Acal BFi Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beverley Edward John Dew seit 10.9.2025 | Geschäftsführer |
Sarah Antonella Eschmann seit 28.8.2025 | Prokura |
Paul Webster seit 31.3.2022 | Geschäftsführer |
Oliver Oellers seit 31.3.2022 | Prokura |
Elmar Holzmann seit 23.3.2020 | Geschäftsführer |
Martin Rösler seit 5.1.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Acal BFI Netherlands B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Acal BFi Germany GmbHDietzenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/20241. Grundlagen des UnternehmensDie Acal BFi Germany GmbH, Dietzenbach, (im Folgenden Acal BFi) gehört zur Acal BFi Gruppe. Oberste Konzerngesellschaft der Acal BFi Gruppe ist die Acal BFi Group Ltd, Wokingham, Großbritannien. In diesem Gruppenverbund betreut die Acal BFi Germany GmbH den deutschsprachigen Markt sowie die Märkte Osteuropas. Acal BFi ist ein europaweit tätiges technisches Entwicklungs- und Vertriebsunternehmen und bietet seinen Kunden ein Portfolio, das aus Standard- und kundenspezifischen Lösungen sowie Produkten von einer Vielzahl von durch Acal BFi vertretenen weltweit ansässigen Lieferanten besteht. Acal BFi arbeitet eng mit weltweit führenden Herstellern zusammen und fungiert als Designpartner der Kunden, um für ihre Anwendungen ein über die Produktlebenszeit optimales Design zu erreichen und stellt die Belieferung in jeder Phase des Produktlebenszyklus sicher. Ein Team technischer Experten begleitet die Kunden beim Entwicklungsprozess, zeigt Produktoptionen auf, unterstützt sie bei der Auswahl und Integration von Technologien, erstellt Prototypen sowie Produktionsmuster und optimiert die Logistik im Seriengeschäft. Das Leistungsspektrum umfasst folgende Geschäftsbereiche:
Die breite Kundenbasis in diversifizierten Technologiesektoren macht Acal BFi unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen relativ unabhängig von der Marktsituation in den einzelnen Branchen, aber auch von einzelnen Kunden und Lieferanten. Als international tätiges Unternehmen ist Acal BFi ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. Ferner ist Acal BFi zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorised Economic Operator), gilt damit als besonders vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Acal BFi ist an zwei Standorten in Deutschland präsent: Dietzenbach (bei Frankfurt am Main) -Bereiche Magnetics, Power and Electromechanical Components und Sensors
Gröbenzell (bei München)
Die Anteile der Acal BFi werden zu 100% von der Acal BFi Holdings GmbH, Dietzenbach, (im Folgenden Holdings) gehalten. Acal BFi hat Holdings zwei langfristige Darlehen gewährt, welche unter den Ausleihungen an Gesellschafter zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 11.414,1 (Vj. T€ 7.946,4) ausgewiesen sind. Acal BFi hat im Geschäftsjahr 2022/2023 einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Holdings abgeschlossen. Die aus dem EAV im Geschäftsjahr 2023/2024 resultierende Verbindlichkeit gegenüber der Holdings (T€ 2.832,6) ist als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Als Bestandteil der Konzernfinanzierung hat Acal BFi Kundenforderungen an die FGI Worldwide LLC, New York, USA, (nachfolgend FGI) abgetreten. Hierfür hat Acal BFi ein Darlehen (Facility) von FGI gewährt bekommen, welches unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird und zum Stichtag T€ 4.471,0 (Vj. T€ 5.403,1) beträgt. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände ist gegenüber FGI eine Forderung aus noch nicht mit dem Darlehen verrechneten Kundenzahlungseingängen in Höhe von T€ 429,6 (Vj. T€ 813,5) ausgewiesen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen In ihrem Frühjahrsgutachten des Jahres 2023 waren die Institute davon ausgegangen, dass die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe dank sinkender Energiepreise, hoher Auftragsbestände und nachlassender Lieferengpässe zulegen und auch die Zunahme des privaten Konsums aufgrund steigender Reallöhne zur konjunkturellen Erholung beitragen würde. Insgesamt war die Frühjahrsprognose für die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts mit 0,3 % um 0,6 Prozentpunkte zu optimistisch (Quelle: Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Frühjahr 2024 vom 25.03.2024, nachfolgend abgekürzt: PGG, S. 57). 2.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren für Acal BFi sind Umsatzerlöse (bereinigt um Erträge aus Konzernumlagen) sowie abgeleitet aus dem Rohertrag das bereinigte EBIT (Betriebsergebnis). Der Begriff Umsatzerlöse wird im Folgenden für die bereinigten Umsatzerlöse verwendet, in Abgrenzung zu den an verschiedenen Stellen genannten und auch so bezeichneten handelsrechtlichen Umsatzerlösen. Mit diesen Leistungsindikatoren wird das Unternehmen maßgeblich gesteuert. Insbesondere diese Leistungsindikatoren werden in den nachfolgenden Abschnitten bezüglich der Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023/2024 (vgl. Lagebericht Geschäftsjahr 2022/2023) sowie der Zielerreichung erläutert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie beispielsweise die Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter oder insbesondere Leistungsindikatoren aus dem Qualitätsmanagement (ISO 9001) sowie dem Umweltmanagement (ISO 14001) unterliegen zwar stetiger Analyse und tragen dazu bei, Verbesserungspotentiale zu identifizieren und umzusetzen, dienen aber nicht unmittelbar zur Steuerung des Unternehmens. 2.3 Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2023/2024 hat sich insgesamt erwartungsgemäß entwickelt. Die Umsatzerlöse (bereinigt um Erträge aus Konzernumlagen) betrugen im Geschäftsjahr T€ 96.229,0 und haben sich gegenüber dem Vorjahresumsatz um T€ -17.160,3 bzw. -15,1% vermindert. Um die Aussagefähigkeit der Leistungsindikatoren nicht zu beeinträchtigen, wurden die handelsrechtlichen Umsatzerlöse (T€ 99.856,1) um die Erträge aus der Konzernumlage bereinigt und diese im neutralen Ergebnis erfasst. Im Lagebericht des Geschäftsjahres 2022/2023 wurden im Prognosebericht handelsrechtliche Umsätze in einer Bandbreite von Mio. € 95-105 erwartet (vgl. dort Tz. 4.2). Diese Prognose kann als zutreffend angesehen werden. Das um neutrale Einflüsse bereinigte EBIT hat sich im Vergleich zum Vorjahr von T€ 9.030,9 um T€ -2.969,7 auf T€ 6.061,2 vermindert. Dies ist vor allem auf rückläufige Umsatzerlöse, bei einer geringeren Materialaufwandsquote, sowie gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Vorjahresprognose bezüglich der prognostizierten Ergebniserwartung (EBIT zwischen Mio. € 5,5 - Mio. € 6,5) kann ebenfalls als erfüllt angesehen werden. Insgesamt bewertet Acal BFi die Prognosegenauigkeit als gut. Die Umsatzverminderung (Mio. € -17.160,3) ist vor allem auf die stagnierende gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und den Lagerbestandsaufbau bei den Kunden insbesondere im letzten Jahr zurückzuführen. Dies hat zu einem Rückgang der Umsatzerlöse in nahezu allen Geschäftsfeldern der Acal BFi geführt. Der Umsatz mit Konzerngesellschaften ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 2.4 Auftrags- und Umsatzentwicklung Der Auftragsbestand mit Dritten betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 T€ 23.409,0 (Vj. T€ 34.670,7). Der Rückgang des Auftragsbestandes resultiert im Geschäftsjahr 2023/2024 aus dem Bestellverhalten der Kunden. Die Lager einiger unserer Kunden sind aufgrund des in den Vorjahren deutlich erhöhten Bestellvolumens (aufgrund der damaligen Knappheit von Produktions- und Logistikkapazitäten) sowie der konjunkturellen Schwächephase in Deutschland noch gut gefüllt, so dass sich hier ein zögerliches Bestellverhalten zeigt. Der handelsrechtliche Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf T€ 99.856,1. Es wird auf die Ausführungen zur Geschäftsentwicklung unter Tz. 2.3 verwiesen. Die handelsrechtliche Umsatzentwicklung, unterteilt nach geographischen Regionen, stellt sich wie folgt dar:
2.5 Geschäftsergebnis des Geschäftsjahres Das Geschäftsjahr 2023/2024 weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von T€ 2.832,6 aus (Vj. T€ 4.137,1). 2.6 Beschaffung / Lagerhaltung Acal BFi ist im europäischen Konzernverbund für die zentrale Lagerhaltung und den Warenverkehr und damit für einen beträchtlichen Anteil der auszuliefernden Waren der Acal BFi Gruppe verantwortlich. 2.7 Investitionen Investitionen erfolgten in die Finanzanlagen. Die Ausleihungen an Gesellschafter haben sich im Geschäftsjahr um T€+3.467,8 auf T€ 11.414,1 erhöht. Ferner erfolgten Investitionen im Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 117,2 (Vj. T€ T€ 255,6). Diese entfallen im Wesentlichen auf Labor- sowie Geschäftsausstattung. 2.8 Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die Gesellschaft verfügt über ausreichende Finanzmittel. Es wird auf die Darstellung der Finanzlage unter Tz. 3.2 verwiesen. 2.9 Personal- und Sozialbereich Der Begriff Mitarbeiter wird als generisches Maskulinum verwendet und beinhaltet somit die Genderformen weiblich, männlich, divers. Dies gilt auch für alle anderen maskulinen Wörter wie z.B. Verkaufsleiter, Vertriebsmitarbeiter, etc. Die Mitarbeiter sind qualifizierte, meist langjährige Fachkräfte. Rund 1/3 der Mitarbeiter sind Ingenieure und ca. 3/4 aller Mitarbeiter sind direkt in die Verkaufs- und Entwicklungsaktivitäten involviert. Ständige Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen sowie das Qualitätsmanagementsystem sichern eine umfassende Arbeitsqualität. Das Vergütungssystem basiert grundsätzlich sowohl auf fixen als auch auf variablen Gehaltsbestandteilen. Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 114 Mitarbeiter (Vorjahr: 112 Mitarbeiter). 3.Darstellung der Lage3.1 Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage wurden die Posten der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Faktoren, die die Leistungskraft der Gesellschaft unzutreffend abbilden, wurden hierbei im neutralen Ergebnis erfasst.
Die Entwicklung des Rohergebnisses und der Rohertragsmarge ist vom Produktmix und konzerninternen Leistungsbeziehungen abhängig. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das EBIT um T€ -2.969,6 (-32,9 %) vermindert. Ursächlich hierfür waren insbesondere:
Diese Entwicklung hat zu einem Rückgang des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um T€ -2.921,5 (-33,3 %) auf T€ 5.851,1 geführt. Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Insgesamt ergeben sich im Geschäftsjahr 2023/2024 nahezu unveränderte Kursdifferenzen. Die von Acal BFi durchgeführten Kurssicherungsmaßnamen können als effektiv eingestuft werden. 3.2 Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von T€ 11.414,1 (Vj 7.946,4). Der Bestand an Waren betrug zum Geschäftsjahresende T€ 6.941,9 und hat sich um T€ +429,8 erhöht. Die Erhöhung des Warenbestands betrifft insbesondere sogenannte schwimmende Ware, also Ware, die von Lieferanten auf dem Transportweg zu einem Acal BFi Lager ist und aufgrund der Vereinbarung zum Gefahrenübergang als Vorratsbestand der Acal BFi zum Bilanzstichtag auszuweisen ist. Die Umschlagshäufigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, berechnet als Quotient der Umsatzerlöse mit Dritten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht (8,9; Vj. 8,0). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind kurzfristige Forderungen gegenüber der FGI in Höhe von T€ 429,6 (Vj. T€ 813,5) enthalten. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 3.109,9 und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ -603,2 vermindert. Dem gegenüber bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 4.509,8 (Vj. T€ 5.126,4). Saldiert betrachtet hat sich der Bestand an liquiden Mitteln somit um T€ +13,4 erhöht. Die Liquidität des Unternehmens war jederzeit sichergestellt. Der Cashflow in Höhe von T€ +13,4 ergibt sich aus dem Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ +4.530,5 abzüglich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -3.585,0 sowie abzüglich des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit von T€ -932,1. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (T€ 2.832,6; Vj. T€ 3.124,3;) entfallen in voller Höhe auf die Verbindlichkeit gegenüber der Holdings aus der Ergebnisabführung im Geschäftsjahr 2023/2024. Es wird auf die Ausführungen bei Tz. 1 verwiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten wird ein von FGI in Anspruch genommenes Darlehen ausgewiesen, welches zum Stichtag in Höhe von T€ 4.471,0 (Vj. T€ 5.403,1) valutiert. Mit einem Eigenkapital von T€ 9.437,2 zum 31. März 2024 verfügt die Gesellschaft über eine Eigenkapitalquote von 28,2 % (Vj. 24,6 %). 3.3 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die bereinigten Umsatzerlöse (vgl. Tz. 3.1) haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ -17.160,3 bzw. -15,1 % auf T€ 96.229,0 vermindert. Ursachen hierfür wurden bereits unter Tz. 2.3 erläutert. Der Umsatzrückgang führte zu einer deutlichen Reduktion des EBIT und des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. 2.2 sowie 2.3) haben sich insgesamt erwartungsgemäß entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist die Geschäftsleitung insgesamt mit der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bezüglich des abgelaufenen Geschäftsjahres zufrieden. Der signifikante Rückgang des EBIT ist dem außergewöhnlich guten Vorjahr geschuldet. Acal BFi ist weiterhin ein deutlich profitables Unternehmen. 4. Darstellung der Chancen und Risiken sowie der voraussichtlichen Entwicklung4.1 Chancen- und Risikobericht Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken sind weder nach der Eintrittswahrscheinlichkeit noch nach der finanziellen Auswirkung quantifiziert. Die Risiken werden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für Acal BFi dargestellt: Die Kundenbasis der Gesellschaft wird regelmäßig analysiert, um die Risiken aus einer zu starken Fokussierung bezüglich der Großkunden überschaubar zu halten. Ferner sind wir permanent bestrebt, die Geschäftstätigkeit mit allen Kunden auszubauen, um insgesamt Chancen und Risiken in Einklang zu halten. Die Zusammenarbeit mit Herstellern stellt nicht nur eine Chance, sondern auch immer ein latentes Risiko dar. Sei es, weil der Hersteller seine Vertriebsphilosophie ändert oder der Hersteller von einem anderen Unternehmen übernommen wird, das andere Vertriebswege etabliert hat. Daher unterhalten auf Konzernebene die BDDs (Business Development Director) sowie lokal die Verkaufsleiter und Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen der Gruppe regelmäßig Kontakte mit wesentlichen Lieferanten, um mögliche Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Parallel bauen sie aber auch laufend neue Kontakte zu potenziellen Lieferanten auf. Darüber hinaus wird auf ein ausgewogenes Lieferantenportfolio geachtet. Die IT-Sicherheit und Cyber-Sicherheit stellen ein zunehmendes Risiko dar. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sind Unternehmen und Organisationen anfälliger für Cyber-Angriffe, die zu erheblichen Schäden führen können. Die Bedrohungen reichen von Malware-Infektionen und Phishing-Angriffen bis hin zu gezielten Hackerangriffen und Datenlecks. Um das Risiko zu minimieren, ergreift Acal BFi Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Antivirus-Software. Ferner werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult, um sie bezüglich dieser Risiken zu sensibilisieren. Dem latenten Forderungsausfallrisiko wird mit einem straffen Forderungsmanagement begegnet. Acal BFi verzeichnet nach wie vor keine signifikanten Forderungsausfälle. Ein ständiges Risiko stellt die notwendige Lagerbevorratung dar, die Acal BFi als Teil des Leistungsumfangs seinen Kunden bietet. Fallen große Abnahmemengen für ein bestimmtes Produkt weg oder werden Produkte kurzfristig ersetzt, dann führt die Nichtveräußerbarkeit der noch im Vorratsbestand befindlichen Waren zwangsläufig zu einem erhöhten Abschreibungsvolumen. Dem wird durch kundenspezifische Vereinbarungen, konsequente Bestandskontrolle, Abruf- sowie Rückgaberegelungen mit den Lieferanten entgegengewirkt. Im laufenden Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, waren keine Abwertungen in nennenswertem Umfang aufgrund von Überbeständen oder Kundenausfällen notwendig. Da ein Teil der Waren in USD und JPY bezogen werden und auch in diesen Währungen an Kunden fakturiert werden, stellt die Wechselkursentwicklung des EUR zum USD/JPY für Acal BFi sowohl ein Risiko als auch eine Chance dar. Wechselkurseffekte können einen wesentlichen Einfluss auf Umsatz, Lagerbestand und Ergebnis haben. Das Wechselkursrisiko wird durch angemessene Kurssicherungsmaßnahmen (Devisentermingeschäfte) minimiert. Derivate werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Ein detailliertes, ständig aktualisiertes Berichtswesen gibt Überblick, beispielsweise über Lagerbestände, Auftragseingänge, Auftragsbestände, Ergebnis- und Kostenentwicklung, so dass mögliche Risiken hieraus frühzeitig erkannt werden können. Direkte wirtschaftliche Risiken für Acal BFi, die aus dem Ukraine-Russland-Krieg entstehen könnten, werden als gering eingeschätzt, da keine Geschäftstätigkeit mit der Ukraine und Russland besteht. Es ist jedoch weiterhin nicht auszuschließen, dass Auswirkungen des Kriegs indirekt auch Auswirkungen auf Acal BFi haben können. Sollte das Kriegsgeschehen sich auf weitere Teile Europas ausdehnen, sind negative Folgen wahrscheinlich. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, liegen nach heutiger Sicht nicht vor. 4.2 Prognosebericht - voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft einschließlich der Chancen der künftigen Entwicklung Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz regelmäßig Gutachten zur Wirtschaftslage erstellt, tituliert das Frühjahrsgutachten 2024 mit "Deutsche Wirtschaft kränkelt - Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel" (PGG, Titelblatt). Weltwirtschaft: Im Jahr 2023 expandierte die Weltwirtschaft zwar nur in moderatem Tempo, sie zeigte sich angesichts vielfältiger Belastungen aber insgesamt recht robust. Nachdem sich die internationale Konjunktur im Verlauf des zweiten Halbjahres 2023 abgeschwächt hatte, scheint sie zu Beginn des Jahres 2024 wieder etwas an Schwung zu gewinnen. Die Stimmungsindikatoren haben sich verbessert und an den Finanzmärkten sind die Aktienkurse stark gestiegen. Anregend wirkt, dass die Energiepreise wieder niedriger sind und die inflationsbedingt gesunkene Kaufkraft in den meisten Ländern inzwischen wieder steigt. Unter den großen Ländern expandierte die US-Wirtschaft überraschend stark, während die Produktion in der Europäischen Union (EU) und in Großbritannien nur geringfügig zunahm. In Japan rutschte die Wirtschaft im zweiten Halbjahr in eine Rezession. In China wurde die wirtschaftliche Erholung von der Pandemie durch die dortige Immobilienkrise beeinträchtigt (PGG, S. 9). Alles in allem rechnen die Institute mit einem Zuwachs der Weltproduktion um 2,5 % im Jahr 2024 und um 2,6 % im Jahr darauf. Nach dem deutlichen Rückgang im vergangenen Jahr wird der weltweite Warenhandel im laufenden Jahr voraussichtlich um 1,3 % zunehmen. Im Jahr 2025 dürfte der Welthandel mit 2,2 % wieder in etwa so stark steigen wie im längerfristigen Trend. Die Inflation dürfte im Jahresdurchschnitt 2024 von 4,7 % auf 2,6 % zurückgehen und im Jahr 2025 in die Nähe der 2 %-Marke sinken (PGG, S. 10). Die Weltwirtschaft ist gegenwärtig großen geopolitischen Risiken ausgesetzt. Aktuelle Kriege könnten eskalieren und in der Folge neuerliche Energiekrisen oder eine starke Fluchtmigration verursachen. Das Ausbrechen schwelender geopolitischer Konflikte in Asien würde Welthandel und Wertschöpfungsketten empfindlich stören und die Weltwirtschaft stressen. Deutschland: Die Wirtschaft in Deutschland ist angeschlagen. Eine bis zuletzt zähe konjunkturelle Schwächephase geht mit schwindenden Wachstumskräften einher. In der lahmenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überlagern sich somit konjunkturelle und strukturelle Faktoren. Zwar dürfte ab dem Frühjahr eine Erholung einsetzen, die Dynamik wird aber insgesamt nicht allzugroß ausfallen (PGG, S. 9). Derzeit bewegt sich die Wirtschaftsleistung auf einem Niveau, das kaum über dem vor der Pandemie liegt. Seitdem tritt die Produktivität auf der Stelle, und die inzwischen um über 600.000 höhere Zahl der Erwerbstätigen kompensiert im Wesentlichen nur die niedrigere durchschnittlich geleistete Arbeitszeit. Hierbei spielt allerdings auch der gegenüber dem Trend weiterhin stark erhöhte Krankenstand eine Rolle. Sofern sich dieser - wie von den Instituten unterstellt - bis zum Ende des kommenden Jahres zurückbildet, steht wieder ein um 1,5 % höheres Arbeitsvolumen zur Verfügung (PGG, S. 34). Alles in allem prognostizieren die Institute für das Jahr 2024 eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes um 0,1 %. Für das Jahr 2025 wird ein Wachstum von 1,4 % erwartet (PGG, S. 12, S. 36). Acal BFi: Acal BFi hat im Geschäftsjahr 2023/2024 eine signifikante Veränderung im Umsatzvolumen erlebt, die innerhalb der im Vorjahr prognostizierten Erwartungen lag. Ebenso hat sich der weitere Abbau unseres Auftragsbestandes entsprechend der von Acal BFi im letzten Prognosebericht erwarteten Bandbreite entwickelt. Acal BFi hat diese Normalisierung als Gelegenheit verstanden das Unternehmen weiterzuentwickeln und zukunftssicher zu machen. In Reaktion auf diese Entwicklung hat Acal BFi seine Geschäftsstrategie überprüft und einige Anpassungen vorgenommen. Dazu gehört die Stärkung der Kernkompetenzen. Zudem hat Acal BFi die Marketingstrategie angepasst, um zukünftig auf Kundenbedürfnisse noch besser eingehen zu können und neue Marktsegmente zu erschließen sowie die bestehenden auszubauen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern sich zögerlicher als von Acal BFi sowie auch von den Instituten erwartet. So hatten die Institute im Gutachten Frühjahr 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,5 % prognostiziert. Die Prognose wurde im Herbstgutachten 2023 auf 1,3 % revidiert und liegt nunmehr für das Jahr 2024 bei 0,1 % (PGG, S. 12). Diesen ungünstigen Rahmenbedingungen kann sich natürlich auch Acal BFi, trotz der diversifizierten Geschäftsbereiche, nicht entziehen. Die verzögerte Wachstumsentwicklung täuscht nicht über einen insgesamt positiven Ausblick hinweg. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 prognostiziert Acal BFi eine leicht rückläufige Umsatzentwicklung mit einer korrespondierenden Entwicklung des EBIT. In den Folgejahren ist ein deutliches Umsatzwachstum realistisch. Vor dieser insgesamt positiven Einschätzung der nächsten Geschäftsjahre wird Acal BFi am Standort Dietzenbach die Logistikkapazitäten (Lager) erheblich ausbauen. Die Planungen sind abgeschlossen. Aufgrund bürokratischer Hürden liegt eine Baugenehmigung im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes noch nicht vor. Acal BFi ist zuversichtlich diese alsbald zu erhalten, um mit dem Ausbau im Jahr 2024 beginnen zu können. Die Fertigstellung soll im Jahr 2025 erfolgen. Auch im Geschäftsjahr 2024/2025 sind weitere Investitionen in das Anlagevermögen geplant. Diese Investitionen werden aus dem Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit finanziert. Die Prognose von Acal BFi beruht, unverändert gegenüber den Vorjahren, auf der Annahme, dass es bei dem Krieg zwischen der Ukraine und Russland zu keiner Ausweitung der militärischen Auseinandersetzung über die Grenzen der Ukraine hinaus kommt, der Konflikt aber, militärisch sowie politisch, andauert. Sollte sich das Kriegsgeschehen auf andere Teile Europas ausdehnen würde dies zu weiteren Einschränkungen europäischer Werte und Freiheitsrechte führen. Humanitäre und wirtschaftliche Auswirkung wären vollkommen unabsehbar. Negative wirtschaftliche Auswirkungen auf Acal BFi aufgrund eines solchen Szenarios erscheinen wahrscheinlich, ohne quantifiziert werden zu können. Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/20241) Allgemeine Angaben zur Gesellschaft und zum Jahresabschluss1.1) Rechtliche Sachverhalte Die Acal BFi Germany GmbH, Dietzenbach, (im Folgenden Acal BFi) gehört zur Acal BFi Gruppe. Oberste Konzerngesellschaft der Acal BFi Gruppe ist die Acal BFi Group Ltd, Wokingham, Großbritannien. Die Anteile der Acal BFi werden zu 100% von der Acal BFi Holdings GmbH, Dietzenbach, (im Folgenden Holdings) gehalten. Acal BFi hat Holdings zwei langfristige Darlehen gewährt, welche unter den Ausleihungen an Gesellschafter zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 11.414,1 (Vj. T€ 7.946,4) ausgewiesen sind. Acal BFi hat im Geschäftsjahr 2022/2023 einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Holdings abgeschlossen. Die aus dem EAV im Geschäftsjahr 2023/2024 resultierende Verbindlichkeit gegenüber der Holdings (T€ 2.832,6) ist als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Als Bestandteil der Konzernfinanzierung hat Acal BFi Kundenforderungen an die FGI Worldwide LLC, New York, USA, (nachfolgend FGI) abgetreten. Hierfür hat Acal BFi ein Darlehen (Facility) von FGI erhalten, welches unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird und zum Stichtag T€ 4.471,0 (Vj. T€ 5.403,1) beträgt. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände ist gegenüber FGI eine Forderung aus noch nicht mit dem Darlehen verrechneten Kundenzahlungseingängen in Höhe von T€ 429,6 (Vj. T€ 813,5) ausgewiesen. 1.2) Angaben zum Jahresabschluss der Acal BFi Germany GmbH Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB haben wir zur Erhöhung der Übersichtlichkeit in der Bilanz die immateriellen Vermögensgegenstände in die Posten Software, Lieferantenbeziehung sowie Geschäfts- oder Firmenwert untergliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft ist unter der Firma Acal BFi Germany GmbH mit Sitz in Dietzenbach im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 44931 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von mechanischen, elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, von Geräten der elektronischen Datenverarbeitung, Vermittlung ähnlicher Geschäfte, Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Herstellung elektronischer Geräte. 2) Angaben zu DEN Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 - 256 a HGB und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 288 HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. 2.1) Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde die 100%-ige Beteiligung an der CompoTRON GmbH, München, (im Folgenden "CompoTRON"), auf die Acal BFi verschmolzen. Der hieraus resultierende Firmenwert und die Lieferantenbeziehung werden zum Bilanzstichtag 31. März 2024 mit einem Erinnerungswert von jeweils EUR 1,00 bilanziert. Bei den weiteren immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Software, die entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert ist. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Das Sachanlagevermögen wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen:
Geringwertige Anlagengüter bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Ausleihungen an Gesellschafter sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Sie entfallen vollständig auf zwei dem Gesellschafter, der Holdings, gewährte langfristige Darlehen. 2.2) Umlaufvermögen Die Bestände des Vorratsvermögens werden überwiegend durch eine permanente Inventur sowie in Teilbereichen durch eine Stichtagsinventur ermittelt. Waren werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der FIFO-Methode und des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer ergeben können, wurden Abwertungen in angemessenem Umfang vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. Pauschalwertberichtigungen werden nicht gebildet. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Gesellschafter sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. 2.3) Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennbetrag bewertet und beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. 2.4) Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume. Aufgrund des EAV mit der Holdings sind ab dem Bilanzstichtag 31. März 2023 keine Steuerrückstellungen zu bilden. 2.5) Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. 2.6) Fremdwährungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs der europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag gemäß § 256a HGB umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. 2.7) Latente Steuern Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft werden keine latenten Steuern bilanziert. 3) ANGABEN ZUR BILANZDie Gliederung der Erläuterungen folgt der Gliederung der Bilanz. AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. B. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sämtliche Forderungen haben am Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sämtliche Forderungen haben am Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 2.171,1; Vj. T€ 5.830,8). Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen betreffen kurzfristige Ausleihungen und bestehen in voller Höhe gegen die Holdings. Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben am Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen in Höhe von T€ 429,6 (Vj. T€ 813,5) auf Forderungen gegen FGI. C. Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Versicherungsbeiträge und im Voraus bezahlte Beiträge. PASSIVA A. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr T€ 867,0 und wird zu 100% von der Acal BFi Holdings GmbH, Dietzenbach, gehalten. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
C. VERBINDLICHKEITEN Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus kurzfristigen Salden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte besichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Diese bestehen in voller Höhe aus der, sich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Holdings ergebenden, Verbindlichkeit bezüglich der Abführung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023/2024 (T€ 2.832,6, Vorjahr: T€ 3.124,3). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 128,8 (Vj. T€ 121,2) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 51,5 (Vj. T€ 46,8). Ferner wird hier eine von der FGI gewährte Kreditlinie ausgewiesen. Diese wurde zum Stichtag in Höhe von T€ 4.471,0 (Vj. T€ 5.403,1) in Anspruch genommen und hat eine Restlaufzeit von einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der Posten beinhaltet erhaltene Umweltprämien für Elektro- und Hybridfirmenfahrzeuge, die über die Laufzeit der Leasingverträge der Firmenfahrzeuge aufgelöst werden. 4) ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Gliederung der Erläuterungen folgt der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Handelswaren und setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 146,2 (Vj. T€ 112,7). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Wechselkursgewinne in Höhe von T€ 1.869,6 (Vj. T€ 3.765,5) enthalten. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf T€ 119,1 (Vj T€ 110,6). Es wird auf die Ausführungen unter Tz. 2.1 sowie den Anlagespiegel verwiesen (Anlage zum Anhang). Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin sind Wechselkursverluste in Höhe von T€ 2.228,0 (Vj. T€ 4.128,1) enthalten. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren ausschließlich aus Zinsen von verbundenen Unternehmen (T€ 464,5, Vj. T€ 397,3). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteueraufwendungen in Höhe von T€ 22,0 (Vj. T€ 0,0) betreffen verrechnete periodenfremde Aufwendungen und Erträge. Aufgrund des EAV ist im Jahresabschluss der Acal BFi für das Geschäftsjahr 2023/2024 kein Steueraufwand auszuweisen. 5) SONSTIGE ANGABEN5.1) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. 5.2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen mit folgenden Fristigkeiten:
Die wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren dabei aus der Miete für die Firmengebäude in Dietzenbach und Gröbenzell sowie die Firmenwagen und betreffen nicht verbundene Unternehmen. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt. 5.3) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 5.4) Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt T€ 115,0 und bezieht sich ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. 5.5) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht stattgefunden. 5.6) Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr:
Die Geschäftsführer Syme und Webster sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.7) Gesamtbezüge der Organe Auf die Angabe der für die Tätigkeit der Geschäftsführer im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 Buchstabe a) HGB) wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Zwei der Geschäftsführer haben für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. 5.8) Mitarbeiter Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt ohne Auszubildende:
5.9) Mutterunternehmen und Konzernabschluss Die Anteile der Acal BFi werden zu 100% von der Acal BFi Holdings GmbH, Dietzenbach, gehalten. Die Acal BFi wird in den Konzernabschluss der Acal BFi Group Ltd, Wokingham, Großbritannien, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt. 5.10) Gewinnverwendung Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags zwischen Acal BFi und der Holdings ist über die Gewinnverwendung nicht zu berichten.
Dietzenbach, 8. August 2024 Geschäftsführer Elmar Holzmann James Syme Paul Webster Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Acal BFi Germany GmbH, Dietzenbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Acal BFi Germany GmbH, Dietzenbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Acal BFi Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 8. August 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Matthias Böhm, Wirtschaftsprüfer ppa. Michael Neutz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.03.2024 wurde am 29.08.2024 festgestellt. |
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