Honisch & Partner Datentechnik GmbH

Falkstr. 73, 47058 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 5641
Eingetragen
20.12.1991
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Vertrieb von Computer-Hard- und - Software-Produkten, elektronischen Geräten, Bauteilen, Telekommunikationssystemen und Zubehör aus allen Bereichen. Eingeschlossen sind technische Installationen, sowie Schulungen und alle damit zusammenhängenden nichttechnischen, kreativen und organisatorischen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dietmar Honisch
seit 20.6.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Honisch & Partner Datentechnik GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 27,00 27,00
I. Sachanlagen 27,00 27,00
B. Umlaufvermögen 150.764,88 159.805,26
I. Vorräte 2.667,90 3.129,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.078,54 109.739,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 78.018,44 46.936,08
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 196.241,78 213.565,80
Aktiva 347.033,66 373.398,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 239.130,39 264.827,56
III. Jahresüberschuss 17.324,02 25.697,17
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 196.241,78 213.565,80
B. Rückstellungen 335.192,46 325.461,44
C. Verbindlichkeiten 11.841,20 47.936,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.841,20 47.936,62
davon gegenüber Gesellschaftern 2.000,00 6.108,55
Summe Passiva 347.033,66 373.398,06

Angaben unter der Bilanz

1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 22.428,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesell­schaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going con­cern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffen­den An­hang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben nach Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Firmenname laut Registergericht: Honisch & Partner Datentechnik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Duisburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: 5641

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz2 HGB

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschrif­ten des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Ab­schreibungen wurden nach der vor­aussicht­lichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen­stände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwerten.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rech­nungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertbe­richtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozent­satz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Aufgrund des vorliegenden Rangrücktritts steht die bilanzielle Über­schul­dung nach Ansicht der Geschäftsführung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht ent­gegen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstel­lungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­tei­lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Hierbei wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenom­menen Rest­laufzeit von 15 Jahren ergibt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmän­nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wur­den berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzin­sung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 285 Nr. 13 HGB

Angaben der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem An­satz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjah­ren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sie­ben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 5.184,-  Euro.

Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 5.184,00  unterliegt gemäß §253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungs­sper­re.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
Betrag

Euro
Verbindlichkeiten
2.000,00



Unterschrift der Geschäftsleitung

Neukirchen-Vluyn, 30.07.2025

gez. D. Honisch
Ort, Datum

Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2025 festgestellt.

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