Gümüs Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Cambri-Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt) | 92.86% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BOD Berlin Optical Disc GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von kleinen Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes die Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreffend zu Grunde. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der BOD Berlin Optical Disc GmbH anzuwenden (Art. 66 Abs.3 Satz 6 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Entsprechend der neuen HGB-Regelungen wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die Angabe über "Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen" unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" als sogenannter "davon-Vermerk" ausgewiesen. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr unabhängig von der BilMoG-Umstellung in Abweichung von den Vorperioden in der Bilanz an Stelle des Postens "Bilanzgewinn" der Posten "Jahresfehlbetrag" ausgewiesen, weil der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 nicht unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt wurde (§ 268 Abs. 1 HGB). Die Vorjahresentwicklung des Postens "Bilanzgewinn" ist in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen inkl. Mietereinbauten wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Beim beweglichen Anlagevermögen liegt die durchschnittliche Nutzungsdauer zwischen drei bis zehn Jahren. Die Nutzung im Schichtbetrieb wurde bei der Bemessung der Nutzungsdauer berücksichtigt. Es wird in der Regel linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Wert von 150,00 EUR werden im Jahr des Zugangs als Betriebsausgaben erfasst. Für Anlagegüter, deren Netto-Anschaffungskosten für das einzelne Anlagegut 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR betragen, wird seit 2008 jährlich ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Umlaufvermögen Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden mit den Anschaffungskosten nach dem FIFO-Verfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden retrograd ausgehend von den Herstellungskosten (exkl. Verwaltungskosten) bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden entsprechend § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB nicht zu den Herstellungskosten gerechnet. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die im Sonderposten für Investitionszulagen ausgewiesenen Beträge werden entsprechend der Bewilligung der Investitionen passiviert und über die Abschreibungsdauer des Anlageguts abgeschrieben. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,97 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Sie wurden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens (74,5 TEUR) erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. C. Erläuterung der Bilanz Anlagevermögen Die im Geschäftsjahr erfassten Zugänge betreffen im Wesentlichen die Erweiterung und Neuinstallierung von Software (20 TEUR) sowie Sonstiges (1,8 TEUR). Der im Geschäftsjahr erfasste Abgang betrifft den Verkauf aus dem Maschinenpark (6,2 TEUR). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 57,9 TEUR. Eigenkapital Das Eigenkapital verringerte sich durch den Jahresfehlbetrag auf 124,9 TEUR. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter DUBAG Euroholding GmbH resultieren aus dem Gesellschafterdarlehen inkl. Zinsen (277 TEUR). Die Laufzeit ist unbefristet, ein Tilgungsplan liegt nicht vor. Beide Vertragsparteien können die Darlehensverträge mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und entsprechende Rück- und Zinszahlungen verlangen. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Höhe 87,6 TEUR und eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB. D. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unter anderem Erträge aus der Untervermietung von Flächen (81,2 TEUR), Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszulage (38,5 TEUR), periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen (23,4 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3,5 TEUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Mietaufwendungen (376,7 TEUR), Ausgangsfrachten (211,5 TEUR) sowie Aufwendungen für die ausgelagerte Buchhaltung (92,4 TEUR), für Reparaturen und Instandsetzungen (89,6 TEUR), für Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (68,4 TEUR), für Versicherungen (44,1 TEUR) und für Werbung (25,7 TEUR). Der ausgewiesene außerordentliche Aufwand steht im Zusammenhang mit dem von der DUBAG Euroholding GmbH aufgesetzten Sanierungskonzept, welches der Rettung der BOD Berlin Optical Disc GmbH dient. Er setzt sich aus einer Rückstellung für vertraglich vereinbarte und von der BOD Berlin Optical Disc GmbH zu zahlende Abfindungen an gekündigte Mitarbeiter sowie die mit dem Sanierungskonzept im Zusammenhang stehenden Aufwendungen für Rechtsberatung zusammen. E. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2009 war Frau Antje Engelmann als alleinige Geschäftsführerin bestellt. Am 28. Mai 2010 wurde Frau Brigitte Guckel mit Wirkung zum 1. Juni 2010 als Geschäftsführerin bestellt. Frau Antje Engelmann wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2010 als Geschäftsführerin abbestellt. Von der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Zum 23. Juli 2010 wurde die BOD Berlin Optical Disc GmbH durch ihren bisherigen Gesellschafter, die docdata germany gmbh, Großbeeren, an die DUBAG Euroholding GmbH, München, verkauft. Zur Abwehr einer bilanziellen Überschuldung sowie zur Verbesserung der Finanzlage der BOD Berlin Optical Disc GmbH erklärte die Alleingesellschafterin DUBAG Euroholding GmbH am 9. Mai 2011 den Rangrücktritt zu ihren Ansprüchen aus dem Gesellschafterdarlehen (Tilgung, Kosten und Verzinsung) hinter alle gegenwärtigen und zukünftigen Förderungen anderer Gläubiger (ausgenommen sind andere Rangrücktrittsgläubiger und gleichrangige Gläubiger). Berlin, den 30. November 2011 Brigitte Guckel Geschäftsführerin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2011 |
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