Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 8855
Eingetragen
7.12.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäftskontakten, sowie der Handel mit Maschinen, Werkzeugen, Anlagen, Verpackungen und Rohstoffen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

P3 GmbH

Nümbrecht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.708,00 22.076,00
I. Sachanlagen 18.708,00 22.076,00
B. Umlaufvermögen 172.675,84 117.287,93
I. Vorräte 26.082,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.866,75 46.019,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.727,09 71.268,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.286,00 461,00
Summe Aktiva 192.669,84 139.824,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 115.592,43 124.225,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 99.225,15 120.868,62
III. Jahresfehlbetrag 8.632,72 21.643,47
B. Rückstellungen 8.980,00 3.080,00
C. Verbindlichkeiten 68.097,41 12.519,78
Summe Passiva 192.669,84 139.824,93

Anhang und sonstige Pflichten (§§ 284 - 288 HGB)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtlichen Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 berücksichtigt.

Die einzelnen Bilanzposten werden ab 2010 wie folgt bilanziert und bewertet:

Aktivseite

Originäre immaterielle Wirtschaftsgüter (einschließlich Firmenwert) werden nicht aktiviert.

Derivative immaterielle Wirtschaftsgüter werden mit den Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten / Herstellungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wert-minderung).

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800 € sofort abgeschrieben. Ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG wird nicht gebildet.
Bei den Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene Abschrei-bungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB).

Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor dem 01.01.2010 werden Anschaffungs- / Herstellungskosten und Abschreibungen nach altem Recht fortgeführt.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).

Vorräte werden mit den Anschaffungskosten / Herstellungskosten bilanziert. Bei den Her-stellungskosten werden neben den Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene Abschrei-bungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Eine eventuelle Bewertungsvereinfachung erfolgt nur im Rahmen der Durchschnittsbewertung oder des lifo- Verbrauchsfolgeverfahrens ("last-in-first-out").

Die Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Risiken im Forderungsbestand werden durch Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtung berücksichtigt.

Disagio und ähnliche Abgrenzungsposten werden mit dem Differenzbetrag zwischen Auszahlung und Erfüllungsbetrag bewertet und entweder linear oder nach der Zinsstaffelmethode aufgelöst.

Aktive latente Steuern werden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.

Passivseite

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Rückstellungen für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Rückstellungen für Aufwendungen, die zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zukünftigen Wirtschaftsgutes gehören, und Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte werden nach kaufmännischer Beurteilung sowie der Berücksichtigung einer marktüblichen Abzinsung und zukünftiger Kosten- und Preisentwicklungen gebildet.

Pensionsrückstellungen werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (ermittelt durch das Anwartschaftsbarwertverfahren).

Rückstellungen für passive latente Steuern werden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.

Rücklagen gemäß § 6 b EStG sowie Rücklagen für Ersatzbeschaffung werden nicht passiviert.

Verbindlichkeiten werden mir ihrem Nennwert bilanziert.

Geschäftsführung und
Vertretung: Herr Dr. Stephan Eucken

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024 festgestellt.

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