Hügel
Wasserschaden-Service GmbH
Kleinblittersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
592,00 |
313.949,19 |
| I.
Sachanlagen |
592,00 |
816,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
313.133,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.193,36 |
23.429,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.831,65 |
15.743,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.361,71 |
7.686,06 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
150.088,56 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
173.873,92 |
337.378,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
8.884,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
16.680,11 |
45.127,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
158.973,04 |
-28.447,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
150.088,56 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
173.873,92 |
328.494,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
173.873,92 |
337.378,48 |
Anhang
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich zeitanteiliger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen erfolgten linear entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet. Einzelrisiken waren nicht erkennbar.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Pensionsrückstellung wurde zum 31.12.2010
erstmals nach den Bewertungsregeln des Internationalen
Rechnungslegungsstandards IAS 19.65 (Projected Unit Credit
Method) mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
versicherungsmathematische Berechnung erfolgte unter
Verwendung der Heubeck'schen Richttafeln 2005 G. Der
Rechnungszins beträgt 5,16 %, die Gehaltsdynamik wurde
mit 0 % und die Rentendynamik mit 2,0 % p.a.
berücksichtigt. Der Wechsel der Bewertungsmethode
führt zu einer Erhöhung der
Pensionsrückstellung um 145.879 €.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die
verpfändete Rückdeckungsversicherung in Höhe
von 299.901,08 € mit der Pensionsrückstellung
verrechnet. Der Pensionsberechtigte hat den qualifizierten
Rangrücktritt für seine Pensionsansprüche
erklärt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich
eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Über den Bilanzausweis hinausgehende
Haftungsverpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer war Herr Diplom-Kaufmann
Raimund Hügel.
Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer
Raimund Hügel bestand zum 31. Dezember 2010 eine
Forderung in Höhe von € 15.082,65. Feste
Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht getroffen.
Kleinblittersdorf, den 23. Juni 2011
Der Geschäftsführer:
gez. Raimund
Hügel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2011 festgestellt.
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