Honisch & Partner Datentechnik GmbH

Falkstraße 73, 47058 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 5641
Eingetragen
20.6.2002
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Vertrieb von Computer-Hard- und -Software-Produkten, elektronischen Geräten, Bauteilen, Telekommunikationssystemen und Zubehör aus allen Bereichen. Eingeschlossen sind technische Installationen, sowie Schulungen und alle damit zusammenhängenden nichttechnischen, kreativen und organisatorischen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Dietmar Honisch
seit 20.6.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Honisch & Partner Datentechnik GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 27,00 27,00
B. Umlaufvermögen 159.805,26 98.222,02
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 213.565,80 239.262,97
Aktiva 373.398,06 337.511,99

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 325.461,44 304.290,84
C. Verbindlichkeiten 47.936,62 33.221,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 47.936,62 33.221,15
davon gegenüber Gesellschaftern 6.108,55 11.108,55
Passiva 373.398,06 337.511,99

Angaben unter der Bilanz

1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 22.428,00 33.600,00

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchsaufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffen den Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben nach Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Firmenname laut Registergericht: Honisch & Partner Datentechnik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Duisburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: 5641

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz2 HGB

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen stände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwerten.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs kosten angesetzt.Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozent satz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Aufgrund der von der Geschäftsführung erstellten positiven Fortführungsprognose steht die bilanzielle Überschuldung nach Ansicht der Geschäftsführung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht entgegen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Hierbei wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Rest laufzeit von 15 Jahren ergibt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 285 Nr. 13 HGB
Angaben der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach demdurchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 22.426,00 Euro.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 22.426,00 unterliegt gemäß §253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.

Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug .
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Verbindlichkeiten von 6.108,55 €:

...............................

 

Neukirchen-Vluyn, den 16.12.2024

gez. D. Honisch -Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

27 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.