Prorising (Deutschland) GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Honisch seit 20.6.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Honisch & Partner Datentechnik GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Angaben unter der Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz2 HGB Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen stände linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwerten. Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs kosten angesetzt.Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozent satz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Aufgrund der von der Geschäftsführung erstellten positiven Fortführungsprognose steht die bilanzielle Überschuldung nach Ansicht der Geschäftsführung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht entgegen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Hierbei wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Rest laufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 285 Nr. 13 HGB Angaben der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach demdurchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 22.426,00 Euro. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 22.426,00 unterliegt gemäß §253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug . Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Verbindlichkeiten von 6.108,55 €: ...............................
Neukirchen-Vluyn, den 16.12.2024 gez. D. Honisch -Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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