Sparkasse Merzig-Wadern
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Herbert Fritz seit 21.3.2014 | Vorstandsmitglied |
Frank Walter Jakobs seit 24.11.2008 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Merzig-WadernMerzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023AnhangDer Jahresabschluss der Sparkasse Merzig-Wadern zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Die bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltenen Disagien werden auf die Jahre der Festzinsbindungsdauer verteilt. Wurde kein Festzins vereinbart, erfolgt die Verteilung über die gesamte Laufzeit. Für akute Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir ausreichend bemessene Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Soweit die Gründe für in Vorjahren gebildete Wertberichtigungen nicht mehr gegeben waren, wurden Zuschreibungen auf den höheren Zeit- bzw. Nominalwert vorgenommen. Für das latente Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 berücksichtigt, basierend auf der Grundlage der als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements angesetzten erwarteten Verluste der kommenden 12 Monate ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung (erwarteter Verlust in einem 12-Monats-Zeitraum) im Zeitablauf analysiert. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Damit wird nach einer Analyse des Kreditportfolios dem erwarteten Ausfallrisiko Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen gebildet. Die gebildeten Wertberichtigungen wurden von den korrespondierenden Aktivwerten abgesetzt. Ausfallrisiken im außerbilanziellen Geschäft wurde durch Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Wertpapiere Die Wertpapiere sind je nach Zweck dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeordnet. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Aufgrund der Bonität der Emittenten im Investment Grade-Bereich wird bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens von einer nur vorübergehenden Wertminderung und einer Rückzahlung der Wertpapiere bei Fälligkeit zum Nominalwert ausgegangen. Dadurch wurden bei einem beizulegenden Wert von 30.913,1 TEUR Abschreibungen in Höhe von 2.526,8 TEUR vermieden. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar ist. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden alle festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Beteiligungen Die Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen für bis 2009 angeschaffte Güter zu den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen - soweit zulässig - degressiv, ansonsten linear. Ein Wechsel von der degressiven Abschreibungsmethode zur linearen erfolgt dann, wenn diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die planmäßigen Abschreibungen für ab 2010 angeschaffte Güter erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 1.000 € werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Anschaffungen bis jeweils 250 € werden direkt im Sachaufwand verrechnet. Investitionen in gemieteten Räumen werden linear auf die Vertragsdauer abgeschrieben, sofern diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände der Sparkasse wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften über das Umlaufvermögen (§ 340 e Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 und 4 HGB) bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Disagien zu Verbindlichkeiten sowie die Abzinsungsbeträge für Sparkassenbriefe sind im Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite enthalten. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der neuen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,2 % sowie Rentensteigerungen von 2,2 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren von 1,83 % (Stand: November 2023) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im Zinsergebnis erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Soweit sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, werden sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (per Dezember 2023) abgezinst. Exemplarisch ergibt sich bei einer Restlaufzeit von 5 Jahren ein Zinssatz von 1,18 %. Langfristig fällige Verpflichtungen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Soweit aus den Verpflichtungen aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden, bereits im Jahresabschluss 2021, anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen und Erkenntnisse aus im Saarland anhängigen Verfahren berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis vorgenommen. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Zusammenhang mit der zweckentsprechenden Verwendung beziehungsweise aufgrund eingetretener Verjährung. Verpflichtungen aus mittelbaren Pensionszusagen Die Sparkasse ist verpflichtet, für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter eine zur betrieblichen Altersversorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie hat diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der ZVK erfüllt. Träger der ZVK ist die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes in Saarbrücken, die das Kassenvermögen der ZVK als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens ein Umlagesatz - bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten - ermittelt. Soweit dabei der Finanzbedarf der Kasse infolge der Umstellung auf das Punktemodell den tarifvertraglich auf den Stand vom 1. November 2001 eingefrorenen Umlagesatz übersteigt, erhebt die Kasse ein Sanierungsgeld. Der Umlagesatz (einschließlich Sanierungsgeld) beträgt derzeit 8,90 % der umlagepflichtigen Gehälter. Das vom einzelnen Mitglied zu entrichtende Sanierungsgeld wird gemäß § 63 Abs. 2 der Satzung der ZVK nach einer verursachungsgerechten Regelung unter Berücksichtigung der mitgliedsspezifischen Bestandsstruktur erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Versicherten bis zum Rentenbeginn erworbenen sogenannten Versorgungspunkte, die auf der Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts ermittelt werden. Neben einer lebenslangen Altersrente werden Rentenleistungen auch im Fall der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die Hinterbliebenen erbracht. Die Rentenleistungen werden jährlich um 1 % angehoben. Die Durchführung der Versorgungszusage über die ZVK begründet eine mittelbare Versorgungsverpflichtung, die die Sparkasse durch regelmäßige Zahlung der satzungsmäßig geforderten Umlagen und Sanierungsgelder erfüllt. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung), soweit die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wofür derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen. Wird unterstellt, dass die ZVK keine Umlagen und Sanierungsgelder mehr erheben kann und die zugesagten Versorgungsleistungen aus ihrem zum Stichtag vorhandenen Vermögen erbringen müsste, ergäbe sich für die Sparkasse ein nach den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelter Erfüllungsbetrag von 57.586 Tsd. €, dem ein nach dem Verpflichtungsumfang quotal bemessener Anteil der Sparkasse am Kassenvermögen in Höhe von 11.702 Tsd. € gegenüber steht. Insoweit beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 45.884 Tsd. €. Die quantitative Ermittlung der mittelbaren Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach einer für die Sparkassen 2018 bundesweit einheitlich entwickelten Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % bei einer gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der Versorgungseinrichtung von 1 % zugrunde gelegt werden. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, so dass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wird. Derivative Finanzinstrumente Die von der Sparkasse abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte werden ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der barwertigen Zinsbuchsteuerung eingesetzt. Auf eine Bewertung der Zinsswaps am Bilanzstichtag wird daher verzichtet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Zinsbuchs Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die Bildung einer Rückstellung war nicht erforderlich. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgte nach § 340 h HGB in Verbindung mit § 256 a HGB. Eine besondere Deckung nach § 340 h HGB wurde bei betragsmäßiger Deckung zwischen deckungsfähigen Positionen je Währung angenommen, da in diesen Fällen ein Währungsrisiko ausgeschlossen ist und die Sparkasse ihr Währungsrisiko über eine Gesamtposition je Währung steuert. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind durchweg in der GuV-Rechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden vollständig erfolgswirksam vereinnahmt. B. Angaben und Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 1.976 Tsd. € (Vorjahr 2.643Tsd. €). Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält folgende Anteile von mehr als 10 % am Sondervermögen i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB:
Eine Beschränkung der Möglichkeit der täglichen Rückgabe besteht grundsätzlich nicht. Der Fondsgesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außerordentliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers erforderlich erscheinen lassen. Posten 7: Beteiligungen
Der übrige Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB) ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Posten 9: Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. €)
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 181 Tsd. € enthalten. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Posten 15: Aktive Latente Steuern Durch eine bilanzorientierte Betrachtung (Temporary-Konzept) wurden aktive Steuerlatenzen ermittelt, auf deren bilanziellen Ansatz verzichtet wurde. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden bei den Bilanzpositionen "Forderungen an Kunden", "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", "Beteiligungen" sowie "Rückstellungen". Die Ermittlung der Steuerlatenzen erfolgte pauschal mit einem Steuersatz von 30 %. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Weiterleitungskrediten sind eigene Vermögenswerte (Forderungen) in Höhe von 186.016 Tsd. € als Sicherheit übertragen. Der Deutschen Bundesbank sind festverzinsliche Wertpapiere im Nennwert von 60,0 Mio. € in ein Pfanddepot übertragen worden. Sie dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheit für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Schulden beläuft sich auf 1.792 Tsd. € (Vorjahr 2.476 Tsd. €). Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 25 Tsd. € auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und mit 1.178 Tsd. € auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: - Unterschiedsbetrag in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr 35 Tsd. €) aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher ist als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten und Zinscharakter hat. - Die Bearbeitungsgebühren bei Darlehen (12 Tsd. €) sowie die Agien bzw. Disagien bei den aufgenommenen Darlehen und Weiterleitungsmitteln werden laufzeitabhängig abgegrenzt. Posten 7: Rückstellungen Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 9.395 Tsd. € wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 9.479 Tsd. €. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB in Höhe von 84 Tsd. €. Unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen i.H.v. 921 Tsd. € sind somit keine Beträge nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Der Bilanzgewinn kann somit voll ausgeschüttet werden. Posten 11: Fonds für allgemeine Bankrisiken Im Berichtsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB um 10.000 Tsd. € auf 81.400 Tsd. € aufgestockt. Fristengliederung
Die oben angegebenen, nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge enthalten keine anteiligen Zinsen (Wahlrecht nach § 11 Satz 3 RechKredV). C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Wesentliche Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Fondsanteile). Posten 25: Jahresüberschuss Die Sparkasse führt - entsprechend § 25 SSpG - den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag in Höhe von 1.994,4 Tsd. € (50 % des Jahresüberschusses von 3.988,8 Tsd. €) der Sicherheitsrücklage zu. Posten 29: Bilanzgewinn Dem Verwaltungsrat wird vorgeschlagen, den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.994,4 Tsd. € unter Beachtung von § 25 Abs. 3 SSpG wie folgt zu verwenden:
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 24.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Sparkasse hat am Bilanzstichtag folgende bestehende, nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen:
Derivative Finanzinstrumente Derivative Geschäfte wurden ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der barwertigen Zinsbuchsteuerung abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag bestanden zinsbezogene Termingeschäfte (Zinsswaps) mit Nominalwerten von insgesamt 405 Mio. € (Vorjahr 310 Mio. €). Dies stellt sich nach Restlaufzeiten gegliedert wie folgt dar:
Die Zinsswaps weisen (ohne anteilige Zinsen) zum 31. Dezember 2023 positive Marktwerte von 10,7 Mio. € und negative Marktwerte von 8,2 Mio. € aus. Bei der Ermittlung der Marktwerte wurde die Barwertmethode zugrunde gelegt. Bei den Kontrahenten handelt es sich ausschließlich um inländische Kreditinstitute. Mitarbeiter/-innen Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden beschäftigt:
Bezüge/Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 645 Tsd. € gewährt. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 576 Tsd. € gezahlt. Für diesen Personenkreis bestanden am 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen von 5.034 Tsd. €. Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats betrug im Berichtsjahr 100 Tsd. €. Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite in Höhe von 10 Tsd. € und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.497 Tsd. € gewährt. Angaben nach § 285 Nr.17 HGB Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ereignet. Verwaltungsrat
Vorstand
Herr Frank Jakobs ist Mitglied des Aufsichtsrats der SAARLAND Feuerversicherung AG, Saarbrücken.
Merzig, den 28. Mai 2024 SPARKASSE MERZIG-WADERN - Vorstand - Jakobs Fritz Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )Die Sparkasse Merzig-Wadern hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Merzig-Wadern besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Merzig-Wadern definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 61.219 Tsd. €. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt im Jahresdurchschnitt 270. Der Gewinn vor Steuern beträgt nach der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 10.959 Tsd. €; die hiernach ausgewiesenen Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 6.906 Tsd. €. Die Sparkasse Merzig-Wadern hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
1 Für Sparkassen ohne
Auslandsniederlassungen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Merzig-Wadern Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Merzig-Wadern - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Merzig-Wadern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir die Bewertung der Forderungen an Kunden identifiziert. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Bewertung der Forderungen an Kunden a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Für die Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. b) Auf Basis der Organisationsrichtlinien der Sparkasse haben wir die eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen hinsichtlich der Angemessenheit für ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem geprüft. Daneben haben wir die Wirksamkeit der wesentlichen Kontrollhandlungen zur Risikoklassifizierung und Risikovorsorge geprüft. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos geprüft. c) Weitergehende Angaben zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere zu den Adressenausfallrisiken und der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen sonstige nicht prüfungspflichtige Teile des Geschäftsberichts der Sparkasse für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr einschließlich des Berichts des Verwaltungsrats, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der zur Veröffentlichung bestimmte Geschäftsbericht wurde uns während unserer Prüfung im Entwurf zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Satz 1 SSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Bentz.
Saarbrücken, 6. Juni 2024 Sparkassenverband
Saar
Bentz, Wirtschaftsprüfer
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
LageberichtInhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 1 Grundlagen der Sparkasse 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen 2.3.2 Aktivgeschäft 2.3.2.1 Barreserve 2.3.2.2 Forderungen an Kreditinstitute 2.3.2.3 Kundenkreditvolumen 2.3.2.4 Wertpapieranlagen 2.3.2.5 Beteiligungen 2.3.2.6 Sachanlagen 2.3.3 Passivgeschäft 2.3.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.3.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.3.4 Dienstleistungsgeschäft 2.3.5 Derivate 2.3.6 Investitionen 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.4.1 Vermögenslage 2.4.2 Finanzlage 2.4.3 Ertragslage 3 Nachtragsbericht 4 Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft 4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft 4.2.2 Beteiligungsrisiken 4.2.3 Marktpreisrisiko 4.2.3.1 Zinsänderungsrisiko 4.2.3.2 Spreadrisiko 4.2.3.3 Immobilienrisiken 4.2.4 Liquiditätsrisiken 4.2.5 Operationelle Risiken 4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage 5 Chancen- und Prognosebericht 5.1 Chancenbericht 5.2 Prognosebericht 5.2.1 Rahmenbedingungen 5.2.2 Geschäftsentwicklung 5.2.3 Finanzlage 5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage 5.3 Gesamtaussage Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Grundlagen der Sparkasse Die Sparkasse Merzig-Wadern ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sitz der Sparkasse ist die Kreisstadt Merzig. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Saar (SV Saar) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Nummer HRA 61536 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Merzig-Wadern. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Saar und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Damit sind die Ansprüche unserer Kundinnen und Kunden im Stützungsfall in voller Höhe abgesichert. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung. Durch diese sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde abgesichert. Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädigungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit der Aufgabe auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Mit ihrer Aufgabenerfüllung dient die Sparkasse dem Gemeinwohl. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsätzen. Sie betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Saarländische Sparkassengesetz, die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 372, wobei 195 vollzeitbeschäftigt, 138 teilzeitbeschäftigt und 39 in Ausbildung sind. Zwölf Auszubildende haben ihre Berufsausbildung und ein Student ein duales Studium bei der Sparkasse begonnen. Daneben wurden 13 weitere Mitarbeiter in 2023 neu eingestellt. Nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung haben wir dreizehn junge Absolventen in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Ausbildungsquote betrug 12,7 % (Vorjahr 12,3 %) gemessen am gesamten Personalbestand und liegt damit über dem Verbandsdurchschnitt. Die Übernahme von sozialer Verantwortung betrachten wir seit jeher als einen Eckpfeiler unserer Unternehmenskultur. Mit Spenden und durch Sponsoring fördern wir die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität der Region. Es wurden soziale Einrichtungen unterstützt und das kulturelle und sportliche Leben gefördert. In 2023 wurden hierfür insgesamt 0,8 Mio. Euro (2022: 0,7 Mio. Euro) aufgewendet. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit von weiterhin hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch aufgrund der hohen Inflation stecken. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitiert 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen, und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpft der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 verfügbaren Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 Prozent. Angesichts der schwachen Wachstumsdynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin erstaunlich stabil. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. (Quelle: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024, Abteilung Financial Markets & Economics des DSGV, 01.02.2024) Regionale Rahmenbedingungen Hinsichtlich der Saar-Wirtschaft setzen sich zwei Negativ-Trends fort. Die Saar-Wirtschaft schrumpft im Trend, wenn auch nicht in jedem einzelnen Jahr; der scharfe Wachstumseinbruch des Jahres 2020 im Saarland ist noch bei weitem nicht kompensiert. Und die Saar-Wirtschaft bleibt kontinuierlich hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. So ist das Saarland das einzige Bundesland, dessen reales BIP im Jahr 2023 unter dem Niveau von 2015 lag. In Summe schrumpfte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland in 2023 um 0,3 Prozent. Im Saarland sank das reale BIP sogar um 0,6 Prozent. Hinter dem relativ schwachen Wachstum im Saarland stecken nicht nur temporäre Belastungsfaktoren, sondern auch fundamentale Trends, insbesondere die relativ schwache demografische Entwicklung. Diese erklärt den Wachstumsrückstand zum Bund aber nur zum Teil. Bei einer Betrachtung des realen BIP pro Erwerbstätigen als breites Maß für die Produktivität fällt auf, dass die Entwicklung im Saarland viele Jahre hinter der bundesweiten Entwicklung zurückgeblieben ist. Fast alle Bundesländer weisen seit 2015 eine stärkere Produktivitätsentwicklung auf. Im Verarbeitenden Gewerbe haben sich die wichtigen Branchen im Jahr 2023 unterschiedlich entwickelt. Die Fahrzeugindustrie konnte steigende Umsätze verbuchen, während in der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie im Maschinenbau deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren. Das Baugewerbe musste im Jahr 2023 ebenfalls Umsatzverluste hinnehmen. Die Dienstleistungsbereiche, die insgesamt einen Anteil von ca. 70 Prozent an der saarländischen Wertschöpfung erbringen, stagnierten in 2023 auf Vorjahresniveau und blieben damit ebenfalls hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich der saarländische Arbeitsmarkt in 2023 erneut als erstaunlich robust erwiesen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag zum Jahresende 2023 bei rund 394.000, damit 0,1 Prozent über dem Vorjahreswert und nur leicht unter dem Vor-Corona-Niveau am Jahresende 2019. Die Arbeitslosenquote (Anzahl der Arbeitslosen im Verhältnis zu den zivilen Erwerbspersonen) lag zum Jahresende 2023 im Saarland bei 6,7 Prozent, also 0,3 Prozentpunkte über dem Niveau des Vorjahres. Im Saarland stiegen die Verbraucherpreise um 6,0 Prozent an, der Wert lag nur leicht unter dem Vorjahreswert von 6,1 Prozent. (Quelle: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick Saarland, Volkswirtschaftliche Analyse, Sparkassenverband Saar, 15.04.2024) Branchenbezogene Rahmenbedingungen Zins- und Aktienkursentwicklung Die Investitionen wurden 2023 stark vom außergewöhnlichen Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsenentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent. Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent. (Quelle: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024, Abteilung Financial Markets & Economics des DSGV, 01.02.2024) Festlegung antizyklischer Kapitalpuffer durch die Bankenaufsicht Mit Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 wurde die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers auf 0,75 Prozent des nach Akt. 92 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt. Dieser ist seit dem 01.02.2023 zu erfüllen. Der antizyklische Kapitalpuffer (Countercyclical capital buffer - CCyB) gilt als ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Es soll die Widerstandsfähigkeit der Banken durch den Aufbau eines Kapitalpuffers in Zeiten eines übermäßigen Kreditwachstums erhöhen. Die rechtlichen Grundlagen des Puffers finden sich insbesondere in den Artikeln 130, 135 bis 140 Capital Requirements Directive (CRD IV) die im § 10d in Verbindung mit § 64r Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt wurden. Der Puffer darf im Krisenfall explizit aufgezehrt werden und zur Abfederung von Verlusten dienen. Dadurch soll die Entstehung einer Kreditklemme vermieden werden. Neben der Erhebung des antizyklischen Kapitalpuffers ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 01.04.2022 noch einen sektoralen Systemrisikopuffer für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Dieser wirkt zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abgedeckt werden können. Auch dieser Puffer ist von den Kreditinstituten seit dem 01.02.2023 zu erfüllen. Entwicklung in der Sparkassenorganisation Die Sparkassenfinanzgruppe konnte ihr A-Rating der vergangenen Jahre auch in 2023 halten. Die Ratingagenturen Moody's, Fitch und die kanadische DBRS bestätigten erneut ihre guten Ratingeinstufungen der Vorjahre. Wettbewerbssituation und Marktstellung im Geschäftsgebiet Die Sparkasse Merzig-Wadern konnte ihre Position als Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet behaupten. Größte Wettbewerber der Sparkasse sind die Genossenschaftsbanken. Die letzte große Privatbank im Landkreis Merzig-Wadern hat ihre Filiale in der Merziger Innenstadt in 2023 geschlossen. Wettbewerb wird insbesondere bei Geschäften mit Privatkunden sowohl in der Anlageberatung als auch in der klassischen Wohnbaufinanzierung wahrgenommen. 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Folgende Kennzahlen, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
1 Zinsüberschuss = Zinserträge
abzüglich Zinsaufwendungen einschließlich
Zinsergebnis aus Derivaten gemäß Abgrenzung des
Betriebsvergleichs
2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Entgegen unserer Erwartung stieg die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2023 nach der leichten Absenkung des Vorjahres moderat um 43,6 Mio. Euro bzw. 2,0 % auf 2.205,8 Mio. Euro. Diese Entwicklung lag über dem Durchschnitt der saarländischen Sparkassen. Ausschlaggebend für die Bilanzverlängerung war in erster Linie die Aufnahme von Refinanzierungen im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite. Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute sowie die Wertpapieranlagen. Infolge des Anstiegs der Positionen auf der Aktiv- und Passivseite stieg ebenso das Geschäftsvolumen um 1,9 % auf 2.234,1 Mio. Euro, wobei wir auch hier ursprünglich eine Absenkung erwartet hatten. 2.3.2 Aktivgeschäft 2.3.2.1 Barreserve Der moderate, unter unserer Erwartung liegende Rückgang der Barreserve um 2,3 Mio. Euro bzw. 7,0 % auf 30,6 Mio. Euro ist auf geringere Überschussliquidität auf dem Bundesbankkonto zurückzuführen. 2.3.2.2 Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen entgegen unserer Prognose deutlich um 33,7 Mio. Euro bzw. 16,6 % auf 236,4 Mio. Euro an. Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geldern im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu sehen. Vor dem Hintergrund der von der EZB in 2023 fortgesetzten Zinspolitik wurde das Übernachtguthaben im Jahresverlauf weiter aufgestockt. 2.3.2.3 Kundenkreditvolumen Während im Vorjahr noch ein dynamisches Wachstum der Kundenforderungen zu verzeichnen war, ist der Bestand im Berichtsjahr geringfügig um 3,8 Mio. Euro bzw. 0,2 % auf 1.689,5 Mio. Euro zurückgegangen. Diese rückläufige Entwicklung, welche in erster Linie auf den starken Einbruch der Kreditnachfrage aufgrund gestiegener Zinsen, der schwachen Konjunktur sowie die politischen Unsicherheiten bei nach wie vor hohen Tilgungsrückflüssen zurückzuführen ist, liegt über dem Durchschnitt der Sparkassen unseres saarländischen Verbandsgebietes und unter unserer Wachstumserwartung. Insgesamt haben wir im Geschäftsjahr 2023 neue Darlehen in Höhe von insgesamt 186,0 Mio. Euro zugesagt (Vorjahr 333,0 Mio. Euro). Die rückläufige Nachfrage führte zu geringeren Zusagen bei Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 75,8 Mio. Euro (Vorjahr 195,5 Mio. Euro), wodurch deren Bestände dennoch moderat um 2,1 % (Vorjahr: 10,3 %) auf 976,1 Mio. Euro gesteigert werden konnten. Ursächlich für die rückläufige Nachfrage waren rückläufige Bauinvestitionen, die durch Faktoren wie Materialknappheiten und Kapazitätsengpässen bei Personal und Bauland, hoher Inflation sowie gestiegener Bauzinsen beeinflusst wurden. Die in 2023 neu zugesagten Investitionskredite sanken im Vergleich zum Vorjahr merklich auf 45,4 Mio. Euro (Vorjahr 88,9 Mio. Euro), was insbesondere auf die von Zurückhaltung geprägte gesamtwirtschaftliche Investitionslage zurückzuführen ist. Daneben wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 13,0 Mio. Euro (Vorjahr 15,5 Mio. Euro) gezeichnet. Der Bestand an variablen Darlehen sank um 11,5 Mio. Euro bzw. 13,4 % auf 74,0 Mio. Euro. Während der private Verbrauch in Deutschland in 2023 schrumpfte, sanken auch die Neuzusagen für Konsumentenkredite auf 13,4 Mio. Euro (2022: 15,8 Mio. Euro). Es wurden zinsgünstige Darlehen aus öffentlichen Förderprogrammen in Höhe von 8,7 Mio. Euro (Vorjahr 8,4 Mio. Euro) für den Wohnungsbau und in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr 5,1 Mio. Euro) für Investitionen vermittelt. Insgesamt waren zum Bilanzstichtag 735,8 Mio. Euro an gewerbliche Kunden und 899,7 Mio. Euro an Privatkunden ausgereicht. 2.3.2.4 Wertpapieranlagen Das Wertpapiervermögen ist im Berichtsjahr stärker als erwartet um 13,1 Mio. Euro bzw. um 5,6 % auf 245,7 Mio. EUR gestiegen, was zum Teil auf Zuschreibungen zurückzuführen ist. Daneben erhöhte sich aufgrund weiterer Zukäufe der Bestand in den Asset-Klassen Immobilien und Infrastruktur in den Fondsbeständen (Direktanlage sowie Spezialfonds). Demgegenüber hat sich der Direktbestand an Anleihen und Schuldverschreibungen im Berichtsjahr per Saldo verringert. Unsere Spezialfonds dienen der Diversifikation des Vermögens sowie der LCR-Steuerung der Sparkasse und tragen somit zur Risikostreuung bei. Unser Direktbestand im Depot A setzt sich insbesondere aus festverzinslichen Wertpapieren erstklassiger Adressen zusammen und dient überwiegend der Liquiditätsreserve. 2.3.2.5 Beteiligungen Die Beteiligungsposition hat sich entgegen unserer Erwartung um 0,4 Mio. Euro bzw. 2,7 % auf 14,2 Mio. Euro reduziert. Ursächlich hierfür war in der Hauptsache die Neufestsetzung der Einzelanteile am Stammkapital des Sparkassenverband Saar. 2.3.2.6 Sachanlagen Der stärker als prognostizierte Anstieg der Sachanlagen um 1,5 Mio. Euro bzw. 10,3 % auf 16,0 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf Zugängen im Zusammenhang mit der Fertigstellung eines neuen Bürogebäudes sowie weiterer Investitionen in die Hauptstelle, denen die gesetzlichen Abschreibungen gegenüberstanden. 2.3.3 Passivgeschäft 2.3.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen zum 31. Dezember 2023 stärker als prognostiziert um 41,4 Mio. Euro bzw. 20,5 % auf 243,0 Mio. Euro. Während der Bestand an Weiterleitungsmittel leicht abgenommen hat, wurden im Berichtsjahr im Rahmen der Liquiditätssteuerung kurz- bis mittelfristige Refinanzierungen aufgenommen. Zu der Gesamtposition zählen weiterhin zum Großteil weitergereichte Mittel aus öffentlichen Förderprogrammen, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. 2.3.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Kundeneinlagen sanken nach einem leichten Vorjahresrückgang abermals um 14,4 Mio. Euro bzw. 0,8 % auf 1.715,6 Mio. Euro, während wir einen deutlicheren Rückgang der Position erwartet hatten. Der Rückgang liegt damit unter dem Verbandsdurchschnitt der saarländischen Sparkassen. Dieser Rückgang ist auf Abflüsse bei der Spareinlagen um 27,0 Mio. Euro bzw. 8,5 % auf 291,6 Mio. Euro bei einem gleichzeitigen Anstieg der unverbrieften Verbindlichkeiten um 12,6 Mio. Euro bzw. 0,9 % auf 1.424,0 Mio. Euro zurückzuführen. Im Bereich der Spareinlagen konnte vor dem Hintergrund des Anstiegs des Zinsniveaus im Berichtsjahr ein deutlicher Zuwachs in dem Sparprodukt "S-Zertifikat" erzielt werden. Bei einem Anstieg um 37,4 Mio. Euro auf 46,6 Mio. Euro hat sich der Bestand somit mehr als vervierfacht. Dagegen war aufgrund von Umschichtungen der Kunden aus den variabel verzinslichen Sparprodukten ein Rückgang um insgesamt 64,4 Mio. Euro bzw. 20,8 % auf 245,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Während sich die Sichteinlagen, die im Umfeld der Niedrig- bzw. Negativzinsphase in den vorausgegangenen Geschäftsjahren deutliche Zuflüsse innerhalb der Kundeneinlagen zu verzeichnen hatten, sind im Berichtsjahr deutlich um 172,0 Mio. Euro bzw. 12,5 % auf 1.204,3 Mio. Euro gesunken, sind demgegenüber die Termineinlagen um 92,9 Mio. Euro bzw. 610,4 % auf 108,2 Mio. Euro und die Eigenemissionen um 91,7 Mio. Euro bzw. 464,0 % auf 111,5 Mio. Euro gestiegen. Dienstleistungsgeschäft Während das Jahr 2023 aus Kapitalmarktsicht für einen Euro-Anleger weitestgehend erfolgreich war, konnte der Bruttoabsatz im Kundenwertpapiergeschäft mit 147,7 Mio. Euro um 20,1 Mio. Euro bzw. 15,8 % über dem Vorjahreswert (127,6 Mio. Euro) gesteigert werden. Im Ergebnis wurde ein Nettoabsatz in Höhe von 53,8 Mio. Euro (Vorjahr: 78,7 Mio. Euro) erzielt. Vor dem Hintergrund der weiter gestiegenen Zinsstrukturkurve haben die Kunden vor allem in Anleihen angelegt, während sich die Nachfrage nach Zertifikaten, Investmentfonds und Dividendenpapieren rückläufig zeigte. Der Gesamtbestand an Kundenwertpapieren stieg im Berichtsjahr deutlich um 80,2 Mio. Euro bzw. 14,5 % auf 633,1 Mio. Euro an. Gute Ergebnisse konnten erneut bei der Vermittlung von Produkten unserer Verbundpartner SaarLB, LBS, SAARLAND Versicherungen und Deutsche Leasing AG erzielt werden. Dabei hat sich der Einsatz unserer Beratungs-Center, in denen Immobilien- und Versicherungsspezialisten tätig sind, bewährt. Im Immobilienvermittlungsgeschäft lag das Ergebnis unter Vorjahresniveau. Es wurden insgesamt 93 Objekte (Vorjahr 91 Objekte) mit einem Volumen von 20,4 Mio. Euro (Vorjahr 21,6 Mio. Euro) vermittelt. Dieses Ergebnis ist überdurchschnittlich im Verbandsvergleich und resultiert teilweise aus der Immobilienvermittlung an Grenzgänger bzw. an Luxemburger Bürger. An Lebens- und Rentenversicherungen konnten 329 Verträge (Vorjahr 467 Verträge) mit einer Beitragssumme von 8,9 Mio. Euro (Vorjahr 14,6 Mio. Euro) vermittelt werden. In der Sparte Sachversicherung erzielten wir einen weiteren Anstieg der Beitragssumme um 7,0 % (Vorjahr 3,0 %). Im Bereich des Bausparens wurden 703 Verträge (Vorjahr 766 Verträge) mit einer Vertragssumme von 42,6 Mio. Euro (Vorjahr 68,5 Mio. Euro) abgeschlossen, was einer Senkung um 25,9 Mio. € bzw. 37,8 % entspricht. Das Abschlussvolumen von Leasingverträgen lag mit 6,3 Mio. Euro (Vorjahr (8,4 Mio. Euro) auf hohem Niveau. 2.3.4 Derivate Die im Eigengeschäft abgeschlossenen Zinsswaps dienen ausschließlich der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.3.5 Investitionen Die Sparkasse Merzig-Wadern hat im vergangenen Jahr wieder in ihr Filialnetz investiert und dabei auf die Fachkompetenz der einheimischen Firmen gesetzt. Im Mittelpunkt standen die Fertigstellung des Neubaus eines Bürogebäudes direkt gegenüber unserer Hauptstelle in Merzig sowie weitere Investitionen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, wie die Klimatisierung zahlreicher Büros in der Hauptstelle in Verbindung mit der Installation von Photovoltaikanlagen auf den neu errichteten Carports mit Ladesäulen und Wallboxen auf dem Kundenparkplatz. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.4.1 Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gegenüber dem Verbandsdurchschnitt durch überdurchschnittliche Anteile des Kundenkreditvolumens gekennzeichnet. Demgegenüber sind die Eigenanlagen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Mit einem Anteil am Geschäftsvolumen von 76,8 % (Vorjahr: 78,9 %) sind die Kundeneinlagen weiterhin unsere Hauptrefinanzierungsquelle. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen bei den Strukturanteilen. In den bilanzierten Aktivwerten, insbesondere im Wertpapierbestand, sind sowohl stille Reserven als auch stille Lasten enthalten. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Darstellung im Anhang. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute haben wir gemäß § 340f HGB Vorsorge getroffen und diese Position im Berichtsjahr weiter durch Zuführung erhöht. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus kommt es bei den verzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips zu vermiedenen Abschreibungen. Dabei gehen wir von einer nur vorrübergehenden Wertminderung und einer Rückzahlung der Wertpapiere bei Fälligkeit zum Nominalwert aus. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Vorwegzuführung eines Teils des Jahresüberschusses 2023 auf 139,9 Mio. Euro. Insgesamt weist die Sparkasse einschließlich des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 141,9 Mio. Euro (Vorjahr: 138,5 Mio. Euro) aus. Daneben verfügt die Sparkasse über weitere umfangreiche Eigenmittelbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um einen zusätzlichen Vorsorgebetrag von 10,0 Mio. Euro auf 81,4 Mio. Euro aufgestockt. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden im Jahresverlauf jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf die risikogewichtete Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,7 % (Vorjahr: 15,4 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR bzw. 11,641 % inklusive des zusätzlich einzuhaltenden Kapitalerhaltungspuffers, der in- und ausländischen antizyklischen Kapitalpuffer, des Systempuffers für den Wohnimmobiliensektor sowie der Netto-Eigenmittelempfehlung. Im Berichtsjahr war gemäß SREP-Bescheid der BaFin kein zusätzlicher Kapitalzuschlag von der Sparkasse Merzig-Wadern vorzuhalten. Auch die (harte) Kernkapitalquote übersteigt die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte. Die für 2023 prognostizierte Gesamtkapitalquote von 15,4 % konnte aufgrund des schwächer als erwartet ausgefallenen Wachstums der risikogewichteten Positionswerte übertroffen werden. Die Leverage-Ratio nach CRR lag zum 31. Dezember 2023 bei 9,8 % (Vorjahr: 9,7 %) und hat die aufsichtsrechtliche Mindestquote von 3 % damit übertroffen. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung eine ausreichende Kapitalbasis vorhanden. Auch den sich abzeichnenden zukünftig weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen können wir aus heutiger Sicht gerecht werden. 2.4.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsfähigkeit bedienen wir uns kurz- und mittelfristiger Finanzpläne. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei Landesbanken wurden im Berichtsjahr zeitweise in geringer Höhe in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der zuständigen Zentralbank unterhalten. Im Jahresverlauf fällige Refinanzierungen wurden planmäßig zurückgezahlt, während im Bedarfsfall neue Refinanzierungen aufgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag bestanden zinsbezogene Termingeschäfte (Zinsswaps) mit Nominalwerten von insgesamt 405 Mio. € (Vorjahr 310 Mio. €). Die Ausweitung der Bruttovolumina um 95 Mio. Euro bzw. 30,6 % ist ausschließlich auf die Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der barwertigen Zinsbuchsteuerung zurückzuführen. Aufgrund hoher Valutierungen von offenen Zusagen aus den vorausgegangenen Geschäftsjahren und stark rückläufigem Kreditneugeschäft im Berichtsjahr fielen die unwiderruflichen Kreditzusagen deutlich um 42,1 Mio. Euro bzw. 46,1 % auf 49,2 Mio. Euro. Zum Jahresende errechnete sich für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) als Kennziffer zur bankaufsichtlichen Beurteilung der Liquiditätslage ein Wert von 223,1 % (Vorjahr: 166,9 %). Die geltende gesetzliche Mindestanforderung in Höhe von 100 % wurde in 2023 jederzeit deutlich überschritten. Die Prognose des Vorjahres ist somit eingetreten. Für die Net Stable Funding Ratio (NSFR) betrug die berechnete Quote am Jahresende 136,6 % (Vorjahr: 129,2 %). Auch hier wurde der zu erfüllende Mindestwert von 100 % wie prognostiziert durchgängig eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit ist aufgrund der zu erwartenden Liquiditätszuflüsse und Refinanzierungsmöglichkeiten der Sparkasse auch künftig jederzeit gewährleistet. 2.4.3 Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
* Rundungsbedingte Abweichungen möglich
Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) als rechnerische Bezugsgröße ist im Berichtsjahr um 22,1 Mio. € bzw. 1,0 % auf 2.185,4 Mio. Euro (Vorjahr 2.207,5 Mio. Euro) gesunken. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Zinsüberschuss, welcher die Hauptertragsquelle der Sparkasse darstellt, besser entwickelt als ursprünglich erwartet. Er erhöhte sich deutlich um 12,6 Mio. Euro bzw. 39,1 % auf 44,7 Mio. Euro. Gründe für diese Entwicklung waren in erster Linie die höhere Verzinsung unserer Liquidität im Bereich der Forderungen an Kreditinstitute als Folge der EZB-Zinswende sowie höhere Erträge im Kundenkreditgeschäft, insbesondere im gewerblichen Bereich der Kontokorrentkredite und der Wohnungsbaudarlehen sowie ein merklich positives Ergebnis aus Derivaten. Demgegenüber fielen die Ausschüttungen aus Fonds im Bereich des Depot-A-Managements etwas geringer aus als ursprünglich erwartet. Mit 2,05 % der DBS (durchschnittliche Bilanzsumme) liegt der Zinsüberschuss geringfügig unter dem Durchschnitt der saarländischen Sparkassen. Demgegenüber entwickelte sich der Provisionsüberschuss etwas geringer als in unserer originären Planung angenommen, er stieg um 0,1 Mio. Euro bzw. 0,6 % auf 15,4 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus höheren Erträgen im Giroverkehr und aus der erfolgreichen Vermittlung von Immoblien durch unsere Makler. Der Personalaufwand erhöhte sich moderat um 0,7 Mio. Euro bzw. 3,0 % auf 23,0 Mio. Euro. Ursächlich für die höher als erwartet gestiegenen Personalkosten waren die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Belegschaft sowie höhere Aufwendungen für die Altersversorgung. Der Sachaufwand stieg stärker als prognostiziert um 1,1 Mio. Euro bzw. 9,6 % auf 12,5 Mio. Euro. Treiber des Anstiegs waren in erster Linie höhere Einzahlungen in den Stützungsfonds des SV Saar, gestiegene Umlagen im Bereich Zahlungsverkehr (S-Payment) der DSV Gruppe sowie höhere IT-Kosten. Der positive Saldo aus sonstigen ordentlichen Erträgen (vorwiegend Mieterträge) und Aufwendungen konnte nahezu stabil gehalten werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,14 % (Vorjahr: 0,64 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023, es liegt damit im Durchschnitt der saarländischen Sparkassen. Der im Lagebericht des Vorjahres prognostizierte Wert von 0,93 % wurde somit deutlich übertroffen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft fiel im Berichtsjahr per Saldo negativ aus, was insbesondere auf höhere Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie die geringeren Auflösungen von Einzelwertberichtigungen zurückzuführen ist. Die tatsächliche Entwicklung lag innerhalb des - unter der Festlegung vorsichtiger kaufmännischer Maßstäbe - geplanten Wertes für erwartete Verluste. Währende der starke Zinsanstieg im vorausgegangenen Geschäftsjahr zu deutlichen Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere sowie Spezialfonds im Depot A der Sparkasse führte, wurden im Berichtsjahr per Saldo wieder Zuschreibungen vorgenommen. Das Bewertungsergebnis Wertpapier fiel somit deutlich besser aus als ursprünglich prognostiziert. Das positive sonstige Bewertungsergebnis resultiert in der Hauptsache aus anteiligen Erträgen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Neben den Bewertungsmaßnahmen für Kredite, Wertpapiere und Beteiligungen wurde der oben ausgewiesene Saldo aus Bewertung und Risikovorsorge im Wesentlichen durch die Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB beeinflusst. Das Betriebsergebnis nach Bewertung (vor Veränderung der Vorsorsorgereserven) lag mit 1,22 % deutlich über Vorjahresniveau (0,44 %) sowie über unserer Erwartung und leicht über dem Verbandsdurchschnitt. Das Neutrale Ergebnis fiel mit -0,8 Mio. Euro um -3,2 Mio. Euro bzw. -134,5 % schlechter aus als im Vorjahr (2,4 Mio. Euro), indem einmalige Close-out-Zahlungen aus Zinsswaps das Ergebnis prägten. Es fiel deutlich besser als ursprünglich prognostiziert aus. Die Planabweichung ist in erster Linie auf Auflösungen von in Vorjahren gebildeten Rückstellungen sowie geringere Aufwendungen für Schadensfälle aus dem Bereich operationelle Risiken zurückzuführen. Der gemäß § 340g HGB gebildete "Fonds für allgemeine Bankrisiken" wurde - nach 2,5 Mio. Euro im Vorjahr-zur Stärkung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals zum Jahresende 2023 um 10,0 Mio. Euro aufgestockt. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) ermöglicht eine weitere Stärkung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals und gewährleistet damit eine stetige Geschäftsausweitung. Für die zum Jahresbeginn 2023 zur Verfügung stehende Summe aus bilanziellem Eigenkapital und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken errechnet sich auf Basis des Vorsteuerergebnisses vor Veränderung der Vorsorgereserven gem. § 340g HGB für das abgelaufene Jahr eine bilanzielle Eigenkapitalrendite von 10,0 % (Vorjahr: 5,9 %). Die Eigenkapitalverzinsung liegt damit deutlich über dem ursprünglichen Erwartungswert von 6,4 %. Die Cost-Income-Ratio als Kennzahl der operativen Aufwands-Ertragsrelation beträgt zum Jahresende 58,7 % (Vorjahr 70,6 %) und ist damit besser als der prognostizierte Wert von 63,1 %. Ursächlich hierfür war insbesondere der Anstieg des Zinsüberschusses. Die gem. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite (Quotient aus Nettogewinn =Jahresüberschuss und Bilanzsumme) beträgt zum 31.12.2023 0,2 % (Vorjahr: 0,1 %). Trotz des intensiven Wettbewerbs und der andauernden Unsicherheiten vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt) sind wir auch im Hinblick auf die vollzogenen Zinswende der EZB mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Vor dem Hintergrund der dargestellten gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Die Ertragsentwicklung ermöglicht eine planmäßige Stärkung unseres Eigenkapitals. Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse wird von uns als solide beurteilt. 3 Nachtragsbericht Der Nachtragsbericht erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4 Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur, in Verbindung mit der Vorlage "Ökonomische Risikotragfähigkeit 2024" vom Dezember 2023, wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Alle ökonomisch wesentlichen Risiken werden auch in der normativen Sicht berücksichtigt. Bei der Sparkasse Merzig-Wadern werden keine Risiken identifiziert, die ausschließlich in der normativen Perspektive wesentlich sind. Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 280,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 100,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren "Zinsen" und "Spreads" risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet hohen Szenarioausprägungen die Risikotragfähigkeit weiterhin gegeben ist. Der Stresstest für das Szenario "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" erreichte bei der Sparkasse den höchsten Risikobetrag. Deutliche Engpässe, bezogen auf das ökonomische Risikodeckungspotential, waren dennoch nicht zu verzeichnen, weshalb keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen waren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP - Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung (analog Stresstest) zuzüglich weiterer verschärfender Szenarioannahmen betrachtet. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im adversen Szenario vollständig erfüllt werden. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Zinsswapgeschäfte) ein. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und - controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Abteilungsdirektorin Unternehmenssteuerung. Unterstellt ist sie dem Marktfolgevorstand. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv. 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich unter anderem am Kreditvolumen, Risikogehalt und Blankoanteil orientieren. Wir haben bezüglich der Einhaltung der Kreditvergabebedingungen Ausnahmen akzeptiert, sofern es sich um hinreichend begründete Einzelfälle handelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft; daneben erfolgen Kreditvergaben im sonstigen Kreditgeschäft. Das Kreditgeschäft (inklusive Depot A und offene Kreditzusagen) stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 33,1 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39,7 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 8,3 % an öffentliche Haushalte. Auf das sonstige Kreditgeschäft entfallen 18,9 %. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich der Kreditvergaben bildet mit 39,7 % die heterogene Gruppe der Privatkunden. Darüber hinaus stellen die Ausleihungen im Kredit- und Versicherungsgewerbe, den öffentlichen Haushalten sowie im Grundstücks- und Wohnungswesen die größten Branchen im Portfolio der Sparkasse dar. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 58,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von über 0,5 Mio. EUR. 41,1 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 0 und 0,5 Mio. EUR. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 3,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundenkreditgeschäft im Vergleich zum Vorjahr folgende Ratingklassenstruktur: Volumen in %
Risikokonzentrationen im Kreditportfolio werden regelmäßig überwacht. Zum aktuellen Stichtag sind in keinem der beobachteten Bereiche Risikokonzentrationen erkennbar, die Anlass zu Gegensteuerungsmaßnahmen geben. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3,4 Mio. EUR aufgrund höherer Neubildungen als Auflösungen. Entwicklung der Risikovorsorge:
4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von rd. 246 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (80,1 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (123,6 Mio. EUR) und Immobilienfonds (36,3 Mio. EUR). Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung :
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen insbesondere bei den gehaltenen Immobilienfonds vor. Risikokonzentrationen im Eigengeschäft werden regelmäßig überwacht. Zum aktuellen Stichtag sind in keinem der beobachteten Bereiche Risikokokonzentrationen erkennbar, die Anlass zu Gegensteuerungsmaßnahmen geben. 4.2.2 Beteiligungsrisiken Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch negative Wertänderung einer Beteiligung. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus der Funktionsbeteiligung am Regionalverband. Daneben hält die Sparkasse strategische Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Risikokonzentrationen im Beteiligungsportfolio werden regelmäßig überwacht. Zum aktuellen Stichtag sind in keinem der beobachteten Bereiche Risikokonzentrationen erkennbar, die Anlass zu Gegensteuerungsmaßnahmen geben. 4.2.3 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta- Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.3.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Daneben wurde ein Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Risikokonzentrationen im Portfolio werden regelmäßig überwacht. Zum aktuellen Stichtag sind in keinem der beobachteten Bereiche Risikokonzentrationen erkennbar, die Anlass zu Gegensteuerungsmaßnahmen geben. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses deutlich und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 4.2.3.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Risikokonzentrationen im Portfolio werden regelmäßig überwacht. Zum aktuellen Stichtag sind in keinem der beobachteten Bereiche Risikokonzentrationen erkennbar, die Anlass zu Gegensteuerungsmaßnahmen geben. 4.2.3.3 Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Infrastrukturrisiken stellen keine eigene Risikokategorie dar und werden innerhalb der Immobilienrisiken mitberücksichtigt, da Investitionen in Infrastruktur i. d. R. implizit über Immobilien (z. B. Bauwerke wie Flughäfen, Netz- und (Ab-) Wasserwerke) erfolgen. In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Bei den eigenen Immobilien steht die dauerhafte Nutzung im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielung durch Vermarktung. Immobilien im Eigenbestand sowie Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind daraus derzeit nicht erkennbar. Konzentrationen bestehen bei den Land-/Nutzungsartkombinationen Deutschland/Büro und Luxemburg/Büro, denen durch Risikoaufschläge bei der Risikoquantifizierung sowie engmaschige Überwachung begegnet wird. 4.2.4 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz- Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass in einer Liquiditätssimulation unter schwierigen Bedingungen der Überlebenshorizont mindestens 1 Monat betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 120 % bzw. 110 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien bzw. ein Abfluss von Kundeneinlagen simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse 5 Monate. Konzentrationen werden beim Liquiditätsrisiko grundsätzlich nicht gesehen. Insbesondere die Hauptrefinanzierungsquellen bzw. mögliche Volumenkonzentrationen auf der Passivseite werden regelmäßig überwacht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelle Risiken Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Zur Erhebung von Ex-ante-Daten wird die Risikoinventur (OpRisk) genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post- Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk- Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei dem weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der fast ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Finanzinformatik bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT (Konzentrationsrisiko). In diesem Zusammenhang wurden Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. U. a. wird das Risiko der operativen Leistungserbringung des IT-Dienstleisters von der Sparkasse im Rahmen des Risikomanagements und der Dienstleistersteuerung regelmäßig beobachtet (z. B. Implementierung von Service-Levels und Kundenrisikoreporting). 4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 65,5 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Die Risikotragfähigkeit war in 2023 jederzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein könnten, sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen insbesondere im Hinblick auf Marktschwankungen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt), welche zu einer Belastung der Ertragslage und dadurch zu einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit führen können. Die weitere Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die Auswirkungen der genannten Faktoren u. a. auf das Marktpreis- und Kreditportfolio sind ungewiss. Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung ist auch zukünftig, trotz tendenziell steigender Eigenkapitalanforderungen, keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt bewerten wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5 Chancen- und Prognosebericht 5.1 Chancenbericht Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet verlaufenden Konjunktur, falls sich die Folgen der globalen Krisen (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt) weniger drastisch auswirken. Der seit Sommer / Herbst 2022 beobachtbare Anstieg des Zinsniveaus führt auf der Einlagenseite aktuell zu einer deutlichen Margenausweitung. Es bleibt jedoch abzuwarten, in welcher Größenordnung sich die Margen nachhaltig bei dem gestiegenen Zinsniveau einordnen werden. Dies ist aufgrund der erst sehr jungen Entwicklung mit hoher Ungewissheit verbunden. Im Falle eines moderaten Zinsrückgangs ergeben sich Chancen zur weiteren Ausweitung der Zinsspanne, da die Umschichtung von variablen Kundeneinlagen in höherverzinsliche Festzinsanlagen abnehmen könnte. Daneben bestehen Chancen im Rahmen unserer Asset- Allokation im Bereich des Depot-A-Managements. Wir sehen Chancen in der Bindung bestehender Kundenverhältnisse und im Ausbau unserer Marktanteile durch die gezielte Ausweitung unserer Produkt- und Dienstleistungspalette, vor allem auch im Bereich des medialen Vertriebs und aufgrund des Rückzugs von Wettbewerbern aus unserem Geschäftsgebiet. Ein kontinuierliches Kundenwachstum, unter bewusstem Eingehen von Risiken, ist eine wesentliche Grundlage für die Ausweitung unseres geschäftlichen Erfolgs. Unser Filialnetz richten wir konsequent auf die gestiegenen Beratungsanforderungen unserer Kunden aus. Mit diesem Fokus auf die Qualität unserer Leistungen sehen wir die Chance, uns erfolgreich gegenüber den Mitbewerbern zu positionieren. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren. Durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation besteht die Möglichkeit, dem starken Wettbewerb und dem anhaltend hohen Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.2 Prognosebericht 5.2.1 Rahmenbedingungen Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderung der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlich künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und des Nahost-Konflikts bzw. die allgemeinen aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (insbesondere Inflation, Zinsniveau im Euroraum, Lieferkettenproblematik) auf die deutsche Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Die Güte der Prognoseberichterstattung wird dadurch beeinflusst. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Den starken konjunkturellen Einbruch, den viele Beobachter vor dem Hintergrund einer möglichen Energieknappheit, hoher Inflation und steigender Zinsen für 2023 erwartet hatten, ist die deutsche Wirtschaft zwar entgangen. Dafür sind im Lauf des Jahres 2023 die strukturellen Schwächen des Investitionsstandortes Deutschland, Arbeitskräfteknappheit, im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, hohe Steuer- und wie z.B. Bürokratiebelastung, stärker in den Fokus der Diskussion geraten. Entsprechend negativ hat sich die Stimmung bei den Unternehmen entwickelt, sowohl in Deutschland ausweislich des Ifo-Geschäftsklimaindex als auch im Saarland ausweislich der IHK-Indikatoren zur Lage und Geschäftserwartungen. Dementsprechend fallen die Wachstumserwartungen für 2024 sehr verhalten aus. Für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 gehen die allermeisten Prognosen von einer Stagnation aus. So erwartet die Deka derzeit ein reales "Wachstum" von 0 Prozent. Angesichts der großen strukturellen Herausforderungen der Saarwirtschaft ist auch regional kaum mehr zu erwarten. Für die Inflation wird allgemein ein weiterer Rückgang und ein Jahresdurchschnitt von etwa 2,5 Prozent erwartet. All diese Prognosen berücksichtigen durchaus schon konjunkturbegünstigende Faktoren, wie den zur Jahresmitte erwarteten Beginn von Leitzinssenkungen der EZB oder die konsumsteigernde Wirkung der sinkenden Inflationsraten. Auf etwas längere Sicht dürften auch vom Außenhandel wieder positive Impulse ausgehen. Dem stehen aber auch erhebliche Negativfaktoren entgegen: Die Stimmung in den Unternehmen wird derzeit belastet durch eine als inkonsistent wahrgenommenen Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung. Über den Tag hinaus ist zu konstatieren, dass sich die geopolitische Lage zunehmend kompliziert darstellt. Ein ungestörter Fortgang des Trends zur Globalisierung ist nicht zu erwarten. Dies gilt vor allem wegen des Konflikts zwischen den USA und China, der bisher vor allem handels- und industriepolitisch ausgetragen wird. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Aufgabe der Transformation der heimischen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität eine gewaltige Aufgabe ist, die schnell angegangen werden muss. (Quelle: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick Saarland, Volkswirtschaftliche Analyse, Sparkassenverband Saar, 15.04.2024) 5.2.2 Geschäftsentwicklung
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit nahezu konstanter Bilanzsumme und Geschäftsvolumen. Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung der ersten drei Monate im Jahr 2024 gehen wir im Kundenkreditgeschäft von einem leichten Rückgang für das Geschäftsjahr 2024 aus. Hintergrund ist vor allem die rückläufige Nachfrage nach Wohnungsbau-Finanzierungen und die Zurückhaltung der gewerblichen Kunden im Bereich Investitionskredite vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und der andauernden politischen Unsicherheiten. Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder verbessern, kann sich dies positiv auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen auswirken und die Wachstumsrate des Kreditvolumens damit auch wieder höher ausfallen. Schwächer als erwartet könnte die Entwicklung des Kreditvolumens verlaufen, wenn sich der bisherige Anstieg des Zinsniveaus auch in 2024 weiter fortsetzt und sich die wirtschaftlichen bzw. konjunkturellen Rahmenbedingungen durch den Ukraine-Krieg / Israel-Konflikt weiter verschlechtern. Insbesondere auch weitere Preissteigerungen und anhaltende Lieferengpässe könnten sich dämpfend auf das Kreditgeschäft auswirken. Die Entwicklung der Kundeneinlagen in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 war moderat fallend. Ausschlaggebend hierfür waren sowohl Rückgänge bei den Großeinlagen als auch im Retail-Bereich. Abflüsse waren hier insbesondere bei den Sicht- sowie den variabel verzinslichen Spareinlagen zu beobachten, während die Kunden weiter in festverzinsliche Sparprodukte umschichteten. Aufgrund dieser Entwicklung rechnen wir im Bereich der Kundeneinlagen für das Jahr 2024 per Saldo mit einem leichten Rückgang. Der Bestand an Kundeneinlagen könnte sich auch deutlich rückläufig entwickeln, wenn der Risikoappetit und die Kauflaune der Anleger an den Wertpapierbörsen weiter zunehmen oder die Sparquote der privaten Haushalte weiter zurückgeht. Auch die Wettbewerbssituation könnte sich aufgrund des für Banken wieder attraktiver gewordenen Einlagengeschäfts weiter verschärfen und damit zu weiteren Einlagenabflüssen führen. Chancen für die Einlagenentwicklung ergeben sich im Falle eines rückläufigen Zinsniveaus und bei sinkender Inflation. Im Dienstleistungsgeschäft sehen wir weiterhin Ertragschancen. Die Vermittlungen könnten jedoch geringer ausfallen, wenn sich die Rahmenbedingungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und dem damit verbundenen Einbruch der Kreditnachfrage in 2024 weiter verschärfen. Für den weiteren Geschäftsverlauf wird außerdem entscheidend sein, wie sich die Inflation in 2024 entwickelt und im Ergebnis der EZB eine Lockerung ihrer Zinspolitik erlauben wird. 5.2.3 Finanzlage Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind weitere Investitionen insbesondere im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen und Modernisierungen innerhalb verschiedener Bestandsgebäude sowie Fertigstellung von Carports mit Photovoltaikanlagen, Ladesäulen und Wallboxen auf unserem Kundenparkplatz der Hauptstelle in Merzig geplant. 5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage
* Rundungsbedingte Abweichungen möglich
Die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse Merzig-Wadern bleibt nach wie vor der Zinsüberschuss. Für diese Ertragsposition gehen wir für 2024 auf Basis von Betriebsvergleichszahlen in unserer Planung von einer deutlichen Minderung aus, die im Wesentlichen auf höhere Zinsaufwendungen auf Kundeneinlagen zurückzuführen ist. Höhere Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der liquiden Anlagen im Bereich der Forderungen an Kreditinstitute. Weitere positive Effekte resultieren aus dem Depot-A-Management, einerseits durch Prolongation der im Jahresverlauf fälligen Wertpapiere zu höheren Zinssätzen als auch durch höhere Planausschüttungen sowohl im Bereich der Spezial- als auch der Immobilien- und Infrastrukturfonds. Ebenso tragen höhere Konditionen im Kundenkreditgeschäft zur Steigerung der Zinserträge bei. Auch fällt das erwartete Derivate- Ergebnis nochmals deutlich höher aus. Diese positiven Effekte können jedoch die steigenden Zinsaufwendungen nicht vollständig kompensieren. Im Ergebnis sinkt die erwartete Zinsspanne, die wir unter der Annahme eines konstanten Zinsniveaus errechnet haben, auf 1,87 % der jahresdurchschnittsbezogenen Bilanzsumme von 2.235,8 Mio. Euro. Höher ausfallen als erwartet könnte der Zinsüberschuss bei einem spürbaren Anstieg der Kreditnachfrage sowie bei einem moderaten Rückgang des Zinsniveaus. Demgegenüber zeigen sich Risiken für die Zinsspanne im Falle einer noch weiter steigenden Zinsstrukturkurve sowie bei einer schwächer als geplanten Kreditnachfrage (weiterer Rückgang der Nachfrage nach Wohnungsbaudarlehen, Rezession mit Investitionszurückhaltung). Ebenso würden auch höhere Refinanzierungskosten die Zinsspanne belasten, falls die Kundeneinlagen sich weiterhin rückläufig entwickeln (z. B. Verschärfung der Wettbewerbssituation insbesondere vor dem Hintergrund des wieder attraktiv gewordenen Einlagengeschäfts) und folglich zunehmend durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ersetzt werden oder zwecks Vermeidung von Abflüssen teurer konditioniert werden müssten. In unseren Planungen gehen wir davon aus, dass wir den Provisionsüberschuss in 2024 weiter steigern können, wofür insbesondere höhere Erträge aus dem Wertpapiergeschäft und dem Zahlungsverkehr zu generieren sind. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir auch weiterhin durch ein stringentes Management des Personalbestandes sowie der Personalstruktur in Grenzen halten. Der deutliche Anstieg dieser Position in unserer Prognose für 2024 ist unter anderem durch die Abschirmung des geplanten Tarifabschlusses in 2024 geprägt. Beim Sachaufwand gehen wir für 2024 von einem leichten Anstieg aus, welcher im Wesentlichen auf weitere Investitionen in IT und Digitalisierung sowie die geplante Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen zurückzuführen ist. Einen Risikofaktor für die Entwicklung der Sachkosten stellt nach wie vor die Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus dar. Insgesamt rechnen wir unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen mit einer deutlichen Verschlechterung bzw. Normalisierung unseres Betriebsergebnisses vor Bewertung von 1,14 % in 2023 auf 0,93 % der DBS. Die Cost-Income-Ratio als Quotient zwischen Verwaltungsaufwand und Bruttoerträgen wird sich demnach durch die in dieser Kennzahl überproportional steigenden Erträge auf 64,4 % verschlechtern (Vorjahr: 58,7 %). Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen der anhaltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Inflation, Zinsniveau) rechnen wir mit einem per Saldo erhöhten Bewertungsbedarf im Kreditgeschäft. Für den Wertpapierbestand sehen wir aufgrund der einsetzenden Beruhigung an den Kapitalmärkten für das Geschäftsjahr 2024 eher geringere Abschreibungsrisiken. Das sonstige Bewertungsergebnis ist derzeit von untergeordneter Bedeutung. Jedoch können künftige Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Das Ergebnis nach Bewertung dürfte somit in 2024 merklich unter dem Niveau von 2023 liegen. Das Neutrale Ergebnis war in 2023 geprägt von positiven Sondereffekten und dürfte damit in 2024 etwas schlechter ausfallen. Insgesamt rechnen wir nach unserer aktuellen Planung für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss unter Vorjahresniveau. Die bilanzielle Eigenkapitalrentabilität verschlechtert sich nach dieser Prognose von 10,0 % auf 6,5 %. Die notwendige Ausstattung mit Eigenmitteln dürfte sich wie folgt entwickeln:
Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit Kapitalquoten moderat über Vorjahresniveau. Gem. unserer mittelfristigen Kapitalplanung kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir auch perspektivisch weiter ansteigende Kapitalanforderungen (z. B. SREP-Zuschlag, Basel IV- Regelungen) problemlos erfüllen können. Die weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt, Inflation, Zinsniveau im Euroraum) können deutlich negative Effekte für die künftige Ergebnis- und damit Kapitalentwicklung mit sich bringen. Ebenso können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Eigenmittelempfehlung, Meldewesen) weitere Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. 5.3 Gesamtaussage Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 steht unter dem Einfluss der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt, Inflation, Zinsniveau im Euroraum) und ist daher mit deutlichen Unsicherheiten bezüglich der Prognosegüte beeinflusst. Unsere Perspektive für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir insgesamt weniger positiv als im Vorjahr, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht weiter aufhellen. Sollten diese jedoch gleichsam wieder günstiger ausfallen, wird sich dies in einer Verbesserung unserer wesentlichen Leistungsindikatoren niederschlagen. Die prognostizierte Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage kann insgesamt als zufriedenstellend beurteilt werden. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch die Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum uneingeschränkt gewährleistet sein wird. Die bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern sowie Kapitalanforderungen können jederzeit eingehalten werden. |
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