags der verschmolzenen Tochtergesellschaft AZM in Höhe von TEUR 182. V. Ergänzende Angaben (20) Konzernabschluss Ein Konzernabschluss mit den Tochtergesellschaften imland MVZ GmbH und PSG GmbH wurde nicht aufgestellt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsmöglichkeit nach § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, da die Tochterunternehmen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. (21) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31. Dezember 2021 aus folgenden Dauerschuldverhältnissen:
Die Personal- und Werkverträge beinhalten finanzielle Verpflichtungen gegenüber der PSG GmbH von TEUR 575. (22) Mitarbeiter Der Personalbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Organe (23) Geschäftsführung
Die Vergütung an die Geschäftsführung betrug in 2021 EUR 875.061,57. (24) Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen in 2021 TEUR 24. (25) Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beträgt für das Geschäftsjahr 2020 brutto TEUR 53. Davon entfallen TEUR 53 auf Prüfungsleistungen und TEUR 0 auf Steuerberatungsleistungen. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 50 für Prüfungsleistungen eingestellt. (27) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2021 von EUR 3.917.096,42 auf neue Rechnung vorzutragen.
Rendsburg, 1. März 2022 gez. Markus H. Funk, Geschäftsführer Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14. November 2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt. Es wurde beschlossen den Jahresfehlbetrag von EUR 3.917.096,42 auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Bericht des AufsichtsratesVorsitzender des Aufsichtsrates, Herr Dr. Rolf-Oliver Schwemer Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Berichterstattung überwacht. Er hat sich von der Geschäftsführung regelmäßig und umfassend über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz -, Investitions- und Personalplanung, die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage, die internen und externen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle sowie über weitere wesentliche Geschäftsvorfälle und Maßnahmen unterrichten lassen. Im Geschäftsjahr 2021 fanden 17 Aufsichtsratssitzungen statt. Über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und wesentliche Geschäftsvorfälle, insbesondere solche, die nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, hat die Geschäftsführung in diesen Sitzungen dem Aufsichtsrat berichtet und in Fällen der Zustimmungsbedürftigkeit einen entsprechenden Beschluss eingeholt. Der Aufsichtsrat hat die ihm vorgelegten Geschäftsvorfälle intensiv geprüft und nach entsprechender Beratung über zustimmungsbedürftige Entscheidungen der Geschäftsführung abgestimmt. Intensiv befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen sowie der Bereitstellung von Gesellschafterbeiträgen zur Sicherung der kurz- und langfristigen Liquidität der Gesellschaft. Darüber hinaus war die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft verbunden mit Fragen der Beschäftigungspolitik ein wesentlicher Themenkomplex. In regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsführung wurde der Aufsichtsratsvorsitzende über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft und Entscheidungen informiert. Der Jahresabschluss sowie der Bericht über die Lage der Gesellschaft für das Jahr 2021 sind von dem gewählten Abschlussprüfer RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Bremen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat in der Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vom 29. August 2022 seine Prüfungsergebnisse ausführlich erörtert. Dabei ging er insbesondere auf die im Bericht verankerten Prüfungsschwerpunkte ein. Die Prüfungsberichte haben dem Aufsichtsrat vorgelegen, der sie zur Kenntnis genommen hat. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und stimmt dem Jahresabschluss, dem Lagebericht sowie dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresfehlbetrages zu. Gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss am 14. November 2022 in der vorliegenden Form festgestellt. Der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat seinen Dank für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aus.
Rendsburg, den 28. November 2022 Dr. Rolf-Oliver Schwemer, Aufsichtsratsvorsitzender Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Vorbemerkung Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Kliniken mit Ausbildungsstätten, sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Die Gesellschaft hat auch im Jahr 2021 den Auftrag zur Sicherung der Krankenhausversorgung im Landkreis Rendsburg-Eckernförde erfüllt. Die Aufgabenstellung der imland Kliniken folgt dabei aus dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz für Schleswig-Holstein (AG-KHG), wonach der Auftrag zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung für das zugeordnete Einzugsgebiet besteht. Das Einzugsgebiet der imland Kliniken entspricht zu rund 80 % dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Für die imland Klinik Rendsburg wurde der Versorgungsauftrag Schwerpunktversorgung und für die imland Klinik Eckernförde der Versorgungsauftrag der Regelversorgung vergeben. Für beide Standorte wird die Teilnahme an der Notfallversorgung ausgewiesen. a. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Noch im Herbst 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BPI) für das Jahr 2021 um 2,6 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Der Herbstprognose lag die Annahme zugrunde, dass die Corona-Krise zu diesem Zeitpunkt überwunden sein würde. Zwar hat das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Krise stabilisiert. Die im 4. Quartal 2021 beginnende vierte Welle und das Auftreten der Omikron-Variante hat die deutsche Wirtschaft ebenso beeinflusst wie die globale Warenlogistik und die weltweit hohen Energiepreise. Trotz Lieferengpässen und der vierten Corona-Welle traut die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) der deutschen Wirtschaft eine Erholung zu. In ihrem Ausblick teilte sie mit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2022 voraussichtlich um 4,1 % wachsen werde. Auch weltweit rechnet die OECD mit einer Konjunkturerholung. So soll die globale Wirtschaft in diesem Jahr um 5,6 % zulegen, 2022 dann um 4,5 % und 2023 um 3,2 %. b. Branchenbezogene Rahmenbedingungen in Deutschland und speziell in Schleswig-Holstein Gemäß des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesundheitswirtschaft als eine der größten Branchen der deutschen Wirtschaft eine zentrale ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Bruttowertschöpfung im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft lag 2020 bei rund 364 Mrd. EUR. Das entspricht etwa 12 % des Bruttoinlandsprodukts und damit knapp einer Milliarde Euro pro Tag. Die Gesundheitswirtschaft stellt damit einen Wachstumstreiber und Stabilisator der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dar. Mit einem Wachstum von jährlich 3,3 % wuchs der Sektor in den letzten zehn Jahren deutlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt. Mit rund 7,4 Millionen Erwerbstätigen war im Jahr 2020 jeder 6. Arbeitsplatz in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Wie die restliche Wirtschaft auch war der Gesundheitsmarkt im Geschäftsjahr 2021 deutlich durch die seit März 2020 anhaltende COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die dritte und vierte Pandemiewelle prägten das Jahr 2021, auch wenn sich die Leistungszahlen im zweiten und dritten Quartal erholt hatten. Die Ausgleichszahlungen für Freihaltepauschalen aus dem Jahr 2020 wurden zunächst bis zum 15. Juni 2021 fortgeführt, wobei der Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken erheblich eingeschränkt worden ist. Die Ansprüche für die Freihaltepauschalen waren an die Inzidenzquoten gekoppelt und diese waren in Schleswig-Holstein überwiegend unter dem definierten Schwellwert. Kliniken ohne Freihaltepauschale konnten pauschale Abschläge ab Mai 2021 abrechnen. Ab 1. November 2021 und bis Mitte 2022 konnten die Kliniken für jeden an SARS-CoV-2 infizierten Patient:innen mit mindestens zwei Tagen Verweildauer eine Pauschale abrechnen, die sich an der Höhe der bisherigen Freihaltepauschale multipliziert mit der durchschnittlichen bundesweiten Verweildauer von 13,9 Tagen eines COVID-19-Falls bemisst. Die Erlöse aus den ursprünglichen und später modifizierten pauschalen Ausgleichszahlungen unterliegen zu einem Anteil von 85% einem gesonderten Mehr- bzw. Mindererlösausgleich, der für die psychiatrischen und somatischen Kliniken durchzuführen ist. Hierbei werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 aus 85 % der Ausgleichszahlungen, DRGs (ohne Pflege) und Zusatzentgelten den entsprechenden Ist-Erlösen des Jahres 2019 gegenübergestellt. Anders als im Jahr 2020 sind Mehrerlöse vollständig bis zur Höhe von 85 % der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen zurückzuzahlen. Erst bei Überschreitung der Leistungsmenge des Jahres 2019 kann ein Krankenhaus die hieraus resultierenden Erlöse vollständig behalten. Zur Berechnung der Mindererlöse werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 mit den auf 98 % abgesenkten Ist-Erlösen des Jahres 2019 verglichen. Sofern sich hieraus Mindererlöse ergeben, werden nur 85 % ausgeglichen. Bei der Berechnung sowohl von Mehr- wie Mindererlösen werden die variablen Sachkosten aus der Betrachtung ausgeschlossen. Die Berechnungs-systematik führt dazu, dass den Kliniken bei Mindererlösen die Fixkosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, Erlösüberschreitungen jedoch vollständig zurückzuzahlen sind. In einem kleinen Korridor werden Kliniken weder Mindererlösausgleiche erhalten noch Mehrerlöse zurückzahlen müssen. Die Ausgleiche werden im Jahr 2022 mit den Krankenkassen verhandelt, wobei als wesentliches Kriterium für den Erhalt von Mindererlösen von den Krankenhäusern nachzuweisen ist, dass der Erlösrückgang coronabedingt war. Weitere COVID-19-Hilfen bestanden in der Fortführung folgender Maßnahmen:
Nachdem im Jahr 2020 verschiedene Vorgaben und die Umsetzung zusätzlicher Strukturvorgaben auf das Jahr 2022 verschoben worden sind, waren die Krankenhäuser trotz fortbestehender pandemischer Lage erheblich durch den bürokratischen Aufwand der Neuregelungen beeinflusst, vor allem hinsichtlich der Strukturprüfungen der Komplexbehandlungen, die ab 2022 nur noch vereinbart und abgerechnet werden können, wenn die Prüfungen positiv beschieden worden sind. Hinzu kamen die Budgetverhandlungen aus dem Jahr 2020, die im Streit um die Definition der Ausgliederung der Pflegekosten praktisch zum Stillstand gekommen waren. Jedoch hat auch die Bundesvereinbarung aus November 2020 nicht zu einer vollständigen Klärung beigetragen, sodass höchstens 40 % der bundesdeutschen Krankenhäuser bis Ende 2021 ein Budget für das Jahr 2020 vereinbart haben. Mit Eintreten der vierten Welle wurden in nahezu allen Bundesländern die Kliniken aufgrund der drohenden katastrophalen Versorgungssituation wieder dazu verpflichtet, den Regelbetrieb deutlich einzuschränken und nur noch Notfälle zu behandeln. Ab 1. November 2021 wurden folgende Maßnahmen durch den Gesetzgeber in Kraft gesetzt:
Die Pflegepersonaluntergrenzen wurden im Jahr 2021 um die Bereiche Innere Medizin, Allgemeinchirurgie sowie Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin erweitert und trotz der teils wesentlich dramatischeren Versorgungssituation zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. Ab 2022 werden zudem die Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die neonatologische Pädiatrie einbezogen. Die mit den Pflegepersonaluntergrenzen einhergehenden erheblichen Erhöhungen der Personalanforderungen bei gleichzeitig enormer Personalknappheit werden zu einer vom Gesetzgeber gewünschten weiteren Reduzierung der Krankenhausstandorte und Zentralisierung der Leistungen führen. Die Diskussionen um die Berücksichtigung des Pflegepersonals haben auch die Budget-verhandlungen im Konzern erheblich beeinflusst. Die Ende 2020 getroffene Bundesvereinbarung führte zu keiner wesentlichen Verbesserung der unterschiedlichen Sichtweisen. In der Bundesvereinbarung wurde festgelegt, dass das in der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigende Personal in der Versorgung auf bettenführenden Stationen unbegrenzt anerkannt wird. Hierzu zählen neben ein- und dreijährig examinierten Krankenpflegekräften unter anderem auch medizinische Fachangestellte und Notfallsanitäter. Das sonstige Personal und Personal ohne Berufsabschluss - bspw. Personal der aktivierenden Pflege, Pflegehelfer und Stationshilfen - sollte nur noch im Umfang des für 2018 festgestellten Beschäftigungsgrads anerkannt werden. Der Gesetzgeber hat diese Vorgaben mit dem Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG) sogar rückwirkend für das Jahr 2020 vorgegeben, jedoch weiterhin nicht den Grundkonflikt gelöst, wie Pflegetätigkeiten definiert werden. Der landesweite Basisfallwert 2021 in Schleswig-Holstein von 3.739,00 EUR ist niedriger als in einigen anderen Bundesländern. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bisher keinen einheitlichen Basisfallwert. Als Richtgröße für die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte gibt es einen Bundesbasisfallwert mit einem Korridor von +2,5 % und -1,25 % in dem sich die Landesbasisfallwerte bewegen sollten. Der Bundesbasisfallwert 2021 lag bei 3.747,98 EUR, sodass sich der Landesbasisfallwert in dem angestrebten Korridor bewegte. c. Geschäftsverlauf 2021 Die wirtschaftliche Situation der imland gGmbH war im Jahr 2021, wie auch schon im Jahr 2020 defizitär. Über die Herausforderungen der Corona-Pandemie hinaus sind neben den Auswirkungen der zunehmenden Kosten-Erlös-Schere angesichts der erlösmindernden Wirkungen im Krankenhausfinanzierungssystem die coronabedingt stark rückläufige Fallzahlentwicklung die wesentlichen Treiber für das verschlechterte Ergebnis. Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt anhand der finanziellen Leistungsindikatoren, der Bewertungsrelationen (Casemix-Punkte) und des Jahresergebnisses.
Die Krankenhausleistungen spiegeln auch in 2021 die Besonderheiten des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wider. Im Geschäftsjahr wurden im stationären und teilstationären Bereich insgesamt 24.374 Casemix-Punkte erzielt, deutlich weniger gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 (-5 %). Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich das Leistungsvolumen um 5,7 %. Der Ausbau der geriatrischen Fachrichtung aber auch die Zunahme der internistischen Patienten waren die Gründe hierfür. Insgesamt hat sich das Ergebnis im Jahr 2021 von -421 TEUR (2020) im Vorjahr auf -3.917 TEUR verschlechtert. 2. Darstellung der Lage der Gesellschaft a. Ertragslage
Die betrieblichen Erträge stiegen im Vorjahresvergleich um 5.056 Mio. EUR (+2,4 %) auf 216 Mio. EUR. Dabei erhöhten sich insbesondere die Erlöse aus Krankenhausleistungen um 5,8 Mio. EUR (+2,8 %) auf 214,5 Mio. EUR. Die leistungsbedingten Erlöse steigen auf 153,7 Mio. EUR (+6,7 Mio. EUR zum Vorjahr). Demensprechend sind die coronabedingten gesetzlichen Ausgleichszahlungen für freigehaltene Bettenkapazitäten rückläufig mit insgesamt 5 Mio. EUR in 2021 (-5,9 Mio. EUR zum Vorjahr). Ebenso sind die Mehrkosten für Schutzausrüstung 0,9 Mio. EUR (-0,1 Mio. EUR zum Vorjahr) sowie das Zusatzentgelt für Corona-Testungen 2,1 Mio. EUR (-1,2 Mio. EUR zum Vorjahr) in den Erlösen enthalten. Die Summe aller coronabedingten Erlöse beträgt 8 Mio. EUR (-4,7 Mio. EUR zum Vorjahr). Die übrigen betrieblichen Erträge sind mit 1,2 Mio. EUR (-1,5 Mio. EUR zum Vorjahr) ausgefallen, im Wesentlichen ist dies auf den geringen Pflegebonus (-0,9 Mio. EUR zum Vorjahr) und periodenfremde Erlöse (-0,4 Mio. EUR zum Vorjahr) zurückzuführen. Der Personalaufwand bildet den größten Kostenfaktor und erhöhte sich bedingt durch einen Anstieg der Vollzeitkräfte - insbesondere im Ärztlichen Dienst und der Pflege - sowie aufgrund von Tariferhöhungen um 7,3 Mio. EUR (+5,8 %) auf 131,5 Mio. EUR. Die Personalkosten der Pflege (20 Vollkräfte mehr als im Vorjahr) sind durch die Erlöse im Pflegebudget refinanziert. Durch die Verschmelzung der Tochter AZM sind die Personalkosten der Auszubildenden hier ebenfalls enthalten. Der Betrag des Vorjahres an bezogenen Leistungen für Ausbildungskosten von der AZM betrug 2,8 Mio. EUR. Der Materialaufwand liegt mit 66,6 Mio. EUR um 1,6 Mio. EUR (-2,4 %) niedriger als im Vorjahr. Hier wirkte sich die leistungsbedingte Kostenerhöhung in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen des medizinischen Bedarfs um 0,5 Mio. EUR aus. Die Materialaufwandsquote (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 31,0 % und hat sich im Vorjahresvergleich verbessert (Vorjahr: 32,6 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich von 15,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 19,1 Mio. EUR im laufenden Jahr. Die wesentlichen Erhöhungen entstehen durch Rechts- und Beratungskosten 2,6 Mio. EUR (+1,7 Mio. EUR zum Vorjahr) und periodenfremde Aufwendungen 1,6 Mio. EUR TEUR, (+1,5 Mio. EUR zum Vorjahr). Die Rechts- und Beratungskosten stehen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation der imland Kliniken. Die Veränderungen im Investitionsergebnis entstehen durch geringere Abschreibungen aus Investitionen mit Eigenmittelförderung. Die Veränderungen im Finanzergebnis und den Steuern entstehen durch periodenfremde Aufwände einer Betriebsprüfung im Vorjahr. Das Geschäftsjahr 2021 endet mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -3,9 Mio. EUR und weicht um -3,5 Mio. EUR von 2020 ab. Der Wirtschaftsplan 2021 lag bei -3,995 Mio. EUR und somit in der Höhe des Jahresergebnisses. Dabei verschärft sich die Ertragssituation der imland. Die Corona-Ausgleiche können die nicht erbrachten Leistungen nicht annährend kompensieren, sodass das positive Ergebnis aus 2019 in den beiden vergangenen Jahren nicht erreicht werden konnte. b. Finanzlage Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.917 TEUR (Vj.: Jahresfehlbetrag von -421 TEUR). Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die ursächlichen Mittelbewegungen werden nachfolgend dargestellt:
Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2021 setzt sich ausschließlich aus liquiden Mitteln zusammen. Darin enthalten sind für investive Zwecke gebundene Guthaben in Höhe von 5,8 Mio. EUR aus noch nicht verausgabten Darlehens- und Kapitalmitteln. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war sowohl am Ende des Vorjahres sowie im gesamten Geschäftsjahr 2021 sehr angespannt. Ausgleichszahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm konnten kaum realisiert werden, da diese an die Inzidenzwerte gekoppelt waren. Dies ist begründet in niedrigen Inzidenzwerten im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Hinzu kam, dass Budgetverhandlungen für die Jahre 2020 und 2021 nicht stattgefunden haben, wodurch Ausgleiche für 2020 in Höhe von rund 6 Mio. EUR nicht geflossen sind. Auch der Vorfinanzierungseffekt für das Pflegebudget - für beide Jahre - hat die Liquidität des Geschäftsjahres deutlich belastet. Durch die Liquiditätszuschüsse des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Höhe von 15,0 Mio. EUR war die Liquidität aber während des Jahres 2021 jederzeit gegeben. c. Vermögenslage Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Das kurzfristige Vermögen in Höhe von 111,3 Mio. EUR (77,3 Mio. EUR im Vorjahr) beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 21,2 Mio. EUR (20,0 Mio. EUR im Vorjahr) sowie Forderungen nach dem KHG in Höhe von 64,1 Mio. EUR (38,4 Mio. EUR im Vorjahr), die im Wesentlichen aus den Abrechnungen für Krankenhausleistungen und den noch nicht ausgezahlten Fördermitteln sowie dem Kassen- und Bankbestand in Höhe von 14,7 Mio. EUR (7,9 Mio. EUR im Vorjahr) bestehen. Die deutliche Steigerung zum Vorjahr resultiert größtenteils aus bewilligten aber noch nicht ausgezahlten Fördermitteln. Die Eigenkapitalquote (Verhältnis Eigenkapital zur Bilanzsumme) beträgt 17,0 % (9,1 % im Vorjahr). Für die Verträge mit den finanzierenden Geschäftsbanken wird eine bereinigte Eigenkapitalquote ohne Sonderposten und ohne Verbindlichkeiten nach dem KHG zugrunde gelegt. Diese bereinigte Eigenkapitalquote beträgt 33,9 % (20,1 % im Vorjahr). Die deutliche Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie der bereinigten Eigenkapitalquote ist im Wesentlichen auf den Umstand zurückzuführen, dass der alleinige Gesellschafter der imland gGmbH (Kreis Rendsburg-Eckernförde) in 2021 einen Liquiditätszuschuss in Höhe von insgesamt 15,0 Mio. EUR gewährt hat, der in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Darüber hinaus wurde ein Kassenkredit des alleinigen Gesellschafters über 5,0 Mio. EUR in einen Zuschuss umgewandelt und ebenfalls in die Kapitalrücklage der Gesellschaft umgebucht. d. Investitionen Die Investitionen in das Anlagevermögen setzen sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
Im Berichtsjahr wurden in den Kliniken Rendsburg und Eckernförde insgesamt 8,5 Mio. EUR ins langfristige Vermögen investiert. Die Finanzierung erfolgt in der Regel aus Einzel- und pauschalen Fördermitteln. Baukostensteigerungen, die nicht nachbewilligt werden, müssen aus Eigenmitteln finanziert werden. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die aufgelaufenen Mittel für unfertige Baumaßnahmen auf 12,7 Mio. EUR. Hiervon entfallen über 8,0 Mio. EUR auf den OP-Neubau und 0,9 Mio. EUR auf den Hubschrauberlandeplatz in Rendsburg. Für die beiden genannten Baumaßnahmen sind bis zum Bilanzstichtag Einzelfördermittel in Höhe von 30,9 Mio. EUR bewilligt. Weitere Bauprojekte mit Baubeginn ab 2022 sind die Aufstockung des Bildungszentrums in Rendsburg, Sanierungsmaßnahmen (unter dem Projektnamen M1-M9 geführt) in Rendsburg, Brandschutzmaßnahmen in Rendsburg und Eckernförde sowie weitere kleine Maßnahmen. Hinzu kommt noch die rechtlich notwendige Neugestaltung der Speiseversorgung. Hierfür gibt es noch keinen Termin für den Baubeginn, da eine Förderung seitens des Landes Schleswig-Holstein abgelehnt wurde und somit bezüglich der Finanzierung dieser Maßnahme noch Unsicherheit besteht. Das Volumen der Maßnahmen beläuft sich auf ca. 38,0 Mio. EUR. Fördermittel in Höhe von 21,8 Mio. EUR sind bis zum Bilanzstichtag bewilligt. Im Zuge der Digitalisierung hat die Gesellschaft vom Kreis Mittel in Höhe von 8,0 Mio. EUR (Digitalpaket Kreis) erhalten und im Rahmen des KZHG Mittel in Höhe von 7,3 Mio. EUR beantragt. 3. Chancen- und Risikobericht a. Risikomanagement Die bei imland etablierten Planungs-, Controlling- und Berichtssysteme gewährleisten, dass ungünstige Entwicklungen zeitnah identifiziert und adäquate Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Täglich stehen die Kontostände mit anschließend täglich errechneten Prognosen und wöchentlich die Leistungsdaten pro Fachabteilung sowie weitere abrechnungsrelevante Daten zur Verfügung. Die monatlichen Ergebnisberichte und regelmäßigen Prognosen werden als standardisiertes Berichtswesens erstellt. Das schriftlich fixierte Risikofrüherkennungssystem der imland gGmbH wurde 2016 implementiert und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Der Risikoprozess sieht einen Regelkreis aus Risikoidentifikation, -analyse, und -bewertung der Risiken sowie der Kontrolle der Umsetzung der Gegenmaßnahmen vor. Das Interne Kontrollsystem (IKS) setzt sich aktuell aus diesen Bausteinen zusammen: Innenrevision, Datenschutz, Risikomanagement (finanzielle Risiken geführt durch den Bereich Finanzen), CIRS, Fehlermanagement, Vertrags- und Versicherungsmanagement, Studien/gesponserte Fortbildungen, Compliance, Informationssicherheitsmanagement gem. BSIG (Kritis) (angesiedelt in IT-Abteilung), Hinweisgebersystem in Vorbereitung. Das Informationssicherheitsmanagement zur Vernetzung der einzelnen Systeme miteinander wird aktuell durch den Leiter IKS begleitet. Seit 2016 fließen auch bestimmte Meldungen aus CIRS in das RFWS ein. Neben einer regelmäßigen Berichterstattung durch den Leiter IKS an die Geschäftsführung erfolgt zudem eine Ad-hoc-Bearbeitung durch das Sichtungsteam bei neu auftretenden gravierenden Risiken ab einer Risikokennzahl "20". b. Risiken Bürgerbegehren Geringere Krankenhausleistungen, nicht optimale Kostenstruktur sowie nicht ausreichende Corona-Ausgleiche haben zu einer angespannten Liquidität geführt. Um für die Zukunft wirtschaftlich gesund aufgestellt zu sein, ist ein Restrukturierungsszenario entwickelt und von dem Gesellschafter am 14. Februar 2022 beschlossen worden. (Die konkreten Eckpunkte des Szenarios sind unter 4. Prognosebericht erläutert). Gegen die Entscheidung zur Umstrukturierung der imland läuft ein Bürgerbegehren. Die Kommunalaufsicht (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH) hat signalisiert, dass das Bürgerbegehren mit hoher Wahrscheinlichkeit für zulässig erklärt wird. Durch die Sperrfrist, aber auch durch den Bürgerentscheid, kann sich eine Insolvenzgefahr erneut ergeben. imland lässt sich aktuell durch einen Insolvenzanwalt beraten. Ukrainekrieg Aufgrund der angespannten Situation im Ukrainekrieg können wirtschaftliche Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ausgeschlossen werden. Die korrespondierenden Auswirkungen könnten neben einer erheblichen Einflussaufnahme auf die Weltwirtschaft insbesondere Lieferketten (unter anderem im Energiebereich) stören sowie den Zugriff auf qualifizierte medizinische Arbeitskräfte deutlich einschränken. Aufgrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine hat die EU im Februar 2022 Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Transport, Exportkontrolle und Visabeschränkungen beschlossen. Diese Sanktionen werden auch einen deutlichen negativen Einfluss auf die Binnenkonjunktur in Deutschland haben. Ergebnisbelastend für imland werden die im Vorjahresvergleich deutlich höheren Materialkosten sein. Insbesondere die steigenden Energiekosten können sich hier stark auswirken. Eine weitergehende Abschätzung der Auswirkungen auf imland als Gesundheitsdienstleister ist derzeit nicht möglich. Eine Quantifizierung der entsprechenden Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. COVID-19 Grundsätzlich besteht für imland das Risiko, dass sich aus der Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Das Ausmaß hängt im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Pandemie und den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Bundesländer bzw. von eigenen Maßnahmen ab. Die Steuerung der Corona-Maßnahmen erfolgt durch eine konzernweite Task Force (KEL). Die interne Kommunikation zu COVID-19 erfolgt dabei zentral koordiniert. Es wurden konkrete Maßnahmen erlassen, um die Infektionsgefahren zu minimieren. Zudem erfolgt ein ständiger Austausch mit den zuständigen Behörden. Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und bemessen an der aktuellen Sachlage, sehen wir die in COVID-19 begründete Risikolage als herausfordernd. Personalrisiken Risiken im Personalbereich sind im Gesundheitsmarkt kontinuierlich vorhanden und können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung stellt eine zentrale Herausforderung für den gesamten Gesundheitsmarkt dar. Zu den wichtigsten Einzelrisiken gehören der Fachkräftemangel und die Abwanderung von Schlüsselpersonal sowie die Entwicklung der Personalkosten. Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung und zur Vorbeugung gegen das Risiko des Fachkräftemangels, nutzt imland umfangreiche sowohl zentrale als auch dezentrale Rekrutierungsmaßnahmen (auch im Ausland) und Personalentwicklungsprogramme. Daneben hat die Aus- und Fortbildung der eigenen Fach- und Führungskräfte für uns hohe Priorität. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter:innen gewährleisten wir ein hohes Innovationspotenzial und zukunftweisende Prozesse, nicht nur auf dem Gebiet höchstwertiger Medizin, sondern auch bezogen auf unsere wirtschaftlichen Aktivitäten. Zusätzlich führen wir gezielte Personalbindungsmaßnahmen durch, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen langfristig für imland zu begeistern. So beugen wir dem Fachkräftemangel gezielt vor. Über diesen Ansatz tragen wir unserer ökonomischen und gesellschaftlichen Verantwortung gleichsam Rechnung und stärken unsere Marke. Die Entwicklung der Personalaufwendungen hängt stark von der Tarifentwicklung bei den Klinikbeschäftigten ab. Insbesondere die Vergütungen von examinierten Pflegefachkräften, die einen großen Teil unserer Mitarbeiter:innen ausmachen, sind in den vergangenen Jahren aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels in diesem Bereich deutlich gestiegen. Ziel von imland ist es, im Rahmen von Tarifverhandlungen möglichst lange Laufzeiten zu vereinbaren, um eine ausreichende Planungssicherheit zu erhalten. In Anbetracht der weiterhin zu erwartenden tarifbedingten Personalkostensteigerungen legt imland ein besonderes Augenmerk auf die bedarfsgerechte quantitative, personelle Ausstattung. Erlös-, Dokumentations- und Budgetrisiken Durch die starke gesetzliche Reglementierung ist imland sowohl in täglichen Falldokumentations- und Abrechnungsprozessen als auch in mittelfristigen Entwicklungen der Erlösbudgets Risiken ausgesetzt. Derzeit betrifft dies neben der Zahlungsmoral der Krankenkassen vor allem budgetrechtliche Detailfragen, wie z. B. konträre Auffassungen über Fallspezifikationen und -vergütungen, die Beurteilung von Strukturvorgaben, die Höhe des Pflegebudgets, laufende Schiedsstellenverfahren mit teilweise nicht vorhersehbarem Ergebnis, verspätet durchgeführte Budgetverhandlungen und mögliche Änderungen im Budgetrecht und den ergänzenden Abrechnungsbestimmungen. Die genannten Risiken können zu einer Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Die Finanzierung von Investitionen in den Krankenhäusern ist aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein und dem gedeckelten Budget schwierig. Der Spielraum für Investitionen und Instandhaltungen wird deswegen von den pauschalen Fördermitteln des Landes und von der Ergebnissituation bestimmt. Projekte, dessen Finanzierung nicht endgültig geklärt ist, werden nicht gestartet. Dieses betrifft insbesondere den Standort Eckernförde. Hier sind neben den Sanierungsarbeiten Brandschutzkonzepte umzusetzen. Der Umsetzungsplan dafür wurde eingereicht. Der Investitions- und Instandhaltungsbedarf in den Brandschutz wird insgesamt auf rund 5,5 Mio. EUR geschätzt. Ziel ist es, diese Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsprojektes, für das Einzelfördermittel beantragt wurden, umzusetzen. Gelingt diese Verknüpfung nicht, so entstehen der imland gGmbH zusätzliche Belastungen in vorgenannter Höhe. Die zeitliche Verzögerung der Budgetverhandlungen führt zu einer Belastung der Liquidität, insbesondere ist der Vorfinanzierungseffekt für das Pflegebudget zu erwähnen. Um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen wurde eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter für die Jahre 2022 und 2023 geschlossen. Hierbei ist für das Kalenderjahr 2022 ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 9 Mio. EUR und für 2023 von 6 Mio. EUR vorgesehen. Planungs- und Baurisiken Im Bereich der Neu- und Erweiterungsbauten unserer Kliniken nimmt imland neben internen Leistungen auch Leistungen von externen Dienstleistern in Anspruch. Aus diesen Leistungen können unter anderem Qualitätsdefizite in Planung und Ausführung unserer Projekte entstehen, aber auch Lieferschwierigkeiten in den Lieferketten. Daher legen wir grundsätzlich eine sorgsame und kontinuierliche Überwachung all unserer Dienstleister, Baufirmen, Lieferanten und des gesamten Marktes bei Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben zugrunde, um diese Risiken effizient zu begrenzen. Leistungsrisiken Herausfordernd im Hinblick auf die Leistungsentwicklung erweist sich die gesetzliche Regulierung des Vergütungssystems. Leistungssteigerungen können mit Preisabschlägen belegt werden, Budgetunterschreitungen können ebenfalls ein Abschlagsrisiko bergen. Wir haben im Bereich der Kostenentwicklung insbesondere bei den Personal- und Materialaufwendungen mit stetig steigenden Kosten zu rechnen, die über den Zuwächsen durch Leistungssteigerungen liegen können. Hierdurch wird die Freisetzung von gebundenem Kapital und somit die Erweiterung des Finanzierungsspielraumes verhindert. Verfahrensrisiken bestehen insbesondere auch bei neuen Geschäftsmodellen wie der Abrechnung von Medizinischen Versorgungszentren. Die angemessene Berücksichtigung daraus resultierender Erlös- und Kostenrisiken gehört daher zu den vorrangigen Aufgaben des Managements, um die seit Jahren auseinandergehende Schere zwischen Erlös- und Kostensteigerungen zu bewältigen. Risiken aus Klimawandel Die Risiken aufgrund des Klimawandels nehmen weltweit und branchenübergreifend zu. Bezogen auf imland sehen wir mögliche direkte negative Auswirkungen. Konkrete Indikationen sind neben vermehrten Sturmschäden an Gebäuden, Einschränkungen in der Erreichbarkeit (z. B. durch beschädigte Zufahrtsstraßen) auch zusätzliche notwendige Investitionen, um auch bei langfristig negativen Entwicklungen die Patientensicherheit und den Patientenkomfort sicherzustellen (z. B. erhöhter Aufwand für Klimatisierung). Zusätzlich besteht die Gefahr, dass aufgrund des Klimawandels indirekte Kostenrisiken auftreten. Hierzu können neben einem Anstieg der Energiepreise (z. B. durch CO 2 - Bepreisung) auch zusätzliche Regularien für den Neubau und für die Renovierung von Gebäuden zählen. Auch besteht das Risiko, dass ohne gut ausgebaute ÖPNV-Anbindung imland für Arbeitnehmer an Attraktivität einbüßt, da aufgrund höherer Kraftstoffpreise diese Arbeitsplätze wirtschaftlich weniger lohnenswert sind. Compliance-Risiken Das Compliance-Risiko beschreibt die fehlende rechtliche und organisatorische Einhaltung der für imland maßgeblichen Gesetze und Normen. Damit gehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken für imland einher. Dabei kann es sich um Strafen, Schadensersatzforderungen oder ein Berufsverbot für medizinisches Personal handeln. Bestehende Maßnahmen zur Minimierung festgestellter Compliance Risiken werden fortlaufend überprüft und fortentwickelt. Ein formelles Compliance-Management-System befindet sich im Aufbau. c. Chancen Die wesentlichste Chance für imland liegt in der Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes, sodass die sowohl medizinischen als auch betriebswirtschaftlichen Effekte gehoben werden können. Mit Umsetzung der Digitalisierungsprojekte werden die Prozesse optimiert und Kapazitäten freigesetzt. Die Finanzierung der Krankenhäuser wird zunehmend in der Politik diskutiert. Mögliche neue Entgelte werden erwogen. 4. Prognosebericht Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser werden weiterhin schwierig bleiben. Aufgrund der Liquiditätsengpässe und drohender Insolvenz ist bei KPMG ein IDW S6-Sanierunsgutachten beauftragt worden. Als Grundlage des Gutachtens gilt ein Restrukturierungs-szenario. Dem Gesellschafter sind in 2021 mögliche Handlungsalternativen für die Sanierung vorgestellt worden. Im Rahmen der politischen Erörterung wurde imland aufgefordert, eine Versorgungsbedarfsanalyse erstellen zu lassen, um die zu treffenden Entscheidungen am zukünftigen Bedarf des Gesundheitssektors im Kreis Rendsburg-Eckernförde anzupassen. Die zentralen Erkenntnisse dieser Analyse haben ergeben, dass ein konstanter Marktanteil von 40 % der Fälle aus dem Kreis bei imland zu verzeichnen sind, in der Notfallversorgung spielt der Standort Eckernförde eine untergeordnete Rolle und bei der Geburtshilfe ist die Qualität der Versorgung wichtiger als die Erreichbarkeit. Auf diesen Erkenntnissen basierend sind weitere Handlungs-alternativen entwickelt und Anfang 2022 vorgestellt worden. Der Gesellschafter hat sich für ein Szenario entschieden. Das Konzept sieht für Eckernförde eine Umstrukturierung hin zu einer internistisch-, altersmedizinischen und psychiatrischen Klinik vor. Rendsburg soll zu einem Schwerpunktversorger mit operativer und komplexer Medizin werden. Diesem Szenario hat am 14. Februar 2022 der Kreistag mehrheitlich zugestimmt und die Geschäftsführung mit der Umsetzung beauftragt. Das Zielbild des Konzeptes sieht für beide Standorte wie folgt aus:
Die ersten Maßnahmen erfolgten bereits, die Änderung des Krankenhausplans auf das neue Zukunftskonzept ab 01. Januar 2022 ist gestellt. Vorgesehen sind insgesamt 780 Betten (Rendsburg 586 Betten; Eckernförde 194 Betten). Ab 16. Mai 2022 findet am Standort Eckernförde keine Frauenheilkunde und Geburtshilfe mehr statt, dementsprechend ist der Krankenhausplan bereits angepasst. Mit dem Beschluss für das Restrukturierungsszenario hat der Gesellschafter der notwendigen Finanzierung unter den Auflagen zugestimmt. Der Gesellschafterbeitrag resultiert aus dem Eigenmittelanteil für die Investitionstätigkeiten sowie Ausgleich des negativen Betriebs-ergebnisses. Die Wirtschaftsplanung 2022 ist im Frühjahr 2022 auf der Basis der Entscheidung zur Restrukturierung kalkuliert. Ebenso sind Grundlage der Planung die gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) unter Beachtung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Für den Wirtschaftsplan 2022 sind folgende Annahmen getroffen worden:
Ziel für das Jahr 2022 ist ein Jahresergebnis in Höhe von -6.1 Mio. EUR. Die Restrukturierungsmaßnahmen gehen von der Optimierung der vorhandenen Ressourcen wie Zusammenführung der kleineren Fachabteilungen und dadurch sinnvollere Dienstplangestaltung, die zur Vollkräftereduktion führen, aus; keine Leistungswachstumstrategie. Das ausgeglichene Jahresergebnis ist ab 2025 (mit 0,3 Mio. EUR) geplant. Nach der aktuellen Liquiditätsprognose ist keine weitere Auszahlung aus der Finanzierungsvereinbarung in 2022 notwendig. Durch die Verlängerung des Zahlungsziels der Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2022, wird - voraussichtlich- zum Jahresende 2022 ein Betrag von mind. 3 Mio. EUR abgerufen, um über den Jahreswechsel 2022/2023 sicher zahlungsfähig zu sein. Im Frühjahr 2021 hat der Aufsichtsrat entscheiden, sich von der Medizinischen Geschäftsführerin Frau Dr. Anke Lasserre zu trennen. Das bestehende Geschäftsführermodell aus einer Doppelspitze soll fortgesetzt werden. Das Nachbesetzungsverfahren ist abgeschlossen und die Stelle des zweiten Geschäftsführers mit dem Schwerpunkt Personal wird zum 01. Oktober 2022 mit Herrn Michael Kiens neu besetzt. 5. Gesamtaussage der Geschäftsführung: Zusammenfassung und Ausblick Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken - unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen finanziellen Auswirkung sowie der gegenwärtigen Geschäftsaussichten - bewertet die Geschäftsführung die Lage der imland gGmbH stabil, auch wenn nicht zufriedenstellend. Durch das Bürgerbegehren, das gegen die Entscheidung für die Umsetzung des Restrukturierungsprozesses initiiert ist und eine auferlegte mögliche Sperrfrist, rückt die Gefahr einer Insolvenz wieder in den Fokus. Unter solchen Rahmenbedingungen sieht das Management die zukünftige Entwicklung nicht positiv. 6. Erklärung zur Unternehmensführung Die imland gGmbH ist ein vollständig tarifgebundenes Unternehmen. Die Vergütungen erfolgen unabhängig vom Geschlecht nach Fähigkeit und Aufgabe mit der entsprechenden Tarifgruppe. Die Eingruppierung der Mitarbeiter in die Tarifgruppen erfolgt unter Beteiligung des Betriebsrates. Die imland gGmbH steht für die Chancengleichheit von Mann und Frau. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt unabhängig vom Geschlecht nach persönlicher Qualifikation. Der Aufsichtsrat hat 15 Mitglieder und ist mit 7 Frauen sowie 8 Männern besetzt. Damit ist bei einer ungeraden Mitgliederanzahl im Aufsichtsrat die angestrebte Parität der Geschlechter erreicht. Der Gesellschafter hat diese für seine 10 ernannten Vertreter mit 5 Frauen und 5 Männern sichergestellt. Die 5 Mitarbeitervertreter werden durch eine Wahl bestimmt, so dass die Besetzung nach Geschlecht nicht beeinflusst werden kann. Die Führungskräfte der ersten und zweiten Führungsebene werden vom Aufsichtsrat berufen. Bis zum 26. April 2021 wurde die Geschäftsführung mit einer Medizinischen Geschäftsführerin und einem Kaufmännischen Geschäftsführer paritätisch besetzt. Ab 01. Oktober 2022 ist die Geschäfts-führung mit einer Doppelspitze wieder gegeben. Beide Geschäftsführer sind männlich. Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Geschäftsführung ist durch den Präsidialausschuss abgeschlossen; die Auswahl ist von der Anzahl der qualifizierten Bewerber abhängig. Für die Stelle der Geschäftsführung gab es keine ausreichend qualifizierten Bewerberinnen. Die Besetzung der zweiten Führungsebene ist abgeschlossen. Auf die Positionen der Kauf-männischen Leiter gab es ausschließlich männliche Bewerber, somit gab es keine Möglichkeit, die Stellen bezüglich der Geschlechter paritätisch zu besetzten. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden insbesondere Teilzeitbeschäftigungen gefördert. Um Pflegekräfte in ihrer beruflichen Laufbahn zu unterstützen, wird eine duale Ausbildung mit Studium angeboten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die imland gGmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der imland gGmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der imland gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB, die nicht Bestandteil des inhaltlich geprüften Lageberichts ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unseren Prüfungen haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 2. August 2022 RSM
GmbH
Dr. Lütke-Uhlenbrock, Wirtschaftsprüfer Weichert, Wirtschaftsprüfer |
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