AHAG-Autohandelsgesellschaft mbH
Bremerhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247,00 |
6.349,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
244,00 |
6.346,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
310.183,28 |
254.773,56 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
6.438,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.757,60 |
19.608,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
244.425,68 |
228.726,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.518,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
310.430,28 |
262.640,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
275.371,97 |
244.172,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
223.871,97 |
192.672,83 |
| davon
Gewinnvortrag |
192.672,83 |
158.698,49 |
| B.
Rückstellungen |
30.416,76 |
15.551,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.641,55 |
2.916,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.641,55 |
2.916,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
310.430,28 |
262.640,76 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetztes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 -
251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB,
§§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266
HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG
Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
1. Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Anschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
2. Umlaufvermögen
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten beziehungsweise letzten Einkaufspreisen
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
51.500,00 € und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Gemäß § 246 Absatz 2 HGB wurden die
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung in
Höhe von 33.642,10 € mit den
Pensionsrückstellungen in Höhe von 38.609,00
€ verrechnet und auf der Passivseite ausgewiesen.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Erläuterungen zur
Bilanz
Forderungen
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden seit dem Jahr
2010 nicht mehr angepasst, da keine entsprechenden
Pensionsgutachten vorliegen.
Verbindlichkeitsspiegel
Art der
Verbind-
|
Gesamt-
|
RLZ
|
RLZ
|
RLZ
|
lichkeiten
|
betrag zum
|
< 1 Jahr
|
1 > 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
|
31.12.2018
|
|
|
(Gesamtbetrag)
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
4.641,55
|
4.641,55
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(2.205,49 )
|
(2.205,49)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
2.
|
Sonstige
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(710,88)
|
(710,88)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
Gesamt
|
4.641,55
|
4.641,55
|
0,00
|
0,00
|
|
(Gesamt Vorjahr)
|
(2.916,37)
|
(2.916,37)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
C. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft keine Mitarbeiter.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als
Geschäftsführer tätig:
Herr Detlef Heimlich, Kfz-Meister
Bremerhaven, den 09.03.2020
gez. Detlef Heimlich
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 552,08 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 532,03 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2020 festgestellt.
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